Wann muss man in Bayern eine Klasse wiederholen?

Inhalt

§ 37

Wiederholen von Jahrgangsstufen und Rücktritt in der Qualifikationsphase

(1) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens zwei Wochen nach Ende des Halbjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 11 in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten; sie gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler.

(2) Schülerinnen und Schüler, die eine der Jahrgangsstufen 5 bis 11 freiwillig wiederholen, aber dabei das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreichen, erhalten anstelle des Jahreszeugnisses eine Bestätigung über das freiwillige Wiederholen und die dabei gezeigten Leistungen mit der Bemerkung, dass das Vorrücken auf Grund des früheren Jahreszeugnisses gestattet wird.

(3) Schülerinnen und Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr infolge nachgewiesener erheblicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden wegen Leistungsminderungen die Voraussetzungen zum Vorrücken nicht erfüllten (z.B. wegen Krankheit) und denen das Vorrücken auf Probe nicht gestattet wurde, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler.

(4) 1Ein Rücktritt in die Jahrgangsstufe 11 ist bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts 12/1 zulässig, dessen Ergebnisse damit verfallen. 2 Im Übrigen ist ein Rücktritt im Verlauf eines Ausbildungsabschnitts nicht zulässig. 3Schülerinnen und Schüler, die nach Ende des Ausbildungsabschnitts 12/2 oder 13/1 zurücktreten, müssen zwei aufeinander folgende Ausbildungsabschnitte wiederholen. 4Schülerinnen und Schüler, die zurücktreten, haben keinen Anspruch darauf, dass Kurse eingerichtet werden, die ihnen die Beibehaltung des ursprünglich gewählten Kursprogramms ermöglichen. 5Finden Schülerinnen und Schüler bei Rücktritt am Ende des Ausbildungsabschnitts 13/1 ihr Kursprogramm nicht mehr vor, trifft die oder der Ministerialbeauftragte eine Sonderregelung. 6Behalten zurückgetretene Schülerinnen und Schüler ihre ursprünglich gewählten Fächer auf dem jeweiligen Anforderungsniveau bei, können sie wählen, ob sie in die Gesamtqualifikation das Gesamtergebnis des ersten oder des zweiten Durchlaufs einbringen. 7Die Ergebnisse des Ausbildungsabschnitts 12/2 im Wissenschaftspropädeutischen Seminar sowie das Ergebnis der Seminararbeit können auf Antrag der Schülerin oder des Schülers beibehalten werden; bei einem Rücktritt am Ende des Ausbildungsabschnitts 12/2 ist die Fortsetzung des Wissenschaftspropädeutischen Seminars mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters möglich.

Bei welchem Schnitt muss man eine Klasse wiederholen?

Sitzenbleiben auf dem Gymnasium Auf dem Gymnasium gilt: Mit drei oder mehr Fünfen auf dem Zeugnis wird man nicht versetzt und muss das Schuljahr wiederholen. Das Schuljahr wiederholen müssen Schüler auf dem Gymnasium prinzipiell auch dann, wenn diese eine Sechs in einem der Kernfächer haben.

Wann erfährt man ob man wiederholen muss?

Wer drei oder mehr Fünfen in seinem Gymnasialzeugnis hat, muss wiederholen. Hat ein Schüler zwei Fünfen, kann er das durch zwei Dreien in anderen Fächern ausgleichen.

Wann muss man in Bayern in die Nachprüfung?

Die Nachprüfung kann ablegen, wer nicht ausreichende Noten in höchstens drei Fächern (darunter in Kernfächern keine schlechter als einmal 6 oder zweimal Note 5) erreicht hat. Sie empfiehlt sich, wenn vor allem Nichtkernfächer das Vorrücken verhindert haben.

Wer entscheidet ob man die Klasse wiederholt?

Die endgültige Entscheidung wird von der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz getroffen, der in jedem Fall die unterrichtenden Lehrkräfte, manchmal auch Eltern und Schüler*innen angehören.