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  4. Verstöße gegen Corona-Regeln: Mit welchen Strafen man rechnen muss

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In NRW gilt ab Mittwoch in vielen Bereichen 2G.  - © picture alliance/dpa In NRW gilt ab Mittwoch in vielen Bereichen 2G.  | © picture alliance/dpa

150 Euro werden etwa fällig, wenn man seine Maske an bestimmten einfach nicht aufsetzen will. Doch es kann deutlich teurer werden.

23.11.2021 | Stand 23.11.2021, 16:44 Uhr

Bielefeld. Keine Maske auf im ÖPNV? Ohne gültigen Nachweis auf dem Weihnachtsmarkt? So mancher Verstoß gegen die aktuelle Coronaschutzverordnung kann ganz schön teuer werden. Ein Überblick.

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Neue Bußgeldverordnung in NRW : Strafen für Verstöße gegen neue Corona-Regeln werden teuer

 Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, im Landtag (Archivbild).

Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, im Landtag (Archivbild). Foto: dpa/Marius Becker

Exklusiv Ab sofort werden Betrugsversuche und Verstöße gegen die neuen Corona-Regeln in NRW deutlich härter geahndet. Insbesondere die Bußgelder werden massiv angehoben. Wir haben zusammengefasst, welcher Betrag wofür fällig wird.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte unserer Redaktion: „Verstöße werden künftig höher und damit spürbarer geahndet. Insbesondere das Tricksen und Fälschen bei Impfnachweisen macht wütend und gehört mit aller Härte bestraft. Wer zu Lasten der Gesundheit betrügt, verdient null Toleranz.“

Laut der neuen Bußgeldverordnung des Landes, die unserer Redaktion vorliegt, werden beispielsweise die Strafen im ÖPNV angehoben. Wer dort zwar eine medizinische Maske dabei hat, sie aber nicht über Mund und Nase zieht, oder aber nur eine Alltagsmaske trägt, zahlt künftig 150 Euro. Der gleiche Betrag wird fällig für all jene, die ohne medizinische Maske in geschlossenen Räumen erwischt werden, in denen die Maskenpflicht gilt - etwa beim Einkauf im Handel oder beim Behördengang. Bislang betrug die Strafe dafür 50 Euro.

Wer als Besucher im Freizeitbereich gegen die 2G-, 2G-plus- oder 3G-Regelung verstößt, muss künftig 250 Euro Bußgeld zahlen, für die Veranstalter oder Betreiber, die nicht Immunisierte einlassen, werden 1000 Euro fällig. Hat der Veranstalter selbst einen gefälschten Impfpass, verdoppelt sich das Bußgeld von bislang 1000 Euro auf dann 2000 Euro. Unterlässt er zudem die Kontrolle der Test- und Impfnachweise, beträgt das Bußgeld 2000 Euro (bislang 500 Euro.) Die Fälschung eines Testnachweises schlägt künftig mit zwischen 2000 und 5000 Euro zu Buche (bisher 1000 Euro).