Was kann man machen wenn man zu wenig Rente bekommt?

Wichtiger Hinweis: In diesem Beitrag geht es nicht darum, in welcher Weise das Jobcenter dazu berechtigt ist, Sie zwangsweise in die Rente zu schicken. Wenn Sie mehr über diesen Sachverhalt erfahren möchten, empfehle ich Ihnen diesen Artikel.

Heute gehen wir anders an das Thema ran. Es geht um folgendes Szenario:

Peter aus Oldenburg ist gerade 63 geworden. In einem Monat läuft sein Arbeitslosengeld aus. Da Peter früher einmal Geld vom Jobcenter beziehen musste, möchte er um jeden Preis verhindern, dort noch einmal zu landen. Vor diesem Hintergrund hat er beschlossen, eine Altersrente zu beantragen.

Das ist möglich, denn Peter kommt auf insgesamt 41 Jahre Wartezeit für die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte - über diese Rentenart können Sie ab dem 63. Geburtstag in den Ruhestand. Allerdings nur mit Abzügen.

Wie genau das mit den Abschlägen bei der Altersrente für langjährig Versicherte läuft, erfahren Sie in diesem Video:

Man kann sich darüber streiten, ob es finanziell sinnvoll ist, einen solchen Schritt zu gehen. Insbesondere dann, wenn die zu erwartende Rente klein wäre. Zu klein, um davon leben zu können.

Kleine Rente: Wer stockt jetzt auf?

Normalerweise ist diese Frage leicht zu beantworten: Wenn die Rente nicht reicht, können Sie zum Amt für Grundsicherung gehen und dort eine Aufstockung beantragen. In manchen Orten heißt die zuständige Behörde auch noch ganz altmodisch Sozialamt. Aber unter dem Strich zählt die Tatsache, dass Sie Ihre karge Rente mit der Grundsicherung im Alter aufstocken können.

Allerdings gilt das nur ab einem bestimmten Alter. Ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben, hängt davon ab, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben. Wo genau diese in Ihrem Fall liegt, entscheidet Ihr Geburtsjahr.

Umgekehrt bedeutet das aber auch: Solange Sie altersmäßig unter dieser Grenze liegen, ist die Grundsicherung nicht für Sie zuständig. Also gibt es auch keine Aufstockung. Aber wer hilft Ihnen jetzt weiter, wenn die Rente nicht reicht?

Vorgezogene Altersrente: Ist das Jobcenter für die Aufstockung zuständig?

Bleibt eigentlich nur das Jobcenter als Anlaufstelle für eine Aufstockung. Aber müssen die dann auch wirklich zahlen?

Grundsätzlich bekommt man "Hartz IV", wenn man erwerbsfähig ist - also mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann - und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat. Finanzielle Bedürftigkeit setzen wir natürlich auch voraus. Der Bezug einer vorgezogenen Altersrente liegt also in einer Art Grauzone. Man ist zwar noch erwerbsfähig und hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht - bezieht aber eine Altersrente. Ist das Jobcenter dann zuständig?

Nein, ist es nicht. Wer eine Altersrente bekommt, hat keinen Anspruch gegenüber dem Jobcenter. Auch nicht im Fall einer vorgezogenen Altersrente.

Wie schließe ich die finanzielle Lücke?

Wir befinden uns also in einer denkbar ungünstigen Situation: Kleine Rente - aber weder Anspruch auf "Hartz IV" noch auf Grundsicherung.

Dazu muss man sagen: Wenn tatsächlich absehbar ist, dass Sie allein von Ihrer kleinen Rente leben müssen, dann sollten Sie grundsätzlich auch keinen vorgezogenen Rentenantrag stellen. In den allermeisten Fällen ist der Urspung zu solch einem Szenario also entweder Unbedachtheit oder eine falsche Beratung. Aber natürlich kann das Leben unvorhersehbare Wege einschlagen - beispielsweise die Trennung vom Partner, so dass plötzlich weniger Geld zur Verfügung steht als geplant.

Wie auch immer: Es bleibt die Frage, ob man von irgendwoher doch noch eine Aufstockung zur vorgezogenen Altersrente erhalten kann. Und da haben wir eine Lösung für Sie: die Hilfe zum Lebensunterhalt. Früher hat man dieses Konstrukt auch schlicht und einfach als Sozialhilfe bezeichnet. Finanziell gibt es hier so gut wie keinen Unterschied zum ALG II oder der Grundsicherung - Sie beantragen die Hilfe zum Lebensunterhalt in der Regel sogar in derselben Behörde wie die Grundsicherung. Vielleicht sogar beim gleichen Sachbearbeiter.

Auf diese Weise kommen Sie also doch noch auf die notwendige Aufstockung. Zumindest bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze - denn ab hier wäre dann wirklich die Grundsicherung im Alter für Sie zuständig.

Fazit

In diesem Fall sind also weder Grundsicherung noch Arbeitslosengeld II die letzte Stufe im deutschen Sozialnetz, sondern die gute alte Sozialhilfe - allerdings unter dem offiziellen Titel Hilfe zum Lebensunterhalt.

Sie fallen mit kleiner vorgezogener Altersrente demnach nicht ins Bodenlose. Das A und O im Sozialrecht bleibt jedoch eine gute und persönliche Beratung. In vielen Fällen holen Sie auf diese Weise deutlich mehr Geld heraus.

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  • 1.Wie hoch ist die Grundsicherung?
  • 2.Grundsicherung: Rente und Rücklagen werden berücksichtigt
  • 3.Bis (mindestens) März 2022 erleichterte Regelungen bei der Grundsicherung
  • 4.Grundsicherung und Problemfall PKV
  • 5.Grundsicherung: Darf ich mein Auto behalten?
  • 6.Grundsicherung und Unterhalt durchs Kind
  • 7.Die häufigsten Fragen zum Thema Grundsicherung

Wer ein niedriges Alterseinkommen hat, kann ab Erreichen der regulären Altersgrenze ergänzend die Grundsicherung im Alter erhalten. Auf die Grundsicherung besteht – soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen – ein Rechtsanspruch. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Grundsicherung.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Wer keine weiteren Einkünfte hat, sollte in jedem Fall prüfen, ob nicht zusätzlich noch Anspruch auf eine Aufstockung durch die Grundsicherung besteht. Dabei stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt: 449 Euro beziehungsweise 808 Euro für (Ehe-)Paare
  • Angemessene Kosten für die Wohnung: Die Höhe ist abhängig von der anrechenbaren Warmmiete.

Wann eine Miete hinsichtlich der Grundsicherung als angemessen gilt, hängt vom örtlichen Mietniveau ab und variiert von Stadt zu Stadt. Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars aus Berlin beispielsweise 500 Euro, so liegt der rechnerische "Bedarf" des Paares bei 1.308 Euro.

Wichtig: Erreicht die gesetzliche Rente des Paares nicht diese Höhe, so haben die Betroffenen Anspruch auf aufstockende Grundsicherungsleistungen des Sozialamts. Betragen die beiden Renten insgesamt etwa nur 1.100 Euro, so schießt das Sozialamt weitere 208 Euro zu, so dass insgesamt 1.308 Euro zusammenkommen.

Biallo-Tipp: Mit dem Eigenheim die Rente aufbessern

Rund fünf Millionen Deutsche leben in einer (fast) abbezahlten Immobilie und kommen nicht über die Runden, weil die Rente zu gering ist. Die Wohnung oder das Haus kann die Rettung sein. Luft verschafft ihnen: ein Verkauf gegen lebenslanges Wohnrecht plus Leibrente, ein Teilverkauf oder ein günstiges, tilgungsfreies Darlehen. Hier der ausführliche Ratgeber zum Thema  Immobilienrente.

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Seit Anfang 2021 neuer Rentenfreibetrag 

Für Rentner, die langjährig versichert waren, gibt es seit Anfang 2021 einen neuen Rentenfreibetrag bei der gesetzlichen Rente: Bis zu 224,50 Euro (2022) von der Rente werden nun auf die Grundsicherungsansprüche nicht angerechnet. Soweit die Betroffenen – was auch bei Senioren nicht selten der Fall ist – jobben, dürfen sie einen Teil ihrer Einkünfte behalten. Bei einem Minijob sind es 135 Euro. Der Rest wird mit der Grundsicherung verrechnet.

  • Biallo-Tipp: Grundsätzlich gilt, dass angemessene Versicherungsbeiträge vom Einkommen abgezogen werden können.

Grundsicherung: Rente und Rücklagen werden berücksichtigt

Bevor Sie Grundsicherung beantragen, müssen Sie Ihre Rücklagen weitgehend aufbrauchen. Die Freibeträge fürs erlaubte Vermögen sind weit niedriger als bei Hartz IV. Ein Alleinstehender darf bis 5.000 Euro besitzen, für den Partner kommen nochmals 5.000 Euro hinzu.

  • Biallo-Tipp: Wer mit 60 eine höhere Lebensversicherung ausbezahlt bekommt und nur eine geringe Rente erwartet, für den kann es sich lohnen, sich eine kleine Eigentumswohnung anzuschaffen. Einen Teil des Geldes kann man auch in eine Privatrente (etwa eine Sofortrente) investieren oder auch für freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung nutzen. Denn für zusätzliche Altersvorsorge gilt nun bei der Grundsicherung in jedem Fall ein Freibetrag von 100 Euro monatlich. Ob es sich um eine Betriebsrente, eine private Rente oder den Teil der gesetzlichen Rente handelt, der auf freiwilligen Beiträgen beruht, spielt dabei keine Rolle.

Wichtig ist in jedem Fall: Bargeld, Tagesgeld oder sonstige Geldanlagen (außer Renten) müssen vor dem Bezug von Grundsicherung weitgehend verbraucht werden. Eine kleine Immobilie darf man aber behalten, ebenso wie Bezüge aus einer kleinen Zusatzrente.

"Angemessenes" Wohneigentum ist für Grundsicherungsbezieher erlaubt. Was das genau bedeutet, darüber gibt es oft Streit. Ein alleinstehender Grundleistungsbezieher darf ein Häuschen mit 70 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung mit 60 Quadratmetern behalten.

  • Biallo-Tipp: Jobbende oder pflegende Ruheständler können ihre Rente aufstocken. Wie? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber zu diesem Thema.

Bis (mindestens) März 2022 erleichterte Regelungen bei der Grundsicherung

Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu Grundsicherungsleistungen aufgrund der Corona-Pandemie gelten auch für die Grundsicherung im Alter. Nach dem aktuellen Gesetzesstand laufen sie zum 31. März 2022 aus. Die vereinfachten Regelungen gelten für alle Anträge auf Grundsicherung im Alter, die bis zu diesem Zeitpunkt gestellt werden – unabhängig davon, ob die Betroffenen direkt persönlich von der Pandemie betroffen sind.

Die Erleichterungen betreffen vor allem die Vermögensprüfung und die Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft. Wenn bis Ende März ein Grundsicherungsantrag gestellt wird, schadet Vermögen nur noch, wenn es als „erheblich“ gilt. Das bedeutet: Es darf die beim Wohngeld erlaubten Grenzen nicht übersteigen. Diese betragen für Alleinstehende 60.000 Euro und für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, nochmals 30.000 Euro – für ein Ehepaar also 90.000 Euro.

Wichtig: Die vereinfachten Regeln gelten nicht nur für Erstanträge, sondern auch für Anschlussanträge.

Zudem gilt: Derzeit verlangen die Ämter auch nicht die Verwertung (also Verkauf oder Vermietung) von selbst genutztem Wohneigentum, das nach den Regeln der Ämter eigentlich zu groß ist. Das Bundesarbeitsministerium erklärt ausdrücklich, dass die selbstgenutzte Immobilie derzeit nicht „zu dem erheblichen Vermögen“ gehört.

Die skizzierten Erleichterungen gelten – bei Anträgen bis zum 31. März 2022 – für den ganzen Bewilligungszeitraum der Leistung, also auch ohne nochmalige Verlängerung der Corona-Sonderregelungen. Sobald die Sonderreglungen auslaufen, gilt für Grundsicherungsanträge wieder die Standardregelung:  Danach müssen beispielsweise finanzielle Rücklagen, die 5.000 Euro pro Person übersteigen, zunächst aufgebraucht werden, bevor Grundsicherung im Alter gezahlt wird.

  • Biallo-Lesetipp: Rente und Koalitionsvertrag: Die Rente bleibt stabil – aber sie reicht nicht

Grundsicherung und Problemfall PKV

Wenn Sie die gestiegenen Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr schultern können, dann springen teilweise die Ämter ein und Sie können ebenfalls Grundsicherung beantragen. Die Ämter tragen die von der Versicherung um 50 Prozent geminderten Beiträge im Basistarif.
Voraussetzung: Dem Betroffenen bleibt nach Abzug von Versicherungsbeiträgen und Unterkunftskosten weniger als der Regelbedarf zum Leben.

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Grundsicherung: Darf ich mein Auto behalten?

Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, dem wird im Regelfall kein Auto zugestanden. Einen teuren Wagen müssen Sie deshalb meist verkaufen, wenn Sie Grundsicherung beantragen.

Wichtig auch bei der Grundsicherung: "Rente mit Zuschuss" gibt es nur für diejenigen, die ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland haben. Wer den kompletten Winter auf Mallorca verbringt, zählt nicht zu den Berechtigten. Mehr als vier Wochen Auslandsaufenthalt sind für Bezieher von Grundsicherung im Alter nicht erlaubt.

  • Biallo-Tipp: Wer Grundsicherung bezieht, muss jeden Euro zweimal umdrehen. Bezahlen Sie für Ihr Girokonto? Wenn ja, sollten Sie Ihr Konto wechseln. Denn es gibt immerhin rund 30 Banken, die ein kostenloses Girokonto anbieten.

Grundsicherung und Unterhalt durchs Kind

Beziehen Sie Grundsicherung im Alter, müssen Sie im Regelfall nicht damit rechnen, dass Ihre Kinder vom Amt zur Kasse gebeten werden - es sei denn, ein Kind verdient nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben über 100.000 Euro im Jahr. Und nach dem Tod eines Grundsicherungsbeziehers werden dessen Erben von den Ämtern auch nicht zur Rückzahlung verpflichtet, falls es etwa noch Vermögenswerte gibt.

Die häufigsten Fragen zum Thema Grundsicherung

Wo kann ich Grundsicherungsleistungen beantragen?

Grundsicherung bei Erwerbsminderung: Was muss ich beachten?

Wohngeld (bzw. Lastenzuschuss) oder Grundsicherung: Was wird vorrangig gezahlt?

Wieviel Grundsicherung erhalte ich?

Mit unserem Sozialhilfe Rechner und wenigen Angaben erfahren sie, wieviel Sozialhilfe Ihnen zusteht.

Wie hoch darf die Rente sein um eine Grundsicherung zu bekommen?

Folgende Voraussetzungen müssen laut der Deutschen Rentenversicherung für die Berechtigung zur Grundsicherung im Alter erfüllt sein: Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht und beziehen Ihre regulären Zahlungen für die Altersrente. Ihr gesamtes monatliches Einkommen liegt bei unter 924 Euro.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestrente?

Allgemeine Mindestrenten gibt es im Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland nicht. Die Höhe der Rente richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsleben.

Wie hoch ist die Grundsicherung Wenn die Rente nicht reicht?

Wichtig: Erreicht die gesetzliche Rente des Paares nicht diese Höhe, so haben die Betroffenen Anspruch auf aufstockende Grundsicherungsleistungen des Sozialamts. Betragen die beiden Renten insgesamt etwa nur 1.100 Euro, so schießt das Sozialamt weitere 208 Euro zu, so dass insgesamt 1.308 Euro zusammenkommen.

Wer bekommt 300 Euro Energiepauschale Rentner?

Die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 Bezieherin oder Bezieher einer laufenden Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.