Fahrverbote in DeutschlandWelche Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen? Show Vom Fahrverbot betroffen sind
Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Bef�rderung von G�tern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tats�chliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an (st�ndige Rechtsprechung, vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03). Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
Zu welchen Zeiten und unter welchen Voraussetzungen gilt ein Fahrverbot?
Welche Verkehre sind vom Sonn-, Feiertags- und Ferienfahrverbot ausgenommen? Das Fahrverbot gilt nicht
Ein Erlass des BVM vom 31.07.1998 StV 12/36.42.30 enth�lt eine Auslegung der vom Fahrverbot ausgenommenen Erzeugnisse: Frische Milch und frische Milcherzeugnisse
Frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse Frisches Fleisch: nicht in tiefgefrorenem Zustand Frischer Fisch, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse Ganz oder bearbeitete Fischerzeugnisse (einschlie�lich Vakuumverpackung und Verpackung unter Schutzgas), die lediglich gek�hlt sind. Unter Bearbeitung sind T�tigkeiten wie Ausnehmen, K�pfen, Zerteilen, Filetieren und Zerkleinern zu verstehen, die die Fischerzeugnisse in ihrer anatomischen Beschaffenheit ver�ndern. Lebende Muscheln, lebende Fische aus Aquakultur, Krebs- und Weichtiere, sofern sie nicht unter den o.g. Begriff "frische Fischerzeugnisse" fallen, da sie bereits an Bord gekocht wurden, sonstige Fischerzeugnisse, die in mikrobieller Hinsicht leicht verderblich sind und deren Verkehrsf�higkeit nur bei st�ndiger K�hlung erhalten werden kann. Dies sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Feinkostsalate mit Fischerzeugnissen ohne Konservierungsstoffe. Nicht unter den Begriff "frisch" fallen: Anchosen, Marinaden, R�ucherfischprodukte, pasteurisierte oder sonst haltbar gemachte Produkte. Leicht verderbliches Obst und Gem�se Darunter fallen alle Arten von Obst und Gem�se (verpackt und unverpackt) sowie Fr�hkartoffeln (Kartoffeln, die unmittelbar nach ihrer Ernte in der Zeit von 1. Januar bis 10. August verladen werden). Wann sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich? In allen F�llen, in denen nicht bereits eine gesetzliche Ausnahme gegeben ist, sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich. Die Ausnahmegenehmigungspraxis wird restriktiv gehandhabt. In Zweifelsf�llen sollte Kontakt mit der zust�ndigen unteren stra�enverkehrsbeh�rde aufgenommen werden. Wer erteilt Ausnahmegenehmigungen? Zust�ndig sind nach �� 46, 47 StVO die stra�enverkehrsbeh�rden, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die stra�enverkehrsbeh�rden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder seine Zweigniederlassung hat. Bei grenz�berschreitenden Transporten sind Antr�ge an die f�r den Grenz�bergang zust�ndige stra�enverkehrsbeh�rde zu stellen. Wann dürfen Lkw nachts nicht fahren?In der Regel gilt ein Nachtfahrverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, aber auch dies kann abweichen. Lkw-Fahrer, die auch in der Nacht fahren, sollten sich deshalb bereits vor der Fahrt erkundigen, ob auf der geplanten Strecke ein Nachtfahrverbot besteht oder nicht.
Wie lange dürfen Lkws in Deutschland samstags fahren?Das Lkw-Fahrverbot für den Samstag gilt jedoch nicht den gesamten Tag, sondern nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Bis 7 Uhr morgens und auch im Zeitraum von 20 bis 24 Uhr können die Lkw die Straßen wieder uneingeschränkt für den Warentransport nutzen.
Ist samstags LkwGilt für Lkw ein Fahrverbot am Samstag? Ja, allerdings gilt das Fahrverbot für Lkw nicht an allen Samstagen im Jahr. Betroffen ist nur die Ferienzeit, also der Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 31. August, weshalb hier auch vom Ferienfahrverbot gesprochen wird.
Für wen gilt das LkwIn der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen.
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