Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister München?

Ich benötige eine Urkunde - Wo und wie kann ich sie bekommen?

Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften, Auszüge und folgende Urkunden ausgestellt:

  • Geburtsurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus den Geburtsregister
  • Eheurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister.
  • Sterbeurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus den Sterberegister.

Zur internationalen Verwendung, z.B. zur Vorlage bei einer ausländischen Vertretung, erhalten Sie mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden. 

Wo sind die Urkunden zu erhalten?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes.

Datenschutz - Wer kann eine Urkunde bestellen?

Die Personenstandsregister erhalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Nach dem geltenden Personenstandsrecht kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z.B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines/einer Berechtigten vorlegen.

Wie kann ich die Urkunden bestellen?

Sie können die Urkunden per Post unter der Anschrift Marktstraße 16, 58452 Witten, per Fax unter Nr.: 02302/581-3499 oder online (siehe Formulare) bei uns bestellen.
Die Gebühren werden per Rechnung erhoben. Sie können ihrer Anfrage aber auch einen Verrechnungsscheck oder Bargeld beifügen.

Wenn Sie die Urkunden persönlich bei uns beantragen möchten finden Sie uns im Rathaus (Marktstraße 16), Erdgeschoss, Zimmer 9 - 11,

montags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr,  nur nach vorheriger Terminreservierung.

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Abschrift aus dem Geburtenregister

Vorlesen

Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ist eine erweiterte Form der Geburtsurkunde. Sie enthält z.B. Angaben über Namensänderungen oder eine Adoption. Eine Abschrift aus dem Geburtsregister erhält man bei dem Standesamt des Geburtsortes.

Kontakt

Team Bürgerdienste / Standesamt
Telefon02 81 / 2 03 27 60
Telefax02 81 / 20 34 97 60
E-Mail

Adresse und Kontaktdaten vom

Standesamt München
Ruppertstr. 11
80337 München

Mail:

Website: muenchen.de

Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister München?

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Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt München.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Heirat im Standesamt München

Definition

Eine Vermählung benennt eine erklärte, vorwiegend juristisch legale, festgemachte Erklärung eines Beisammenseins mehrerer Einzelnen.

Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister München?

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt München aufnehmen und die dafür wichtigen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell bei der Behörde in München vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

BasisdatenMünchen

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberbayern

Kreis

Höhe
519 m ü. NHN

Fläche
310,7 km²

Einwohner
1.471.508 (31. Dez. 2018)

Bevölkerungsdichte
4736 Einwohner je km²

Postleitzahl
80331–81929, 85540

Vorwahl
089

KFZ Kennzeichen
M

Gemeindeschlüssel
09 1 62 000

Website
muenchen.de

Bürgermeister
Dieter Reiter (SPD)

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.

Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

Sind Sie aus dem Ausland?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Verlobten feststellen und einen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.

Unterlagen

Vorwiegend sind abzugeben:

Von den Ehewilligen , die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind und in Deutschland geboren sind.

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate), können sie hier anfordern: Zum Online-Formular
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate), können Sie hier anfordern: Zum Online-Formular
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister oder Lebenspartnerschaft organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

  • Alle Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!
  • Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können andere Materialien unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in München informiert Sie gerne!

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim Heiratsamt München. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen schriftlich dazu befähigen, die Verehelichung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt München angemeldet werden.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt München zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

BasisdatenMünchen

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberbayern

Kreis

Höhe
519 m ü. NHN

Fläche
310,7 km²

Einwohner
1.471.508 (31. Dez. 2018)

Bevölkerungsdichte
4736 Einwohner je km²

Postleitzahl
80331–81929, 85540

Vorwahl
089

KFZ Kennzeichen
M

Gemeindeschlüssel
09 1 62 000

Website
muenchen.de

Bürgermeister
Dieter Reiter (SPD)

Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister essen?

Wie können Personenstandsurkunden oder Auskünfte beantragt werden?.
Persönlich: In der Urkundenstelle des Standesamtes Essen, Hollestr. 3, 45127 Essen, Zimmer 2.02. ... .
Schriftlich: Standesamt Essen. Urkundenstelle. ... .
per Internet: Benutzen Sie bitte das Onlineformular Onlinedienstleistungen Personenstandsurkunden..

Ist die abstammungsurkunde das gleiche wie die Geburtsurkunde?

Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde sind nicht das Gleiche. Der Unterschied liegt darin, dass die Geburtsurkunde die rechtlichen Eltern ausweist und aus der Abstammungsurkunde die biologischen Eltern hervorgingen.

Was kostet eine Geburtsurkunde in Bayern?

In der Regel kostet die Ausstellung einer Geburtsurkunde zwischen 10 und 15 Euro, ebenso wie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister und eine internationale Geburtsurkunde.

Wo Geburtsurkunde beantragen Bayern?

Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus.