Präambel bedeutung vertrag

Die P. (mittellateinisch, »die Ankündigung«) ist eine feierliche Erklärung am Anfang des Vertrages über die Europäische Union von 1992 [auch: Vertrag von Maastricht, kurz EUV]. Hierin bekennen sich die EU-Mitgliedstaaten zu gemeinsamen Grundüberzeugungen und zu den grundlegenden Zielen des Vertrages. Als Willensbekundung kommt der P. v. a. eine politische Bedeutung zu. Zu Beginn werden die Staatsoberhäupter der 12 Länder genannt, die bei der Unterzeichnung des Vertrages Mitglied der Europäischen Gemeinschaft waren. Daran anschließend werden 13 »Erwägungsgründe« aufgezählt. Diese umfassen die zeitgeschichtliche Ausgangslage, die gemeinsamen Grundwerte und Beweggründe der Vertragspartner sowie die inhaltlichen Schwerpunkte des Vertrages. Die P. endet mit dem Beschluss, eine EU zu gründen. Die Präambel stellt den EUV in einen größeren Zusammenhang: Der Vertrag wird als eine neue Stufe auf dem Weg zu einer »immer engeren Union der Völker Europas« bezeichnet. Zugleich bekunden die Vertragspartner die Notwendigkeit weiterer Integrationsschritte. Zentrale Grundsätze der P. sind Demokratie, Solidarität und Subsidiarität. Neben ihrer politischen Funktion besitzt die P. auch eine rechtliche Bedeutung. Die dargestellten Grundanschauungen und Motive bilden einen Rahmen für die Auslegung der nachfolgenden Vertragsartikel. Durch den Vertrag von Amsterdam (1997) wurden die vormals 12 Erwägungsgründe des P. um das Bekenntnis zu den sozialen Grundrechten erweitert. Im Vertrag von Lissabon (2009) wird die P. ergänzt um einen Hinweis auf das kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas.

Literatur

  • M. Hilf/E. Pache: Präambel EUV, in: M. Nettesheim (Hg.), Das Recht der Europäischen Union, München 2008, S. 1-12.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. Siegl

Eine Präambel ist rechtlich nicht erforderlich. Sie hat keinen rechtsverbindlichen Charakter, sie kann aber bei einem Verein über die eher satzungstechnisch und steuerrechtlich geprägten Angaben zum Vereinszweck (in der Regel §§ 2 und 3 der Satzung)  hinaus die Motivation der Vereinsgründung veranschaulichen. Die Präambel wirkt sich auf die Auslegung der Satzung aus. Sie steht als Vision oder Kernaussage über einem Leitbild oder einer strategischen Planung des Verein. In der Regel wird eine Präambel gewählt, wenn die Vereinsgründer, ihre ideellen, historischen Beweggründe für die Vereinsgründung darlegen wollen. Daher gehört der Inhalt der Präambel auch nicht in den Vereinszweck. Im Vereinszweck werden die gemeinnützigen abstrakten Zwecke der Abgabenordnung aufgezählt, die der Verein verwirklicht, und wie diese umgesetzt werden durch den Verein.

Die Präambel ist Teil der Satzung und kann daher auch nur mit einer Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung beschlossen oder geändert werden.

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Präambel, die

Grammatik Substantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Präambel · Nominativ Plural: Präambeln

Aussprache 

Worttrennung Prä-am-bel

Herkunft aus gleichbedeutend praeambulummlat < praeambulusspätlat ‘vorangehend’ < prae‑lat ‘vor-, voran-’ (prä-) + ambulārelat ‘umhergehen’

eWDG

Bedeutung

(feierliche) Einleitung, besonders eines Gesetzes, Staatsvertrages

Beispiele:

die Präambel der Charta der Vereinten Nationen

die Präambel eines Freundschaftsvertrags

salopp, abwertend, übertragen Präambeln halten, machenUmschweife machen

Beispiel:

halt hier keine (langen) Präambeln!

Etymologie

Präambel f. (älter n.) ‘Vorrede, Einleitung’ (zu einem Vertrag, einer Urkunde), frühnhd. preambel n. ‘Einleitung, musikalisches Vorspiel’ (15. Jh.), preamel (16. Jh.), entlehnt aus gleichbed. mlat. praeambulum n., gebildet zu spätlat. praeambulus Adj. ‘vorangehend’, aus lat. ambulāre ‘umhergehen’ und prä- (s. d.); vgl. afrz. frz. préambule m.

Thesaurus

Typische Verbindungen zu ›Präambel‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Präambel‹.

Verwendungsbeispiele für ›Präambel‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

In der Frage der Präambel setzt sich der Bund durch. [Küsters, Hans Jürgen: Entscheidung für die deutsche Einheit. In: Deutsche Einheit, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1998], S. 950]

In der Präambel der vom Volk gebilligten ständigen Verfassung ist dies dargelegt. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1978]]

Sie nahmen die Präambel des Abkommens von 1991 beim Wort. [Die Zeit, 20.06.2011, Nr. 25]

Eine Präambel verweist eindeutig darauf, dass sich die Erde nur um höchstens zwei Grad erwärmen darf. [Die Zeit, 11.12.2010 (online)]

Dürfen wir heute mit mehr Recht Gott in die Präambel einer europäischen Verfassung aufnehmen? [Die Zeit, 29.04.2008, Nr. 19]

Zitationshilfe

„Präambel“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Pr%C3%A4ambel>.

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Was ist eine Präambel leicht erklärt?

Präambel (von lateinisch praeambulare „vorangehen“; über mittellateinisch praeambulum „Einleitung“) bezeichnet heute eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer Urkunde, insbesondere einer Verfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrages.

Welchen Sinn hat die Präambel?

Die Präambel wirkt sich auf die Auslegung der Satzung aus. Sie steht als Vision oder Kernaussage über einem Leitbild oder einer strategischen Planung des Verein. In der Regel wird eine Präambel gewählt, wenn die Vereinsgründer, ihre ideellen, historischen Beweggründe für die Vereinsgründung darlegen wollen.

Was sollte in einer Präambel stehen?

Inhalt der Präambel Meist enthält die Präambel eine kurze Beschreibung der Vertragsparteien und deren Motive für den Vertragsschluss. Daraus entnimmt die Rechtsprechung oft den Zweck des gesamten Vertrags im Sinne einer Leitlinie für die weitere Auslegung.

Ist Präambel Vertragsbestandteil?

In der Präambel sollte die Ausgangslage zwischen den Vertragspartnern dargestellt sein sowie Sinn, Zweck und Ziel des Vertrags. Die Präambel selbst ist Vertragsbestandteil und ermöglicht Auslegungen, was die Vertragspartner bei Abschluss des Vertrags eigentlich regeln wollten.