Wer eine neue Brille kaufen möchte, fragt sich natürlich: wer übernimmt die Kosten? Was zahlt meine Krankenkasse? Denn die Preise für Brillen sind dank zahlreicher Online-Optiker zwar leicht rückläufig, aber dennoch sind Brillen nicht aus der Portokasse zu bezahlen: Im Schnitt kosten eine Einstärkenbrille über 200 Euro, eine Gleitsichtbrille sogar über 900 Euro. Mehr dazu siehe: Was kostet eine Brille? Show
Viele ältere Menschen können sich noch an Zeiten erinnern, zu denen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Brille - zumindest anteilig - übernahmen. Diese Zeiten sind allerdings vorbei. Am 1. Januar 2004 trat eine von der Rot-Grünen-Bundesregierung unter Gerhard Schröder initiierten Gesetzesnovelle in Kraft, nach der Brillen nicht mehr in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören (damals wurde z.B. auch die Praxisgebühr eingeführt). Ziel war es, die Leistungen der Krankenkassen zu reduzieren, um die Lohnnebenkosten stabil zu halten. Seither übernehmen die Krankenkassen nur noch in einigen wenigen Ausnahmen die Kosten. Dabei gilt eine sehr differenzierte Gebührenordnung. Grundsätzlich werden nur noch die Kosten für die Brillengläser bezuschusst, nicht mehr die Brillengestelle.
Die Kosten für eine Augenuntersuchung übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Wenn man Beschwerden hat, hat man in unserem Krankenversicherungssystem das Anrecht auf einen kostenlosen Arztbesuch. (Siehe auch: kostenloser Online Sehtest) Für Erwachsene bietet es sich daher an, über eine Brillen-Zusatzversicherung nachzudenken. Aber auch hier gilt: erst einmal gründlich informieren und durchrechnen. Eine Brillenversicherung lohnt sich in manchen Fällen nicht. Im Zweifelsfall rufen Sie einfach mal bei Ihrer Krankenversicherung an. Die haben alle eine kostenlose Hotline, die genau für solchen individuellen Fragen zur Verfügung steht. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland mit Nummer der Service-Hotline sowie Link zur Homepage. Quellen
Siehe auch
24. Januar 2018 Viele gesetzlich Versicherte wissen nicht, dass sie sich ihre Brille unter Umständen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezuschussen lassen können. Wir zeigen, wer Anspruch auf den Zuschuss hat und wie hoch dieser ausfällt. Stark fehlsichtige Menschen können einen Zuschuss zu ihrer Brille bekommen. | © Pixabay Kindern und Jugendlichen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ihre Brillen komplett*. Bei erwachsenen Versicherten ist dies anders. Allerdings hat das 2017 in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HVVG) zumindest für stark fehlsichtige Erwachsene Verbesserungen gebracht, die viele gesetzlich Versicherte allerdings nicht kennen: Nach den neuen Regeln kann, wer mehr als sechs Dioptrien oder vier Dioptrien bei Hornhautverkrümmung hat, von der Krankenkasse einen Zuschuss für seine Brille bekommen. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) geht davon aus, dass dies rund 1,4 Millionen der insgesamt 41,2 Millionen fehlsichtigen Bundesbürger betrifft. Zuschuss: Verordnung von Augenarzt oder Optiker?Wenn jemand zu diesem Personenkreis gehört, braucht sie oder er zunächst eine Verordnung vom Augenarzt. Das ist die Voraussetzung, um den Zuschuss beanspruchen zu können. Der Optiker, der zwar auch die Sehstärke bestimmt, kann eine solche Verordnung nicht ausstellen. Brillen: Festbeträge der KassenDie Krankenversicherung bezuschusst nur die Brillengläser, nicht die Fassung. Und auch bei den Gläsern bedeutet das nicht, dass die komplette Summe von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird. Hier gibt es Festbeträge für Sehhilfen, die seit 2008 gelten. Wenn der Preis über dieser von der Kasse bezahlten Grundversorgung liegt, muss die oder der Versicherte die Differenz selbst bezahlen. Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) reichen die Festbeträge von zehn bis maximal 112 Euro pro Glas und sind unter anderem abhängig vom Material der Gläser. Extras an den Brillengläsern wie etwa Entspiegelungen zahlen die Kassen nicht. Zuschuss der Kasse zu Kontaktlinsen?Der Gesetzgeber geht in der Regel von einer Brillenversorgung aus. Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen besteht dagegen nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen. Liegen die Voraussetzungen für eine Kontaktlinsenversorgung nicht vor und wählt der Versicherte aber Kontaktlinsen statt einer Brille, zahlt die Krankenkasse als Zuschuss höchstens den Betrag, den sie für eine erforderliche Brille zahlen müsste. Die Versorgung mit Kontaktlinsen schließt eine Versorgung mit einer zusätzlichen Brille aber nicht aus, da Kontaktlinsen nur begrenzt getragen werden können. Allerdings können sich Versicherte nur entweder eine Brille oder Kontaktlinsen bezuschussen lassen. Zuschuss zur Brille: Versicherte müssen Differenz selbst zahlenVersicherte sollten den Optiker fragen, ob er ihnen ein Angebot für Sehhilfen zum Betrag des Festzuschusses machen kann. Wenn ein Brillenglas oder eine Kontaktlinse nicht zum Festbetrag erhältlich ist, kann die oder der Versicherte bei der Krankenkasse einen gesonderten Antrag stellen. Die Kasse ist verpflichtet, dem Versicherten die Brillengläser oder Kontaktlinsen zuzahlungsfrei zur Verfügung zu stellen oder auf einen ortsansässigen Optiker zu verweisen, der die erforderlichen Sehhilfen zum Festbetrag anbieten kann. Haben Sie Fragen zu den Zuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung zu Sehhilfen oder Hilfsmitteln? Der Sozialverband VdK informiert und berät seine Mitglieder dazu in seinen bundesweit zahlreichen Geschäftsstellen. Sie sind noch kein Mitglied beim VdK? Kein Problem - hier erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Mitgliedschaft. * Dass Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf zuzahlungsfreie Versorgung mit Sehhilfen haben, heißt allerdings nicht, dass sie jegliche Brille aussuchen können und die Kasse muss diese zahlen. Es gelten die Festbeträge für die vom Arzt verordnete Versorgung. Nur wenn die medizinisch notwendige Versorgung damit nicht geleistet werden kann, können sie die volle Kostenübernahme beantragen. Lesen und sehen Sie mehr: GESUNDHEIT Was ist ein Hilfsmittel, was ein Pflegehilfsmittel? Wer übernimmt die Kosten dafür? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fragen. | weiter 11.01.2018 | ime So hilft der VdK Für ein VdK-Mitglied und seine an Multipler Sklerose erkrankte Ehefrau konnte der VdK die Kostenübernahme für ein spezielles drehbares Pflegebett erreichen. | weiter 17.10.2017 | cam Wann bekommt man eine Brille auf Rezept? (UT)Die meisten gesetzlich Krankenversicherten müssen ihre Brille selbst bezahlen. Aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Menschen mit starker Fehlsichtigkeit. Für wen die Krankenkassen noch Zuschüsse zur Brille bezahlen, zeigen wir in diesem Video. ikl Wie viel übernimmt die Krankenkasse bei einer Brille?Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) reichen die Festbeträge von zehn bis maximal 112 Euro pro Glas und sind unter anderem abhängig vom Material der Gläser. Extras an den Brillengläsern wie etwa Entspiegelungen zahlen die Kassen nicht.
Wann bekommt man eine Brille auf Rezept?Folgende Personengruppen erfüllen die Voraussetzungen für eine Brille auf Rezept: Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien. Erwachsene mit einer Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien. Erwachsene mit einer maximalen Sehfähigkeit von 30 Prozent mit Sehhilfe.
Wird die Brille von der AOK bezahlt?Welche Zuzahlungen werden bei Brille, Kontaktlinsen und anderen Sehhilfen fällig? Ihre Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 Prozent der Leistung, mindestens 5 und maximal 10 Euro, jedoch nie mehr als die Kosten des Hilfsmittels.
Was zahlt die ÖGK bei Brillen?Anspruchsberechtigten für Sehbehelfe (Brillen und Kontaktlinsen) beträgt weiterhin grundsätzlich 10 %. Der Mindestkostenanteil wird ab 1. Jänner 2020 auf € 107,40 angehoben.
|