Nahezu die gesamte österreichische Wohnbevölkerung (99,9 Prozent) ist von der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet den Versicherten und deren mitversicherten Angehörigen umfassenden Schutz im Krankheitsfall. Show
Die Krankenbehandlung muss entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ausreichend und zweckmäßig sein, darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Der gesetzliche Anspruch auf Leistungen umfasst – unabhängig von der Höhe des Krankenversicherungsbeitrages – den Anspruch auf Sachleistungen bei Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzten in eigenen Einrichtungen der Versicherungsträger oder in Vertragseinrichtungen (Spitälern) für die im konkreten Fall medizinisch erforderlichen Leistungen. Alle Versicherten und Anspruchsberechtigten haben denselben Anspruch. Die Leistungserbringung erfolgt großteils ohne zusätzliche Kostenbelastung der Versicherten, doch bei einigen Versichertengruppen bestehen Kostenbeteiligungen („Selbstbehalte“) für die Versicherten. Berufsständische ZugehörigkeitDie österreichische Sozialversicherung ist berufsständisch organisiert. Das heißt, dass die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Träger grundsätzlich von der ausgeübten Tätigkeit abhängt. Seit 1. Jänner 2020 (Strukturreform der Sozialversicherung) sind:
Mitversicherung und SelbstversicherungDie gesetzliche Krankenversicherung schützt – ohne zusätzliche Versicherungsbeiträge oder jedenfalls zu einem begünstigten Beitrag (Zusatzbeitrag) – auch Angehörige der Versicherten. Nichtversicherte Personen haben prinzipiell die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig selbst zu versichern. Was leistet die Krankenversicherung?Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen unter anderem:
Für eine fachgerechte Beratung steht der zuständige Krankenversicherungsträger zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 4. Jänner 2021 In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Personenkreise, welche der GKV angeh�ren. Insgesamt sind es �ber 70 Millionen, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind. Das sind 90% der deutschen Bev�lkerung. Es werden dabei die Personen unterschieden nach:
Abbildung: Aufteilung der versicherten Personen in der GKV Quelle: BMGS PflichtversicherteWie der Name bereits verr�t, sind diese Versicherte kraft Gesetz in der GKV pflichtversichert. Hierzu z�hlen allgemein:
Ausnahmen: Seit dem 01.07.2000 gibt es keine Versicherungspflicht von Personen, wenn sie
Freiwillig VersicherteFreiwillig in der GKV versichern k�nnen sich:
Ausnahme: Berufsstarter, die sofort �ber der Versichertenpflichtgrenze verdienen. Au�erdem gelten f�r Auslandsheimkehrer, sowie f�r Schwerbehinderte erleichterte Beitrittsvoraussetzungen. FamilienversicherteGrunds�tzlich sind die Familienversicherten kostenlos bei dem GKV-Versicherten mitversichert. Hierzu z�hlen der Ehepartner, minderj�hrige Kinder sowie eingetragene Lebenspartner. Versorgt der (Haupt-)Versicherte weitere Kinder, wie Stiefkinder, Enkelkinder oder aber auch Pflegekinder, sind auch diese im Rahmen der Familienversicherung in der GKV mitversichert. Bedingungen f�r die Familienmitglieder sind:
Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr grunds�tzlich mitversichert. Die Grenze erh�ht sich auf das 23. Lebensjahr, soweit das „Kind“ nicht erwerbst�tig ist. Befindet es sich in der Schul- oder Berufsausbildung wird die Grenze auf das 25 Lebensjahr angehoben. Unterbrechungen durch z.B. Grundwehrdienst oder Zivildienst werden sp�ter um den Zeitraum entsprechend verl�ngert. Versicherungspflichtige RentnerDie Beitr�ge versicherungspflichtiger Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) teilen sich folgenderma�en auf, wenn sie 90% der zweiten H�lfte ihres Berufslebens als Versicherungspflichtiger in der GKV waren: 1. Beitrag auf die monatliche Altersrente tragen Rentner und Rentenversicherungstr�ger gemeinsam. 2. 100% Beitrag auf zus�tzliche Versorgungsbez�ge wie
Der Rentner zahlt immer den vollen Beitragssatz an seine GKV. 3. Beitrag zus�tzlich auf Arbeitseinkommen aus selbst�ndiger T�tigkeit, der Rentner zahlt auch hier den vollen Beitragssatz an die GKV. In der folgenden Darstellung wird die Beitragszusammensetzung eines versicherungspflichtigen Rentners (KVdR) dargestellt. Abbildung: Beispielhafte Beitragszusammensetzung der KVdR
Freiwillig versicherte RentnerBei freiwillig versicherten Rentnern werden dem Grunde nach alle Eink�nfte des Rentners f�r die Beitragsbemessung der Rente zu Grunde gelegt, welche die wirtschaftliche Leistungsf�higkeit des Rentners bestimmen. Hierzu z�hlen die gesetzliche und betriebliche Rente, Arbeitseinkommen sowie sonstige Einnahmen. Freiwillige Mitglieder tragen den GKV-Beitrag zur Altersrente weitestgehend gemeinsam mit dem Rentenversicherungstr�ger. Auf alle anderen Eink�nfte zahlt der Rentner alleine den vollen (100%) GKV-Beitrag. Im Einzelnen: 1. Beitrag auf die monatliche Altersrente tragen Rentner und Rentenversicherungstr�ger weitestgehend gemeinsam. 2. Vollen Beitrag auf zus�tzliche Versorgungsbez�ge wie:
3. Beitrag zus�tzlich auf Arbeitseinkommen aus selbst�ndiger T�tigkeit, der Rentner zahlt auch hier den vollen Beitragssatz an die GKV. 4. Beitrag auf Eink�nfte aus Kapitalverm�gen, der Rentner zahlt den vollen Beitragssatz an die GKV. 5. Eink�nfte aus Vermietung und Verpachtung, der Rentner zahlt den vollen Beitragssatz an die GKV. In der folgenden Darstellung wird die Beitragszusammensetzung eines freiwillig versicherten Rentners dargestellt. Abbildung: Beispielhafte Beitragszusammensetzung der freiwilligen Mitglieder der GKV
Ist jeder krankenversichert?In einem modernen Sozialstaat soll jedoch keine Bürgerin und kein Bürger ohne Schutz im Krankheitsfall sein. Deshalb besteht für alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung.
Wer hat die Krankenversicherung?Zu Beginn der GKV waren etwa 10 Prozent der Bevölkerung pflichtversichert, heute sind rund 88 Prozent der Bevölkerung Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse. Damit bietet sie heute rund 74 Millionen Versicherten Schutz und eine umfassende medizinische Versorgung.
Was wird bei der Krankenversicherung versichert?Eine Krankenversicherung (KV) ist die Absicherung gegen die mit einer Erkrankung oder Verletzung verbundenen wirtschaftlichen Risiken. Die Krankenkasse erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und meist auch nach Unfällen.
Wer ist nicht gesetzlich versichert?Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Menschen, die hauptberuflich selbstständig beziehungsweise freiberuflich erwerbstätig sind sowie Beamte, Richter und Zeitsoldaten.
|