Examensklausuren bayern jura wer ist betroffen

Foto: Fin Habermann

Am Großen Examens- und Klausurenkurs der Universität zu Köln wurden die Examensklausuren, die vom Justizprüfungsamt Köln in den Jahren 2012 bis 2016 im ersten Staatsexamen gestellt wurden, nach ihren Problemschwerpunkten ausgewertet.

Für diese Auswertung wurde ein vollständig neues Verfahren entworfen, welches eine klarere Strukturierung der Problemfelder ermöglicht und wesentlich präzisere Aussagen über die Häufigkeit des Auftretens bestimmter juristischer Fragestellungen in Examensklausuren treffen kann. Die Auswertung erscheint in übersichtlicher Tabellenform und bietet den Examenskandidat_innen damit einen genauen und fundierten Überblick über die examensrelevanten Gegenstände.

Wichtiger Hinweis: Die in den Auswertungen aufgeführten Punkte orientieren sich an den üblicherweise genannten Problemen der Rechtsgebiete. Bisher nicht in den Klausuren behandelte Probleme werden daher mit einer Null vermerkt. Die Auswertungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich als Orientierungshilfe dienen. Aus der Häufigkeit der Problemkreise kann lediglich abgeleitet werden, welche Bereiche auf keinen Fall zu vernachlässigen sind. Umgekehrt kann daraus jedoch nicht geschlossen werden, dass bisher nicht geprüfte Punkte nicht in zukünftigen Klausuren abgeprüft werden.

Erläuterungen zu den Übersichten der Problemschwerpunkte

In den weiter unten zur Verfügung stehenden Dokumenten wird eine umfassende Übersicht über die speziellen Problemschwerpunkte der einzelnen Rechtsgebiete, die in den Klausuren zwischen 2012 und 2016 auftraten, gegeben. Zum einen kann so die Häufigkeit der jeweiligen Problemschwerpunkte und damit deren Relevanz für die schriftlichen Examensklausuren nachgeprüft werden. Zum anderen können die verschiedenen Übersichten, die schließlich auch eine Gliederung des examensrelevanten Pflichtfachstoffes darstellen, als eine Art Lernplan oder als Checkliste, die es bis zum Examen abzuhaken gilt, genutzt
werden.

Im Zuge der Auswertung wird eine bestimmte Rechtsfrage oder ein bestimmter Prüfungspunkt nur dann von der Statistik erfasst, wenn es sich dabei um einen Schwerpunkt der jeweiligen Klausur handelt. Die Aussage, die statistisch getroffen würde, wenn man die bloße Prüfung eines bestimmten Tatbestandsmerkmals oder einer sonstigen Voraussetzung in jedem Fall – teils mehrfach pro Klausur – erfasste, hätte keinen größeren Mehrwert.

Anmerkung: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit muss in beinahe jeder Klausur, die Fragen zum Schuldrecht enthält, eine wirksame Einigung bzw. Angebot und Annahme geprüft werden. Würde man jede Einigung zu Beginn einer Klausur – auch wenn sie noch so knapp bejaht würde – erfassen, träfe die Statistik schlussendlich nur noch die Aussage, dass in einer schuldrechtlichen Klausur ein Vertragsschluss geprüft werden muss. Diese Tatsache wird aber allgemein bekannt sein. Daher werden hier ausschließlich Problemschwerpunkte untersucht und aufgeführt.

In sämtlichen Tabellen entspricht die jeweilige Anzahl der Zahl der Klausuren, in denen ein bestimmter Problemschwerpunkt enthalten war. Der genannte Problemschwerpunkt kann dabei in der einzelnen Klausur mehrmals enthalten gewesen sein; er wird dennoch nur einmal gezählt. Durch diese Vorgehensweise bei der Auswertung kann eine präzise Aussage über die Anzahl der Klausuren, die ein bestimmtes Problem enthielten, getroffen werden. Wurden in einer Klausur Kenntnisse in einem speziellen Problemkreis gefordert, macht es für die/den Bearbeiter_in der Klausur keinen Unterschied, ob das Problem einmal oder gleich mehrmals gelöst werden musste: die/der Bearbeiter_in musste das Problem nämlich unabhängig von dessen Häufigkeit in der einzelnen Klausur lösen. Würde man die Anzahl der Problemschwerpunkte nicht abhängig von deren Auftreten in den ausgewerteten Klausuren bestimmen, sondern z.B. die mehrmalige (problematische) Prüfung eines wirksamen Vertragsschlusses in einer einzigen Klausur auch mehrfach erfassen, könnte dies u.U. zu der wenig aufschlussreichen Feststellung führen, dass ein Problem öfter auftrat, als insgesamt Klausuren ausgewertet wurden.

Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die Summe aller Unterthemen nicht die Anzahl des übergeordneten Themas ergibt. Wenn mehrere Unterthemen in einer Klausur abgeprüft wurden, wird vielmehr – auch hier wieder aus dem oben genannten Grund – das übergeordnete Thema nur einmal aufgelistet.

Beispiel: War in einer zivilrechtlichen Klausur zunächst ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB zu prüfen und nach Ablehnung eines solchen Verbotes noch über eine Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts nachzudenken, wurden zwar zwei Unterthemen abgefragt, doch waren in dieser Klausur insgesamt letztendlich einmal Kenntnisse in dem (gesamten) übergeordneten Thema der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften erforderlich.

Die Werte der jeweils dritten Spalte der Tabellen (»Anteil«) bestimmen sich immer nach dem Verhältnis der Anzahl eines bestimmten Problemschwerpunkts zu der Gesamtanzahl der in den jeweiligen Rechtsgebiet (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) ausgewerteten Klausuren.

Die einzelnen Übersichten zum Download
Auswertung_Zivilrecht_2012-2016.pdf (PDF)Auswertung_Strafrecht_2012-2016.pdf (PDF)Auswertung_Oeffentliches_Recht_2012-2016.pdf (PDF)

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