Anwalt gleich insolvenzverwalter

Ist Ihr Unternehmen wirtschaftlich in eine Schieflage geraten? Oder gibt es privat finanzielle Schwierigkeiten? Es gibt Auswege!

Die Gründe für eine Insolvenz können vielfältig sein. Von unternehmerischen Fehlentscheidungen über Zahlungsausfälle bei Kunden bis zu Änderungen der Auftragslage können die Ursachen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens liegen. Doch der Eintritt der Zahlungsfähigkeit muss nicht das Ende sein. Neben der Verteilung des Schuldnervermögens im Insolvenzverfahren und damit dem Ende der wirtschaftlichen Tätigkeit gibt es auch die Möglichkeit durch ein Sanierungsverfahren den Weg zurück ins Geschäftsleben zu finden.

Auch Privatpersonen sind vor finanziellen Turbulenzen nicht sicher. Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zum wirtschaftlichen Neubeginn in allen Phasen.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen von der Gründung weg. Dadurch können wir Ihnen behilflich sein, einer Krise bereits vorzubeugen oder wenn es schon zu spät ist den Weg zurück aus der wirtschaftlichen Schieflage zu finden. Wir sich auch als Insolvenzverwalter tätig und beraten seit vielen Jahren Schuldner auf dem Weg zurück in die Normalität.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zum Insolvenzrecht, vertreten Schuldner- und Gläubigerinteressen, helfen bei der Betreibung von Forderungen, stehen Ihnen im Privatkonkurs zur Seite und helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Absonderungs- und Aussonderungsrechten.

Unsere Leistungen in Zusammenhang mit Insolvenzrecht
Beratung bei allen Fragen zum Insolvenzrecht
Durchsetzung von Forderungen vor und während einer Insolvenz
Vertretung von Schuldnern und Gläubigern im Insolvenzverfahren
Geltendmachung von Anfechtungsrechten
Absonderungsrechte und Aussonderungsrechte im Insolvenzfall
Organhaftung (Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern)
Individuelle Sanierungsstrategien
Unterstützung bei Privatinsolvenz

Die Erfahrung unserer Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber & Partner in Baden bei Wien, gibt Ihnen die Gewissheit, dass Sie sicher durch die Krise kommen. In der Tat: Jede Krise ist auch eine Chance!

Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66 

Wir unterstützen Sie als Insolvenzgläubiger, als Insolvenzschuldner und als sonstigen Beteiligten im Insolvenzverfahren gegenüber dem Insolvenzverwalter/ Treuhänder und dem Insolvenzgericht. Ganz gleich, ob Sie einen Insolvenzantrag stellen oder als Gläubiger Ihre Rechte im Insolvenzverfahren weiterverfolgen wollen.

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Insbesondere beraten und vertreten wir Sie in folgenden Angelegenheiten:

  • im Vorfeld und nach dem Stellen eines Insolvenzantrags
  • Überprüfung von Entscheidungen des Insolvenzverwalters und des Insolvenzgerichts vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten
  • Abwehr insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche sowie von Haftungsansprüchen gegenüber Organen einer Gesellschaft
  • Anmeldung und ggf. klageweise Durchsetzung von Insolvenzforderungen
  • Vertretung im Verbraucherinsolvenzverfahren (u.a. Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan)

Verständlich – transparent – „eine Quote“ . Diese drei Schlagworte hören wir von Betroffenen, die mit dem Insolvenzrecht in Berührung kommen, nur sehr selten.

Das Insolvenzrecht ist eine besondere Form des Zwangsvollstreckungsverfahrens und in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Die Insolvenz bezeichnet einen Umstand, bei welchem alle Gläubiger eines Schuldners zusammenkommen, um sich dessen verbliebene Vermögenswerte zu teilen. Der Gesetzgeber bezweckt mit dem Insolvenzverfahren eine gleichmäßige Befriedigung aller Insolvenzgläubiger.

Das Insolvenzverfahren wird ausschließlich durch einen Antrag eines Insolvenzgläubigers oder des Insolvenzschuldners eingeleitet. Im Zusammenhang mit der Insolvenzantragstellung kann das Insolvenzgericht Anordnungen treffen, um das Vermögen des Insolvenzschuldners vor dessen Gläubigern, aber auch vor dem Schuldner zu schützen. Es kommt zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn das Verfahren zulässig ist und ein Insolvenzgrund vorliegt. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter/ Treuhänder ein. Dessen Aufgabe besteht darin, durch eine Anreicherung der Insolvenzmasse eine zügige und bestmögliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu erzielen. Dazu zählt auch die Sanierung des Unternehmens.

Die Realität sieht leider anders aus. Es ist zu hören, dass einzelne Insolvenzverwalterbüros nicht erreichbar sind, keine Rückrufe erfolgen und Beteiligte im Insolvenzverfahren „von oben herab“ behandelt werden. Quoten nach langer Verfahrensdauer nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich gezahlt werden und eine Mehrung der Insolvenzmasse durch Sanierung des Unternehmens noch zu wenig erfolgt.

Erfahrungsgemäß sollten Sie frühzeitig den Rat eines im Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalts hinzuziehen, um zu Beginn eines Insolvenzverfahrens die Weichen für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte oder die Abwehr unberechtigter Forderungen des Insolvenzverwalters richtig zu stellen. Dabei kann besonders Rechtsanwalt Karsten Hinz seine Erfahrung und Sichtweise, welche er während seiner früheren Tätigkeit für mehrere Insolvenzverwalter sammelte, gewinnbringend für Sie einbringen.

Ist ein Insolvenzverwalter ein Anwalt?

Der Unterschied zwischen einem Anwalt mit dem Schwerpunkt im Bereich Insolvenzrecht und einem Insolvenzverwalter besteht darin, dass der Anwalt seinen Mandanten bei Rechtsfragen neutral berät und ihn vor Gericht vertritt. Er kann den Mandanten auch im Rahmen einer Insolvenz weiter beraten.

Wer ist der Insolvenzverwalter?

Wer kann als Insolvenzverwalter tätig sein? Als Insolvenzverwalter werden überwiegend Rechtsanwälte aber auch Betriebswirte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestellt. Vertreter der genannten Berufszweige haben sich in der Regel eine Spezialisierung rund um das Thema Insolvenzberatung erarbeitet.

Was genau macht ein Insolvenzverwalter?

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht die Aufgabe des Insolvenzverwalters in der sofortigen Inbesitznahme der Insolvenzmasse und deren Verwaltung. Er hat die Aufgaben der Hinterlegung, Siegelung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und ihn treffen weitere Rechnungslegungspflichten.

Wer beauftragt den Insolvenzverwalter?

Die Bestellung des Insolvenzverwalters erfolgt durch den Richter in dem das Insolvenzverfahren eröffnenden Beschluss (§ 27 InsO). Gemäß § 56 InsO ist eine für den Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige Person zu bestellen.

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