Wie viel Erspartes darf man bei Hartz 4 haben?

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Hartz-IV Erspartes fürs Kind muss auf dessen Namen angelegt werden

Auch wenn das Geld knapp ist, versuchen viele Hartz-IV-Empfänger, möglichst viel für die Zukunft ihrer Kinder zurück zu legen. Möglich ist das aber nur, wenn das Geld auch tatsächlich auf den Namen des Kindes angelegt wird - so urteilte jetzt das Bundessozialgericht.

Sparen für Kinder in Hartz-IV-Haushalten? Nur auf dem Sparbuch des Nachwuchses

Hartz-IV-Empfänger können Erspartes für ihren Nachwuchs nur dann behalten, wenn das Geld auch tatsächlich auf den Namen der Kinder angelegt ist. Andernfalls steht den Kindern kein eigener Freibetrag bei der Anrechnung von Vermögen zu. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 79/08 R).

Minderjährige Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen derzeit höchstens ein Vermögen von 3.100 Euro besitzen. Bei Erwachsenen sind es 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens aber auch 3.100 Euro. Hinzu kommen Freibeträge für die Altersvorsorge. Im Fall der Klägerin, einer alleinerziehenden Mutter aus Herne, hatte das Jobcenter den Vermögensfreibetrag mit 8.500 Euro berechnet. Da die Frau aber über Erspartes in Höhe von knapp 9.700 Euro verfügte, wurden ihr und ihrer heute vierjährigen Tochter keine "Hartz-IV"-Leistungen bewilligt.

Die Klägerin machte daraufhin geltend, dass auch ihrem Kind ein weiterer Vermögensfreibetrag gewährt werden müsse - zumal gut 3.000 Euro des Ersparten dem Mädchen gehören würden. Das Geld sei ihm von Verwandten und Freunden zur Geburt geschenkt worden. Deutschlands oberste Sozialrichter wollten sich dieser Sicht jedoch nicht anschließen: Weil das Sparbuch auf den Namen der Mutter laufe, gehöre es zu ihrem Vermögen. Ein Freibetrag sei deshalb auch nur bei ihr zu berücksichtigen.

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Wie viel darf ein Hartz-4-Empfänger sparen und kann er seine Hartz-4-Ersparnisse verstecken? Meist wird Erspartes auf Hartz 4 angerechnet. In manchen Fällen wird von Betroffenen aber auch erwartet, zu sparen. Lesen Sie hier mehr zu den Freibeträgen bei Hartz-4-Ersparnissen.

Das Wichtigste zur Frage: „Dürfen Hartz-4-Empfänger Ersparnisse haben?“ kurz und knapp zusammengefasst

Wird mein Erspartes bei Hartz-4-Bezug angerechnet?

Zum Zeitpunkt des Hartz-4-Antrags werden Ersparnisse als zu berücksichtigendes Vermögen angerechnet. Aber auch während des Leistungsbezugs können Hartz-4-Ersparnisse angerechnet werden.

Wird ein Freibetrag gewährt?

Bei Hartz-4-Bezug ist erspartes Geld bis zu einem bestimmten Betrag erlaubt. Es gelten die Freibeträge aus § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) II. Mehr zu den gewährten Freibeträgen hier.

Was sollte ich noch zum Ersparten wissen?

In manchen Fällen erwartet das Jobcenter, dass Erspartes vorhanden ist und Hartz-4-Empfänger vorhersehbare Ausgaben selbst tragen können.

Wie viel Erspartes darf man bei Hartz 4 haben?
Hartz-IV-Empfänger dürfen Ersparnisse haben.

  • Diese Freibeträge gelten, wenn Hartz-4-Leistungen und Erspartes verrechnet werden
  • In diesen Fällen werden Ersparnisse bei Hartz-4-Bezug erwartet

Diese Freibeträge gelten, wenn Hartz-4-Leistungen und Erspartes verrechnet werden

Wie viel Erspartes darf man bei Hartz 4 haben?
Wie viel Erspartes ist bei Hartz-4-Bezug erlaubt? Es gelten die Freibeträge aus § 12 SGB II.

Jedes Vermögen, das verwertet werden kann und darf, muss aufgebraucht werden, ehe ein Hartz-4-Antrag bewilligt wird. Das gilt auch für Folgeanträge und für die Zeit während des Leistungsbezugs. Haben Sie zu viel angespart, geht das Jobcenter davon aus, dass die Hilfeleistungen im bewilligten Umfang nicht benötigt wurden. Im schlimmsten Fall müssen Betroffene die Beträge zurückzahlen.

Es ist Hartz-4-Empfängern nicht verboten, sich vom Regelsatz etwas anzusparen. Allerdings dürfen die Hartz-4-Ersparnisse eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Wie viel darf ich sparen? Bei Hartz-4-Bezug gelten folgende Freibeträge gemäß § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) II:

  • Grundfreibetrag: 150 Euro je vollendetes Lebensjahr für jedes volljährige Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft.
  • Grundfreibetrag von 3.100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind.
  • Freibeträge bei einer nicht verwertbaren Altersvorsorge: 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der leistungsberechtigten Person (und deren Partner).
  • Freibetrag für notwendige Anschaffungen: 750 Euro für jedes leistungsberechtigte Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

Zusatz: Die Freibeträge dürfen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten. Diese orientiert sich am Geburtsdatum des Leistungsberechtigten:

  • Vor dem 1. Januar 1958 geboren: Grundfreibetrag von 9.750 Euro + 48.750 Euro aus geldwerten Ansprüchen (Altersvorsorge).
  • Nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren: Grundfreibetrag von 9.900 Euro + 49.500 Euro aus geldwerten Ansprüchen (Altersvorsorge).
  • Nach dem 31. Dezember 1963: Grundfreibetrag von 10.050 Euro + 50.250 Euro aus geldwerten Ansprüchen (Altersvorsorge).

Übersteigen die Hartz-4-Ersparnisse diese Freibeträge, darf das Jobcenter sie als verwertbares Vermögen berücksichtigen. In manchen Fällen müssen Hartz-4-Empfänger ihr erspartes Geld dann erst verwerten, also aufbrauchen, bevor der nächste Antrag bewilligt wird.

Kann ich mein Geld vor der Hartz-4-Anrechnung in Sicherheit bringen? Es gibt Spar- oder Anlagemöglichkeiten, die das Jobcenter als nicht verwertbar erachtet. Beispielsweise sind Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung, die unter das Betriebsrentengesetz fallen, nicht verwertbar. Auch Kleingärten und Lauben gelten als nicht verwertbar. Nicht verwertbares Vermögen wird auch Schonvermögen genannt und darf nicht angerechnet werden.

In diesen Fällen werden Ersparnisse bei Hartz-4-Bezug erwartet

Wie viel Erspartes darf man bei Hartz 4 haben?
Arbeitslosengeld (ALG) 2: Ersparnisse werden in manchen Fällen erwartet.

Was ist, wenn Hartz-4-Empfänger ihr erspartes Geld für einen bestimmten Zweck benötigen? Grundsätzlich dürfen auch Hartz-4-Empfänger Ersparnisse ansammeln.

In manchen Fällen wird sogar von ihnen erwartet, dass sie Geld sparen. Der Hartz-4-Regelsatz setzt sich nämlich aus ganz grundsätzlichen Bedarfen zusammen. Dazu gehören auch wichtige Anschaffungen, wie beispielsweise Haushaltsgeräte.

Bei vorhersehbaren Ausgaben übernimmt das Jobcenter solche Kosten nicht. Das Argument: Wenn es sich um eine absehbare Ausgabe handelt, können Hartz-4-Empfänger den Betrag auf längere Zeit von den bewilligten Leistungen ansparen.

Das gilt vor allem für Ersatzanschaffungen. So müssen Hartz-4-Empfänger sparen, wenn sie eine neue Waschmaschine oder ein Auto benötigen.

Jedem fällt das Sparen schwer. Mit Hartz 4 lassen sich größere Beträge nur über einen längeren Zeitraum ansparen. Wenn unerwartete Ausgaben anfallen, können Betroffene ein Darlehen beim Jobcenter beantragen.

Bildnachweise: fotolia.com/carballo, fotolia.com/ivan kmit, fotolia.com/pictworks.

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Wie viel Erspartes darf ein Hartz 4 Empfänger haben?

Wie viel Vermögen darf man haben? Der Grundfreibetrag für das Vermögen bei Hartz IV beläuft sich auf 150 Euro pro Lebensjahr. Die zulässige Höchstgrenze ist nach Geburtsjahr gestaffelt und liegt für Erwachsene bei zwischen 9.750 Euro und 10.050 Euro. Für Minderjährige liegt der Grundfreibetrag bei 3.100 Euro.

Wie kann ich mein Vermögen vor Hartz 4 schützen?

Unabhängig vom sogenannten Schonvermögen sind zusätzlich staatlich geförderte Rentenversicherungen wie Riester und Rürup geschützt. Doch Achtung: Dieser Schutz gilt nur bis zum Beginn der Rente und auch nur für das geförderte Kapital.

Werden Ersparnisse auf Arbeitslosengeld 2 angerechnet?

Keine Anrechnung von Vermögen Um Ihre Ersparnisse müssen Sie sich keine Sorgen machen, wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen: Ihr Vermögen wird nicht angerechnet, auch nicht das Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Geldanlagen und Immobilien.

Wie hoch ist das geschützte Vermögen?

Im Einzelnen sind geschützt: „kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte“ – das sind für Volljährige pauschal 5.000 Euro pro Person, für jede minderjährige Person, die von einer volljährigen Person überwiegend unterhalten wird, 500 Euro.