Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Sie wurde im Oktober 2021 in dieses Amt gewählt. (© picture alliance/dpa | Michael Kappeler) Show Wahl und Aufgaben der BundestagspräsidentinDie Bundestagspräsidentin bekleidet das zweithöchste Amt in unserem Staat. (Das höchste Amt hat der Bundespräsident.) Wenn ein neuer Bundestag gewählt worden ist, wählen die Abgeordneten in geheimer Wahl ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten. Normalerweise gehört sie oder er der stärksten Fraktion im Bundestag an. Die Bundestagspräsidentin repräsentiert den Deutschen Bundestag nach außen und leitet zusammen mit ihren Stellvertretern und Stellvertreterinnen die Sitzungen des Parlaments. Die bisherigen Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen BundestagsErich Köhler (CDU)1949-1950Hermann Ehlers (CDU)1950-1954Eugen Gerstenmaier (CDU)1954-1969Kai-Uwe von Hassel (CDU)1969-1972Annemarie Renger (SPD)1972-1976Karl Carstens (CDU)1976-1979Richard Stücklen (CSU)1979-1983Rainer Barzel (CDU)1983-1984Philipp Jenninger (CDU)1984-1988Rita Süssmuth (CDU)1988-1998Wolfgang Thierse (SPD)1998-2005Norbert Lammert (CDU)2005-2017Wolfgang Schäuble (CDU)2017-2021Bärbel Bas (SPD)seit 2021 Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2022. Jedes Jahr zum 1. November wechselt die Bundesratspräsidentschaft. Die Länderkammer wählt dazu aus dem Kreis der 16 Ministerpräsidenten und -Präsidentinnen ein neues Präsidium. Aktuell sind dies Dr. Peter Tschentscher als Präsident, Bodo Ramelow als 1. Vizepräsident und Manuela Schwesig als 2. Vizepräsidentin. Die Wahl erfolgt nach einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Der Turnus beginnt stets mit dem Regierungschef oder der Regierungschefin des Landes mit den meisten Einwohnern. So sieht es eine Vereinbarung vor, auf die sich die Ministerpräsidenten 1950 in Königstein/Taunus verständigt haben. Diese Regelung hat den Vorteil, dass die Besetzung des Amtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen ist. Außerdem wahrt sie den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder, da jedes Land unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit hat, den Vorsitz in der Länderkammer zu übernehmen. Auch für die Wahl der beiden Vizepräsidenten gibt es eine feste Regel: Zum Ersten Vizepräsidenten wird der Präsident des Vorjahres und zum Zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt. AufgabenDie Hauptaufgaben des Präsidenten sind weniger politischer als eher repräsentativer Natur. Er lädt zu den Plenarsitzungen des Bundesrates ein, leitet diese und notifiziert die Plenarbeschlüsse. Außerdem vertritt er den Bundesrat bei protokollarischen Terminen im In- und Ausland. Im Rahmen der parlamentarischen Diplomatie empfängt er hochrangige internationale Delegationen im Bundesrat, insbesondere die Präsidentinnen und Präsidenten zweiter Parlamentskammern. Peter Tschentscher © Senatskanzlei Hamburg Daneben weist das Grundgesetz dem Präsidenten eine besondere Aufgabe zu: Er hat laut Artikel 57 Grundgesetz die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrzunehmen, wenn dieser verhindert oder vorzeitig aus dem Amt geschieden ist. Protokollarisch wird der Bundesratspräsident wegen dieser Vertreterfunktion manchmal als "Nummer 2" nach dem Bundespräsidenten angesehen. Eine verbindliche Festlegung zur Rangordnung der Verfassungsorgane gibt es in der Bundesrepublik jedoch nicht. Zu den Aufgaben des Präsidiums gehört unter anderem die jährliche Aufstellung des Haushaltsplanes des Bundesrates sowie die Entscheidung wichtiger interner Angelegenheiten des Hauses. Zudem vertreten die Vizepräsidenten den Bundesratspräsidenten, wenn dieser verhindert ist. Video überspringenIhr Browser unterstützt keine iFrames.Hinweis: Wenn Sie dieses Video hier abspielen, erfolgt eine Datenübertragung an YouTube bzw. Google.Auf Art und Umfang der von diesem Anbieter übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat der Bundesrat keinen Einfluss. Aktuelle Zusammensetzung des Präsidiums:
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