Wie viele Bewerber werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen Öffentlicher Dienst

Titel 1

Wie viele Bewerber werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen Öffentlicher Dienst

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Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.

Titel 2

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Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.

Titel 3

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Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.

Titel 4

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Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.

Wie viele Bewerber werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen Öffentlicher Dienst
Frage: Schreibe ich Hobbys in meinen Lebenslauf?

Antwort:

Hobbys sind kein Muss im Lebenslauf, aber sie runden das Bild eines/r Bewerbers/-in ab. Vor allem wenn Du Dich um einen Ausbildungsplatz bewirbst, denn noch hast Du nicht viel Berufsgeschichte vorzuweisen und da sind die Hobbys interessant. Je weiter jemand in der Berufskarriere ist, umso unwichtiger wird die Freizeitbeschäftigung. Oft knüpfen Personalentscheider/-innen im Vorstellungsgespräch beim Hobby an, um dem/r Bewerber/-in die Nervosität zu nehmen. Wenn Du Dich aber nicht damit wohl fühlst, Deine Freizeitbeschäftigungen und Vorlieben anzugeben, dann solltest Du es auch lassen. Auf jeden Fall solltest Du genau überlegen, was Du angibst, denn so manche Angabe ist eher schädlich als nützlich. Fantasy- oder Ballerspiele gehören absolut nicht in den Lebenslauf. Und erfinden solltest Du auch nichts, denn gerade im Gespräch ist es wichtig, dass Du mit Leidenschaft und Kompetenz davon berichten kannst.


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Frage: Darf ich im Lebenslauf auch ein bisschen lügen?


Antwort:
Wir leben in einer Welt, in der die Werbung aus den kleinsten Dingen was ganz Großes macht. Sich ins rechte Licht kann da doch nicht falsch sein? Die Strategie ist eine Gratwanderung. Natürlich solltest Du Dich so gut wie möglich darstellen, doch aus einem Urlaubsaufenthalt ein Praktikum zu machen, kann schnell ein ganz schlechtes Licht auf Dich werben, wenn Du im späteren Gespräch nicht authentisch davon erzählen kannst. Und Lügen haben kurze Beine: Wenn die Personalentscheider/-innen die Lügen aufspüren, ist es meist ein Ausschlusskriterium.

Aber welche Fragen darf der zukünftige Arbeitgeber dem/der Bewerberin überhaupt stellen? Welche Folgen hat es, wenn der/die Bewerber/in bei einer unzulässigen Frage lügt? Mit welchen Konsequenzen muss der/die Bewerberin rechnen, wenn er auf eine zulässige Frage bewusst falsch antwortet? 

Antworten gibt der DGB Rechtsschutz


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Frage: Muss der Lebenslauf wirklich lückenlos sein?


Antwort:
Ein Lebenslauf muss lückenlos sein. Das heißt, dass die chronologische Darstellung fortlaufend sein muss. Wenn es jedoch eine Lücke in Deiner Karriere gibt, dann darfst Du sie auf keinen Fall weglassen. Du musst aus der Schwäche eine Stärke machen und sie erklären. Viele Personalentscheider/-innen finden Lücken in der Karriere nicht so schlimm, wenn sie erkennen, dass Du gesucht und jetzt das Richtige gefunden hast. Denn nicht immer führt der geradlinigste Weg zum Ziel. Auch Umwege können den Erfahrungshorizont erweitern und eine Entscheidung für einen Beruf bestätigen.


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Frage: Was ist eine anonyme Bewerbung?


Antwort:
Ein kurzer Blick auf Namen, Geschlecht oder Alter reicht oft, um eine Bewerbung auszusortieren. Beim anonymisierten Bewerbungsverfahren wird auf Angaben wie Name, Geburtsdatum oder Herkunft verzichtet, so dass ausschließlich die Qualifikation der Bewerbenden zählt. So steigen nachweislich die Chancen, insbesondere für Frauen oder auch Menschen mit Migrationshintergrund, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Das belegen zahlreiche Studien und die Beratungserfahrung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Auch ein Bewerbungsfoto kann zu einem ungerechtfertigten Ausschlusskriterium werden, etwa wenn daraus ein Migrationshintergrund ersichtlich wird oder es sich um eine trans- oder intergeschlechtliche Person handelt.


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Frage: Welche Angaben gehören in den Lebenslauf, welche nicht?


Antwort:
Auf die Frage, warum sie einen Kandidaten direkt aussortieren, nennen die Personaler/-innen Rechtschreib- und Flüchtigkeitsfehler als häufigste Gründe. Es kommt auch schlecht an, wenn der Text exakt aus der Stellenanzeige übernommen wird. Zu lange und schwer lesbare Textblöcke und zu viele Seiten, eine unprofessionelle E-Mailadresse und ein fehlendes Anschreiben sind Ausschlusskriterien. Zuviel Kreativität, z.B. eine Bewerbung in Reimform geht gar nicht. Auch zu viel Persönliches besser weglassen. Ein Lebenslauf sollte für jede Bewerbung individuell angefertigt werden und auf den jeweiligen Arbeitgeber abgestimmt sein. Das heißt, Du solltest nicht wahllos alle Praktika aufzählen sondern nur solche, die für die Stelle relevant sind. Achte auf den roten Faden und dass sich alles fließend liest.


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Frage: Soll ich meinen Familienstand angeben?

Antwort:

Viele Bewerbungsratgeber/-innen raten davon ab, diesen anzugeben. Der Arbeitgeber darf den Familienstand nicht verlangen. Gerade Frauen sollten sich an dieser Stelle bedeckt halten.


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Frage: Soll ich Kinder als Mutter verschweigen?

Antwort:

Bewerberinnen, die bereits Mutter sind, sollten Kinder zumindest im Bewerbungsschreiben nicht erwähnen. Im Vorstellungsgespräch, falls notwendig, ist ein besserer Zeitpunkt darüber zu sprechen.


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Frage: Muss ich auf dem Foto lächeln?

Antwort:

Offiziell dürfen Arbeitgeber in einer Bewerbung kein Foto mehr verlangen. Insgeheim erwarten die meisten aber immer noch ein Bild. Denn wie heißt es so schön: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Grundsätzlich unterscheiden professionelle Fotografen zwischen natürlichen und unnatürlichen Lächlern, also solchen, denen es leicht fällt zu lächeln oder eher nicht. Finde also heraus, welcher Typ Du bist. Ein zu breites einerseits oder ein falsches Grinsen aufzusetzen andererseits: Beides kommt nicht gut an. Es gilt: Lieber mit den Augen und immer mit geschlossenem Mund lächeln. Wichtig ist ein offener, positiver Ausdruck auf dem Gesicht. Stell Dir beim Fotografieren etwas vor, das Dir Spaß macht, dann kommt der richtige Ausdruck von alleine.


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Frage: Muss ich ein Hemd/Bluse und Jacket/Blaser tragen?

Antwort:

Von Verkleidungen raten die Expert/-innen ab. Trotzdem muss die Kleidung natürlich zum angestrebten Job passen. Du musst also etwas finden, das passt und in dem Du Dich wohl fühlst. 


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Frage: Bewerbungsfotos: Schwarz-weiß oder Farbe?Antwort: Das macht oft keinen Unterschied. Du wählst es so, wie es Deiner Meinung nach, am Besten zu Dir passt.


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Frage: Bewerbungsfoto – Soll es ein richtige Fotograf machen?Antwort: Ein Bewerbungsfoto ist eine symbolische Sache und es vermittelt den ersten Eindruck. Je besser es Deine Persönlichkeit zeigt, um so wahrscheinlicher ist es, dass Du den künftigen Arbeitgeber beeindruckst. Wenn Du ein professionelles Foto abgibst, zeigt es auch, wie wichtig Dir die Stelle ist.

Auf das Vorstellungsgespräch solltest Du Dich gründlich vorbereiten. Das Wichtigste vorab: Du bist über den Arbeitgeber gründlich informiert und weißt um was für eine Stelle es sich handelt. Du bist passend gekleidet, pünktlich und bringst alle benötigten Unterlagen mit.

Der Ablauf eines Vorstellungsgesprächs

Informiere Dich vorab über den Kleidungsstil, vermeide in jedem Fall übertriebenes Make up, Piercings und auffällige Kleidung. Sei ausgeschlafen und pünktlich. Antworte selbstbewusst, aber nicht übertrieben oder aufschneiderisch. Suche im gesamten Gespräch den direkten Augenkontakt zu der/den Person/en gegenbüer und sprich bei den Antworten nicht zu laut und nicht zu leise. Es hilft, ein Vorstellungsgespräch vorher mit Freunden oder Verwandten durchzuspielen!

Gesprächseröffnung

Mögliche Fragen, um das Gespräch zu eröffnen sind:

• „Wie geht es Ihnen?“

• „Haben Sie gut hergefunden?“

• „Welchen ersten Eindruck haben Sie von uns und warum?“


 Antworte möglichst entspannt und knapp. Vermeide auf jeden Fall Ausschweifungen.

Bewerbung und Berufswahl / persönliche Beweggründe

Mögliche Fragen:

• „Warum wollen Sie gerade in diesem Beruf arbeiten?“

• „Warum wollen Sie genau in unserem Betrieb arbeiten?“

• „Für welche anderen Berufe bzw. Betriebe haben Sie sich noch beworben?“

• „Welche Erfahrungen haben Sie bisher gesammelt?“ (z. B. Praktikum)

 Gut vorbereitet kannst Du Pluspunkte sammeln. Checke die Internetseite des künftigen Arbeitgebers, recherchiere bei uns oder der Arbeitsagentur, mache Dir die Besonderheiten klar, formuliere Fragen deinerseits. Bringe alles immer in Verbindung zu Dir und Deinem Anliegen.

Schule und Ausbildung / „Stolpersteine"

Mögliche Fragen:

• „Welche Möglichkeiten zur Fortbildung haben Sie außerhalb der Schule genutzt?“

• „Wie kommen Sie mit Lehrkräften und Ihren Mitschülern_innen aus?“

• „Wie kommt es zu solchen Zensuren im Fach xy?“

• „Was haben Sie unternommen, um Ihre Wissenslücken im Fach xy zu schließen?“

• „Wie sind die aufgeführten Fehlzeiten entstanden?“

• „Was bedeutet die Anmerkung in Ihrem Zeugniskopf: ‘…findet gegenüber seinen Mitschülern nicht den richtigen Ton…‘?“

• „Warum sind Sie nicht weiter zur Schule gegangen?“

Du musst Deinen ganzen Lebenslauf auswendig parat haben. Überprüfe deine kompletten Unterlagen zusätzlich nach „kleinen Macken“, auf die dich der Arbeitgeber ansprechen könnte und leg dir jeweils eine gute Erklärung zurecht. Bleib in jedem Fall bei der Wahrheit und auf dem Teppich!

Die „Klassiker"

Mögliche Fragen:

• „Was sind Ihre größten Stärken und Schwächen?“

• „Wie würden Ihre Bekannten Sie beschreiben?“

• „Was für ein Tier wären Sie gerne?“

• „Sie wissen bestimmt, dass Auszubildende anfangs nicht besonders viel verdienen?“

• „Wie stehen Sie zu Überstunden und Wochenendeinsätzen?“


Hier wird deine Persönlichkeit und Einsatzbereitschaft ein bisschen „abgeklopft“. Antworte einfach glaubwürdig und sympathisch – also nicht zu bescheiden, aber auch nicht hochnäsig.

Folgende Fehler solltest Du beim Vorstellungsgespräch unbedingt vermeiden:

  • Unpünklichkeit
  • Unklare Vorstellungen vom Arbeitgeber und vom Beruf
  • Widersprüche zu den eingereichten Bewerbungsunterlagen
  • Unmotiviertes Auftreten
  • Falsche Kleidung

Haben Lügen kurze Beine?

Habt Ihr in einem Bewerbungsgespräch auch schon mal auf eine unbeliebte Frage keine Antwort gewusst? Aber welche Fragen darf der zukünftige Arbeitgeber dem/der Bewerber/in überhaupt stellen? Welche Folgen hat es, wenn der/die Bewerber/in bei einer unzulässigen Frage lügt? Mit welchen Konsequenzen muss der/die Bewerberin rechnen, wenn er auf eine zulässige Frage bewusst falsch antwortet? 

Antworten gibt der DGB Rechtsschutz

Erste Bewertungskriterien sind die äußere Form (keine Fehler, Flecken und Knicke!), die Vollständigkeit der Bewerbungsmappe und die Übereinstimmung zwischen Bewerberprofil und zu besetzender Stelle.

Die klassischen Elemente einer Bewerbung sind:

Anschreiben

Lebenslauf

Bewerbungsfotos

Anlagen

Anschreiben

Bewerbungsfoto


Es fällt den Personalverantwortlichen sofort ins Auge und vermittelt den ersten Eindruck. Das Foto sollte ein aussagekräftiger Blickfang sein, der sympathisch und kompetent wirkt. Es ist ein Bestandtteil des Lebenslaufs.

Lebenslauf

Zeugnisse und Nachweise


In der Regel werden hier die letzten beiden Schulzeugnisse in Kopie erwartet (Halbjahres- und Versetzungszeugnis bei Abiturienten/innen Zeugnis der 10. Klasse (MSA). Im Zweifelsfall auch dazu telefonisch nachfragen. Angegeben werden kann theoretisch auch jedes Engagement über den Schulunterricht bzw. das Studium hinaus. Wichtig dabei: Es muss ein entsprechender Nachweis mitgeliefert werden und vor allem ein Zusammenhang bestehen zwischen der jeweiligen Tätigkeit und der ausgeschriebenen Stelle bzw. den dort gesuchten Qualifikationen.

Die Online Bewerbung

Es gelten die oben genannten Kriterien. Nur die Bewerbungsmappe fällt weg. Stattdesssen ist darauf zu achten:

• Die E-Mail-Adresse sollte seriös sein. Nicht die E-Mail-Adresse eines Arbeitgebers verwenden!

• Die Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf mit Foto, Zeugnisse von früheren Arbeitgebern, Hochschule und Abitur, mehr nicht) sollte in einer PDF-Datei zusammengefasst sein. Achtet auf die Größe der Datei und optimiert sie gegebenfalls.

• Eine kurze Mail reicht, um diese PDF-Datei zu verschicken. Wiederholt nichts, was dann im eigentlichen Anschreiben steht.

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Früher war die Ausbildung im Öffentlichen Dienst deutschen Staatsbürger/innen vorbehalten zugelassen. Dies gilt nicht mehr. Staatsangehörige aller Nationalitäten haben die Möglichkeit in das Angestelltenverhältnis übernommen zu werden.

Allerdings dürfen Staatsangehörige anderer Länder eine qualifizierte Berufsausbildung nur dann absolvieren, wenn sie durch ihren sogenannten Aufenthaltstitel dazu berechtigt sind, in Deutschland zu arbeiten. Generell gilt dies beispielsweise für türkische Staatsangehörige und anerkannte Asylberechtigte.  Weiterführende Informationen zu diesem Thema gibt die für den jeweiligen Wohnort zuständige Ausländerbehörde.

Auch wer über keinen deutschen Schulabschluss verfügt, kann sich um einen Ausbildungsplatz im Öffentlichen Dienst bewerben. Dazu muss der im Ausland erworbene Schulabschluss aber zunächst in Deutschland anerkannt werden. Dafür sind in den sechzehn Bundesländern unterschiedliche Stellen zuständig. Sollte es genügend Übereinstimmungen geben, wird der ausländische Schulabschluss als gleichwertig mit einem entsprechenden deutschen Abschluss dokumentiert. Diese Bescheinigung muss dem im Ausland erworbenen Schulabschluss bei der Bewerbung beiliegen.  

Angehörige eines europäischen Mitgliedstaates (EU-Bürger) oder von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Bürger) oder der Schweiz können in Deutschland auch Beamte/Beamtinnen werden. Für Beamte/Beamtinnen werden die Berufe durch sogenannte Ausbildungs- und Laufbahnverordnungen geregelt.

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Wenn Du eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst anstrebst, solltest Du Dir spätestens
ein Jahr vor dem Ausbildungsbeginn im Klaren sein, was Du wo erlernen möchtest. Denn für alle Bewerber/innen gibt es ein Auswahlverfahren.

Damit Deine Bewerbung berücksichtigt werden kann,
musst Du die Bewerbungsfristen zwingend einhalten und die Bewerbung an die richtige Adresse richten.

In der Regel ist der Zeitraum also ein Jahr vor Ausbildungsbeginn. Es gibt aber auch Ausnahmen. In Bayern z.B. musst Du Dich für das Einstellungsjahr 2017 im Zeitraum von Februar bis April 2016 anmelden. Da es also auch individuell unterschiedliche Termine gibt, zu denen eine Bewerbung erfolgen kann, solltest Du bei den für Dich interessanten Auschreibungen genau auf die Termine achten. 


Auswahlprüfungen für das Studium
finden oftmals im September oder Oktober eines Jahres statt. Diese Prüfungen gelten dann für die Studienplätze, die im darauf folgenden Jahr zu vergeben sind (Beispiel: Auswahlprüfung im Jahr 2015 - Studienbeginn 2016). In der Regel gibt es für die Prüfung keinen Ersatztermin! Das bedeutet: Aus welchem Grund auch immer Du eine Prüfung verpasst, wird eine Einstellung im Folgejahr unmöglich.

1.

Die eigenen Interessen und Stärken kennen.


Die eigenen Interessen und Stärken kennen. Wenn Du nach der Schule eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst beginnen möchtest, solltest Du Dir zuerst darüber klar werden, was Dich interessiert, was Du kannst und natürlich was Du willst. Gleiches gilt natürlich auch für diejenigen unter Euch, die vielleicht schon eine erste Ausbildung oder ein Studium hinter sich haben.

Wir empehlen den Online-Test: Stärken erkennen.

2.

Berufswahl treffen.


Im nächsten Schritt solltest Du Dich vorab über die in Frage kommenden Berufe im Öffentlichen Dienst, deren Inhalte, Vergütung/Besoldung, den Ausbildungsverlauf, den späteren Arbeitsalltag und die Laufbahn informieren.

Nutze hierzu unsere Rubrik "Berufe".

4.

Bewerbung aufsetzen.

Wenn Du den richtigen Beruf für Dich gefunden hast und auch eine dazu passende Ausschreibung, kommt es wesentlich darauf an, wie Du Dich mit Deiner Bewerbung präsentierst.
Die Bewerbung ist im Prinzip der erste Einstellungstest: Die besten Kandidaten/innen werden anhand der Qualität ihrer vorliegenden Unterlagen ausgewählt. 

Wie Du eine gute Bewerbung/Online-Bewerbung zusammenstellst findest Du hier.

5.

Einstellungs-/Eignungstest.

Wenn Deine Bewerbung die Voraussetzungen zur Einstellung erfüllt hast, erhältst Du vielleicht die Einladung zu einem Einstellungstest. Aufgrund der vielfältigen Bereiche innerhalb des Öffentlichen Dienstes decken diese Einstellungstest weite Themenfelder ab. Es  sind Allgemeinwissen, Mathematik, Logik, Sprachbeherrschung, Konzentration, visuelles Denkvermögen oder technisches Wissen gefragt. Dabei unterscheiden sich die Prüfungen je nach Beruf durch unterschiedlich intensive Fragen in den einzelnen Bereichen. Um die Fragen aus diesem Themenfeld zu beantworten, sollte eine Vorbereitung in den Gebieten Geschichte, Politik, Erdkunde und Naturwissenschaften erfolgen. Zwar werden meist Fragen gestellt, die dem Schulstoff entsprechen, doch ist dieser nicht überall identisch. Häufig werden auch Fragen gestellt, die mit den Institutionen und öffentlichen Personen der Bundesrepublik zu tun haben. Wichtige Personen und Politiker und eventuell Bündnispartner (wirtschaftlich und politisch) müssen benannt werden können.

Teste Dich: Wir haben für die Online-Auswahltests zusammengestellt, die so schon einmal abgefragt wurden.

Bei bestimmten Arbeitgebern im Öffentlichen Dienst kann ein ärztliches Atest gefordert sein. Auch körperliche Fitnesstests sind bei einigen Berufen Bestandteil des Einstellungstestes, so z.B. bei der Polizei oder Feuerwehr. 

6.

Vorstellungsgespräch.

Das persönliche Gespräch ist die letzte Hürde auf dem Weg zum Ausbildungsplatz. Immerhin hast Du es ja schon so weit gebracht und das sollte Dich selbstbewusst und ruhig in das Gespräch gehen lassen. Der Arbeitgeber signalisiert mit seiner Einladung Interesse an Dir. Jetzt müsst ihr nur noch schauen, wie ihr zusammenkommt.

Wie Du Dich auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten kannst, erfährst Du hier.

  • Metallbauerin/ Metallbauer (m/w/d) 2022

    Arbeitgeber: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Amberg - Technisches Gebäudemanagement Kümmersbruck
    Ort: 92245 Kümmersbruck

    Bewerbungsfrist: 02.12.2022 23:59
    Veröffentlichungsende: 02.12.2022 23:59

  • Auszubildende zum*zur Werkstoffprüfer*in (m/w/d) der Fachrichtung Metalltechnik

    Arbeitgeber: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
    Ort: 12205 Berlin

    Bewerbungsfrist: 05.02.2023 00:00
    Veröffentlichungsende: 05.02.2023 23:59

  • Pflegehelfer (m/w/d) für eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger

    Arbeitgeber: Salus Altmark Holding gGmbH
    Ort: 39576 Stendal

    Bewerbungsfrist: 30.11.2022 00:00
    Veröffentlichungsende: 30.11.2022 23:59

  • Auszubildende zum*zur Industriemechaniker*in (m/w/d) der Fachrichtung Feingerätebau

    Arbeitgeber: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
    Ort: 12205 Berlin

    Bewerbungsfrist: 05.02.2023 00:00
    Veröffentlichungsende: 05.02.2023 23:59

  • Auszubildende zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement (m/w/d)

    Arbeitgeber: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
    Ort: 12205 Berlin

    Bewerbungsfrist: 05.02.2023 00:00
    Veröffentlichungsende: 05.02.2023 23:59

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  • Metallbauerin/ Metallbauer (m/w/d) 2022

    Arbeitgeber: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Amberg - Technisches Gebäudemanagement Kümmersbruck
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    Arbeitgeber: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
    Ort: 12205 Berlin

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    Veröffentlichungsende: 05.02.2023 23:59

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    Bewerbungsfrist: 30.11.2022 00:00
    Veröffentlichungsende: 30.11.2022 23:59

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    Veröffentlichungsende: 05.02.2023 23:59

Wie viel Prozent der Bewerber werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen?

Showdown im Vorstellungsgespräch Im Schnitt erhalten die drei bis sechs besten Kandidaten eine Einladung zu einem ersten Vorstellungsgespräch. Diese Zahl ist allerdings bei jedem Bewerbungsprozess und jedem Unternehmen individuell. Manche laden auch zunächst nur einen einzigen Kandidaten ein, andere zehn.

Wer wird als erstes zum Vorstellungsgespräch eingeladen?

Diese Matrix für Bewerbungsunterlagen ist ausschlaggebend, in welcher Reihenfolge Sie die Bewerber einladen: A-Bewerber: Bewerber, deren Profil ideal zur Ausschreibung passt und die sofort zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden können. B-Bewerber: Bewerber mit guter Eignung als Nachrücker.

Wie viele Leute sind bei einem Vorstellungsgespräch?

Bei größeren Organisationen liegt die Anzahl der Teilnehmer meistens bei bis zu vier Personen, da nicht nur der künftige Vorgesetzte als Vertreter der Fachabteilung anwesend ist, sondern auch ein Personalreferent und ein Vertreter des Betriebsrates bzw. der Personalvertretung.

Welche Bewerber müssen eingeladen werden?

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich zum Vorstellungsgespräch einladen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet, schwerbehinderte Menschen zu benachteiligen, die sich um eine Arbeitsstelle bewerben.