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AEB und Nutzungsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)§ 1 Geltungsbereich, Form(1) Die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) sind Bestandteil des mit der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG), Regionalverkehr
Münsterland GmbH (RVM), Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG), Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) oder der Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE), jeweils geschäftsansässig in Krögerweg 11, 48155 Münster (nachfolgend jede bestellende Gesellschaft für sich als Käufer genannt) und dem Lieferanten (nachfolgend Verkäufer genannt) geschlossenen Vertrages über Lieferungen beweglicher Sachen (Ware), ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft
(§§ 433, 651 BGB). § 2 Vertragsschluss(1) Die Bestellung des Käufers gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat der Verkäufer den Käufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der
Vertrag als nicht geschlossen. § 3 Lieferzeit und Lieferverzug(1) Die von dem Käufer in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die
Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 2 Wochen ab Vertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann. § 4 Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug(1) Der Verkäufer ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht berechtigt, die von ihm
geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat). § 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungsangaben(1) Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Trifft der Käufer mit dem Ver-käufer im Einzelfall die Abrede "Preise
freibleibend", so ist der am Tag der Lieferung gültige Preis als verbindlich vereinbart. Alle Preise verstehen sich ausschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. § 6 Eigentumsvorbehalt und Geheimhaltung(1) An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Käufer seine Rechte, insbesondere
seine Eigentums-, Marken- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an den Käufer zurückzugeben, wobei eine Vervielfältigung oder Veränderung dieser Unterlagen untersagt ist. Gegenüber Dritten sind die vom Käufer als vertraulich bezeichneten Unterlagen geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des Vertrags. Der Verkäufer darf Dritten vertrauliche Unterlagen nur mit schriftlicher Zustimmung des
Käufers zugänglich machen. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist. § 7 Mangelhafte Lieferung(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer
Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. § 8 Verpackung(1) Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung. § 9 Lieferantenregress(1) Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche des Käufers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB) stehen dem Käufer neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer ist
insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verkäufer zu verlangen, die er seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Da gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt. § 10 Produkthaftung, Versicherung, Abtretung(1) Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlich, hat er den Käufer inso-weit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. Haftungsansprüchen von Dritten auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im
Außenverhältnis selbst haftet. § 11 Haftung des Käufers(1) Der Käufer haftet unbeschränkt – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, – für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, – nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie – im Umfang der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Käufers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist. § 12 Verjährung(1) Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. § 13 Rechtswahl und Gerichtsstand(1) Für diese AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG). § 14 Rechteeinräumung(1) Falls für die vom Verkäufer geschuldete Leistung eigene Schutzrechte bestehen, ist
er verpflichtet, den Käufer hiervon schriftlich zu unterrichten. § 15 Sonstige Bestimmungen(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.
Sind Vertragsunterlagen auch in nichtdeutscher Sprache vorhanden, ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich. Wer trägt die Verpackungskosten wenn vertraglich nichts vereinbart wurde?Der Verkäufer hat die erforderlichen Kosten für die Übgergabe der Sache zu tragen (§ 448 Abs. 1 BGB@). Soweit die Verpackung zur Aufmachung der Ware gehört (Verkaufsverpackung), hat der Verkäufer die Kosten der Verkaufsverpackung ohnehin zu tragen (kein Fall der Übergabekosten).
Wann muss der Käufer zahlen wenn vertraglich nichts vereinbart wurde?Zahlungsbedingungen
Wenn im Kaufvertrag keine Vereinbarung über den Zeitpunkt der Zahlung vereinbart wurde, dann kann der Verkäufer sofortige Zahlung verlangen. Die Kosten der Zahlung muss der Käufer tragen („Geldschulden sind Schickschulden“).
Wer trägt grundsätzlich die Beförderungskosten?Allerdings können innerhalb des Vertrags folgende Lieferungsbedingungen vereinbart werden: ab Werk (ab Lager, ab Fabrik) – der Verkäufer trägt ohne Ausnahme alle Kosten der Beförderung. unfrei (ab hier, ab Bahnhof) – der Verkäufer trägt die Versandkosten bis zum Versandbahnhof, alle weiteren Kosten trägt der Käufer.
Was sind Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag?§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag. (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
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