Wer ist in der krankenversicherung versichert

Nahezu die gesamte österreichische Wohnbevölkerung (99,9 Prozent) ist von der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet den Versicherten und deren mitversicherten Angehörigen umfassenden Schutz im Krankheitsfall.

Die Krankenbehandlung muss entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ausreichend und zweckmäßig sein, darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Der gesetzliche Anspruch auf Leistungen umfasst – unabhängig von der Höhe des Krankenversicherungsbeitrages – den Anspruch auf Sachleistungen bei Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzten in eigenen Einrichtungen der Versicherungsträger oder in Vertragseinrichtungen (Spitälern) für die im konkreten Fall medizinisch erforderlichen Leistungen. Alle Versicherten und Anspruchsberechtigten haben denselben Anspruch.

Die Leistungserbringung erfolgt großteils ohne zusätzliche Kostenbelastung der Versicherten, doch bei einigen Versichertengruppen bestehen Kostenbeteiligungen („Selbstbehalte“) für die Versicherten.

Berufsständische Zugehörigkeit

Die österreichische Sozialversicherung ist berufsständisch organisiert. Das heißt, dass die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Träger grundsätzlich von der ausgeübten Tätigkeit abhängt.

Seit 1. Jänner 2020 (Strukturreform der Sozialversicherung) sind:

  • die bisher bei den Gebietskrankenkassen versicherten unselbständig Erwerbstätigen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert. Ebenfalls bei der ÖGK versichert sind die bislang bei den Gebietskrankenkassen versicherten Pensionistinnen bzw. Pensionisten sowie alle Personen, die bisher bei einer Betriebskrankenkasse versichert waren;
  • bei der neuen Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sowohl die ehemaligen Versicherten der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau als auch die bisher bei der Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten versicherten Beamtinnen bzw. Beamte und Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2000 begründet wurde (sofern sie nicht einer auf Landesebene eingerichteten Krankenfürsorgeanstalt [KFA] angehören), versichert;
  • die bisher bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) versicherten Gewerbetreibenden und Freiberufler:innen sind bei der neuen Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS) versichert. Ebenfalls bei der SVS versichert sind die bisher bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) versicherten selbständig Erwerbstätigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

Mitversicherung und Selbstversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung schützt – ohne zusätzliche Versicherungsbeiträge oder jedenfalls zu einem begünstigten Beitrag (Zusatzbeitrag) – auch Angehörige der Versicherten.

Nichtversicherte Personen haben prinzipiell die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig selbst zu versichern.

Was leistet die Krankenversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen unter anderem:

  • Jugendlichen- sowie Vorsorge- und Gesundenuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel [Medikamente], Heilbehelfe), Anstaltspflege bzw. erforderlichenfalls auch medizinische Hauskrankenpflege
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Krankengeld zur finanziellen Absicherung im Fall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und Rehabilitationsgeld aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit, Wiedereingliederungsgeld aus dem Versicherungsfall der Wiedereingliederung nach langem Krankenstand
  • Sach- und Geldleistungen (Wochengeld) im Fall der Mutterschaft

Für eine fachgerechte Beratung steht der zuständige Krankenversicherungsträger zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 4. Jänner 2021

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Personenkreise, welche der GKV angeh�ren. Insgesamt sind es �ber 70 Millionen, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind. Das sind 90% der deutschen Bev�lkerung. Es werden dabei die Personen unterschieden nach:

Wer ist in der krankenversicherung versichert

Wer ist in der krankenversicherung versichert

Abbildung: Aufteilung der versicherten Personen in der GKV

Quelle: BMGS

Pflichtversicherte

Wie der Name bereits verr�t, sind diese Versicherte kraft Gesetz in der GKV pflichtversichert. Hierzu z�hlen allgemein:

  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen �ber 400 EUR pro Monat. Au�erdem darf ihr Jahreseinkommen nicht �ber der Versichertenpflichtgrenze liegen.
  • Azubis und Studenten
  • Rentner, soweit bestimmte Vorversicherungszeiten vorliegen
  • Bezieher von ALG, ALG II, oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III
  • K�nstler, Publizisten

Ausnahmen: Seit dem 01.07.2000 gibt es keine Versicherungspflicht von Personen, wenn sie

  • bei Eintritt der Versicherungspflicht das 55. Lebensjahr vollendet haben und
  • in den letzten 5 Jahren vor diesem Zeitpunkt auch nicht in der GKV versichert waren und
  • mindestens 50% dieses Zeitraumes von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbst�ndig erwerbst�tig oder mit einer solchen Person verheiratet waren. Dies gilt auch f�r eingetragene Lebenspartnerschaften.

Freiwillig Versicherte

Freiwillig in der GKV versichern k�nnen sich:

  • wer �ber der Versichertenpflichtgrenze verdient und
  • unmittelbar vor dem Wechsel ununterbrochen mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate einer Krankenkasse angeh�rt hat.

Ausnahme: Berufsstarter, die sofort �ber der Versichertenpflichtgrenze verdienen. Au�erdem gelten f�r Auslandsheimkehrer, sowie f�r Schwerbehinderte erleichterte Beitrittsvoraussetzungen.

Familienversicherte

Grunds�tzlich sind die Familienversicherten kostenlos bei dem GKV-Versicherten mitversichert. Hierzu z�hlen der Ehepartner, minderj�hrige Kinder sowie eingetragene Lebenspartner. Versorgt der (Haupt-)Versicherte weitere Kinder, wie Stiefkinder, Enkelkinder oder aber auch Pflegekinder, sind auch diese im Rahmen der Familienversicherung in der GKV mitversichert.

Bedingungen f�r die Familienmitglieder sind:

  • Wohnsitz in Deutschland / gew�hnlichen Aufenthalt
  • selbst kein Mitglied in der Kranken- oder Pflegeversicherung
  • sind nicht hauptberuflich selbst�ndig t�tig
  • regelm��ige Verdienst liegt f�r geringf�gig Besch�ftigte nicht �ber 400 EUR / Monat. F�r alle �brigen gilt die Verdienstgrenze von 345 EUR / Monat.

Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr grunds�tzlich mitversichert. Die Grenze erh�ht sich auf das 23. Lebensjahr, soweit das „Kind“ nicht erwerbst�tig ist. Befindet es sich in der Schul- oder Berufsausbildung wird die Grenze auf das 25 Lebensjahr angehoben. Unterbrechungen durch z.B. Grundwehrdienst oder Zivildienst werden sp�ter um den Zeitraum entsprechend verl�ngert.

Versicherungspflichtige Rentner

Die Beitr�ge versicherungspflichtiger Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) teilen sich folgenderma�en auf, wenn sie 90% der zweiten H�lfte ihres Berufslebens als Versicherungspflichtiger in der GKV waren:

1. Beitrag auf die monatliche Altersrente tragen Rentner und Rentenversicherungstr�ger gemeinsam.

2. 100% Beitrag auf zus�tzliche Versorgungsbez�ge wie

  • Betriebsrenten
  • Renten aus Pensionskassen, Pensionsfonds
  • Zusatzrenten im �ffentlichen Dienst
  • Riesterrenten
  • Direktversicherungen (Bei einer Einmal-auszahlung gilt nach �229 SGB V f�r die Dauer von max. 10 Jahren: 1/120 der Auszahlung unterliegt der KVdR.)

Der Rentner zahlt immer den vollen Beitragssatz an seine GKV.

3. Beitrag zus�tzlich auf Arbeitseinkommen aus selbst�ndiger T�tigkeit, der Rentner zahlt auch hier den vollen Beitragssatz an die GKV.

In der folgenden Darstellung wird die Beitragszusammensetzung eines versicherungspflichtigen Rentners (KVdR) dargestellt.

Wer ist in der krankenversicherung versichert

Abbildung: Beispielhafte Beitragszusammensetzung der KVdR


Annahmen: Durchschnittlicher Beitragssatz 13,3%

Freiwillig versicherte Rentner

Bei freiwillig versicherten Rentnern werden dem Grunde nach alle Eink�nfte des Rentners f�r die Beitragsbemessung der Rente zu Grunde gelegt, welche die wirtschaftliche Leistungsf�higkeit des Rentners bestimmen. Hierzu z�hlen die gesetzliche und betriebliche Rente, Arbeitseinkommen sowie sonstige Einnahmen.

Freiwillige Mitglieder tragen den GKV-Beitrag zur Altersrente weitestgehend gemeinsam mit dem Rentenversicherungstr�ger. Auf alle anderen Eink�nfte zahlt der Rentner alleine den vollen (100%) GKV-Beitrag.

Im Einzelnen:

1. Beitrag auf die monatliche Altersrente tragen Rentner und Rentenversicherungstr�ger weitestgehend gemeinsam.

2. Vollen Beitrag auf zus�tzliche Versorgungsbez�ge wie:

  • Betriebsrenten
  • Renten aus Pensionskassen, Pensionsfonds
  • Zusatzrenten im �ffentlichen Dienst
  • Riesterrenten
  • Direktversicherungen (Bei einer Einmalauszahlung gilt nach �229 SGB V f�r die Dauer von max. 10 Jahren: 1/120 der Auszahlung unterliegt der KVdR.)

3. Beitrag zus�tzlich auf Arbeitseinkommen aus selbst�ndiger T�tigkeit, der Rentner zahlt auch hier den vollen Beitragssatz an die GKV.

4. Beitrag auf Eink�nfte aus Kapitalverm�gen, der Rentner zahlt den vollen Beitragssatz an die GKV.

5. Eink�nfte aus Vermietung und Verpachtung, der Rentner zahlt den vollen Beitragssatz an die GKV.

In der folgenden Darstellung wird die Beitragszusammensetzung eines freiwillig versicherten Rentners dargestellt.

Wer ist in der krankenversicherung versichert

Abbildung: Beispielhafte Beitragszusammensetzung der freiwilligen Mitglieder der GKV


Annahmen: Durchschnittlicher Beitragssatz 13,3%


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns f�r die Unterst�tzung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den urspr�nglichen Originaltext dieses Artikels zur Verf�gung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).

Ist jeder krankenversichert?

In einem modernen Sozialstaat soll jedoch keine Bürgerin und kein Bürger ohne Schutz im Krankheitsfall sein. Deshalb besteht für alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung.

Wer hat die Krankenversicherung?

Zu Beginn der GKV waren etwa 10 Prozent der Bevölkerung pflichtversichert, heute sind rund 88 Prozent der Bevölkerung Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse. Damit bietet sie heute rund 74 Millionen Versicherten Schutz und eine umfassende medizinische Versorgung.

Was wird bei der Krankenversicherung versichert?

Eine Krankenversicherung (KV) ist die Absicherung gegen die mit einer Erkrankung oder Verletzung verbundenen wirtschaftlichen Risiken. Die Krankenkasse erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und meist auch nach Unfällen.

Wer ist nicht gesetzlich versichert?

Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Menschen, die hauptberuflich selbstständig beziehungsweise freiberuflich erwerbstätig sind sowie Beamte, Richter und Zeitsoldaten.