Wann wird das corona kindergeld ausgezahlt

Der Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 Euro monatlich als auch die geplante Einmalzahlung in der Grundsicherung wird von Experten als zu niedrig bewertet. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 9. Mai 2022, deutlich. Gegenstand der Sitzung war zum einen der Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz). Zum anderen standen zwei Anträge der Fraktion Die Linke auf der Tagesordnung, in denen diese fordert, den Sofortzuschlag für Kinder auf 100 Euro zu erhöhen (20/1504), und sich für höhere Regelsätze in der Grundsicherung stark macht (20/1502). Die Bundesregierung lehnt dies ab. Sie plant stattdessen, über einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf, die bisher vorgesehene Einmalzahlung für Menschen im Grundsicherungsbezug von 100 Euro auf 200 Euro zu erhöhen.

Einmalzahlung deckt nicht die Kostensteigerung

Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Gesamtverband nannte die Einmalzahlung zwar richtig, die Höhe sei aber in der derzeit schwierigen Lage steigender Inflation „natürlich nicht ausreichend“. Alexander Nöhring, für das Zukunftsforum Familie geladen, betonte, die 20 Euro für Kinder deckten „nicht im geringsten“ die gestiegenen Kosten. Auch die Vertreter der Diakonie und der Caritas sowie von der Bertelsmann-Stiftung schlossen sich dieser Ansicht an.

Für die Diakonie Deutschland plädierte Michael David für einen gesetzlich geregelten Notfallmechanismus, der in genau definierten Krisenzeiten automatisch greife und höhere Zahlungen in der Grundsicherung ermögliche. Dies erspare langwierige Einzelgesetzgebungen, so David. Er forderte ebenso wie Joachim Rock, die Regelsätze in der Grundsicherung neu zu berechnen. Dies betrachtete wiederum Olivia Trager von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände als nicht notwendig. Sie verteidigte das derzeitige System der Berechnung als transparent und nachvollziehbar und betonte, der Fokus müsse stärker auf der Vermittlung in Arbeit liegen.

Erfassung der ukrainischen Flüchtlinge

Kritisch diskutiert wurde ferner, ob die Kommunen mit der Aufgabe der erkennungsdienstlichen Erfassung der ukrainischen Flüchtlinge überfordert sein könnten. Diese Aufgabe müssten sie übernehmen, wenn eine weitere Änderung im Gesetzentwurf in Kraft tritt: Der zum 1. Juni 2022 vorgesehene „Rechtskreiswechsel“, also der Wechsel von geflüchteten Menschen aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung.

Kirstin Walsleben vom Deutschen Städtetag befürchtete das Entstehen eines „Flaschenhalses“, denn die Kommunen seien technisch dafür nicht ausgestattet. Ähnlich argumentierte auch Carl-Justus Escher vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück. Bei Personen mit biometrischem Pass solle auf eine solche Registrierung verzichtet werden, das würde die Kommunen entlasten, sagte er. Grundsätzlich begrüßten die Experten jedoch mehrheitlich den Rechtskreiswechsel.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant, einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro pro Kind zum 1. Juli 2022 einzuführen. Ziel ist es, die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung als Unterstützung umgesetzt wird. Den Sofortzuschlag sollen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten können, die Anspruch auf Grundsicherung nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII), auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

Mit Einführung des Sofortzuschlags würde der Höchstbetrag im Kinderzuschlag um 20 Euro erhöht – von bis zu 209 Euro monatlich pro Kind auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht – zusätzlich zum Kindergeld.

Vorgesehen ist darüber hinaus, dass es für erwachsene Leistungsberechtigte eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro geben soll. Wer Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält, soll diesen Betrag als Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten und pandemiebedingte Ausgaben erhalten. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

Erster Antrag der Linken

In ihrem ersten Antrag (20/1504) fordert die Linksfraktion, den Regelsatz in der Grundsicherung neu zu berechnen. Die von der Koalition geplante einmalige Sonderzahlung aus Ausgleich für die Mehrbelastungen während der Corona-Pandemie reiche nicht aus. Von den steigenden Preisen seien vor allem Haushalte im Grundsicherungsbezug am stärksten betroffen, schreiben die Abgeordneten.

„Statt ausschließlich mit Sonderzahlungen an den bestehenden unzureichenden Leistungen herumzuflicken, muss vor allem der monatliche Regelsatz korrekt berechnet werden. Wenn das Rechenmodell der Bundesregierung sauber angewendet und zudem für einen Inflationsausgleich gesorgt wird, müsste der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 687 Euro im Jahr 2022 betragen“, rechnen sie in dem Antrag vor. 

Zweiter Antrag der Linken

In einem weiteren Antrag (20/1502) fordern die Abgeordneten eine Erhöhung des von der Bundesregierung geplanten Sofortzuschlags für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug. „Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von lediglich 20 Euro wird Kinderarmut nicht reduziert. In Angesicht der Preisentwicklung handelt es sich lediglich um Almosen.

Zudem kommt der Sofortzuschlag deutlich zu spät“, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, den Betrag auf 100 Euro monatlich zu erhöhen und diesen rückwirkend ab 1. Januar 2022 auszuzahlen. Außerdem müsse der Bezug erleichtert und entbürokratisiert werden, schreiben die Abgeordneten. (che/hau/09.05.2022)