Ist Krankenschwester das gleiche wie Krankenpfleger?

Ab 2020 gibt es in Deutschland die neue Berufsbezeichnung Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau (neutral: Pflegefachkraft) – doch wer darf diese Berufsbezeichnung tragen und wer muss?

Das kleine Namensschild auf der Brust tragen sie im Krankenhaus meist mit Stolz: Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Fachgesundheits- und Krankenpfleger. Viele schmückt auch noch die Berufsbezeichnung Krankenschwester bzw. Krankenpfleger.

Was haben all diese pflegerischen Berufsbezeichnungen gemeinsam?

Korrekt, egal was darauf steht, Patienten pflegen in alter Tradition meist die Ansprache Schwester oder Pfleger. Doch das in diesem Fall geht es um folgenden Aspekt: das Recht, diese Berufsbezeichnung tragen zu dürfen wurde zu unterschiedlichen Zeiten verliehen und attestiert eine äußerst anspruchsvolle Ausbildung gemeistert zu haben.

Wissenschaftler, Journalist, Pädagoge oder Versicherungsvertreter darf sich jeder nennen, der Lust dazu hat. Wer sich hingegen Gesundheits- und Krankenpfleger, Krankenschwester oder auch Altenpfleger nennt, ohne einen entsprechenden Abschluss in Form einer Berufsurkunde nachweisen zu können, macht sich zwar nicht strafbar, begeht aber eine Ordnungswidrigkeit. Dies liegt daran, dass in Deutschland manche Berufsbezeichnungen gesetzlich geschützt sind und andere eben nicht.

Darf ich mich als Krankenschwester / Kinderkrankenschwester Pflegefachfrau nennen?

Die einst errungenen Abschlüsse sind gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen. Die Frage lautet nun: “darf man sich Pflegefachmann oder Pflegefachfrau nennen und diese Berufsbezeichnung auch auf dem Schild tragen, auch wenn auf der Examensurkunde Krankenschwester / Krankenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger steht?”

Hinweis: Uns liegen in der Zwischenzeit (04.03.2021) widersprüchliche Aussagen hinsichtlich der Deutung der relevanten Passagen im PflBG vor! Es sei daher an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Lesarten gibt, nach denen “ausdrücklich nur Personen die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann tragen dürfen, wenn sie die entsprechende neue generalistsiche AUsbildung absolviert haben.” Wir versuchen aktuell Informationsklarheit herzustellen.

Die Antwort lautet: Ja, das darf man tatsächlich!

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Wer bis 2004 einen Ausbildungsabschluss zur Krankenschwester oder zum Krankenpfleger bzw. zur Kinderkrankenschwester oder zum Kinderkrankenpfleger erworben hat, darf sich ab 2020 tatsächlich auch Pflegefachmann oder Pflegefachfrau nennen.

Wer ab 2004 bzw. 2007 einen Abschluss zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger gemacht hat, darf sich ebenfalls ab 2020 Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann nennen.

Ebenso können Pflegekräfte mit einem Abschluss zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger sich Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nennen.

Gesetzliche Regelung für die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau /-mann

Ab 2020 werden Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im neuen Beruf Pflegefachmann/-fachfrau zusammengeführt. Statt unterschiedlicher Ausbildungen soll es fortan einen sogenannte generalistische Pflegeausbildung geben. Erste Abschlüsse als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann wird es demnach 2023 geben.

In dieser Übergangsphase regeln 2 Paragraphen des Gesetzes über die Pflegeberufe, dass mit anderen Abschlüssen in der Pflege auch die neue Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann getragen werden darf

Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) § 1 Führen der Berufsbezeichnung

(1) Wer die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ führen will, bedarf der Erlaubnis. Personen mit einer Ausbildung nach Teil 3 führen die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ mit dem akademischen Grad.

(2) Die Urkunde für die Erlaubnis nach Absatz 1 enthält neben der Berufsbezeichnung nach Absatz 1 einen Hinweis auf den nach § 7 Absatz 4 Satz 1 durchgeführten Vertiefungseinsatz.

Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) § 64 Fortgeltung der Berufsbezeichnung

Eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung oder nach dem Altenpflegegesetz in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung bleibt durch dieses Gesetz unberührt. Sie gilt zugleich als Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Satz 1. Die die Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Satz 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.

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Fragen

Muss ich beim Gesundheitsamt oder anderswo das Tragen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann beantragen, wenn ich einen älteren gleichwertigen Beruf in der Pflege erlernt habe?

Nein, das ist tatsächlich nicht notwendig.

Gibt es die Berufsbezeichnung examinierte Pflegefachfrau oder examinierter Pflegefachmann?

Oftmals wird bei Krankenpflegekräften auch noch der Begriff „examiniert“ vorangestellt. Dieser ist eigentlich überflüssig. Es dürfen sich ohnehin nur Pflegekräfte, die eingangs benannter Berufsbezeichnungen führen, die einen staatlich anerkannten und nach bestimmten Regeln definierten Abschluss erlangt haben. Der Begriff examiniert wird jedoch heute oft noch als Abgrenzungsbegriff verwendet, wenn ein Unterschied zwischen einer Pflegefachkraft und einer Pflegehilfskraft verdeutlicht werden soll. Selbiges gilt auch beim neuen Berufsabschluss Pflegefachmann oder Pflegefachfrau.

Deine Meinung als Pflegefachkraft

Welchen Abschluss in der Pflege hast du gemacht, welche Berufsbezeichnung findest du persönlich am passendsten und was steht auf deinem Schildchen? Verrate es uns in den Kommentaren.

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Hinweis: dieser Atrikel stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar.

Wie nennt man heute die Krankenschwester?

Für Pflegekräfte wurde eine neue Berufsbezeichnung geschaffen: Pflegepersonal, das seit dem Jahr 2004 geschult wurde, führt nun den Namen Gesundheits- und Krankenpfleger/-in.

Wie heißt die Ausbildung zur Krankenschwester?

Schon gewusst?: Seit 2020 hat die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger einen anderen Namen. Die neue, generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau vereint die bisherigen Ausbildungen der Altenpflege , der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Gesundheits- und Krankenpflege.

Wie nennt man eine Krankenschwester als Mann?

Männliche Wortformen: [1] Krankenpfleger. Oberbegriffe: [1] Pflegefachkraft, Schwester.

Wie nennt man Krankenschwester?

Berufsbild Krankenschwester/-pfleger Die frühere Berufsbezeichnung Krankenschwester/Krankenpfleger ist heute durch die Bezeichnung Gesundheits- und Krankenschwester bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger abgelöst worden.