Mit Steuerangelegenheiten geht es vielen Menschen ähnlich wie mit dem Besuch beim Zahnarzt: Oft kümmern sie sich erst um die Steuererklärung, wenn es schon weh tut – oder die Abgabefrist bevorsteht. Viele scheuen sich, die Steuererklärung selbst in die Hand zu nehmen. Hilfe bekommen sie gegen Bezahlung von Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerberatern. Die Vorteile: Wer sich von ihnen die Abrechnung machen lässt, hat länger
Zeit bis zur Abgabe. Zudem kennen die Expertinnen und Experten die Regeln und können Tipps zum Steuersparen geben, die Laien oft nicht kennen. Im Schnitt gibt es um die 1 000 Euro zurückMeist lohnt sich die Steuererklärung, unterstreichen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Im Durchschnitt bringt sie Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit eine Erstattung von 1 051 Euro. Ein guter Grund also, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Wir stellen beide Beratungsmöglichkeiten vor, sagen, mit welchen Kosten man rechnen muss und nennen Kontaktadressen. So findet jeder den Weg zur passenden Beratung. Ratgeber der Stiftung WarentestSie wollen sich Ihr Geld vom Finanzamt zurückholen? In unserem Steuerratgeber 2020/21 – Arbeitnehmer und Beamte werden Sie mit verständlichen Texten, Praxisbeispielen und Musterrechnungen einfach durch die Steuererklärung geführt – online per Elster oder klassisch auf Papier. Das Buch der Stiftung Warentest für 14,90 Euro im test.de-Shop erhältlich. Das aktualisierte Buch für das Steuerjahr 2021/2022 erhalten Sie ab dem 16. November 2021 im test.de-Shop.
Steuererklärung Lohnsteuerverein oder Steuerberater?Jahr für Jahr die gleiche Prozedur: Bis Ende Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt liegen. Welche Form der Beratung die richtige ist, hängt vor allem von der finanziellen Situation des Hilfesuchenden ab. Wem die Zeit für die jährliche Steuererklärung fehlt, oder wer fürchtet, beim Steuerrecht den Überblick zu verlieren, kann professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bieten dafür ihre Dienste an. Für welchen Steuerzahler welche Form der Beratung die richtige ist, hängt von der beruflichen und finanziellen Situation des Hilfesuchenden ab. Denn während Steuerberater keine Grenzen für ihre Assistenz in Sachen Steuererklärung haben, ist die Befugnis der Lohnsteuervereine per Gesetz beschränkt. Die Vereine dürfen gemäß dem Steuerberatungsgesetz Steuerzahlern helfen, die Einkünfte allein aus nicht selbstständiger Arbeit wie Lohn und Gehalt, aus wiederkehrenden Bezügen wie Renten oder aus Unterhaltsleistungen etwa vom geschiedenen Ehegatten beziehen. Von der Betreuung durch einen Lohnsteuerhilfeverein ausgeschlossen sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben und aus selbstständiger Tätigkeit sowie umsatzsteuerpflichtige Einkünfte. Steuerpflichtige mit jährlichen Nebeneinnahmen aus Spekulation, Zinsen oder Mieten bis zu 9.000 Euro bei allein Stehenden und 18.000 Euro bei zusammen veranlagten Eheleuten dürfen aber beraten werden. "Wir sind die Steuerberater des kleinen Mannes", sagt Günter Schneider, Geschäftsführer des in Berlin ansässigen Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BdL). Grundlage für die Hilfe bei der Steuererklärung ist die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerverein. Der Jahresbeitrag richtet sich nach dem Einkommen und liegt etwa zwischen 40 bis 230 Euro. "Im Schnitt sind das 100 Euro plus einer einmaligen Aufnahmegebühr von 10 Euro", sagt BdL-Geschäftsführer Schneider. Dass die Helfer in den Lohnsteuervereinen oft keine ausgebildeten Steuerberater, sondern Steuerfachgehilfen oder Buchhalter sind, ist dem Berufsstand der Steuerberater ein Dorn im Auge. "Wir sehen den Lohnsteuerhilfeverein als eine Organisation an, die in der Regel wenig kompetent ist", urteilt Josef Sauerwald, Präsident des in Köln ansässigen Bundesverbandes der Steuerberater. "Es kann beim Steuerberater teurer sein, aber die Sicherheit sollte einem 100 Euro wert sein", meint Sauerwald. Der BdL betont dagegen, Wert auf einen hohen Standard der Helfer zu legen und etwa eine dreijährige Praxiserfahrung als Voraussetzung zu fordern. "Wir wollen die Vereine in die Lage versetzen, Qualität bieten zu können", sagt Geschäftsführer Schneider. Der BdL bietet im Internet eine Liste von Kriterien an, mit denen der Hilfe suchende Steuerzahler die Kompetenz eines Lohnsteuervereins überprüfen kann. Wer Mitglied in einem Verein werden will, sollte etwa darauf achten, wie hoch die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag sind; ob der Berater jederzeit erreichbar ist sowie ob der Berater mitteilt, wie hoch der Erstattungsbetrag voraussichtlich ausfallen wird und darüber auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung ausfüllt. Ob sich der Steuerzahler bei der Arbeit für den Fiskus letztlich von einem Lohnsteuerverein oder einem Steuerberater helfen lässt, ist aber auch eine emotionale Entscheidung: Zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Steuerhelfer müsse Vertrauen bestehen, betont Aenne Riesenberg, Steuerexpertin bei der Stiftung Warentest in Berlin. "So wie Sie den Zahnarzt aussuchen, wählen Sie auch den Steuerberater."
Wann lohnt es sich zum Steuerberater zu gehen?Als Faustregel gilt: Je weniger Fachwissen oder Interesse Sie in Steuerfragen mitbringen, und je komplexer Ihr Steuerfall ist, desto eher lohnt sich der Gang zum Steuerberater. Im Grunde ist es ähnlich wie mit Umbau- oder Renovierungsarbeiten: Fast jeder bekommt es hin, das Schlafzimmer neu zu streichen.
Was bringt ein Lohnsteuerhilfeverein?Welche Vorteile hat ein Lohnsteuerverein? Im Vergleich zu einem Steuerberater ist die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein recht günstig. Die Staffelung nach dem Jahreseinkommen ermöglicht es außerdem auch Personen mit einem geringen Einkommen, die Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wer hilft bei einer Einkommensteuererklärung?Unter anderem Angestellte, Beamte und Rentner können ihre Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein erledigen lassen. Wer die Hilfe in Anspruch nehmen will, muss dem Verein beitreten.
Kann man Kosten für Lohnsteuerhilfeverein absetzen?Die Ausgaben für eine Steuersoftware, ein Fachbuch oder den Mitgliedsbeitrag des Lohnsteuerhilfevereins kannst Du unter den Werbungskosten geltend machen, ohne sie aufzuteilen. Denn diese Kosten lassen sich nicht eindeutig dem privaten oder dem beruflichen Bereich zuordnen.
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