Wann darf ich einen anderen Zug benutzen?

Technische Störungen, Warnstreiks oder Unwetter: Egal aus welchem Grund es zu einer Verspätung oder gar einem Zugausfall kommt – Wir erklären Ihnen, wie Bahnreisende zu ihrer Entschädigung kommen.

Wann darf ich einen anderen Zug benutzen?

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Wann erhalten Bahnreisende eine Entschädigung bei Verspätungen oder Zugausfall?

Grundsätzlich gilt immer: Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielort bekommen Bahnreisende von der Bahn Geld zurück. Alternativ können gebuchte Tickets auch vor Beginn der Reise storniert werden, wenn die Verspätung schon vorher bekannt ist. Diese Entschädigungen erhalten Sie im Störfall für den Nah- und Fernverkehr:

  • 60 Minuten und mehr: Entschädigung von 25 % des Fahrpreises
  • Ab 120 Minuten: Entschädigung von 50 % des Fahrpreises
  • Bei Hin- und Rückfahrten berechnet die Bahn die Entschädigung auf Grundlage des halben gezahlten Ticketpreises.
  • Ist eine Verspätung schon vor Antritt der geplanten Reise bekannt, haben Sie das Recht dazu, die Reise abzubrechen und sich den vollen Fahrpreis erstatten zu lassen. Alternativ können Sie die schon begonnene Reise am nächsten Bahnhof abbrechen und sich den Fahrpreis für die restliche Strecke zurückholen.

Wann darf ich einen anderen Zug benutzen?

Zugausfall und Verspätungen - Bahnreisende sind oft zu wenig über ihre Entschädigungen informiert. imago images / Schöning

Erstattungen für Besitzer eines Wochen- oder Monatstickets

  • Pendler haben nur selten Chancen auf eine Entschädigung, da sich Fahrgäste erst ab einer Verspätung von 60 Minuten beschweren können. Sollte dieser Fall eintreten, werden Ihnen 1,50 Euro für Tickets der zweiten und 2,25 Euro für die erste Klasse erstattet.
  • Hier lohnt es sich, Verspätungen zu sammeln: Die Bahn bittet die Besitzer von Wochen- oder Monatsabos darum, die Verspätungen nach Ablauf ihres Tickets gesammelt beim Servicecenter für Fahrgastrechte einzureichen.
  • Ab einer Entschädigungssumme von vier Euro werden Erstattungen ausgezahlt.

In diesem Fall dürfen Sie in einen anderen Zug umsteigen

  • Schon bei einer Verspätung von nur 20 Minuten im Zielort dürfen Bahnreisende einen anderen, auch höherwertigen Zug wie IC oder ICE, nutzen. Allerdings muss vor Fahrtantritt ein Ticket für den höherwertigen Zug gekauft werden – die Kosten für das Ticket können sich Bahnkunden anschließend erstatten lassen.
  • Gleichwertige Züge können mit dem Ursprungsticket genutzt werden, da die Zugbindung an die Fahrkarte aufgehoben wird. Dies gilt auch für Bahnangebote, wie Sparpreis-Tickets. Vorsicht ist bei regionalen Karten geboten: Schönes Wochenend-Ticket, Quer-durchs-Land, und Länder-Tickets sowie reservierungspflichtige Züge behalten die Bindung an die ursprüngliche Fahrkarte; es darf nicht einfach eine andere Verbindung genutzt werden.

Erstattung für Taxi, Bus oder Übernachtungen

  • Taxi und Bus: Wenn nach einer Verspätung die geplante Ankunftszeit am Zielort zwischen 0 Uhr und 5 Uhr morgens liegt, können Fahrgäste ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Allerdings muss eine Verspätung von 60 Minuten vorliegen und die Kosten für den Ersatztransport nicht 80 Euro überschreiten – sonst erstattet die Bahn Ihre Kosten nicht.
  • Übernachtung: Wenn es aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung erforderlich wird, sich über Nacht eine Unterkunft zu suchen und eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar ist, übernimmt die Bahn auch „angemessene Übernachtungskosten“.
  • Wichtig: In jedem Fall sollten Sie alle Quittungen, Rechnungen und Belege im Original aufheben. Nur so können diese zusätzlichen Kosten erstattet werden.

So bekommen Sie Ihr Geld

Wenn sich Bahnreisende nach einem Zugausfall oder einer Verspätung die Kosten für ihr Bahnticket erstatten lassen möchten, können sie das auf drei verschiedenen Arten tun:

  • Im Internet: Das Fahrgastrecht-Formular der Bahn kann online heruntergeladen werden. Ausgefüllt muss das Formular dann zusammen mit dem Fahrticket und den Originalbelegen von weiteren Ausgaben – wie beispielsweise Hotelrechnungen oder Taxiquittungen, die aufgrund der Verspätung angefallen sind – an die folgende Adresse geschickt werden: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, Hotline 0180/5 20 21 78
  • Im DB Service Point am Bahnhof: Auch dort erhalten Reisende das für die Erstattung notwendige Fahrgastrechtformular. Die Bahnmitarbeiter vor Ort können die Verspätung bis zu fünf Tagen im DB Reisezentrum bis längstens ein Jahr nach der Reise bestätigen.
  • Direkt beim Zugpersonal: Wenn der Zug mehr als 60 Minuten Verspätung hat, können sich Bahnkunden beim Zugschaffner das Fahrgastrechtformular holen. Zudem können sie sich die Verzögerung sofort von ihm abzeichnen lassen.
  • Per App: Seit dem 1.Juni 2021 können Sie Ihre Erstattungen und alles weitere zu Ihren Fahrgastrechten auch online über db.de oder über Ihr Kundenkonto in der DB Navigator App klären. Laden Sie sie dazu einfach kostenlos für Android oder iOS herunter. Beachten Sie, dass das Ticket, das erstattet werden soll, über Ihr Konto gekauft, bzw. dort hinterlegt sein muss.
  • In jedem Fall können die Ansprüche bis zu einem Jahr nach der Ablauf der Gültigkeit des Bahntickets gestellt werden.

Wann darf ich einen anderen Zug benutzen?

Zugverspätungen dokumentieren lohnt sich, denn so bekommen Sie Ihr Geld zurück. imago images / Jürgen Ritter

So werden Sie rechtzeitig über Verspätungen Ihrer Verbindung informiert

Wenn Sie eine längere Bahnfahrt planen, lohnt es sich, sich über Verspätungen, Ausfälle oder sonstige Störfälle rechtzeitig zu informieren. Dafür bietet die Bahn einige Services:

  • Verspätungs-Alarm: Hier erfahren Sie per Push-Mitteilung auf Ihrem Handy oder per Mail, wenn sich Ihr Zug verspätet.
  • Digitale Bahnhofstafel: Hier erhalten Sie die minutengenauen Ankunfts- und Abfahrtszeiten, sowie Informationen zu bestimmten Bahnhöfen.
  • Reiseauskunft über Amazon Alexa: Über die innovative Sprachsteuerung von Amazon Alexa können Reiseauskünfte auf Zuruf abgefragt werden.

(Tipp ursprünglich verfasst von: Vanessa Materla)

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Kann ich einfach einen anderen Zug nehmen?

Wenn der gebuchte Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat oder komplett ausfällt, ist die sogenannte Zugbindung aufgehoben. Das heißt, man darf einen anderen Zug nehmen als auf dem Ticket angegeben ist. Dabei dürfen dann sogar auch teurere Verbindungen ohne Aufpreis genutzt werden.

Kann man mit Sparpreis anderen Zug nehmen?

Du kannst dein Super-Sparpreis-Ticket für alle Züge nutzen. Allerdings sind die Tickets pro Zug limitiert, so dass es sein kann, dass du nicht für jeden Wunschzug so ein Ticket findest. Die Supersparpreis-Tickets findest du auf der Webseite der Bahn* oder in der DB Navigator App.

Wann gilt die Zugbindung?

Die Zugbindung gilt nur für die Züge des Fernverkehrs und in Verbindung mit einem Sparpreis-Ticket oder einem Sonderticket. Dazu zählen folgende Züge: Intercity-Express (ICE), Intercity (IC), Eurocity (EC), EuroNight (EN) oder D-Zug (D). Im Nahverkehr herrscht keine Zugbindung.

Kann man einen späteren Zug nehmen?

Hat die Deutsche Bahn Schuld an deiner Verspätung und du erreichst deinen Anschlusszug nicht, kannst du den nächsten Zug zu deinem Reiseziel nutzen. Diese Regelung gilt nur, wenn du deinen Zug tatsächlich verpasst hast, oder eine Verspätung von mehr als 20 Minuten erwartet wird. Die Zugbindung ist dann aufgehoben.