Titel 1 Show
Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber. Titel 2 Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist. Titel 3 Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten. Titel 4 Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente. Antwort: Hobbys sind kein Muss im Lebenslauf, aber sie runden das Bild eines/r Bewerbers/-in ab. Vor allem wenn Du Dich um einen Ausbildungsplatz bewirbst, denn noch hast Du nicht viel Berufsgeschichte vorzuweisen und da sind die Hobbys interessant. Je weiter jemand in der Berufskarriere ist, umso unwichtiger wird die Freizeitbeschäftigung. Oft knüpfen Personalentscheider/-innen im Vorstellungsgespräch beim Hobby an, um dem/r Bewerber/-in die Nervosität zu nehmen. Wenn Du Dich aber nicht damit wohl fühlst, Deine Freizeitbeschäftigungen und Vorlieben anzugeben, dann solltest Du es auch lassen. Auf jeden Fall solltest Du genau überlegen, was Du angibst, denn so manche Angabe ist eher schädlich als nützlich. Fantasy- oder Ballerspiele gehören absolut nicht in den Lebenslauf. Und erfinden solltest Du auch nichts, denn gerade im Gespräch ist es wichtig, dass Du mit Leidenschaft und Kompetenz davon berichten kannst.Frage: Darf ich im Lebenslauf auch ein bisschen lügen?
Aber welche Fragen darf der zukünftige Arbeitgeber dem/der Bewerberin überhaupt stellen? Welche Folgen hat es, wenn der/die Bewerber/in bei einer unzulässigen Frage lügt? Mit welchen Konsequenzen muss der/die Bewerberin rechnen, wenn er auf eine zulässige Frage bewusst falsch antwortet? Antworten gibt der DGB Rechtsschutz Frage: Muss der Lebenslauf wirklich lückenlos sein?
Frage: Was ist eine anonyme Bewerbung?
Frage: Welche Angaben gehören in den Lebenslauf, welche nicht?
Frage: Soll ich meinen Familienstand angeben? Antwort: Viele Bewerbungsratgeber/-innen raten davon ab, diesen anzugeben. Der Arbeitgeber darf den Familienstand nicht verlangen. Gerade Frauen sollten sich an dieser Stelle bedeckt halten.Frage: Soll ich Kinder als Mutter verschweigen? Antwort: Bewerberinnen, die bereits Mutter sind, sollten Kinder zumindest im Bewerbungsschreiben nicht erwähnen. Im Vorstellungsgespräch, falls notwendig, ist ein besserer Zeitpunkt darüber zu sprechen.Frage: Muss ich auf dem Foto lächeln? Antwort: Offiziell dürfen Arbeitgeber in einer Bewerbung kein Foto mehr verlangen. Insgeheim erwarten die meisten aber immer noch ein Bild. Denn wie heißt es so schön: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Grundsätzlich unterscheiden professionelle Fotografen zwischen natürlichen und unnatürlichen Lächlern, also solchen, denen es leicht fällt zu lächeln oder eher nicht. Finde also heraus, welcher Typ Du bist. Ein zu breites einerseits oder ein falsches Grinsen aufzusetzen andererseits: Beides kommt nicht gut an. Es gilt: Lieber mit den Augen und immer mit geschlossenem Mund lächeln. Wichtig ist ein offener, positiver Ausdruck auf dem Gesicht. Stell Dir beim Fotografieren etwas vor, das Dir Spaß macht, dann kommt der richtige Ausdruck von alleine.Frage: Muss ich ein Hemd/Bluse und Jacket/Blaser tragen? Antwort: Von Verkleidungen raten die Expert/-innen ab. Trotzdem muss die Kleidung natürlich zum angestrebten Job passen. Du musst also etwas finden, das passt und in dem Du Dich wohl fühlst.Frage: Bewerbungsfotos: Schwarz-weiß oder Farbe?Antwort: Das macht oft keinen Unterschied. Du wählst es so, wie es Deiner Meinung nach, am Besten zu Dir passt. Frage: Bewerbungsfoto – Soll es ein richtige Fotograf machen?Antwort: Ein Bewerbungsfoto ist eine symbolische Sache und es vermittelt den ersten Eindruck. Je besser es Deine Persönlichkeit zeigt, um so wahrscheinlicher ist es, dass Du den künftigen Arbeitgeber beeindruckst. Wenn Du ein professionelles Foto abgibst, zeigt es auch, wie wichtig Dir die Stelle ist. Auf das Vorstellungsgespräch solltest Du Dich gründlich vorbereiten. Das Wichtigste vorab: Du bist über den Arbeitgeber gründlich informiert und weißt um was für eine Stelle es sich handelt. Du bist passend gekleidet, pünktlich und bringst alle benötigten Unterlagen mit. Der Ablauf eines VorstellungsgesprächsInformiere Dich vorab über den Kleidungsstil, vermeide in jedem Fall übertriebenes Make up, Piercings und auffällige Kleidung. Sei ausgeschlafen und pünktlich. Antworte selbstbewusst, aber nicht übertrieben oder aufschneiderisch. Suche im gesamten Gespräch den direkten Augenkontakt zu der/den Person/en gegenbüer und sprich bei den Antworten nicht zu laut und nicht zu leise. Es hilft, ein Vorstellungsgespräch vorher mit Freunden oder Verwandten durchzuspielen! GesprächseröffnungMögliche Fragen, um das Gespräch zu eröffnen sind: • „Wie geht es Ihnen?“ • „Haben Sie gut hergefunden?“ • „Welchen ersten Eindruck haben Sie von uns und warum?“
Bewerbung und Berufswahl / persönliche BeweggründeMögliche Fragen: • „Warum wollen Sie gerade in diesem Beruf arbeiten?“ • „Warum wollen Sie genau in unserem Betrieb arbeiten?“ • „Für welche anderen Berufe bzw. Betriebe haben Sie sich noch beworben?“ • „Welche Erfahrungen haben Sie bisher gesammelt?“ (z. B. Praktikum) Gut vorbereitet kannst Du Pluspunkte sammeln. Checke die Internetseite des künftigen Arbeitgebers, recherchiere bei uns oder der Arbeitsagentur, mache Dir die Besonderheiten klar, formuliere Fragen deinerseits. Bringe alles immer in Verbindung zu Dir und Deinem Anliegen. Schule und Ausbildung / „Stolpersteine"Mögliche Fragen: • „Welche Möglichkeiten zur Fortbildung haben Sie außerhalb der Schule genutzt?“ • „Wie kommen Sie mit Lehrkräften und Ihren Mitschülern_innen aus?“ • „Wie kommt es zu solchen Zensuren im Fach xy?“ • „Was haben Sie unternommen, um Ihre Wissenslücken im Fach xy zu schließen?“ • „Wie sind die aufgeführten Fehlzeiten entstanden?“ • „Was bedeutet die Anmerkung in Ihrem Zeugniskopf: ‘…findet gegenüber seinen Mitschülern nicht den richtigen Ton…‘?“ • „Warum sind Sie nicht weiter zur Schule gegangen?“ Du musst Deinen ganzen Lebenslauf auswendig parat haben. Überprüfe deine kompletten Unterlagen zusätzlich nach „kleinen Macken“, auf die dich der Arbeitgeber ansprechen könnte und leg dir jeweils eine gute Erklärung zurecht. Bleib in jedem Fall bei der Wahrheit und auf dem Teppich! Die „Klassiker"Mögliche Fragen: • „Was sind Ihre größten Stärken und Schwächen?“ • „Wie würden Ihre Bekannten Sie beschreiben?“ • „Was für ein Tier wären Sie gerne?“ • „Sie wissen bestimmt, dass Auszubildende anfangs nicht besonders viel verdienen?“ • „Wie stehen Sie zu Überstunden und Wochenendeinsätzen?“
Folgende Fehler solltest Du beim Vorstellungsgespräch unbedingt vermeiden:
Haben Lügen kurze Beine?Habt Ihr in einem Bewerbungsgespräch auch schon mal auf eine unbeliebte Frage keine Antwort gewusst? Aber welche Fragen darf der zukünftige Arbeitgeber dem/der Bewerber/in überhaupt stellen? Welche Folgen hat es, wenn der/die Bewerber/in bei einer unzulässigen Frage lügt? Mit welchen Konsequenzen muss der/die Bewerberin rechnen, wenn er auf eine zulässige Frage bewusst falsch antwortet? Antworten gibt der DGB Rechtsschutz Erste
Bewertungskriterien sind die äußere Form (keine Fehler, Flecken und Knicke!), die Vollständigkeit der Bewerbungsmappe und die Übereinstimmung zwischen Bewerberprofil und zu besetzender Stelle. Die klassischen Elemente einer Bewerbung sind: Anschreiben Lebenslauf Bewerbungsfotos Anlagen Es gelten die oben genannten Kriterien. Nur die Bewerbungsmappe fällt weg. Stattdesssen ist darauf zu achten: • Die E-Mail-Adresse sollte seriös sein. Nicht die E-Mail-Adresse eines Arbeitgebers verwenden! • Die
Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf mit Foto, Zeugnisse von früheren Arbeitgebern, Hochschule und Abitur, mehr nicht) sollte in einer PDF-Datei zusammengefasst sein. Achtet auf die Größe der Datei und optimiert sie gegebenfalls. • Eine kurze Mail reicht, um diese PDF-Datei zu verschicken. Wiederholt nichts, was dann im eigentlichen Anschreiben steht. Allerdings dürfen Staatsangehörige anderer Länder eine qualifizierte Berufsausbildung nur dann absolvieren, wenn sie durch ihren sogenannten Aufenthaltstitel dazu berechtigt sind, in Deutschland zu arbeiten. Generell gilt dies beispielsweise für türkische Staatsangehörige und anerkannte Asylberechtigte. Weiterführende Informationen zu diesem Thema gibt die für den jeweiligen Wohnort zuständige Ausländerbehörde. Auch wer über keinen deutschen Schulabschluss verfügt, kann sich um einen Ausbildungsplatz im Öffentlichen Dienst bewerben. Dazu muss der im Ausland erworbene Schulabschluss aber zunächst in Deutschland anerkannt werden. Dafür sind in den sechzehn Bundesländern unterschiedliche Stellen zuständig. Sollte es genügend Übereinstimmungen geben, wird der ausländische Schulabschluss als gleichwertig mit einem entsprechenden deutschen Abschluss dokumentiert. Diese Bescheinigung muss dem im Ausland erworbenen Schulabschluss bei der Bewerbung beiliegen. Angehörige eines europäischen Mitgliedstaates (EU-Bürger) oder von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Bürger) oder der Schweiz können in Deutschland auch Beamte/Beamtinnen werden. Für Beamte/Beamtinnen werden die Berufe durch sogenannte Ausbildungs- und Laufbahnverordnungen geregelt.
Damit Deine Bewerbung berücksichtigt werden kann, In der Regel ist der Zeitraum also ein Jahr vor Ausbildungsbeginn. Es gibt aber auch Ausnahmen. In Bayern z.B. musst Du Dich für das Einstellungsjahr 2017 im Zeitraum von Februar bis April 2016 anmelden. Da es also auch individuell unterschiedliche Termine gibt, zu denen eine Bewerbung erfolgen kann, solltest Du bei den für Dich interessanten Auschreibungen genau auf die Termine achten.
1. Die eigenen Interessen und Stärken kennen. Wir empehlen den Online-Test: Stärken erkennen. 2.
Berufswahl treffen. Nutze hierzu unsere Rubrik "Berufe". 4. Bewerbung aufsetzen. Wenn
Du den richtigen Beruf für Dich gefunden hast und auch eine dazu passende Ausschreibung, kommt es wesentlich darauf an, wie Du Dich mit Deiner Bewerbung präsentierst. Wie Du eine gute Bewerbung/Online-Bewerbung
zusammenstellst findest Du hier. 5. Einstellungs-/Eignungstest. Wenn Deine Bewerbung die Voraussetzungen zur Einstellung erfüllt hast, erhältst Du vielleicht die Einladung zu einem Einstellungstest. Aufgrund der vielfältigen Bereiche innerhalb des Öffentlichen Dienstes decken diese Einstellungstest weite Themenfelder ab. Es sind Allgemeinwissen, Mathematik, Logik, Sprachbeherrschung, Konzentration, visuelles Denkvermögen oder
technisches Wissen gefragt. Dabei unterscheiden sich die Prüfungen je nach Beruf durch unterschiedlich intensive Fragen in den einzelnen Bereichen. Um die Fragen aus diesem Themenfeld zu beantworten, sollte eine Vorbereitung in den Gebieten Geschichte, Politik, Erdkunde und Naturwissenschaften erfolgen. Zwar werden meist Fragen gestellt, die dem Schulstoff entsprechen, doch ist dieser nicht überall identisch. Häufig werden auch Fragen gestellt, die mit den Institutionen und öffentlichen Personen
der Bundesrepublik zu tun haben. Wichtige Personen und Politiker und eventuell Bündnispartner (wirtschaftlich und politisch) müssen benannt werden können. Teste Dich: Wir haben für die Online-Auswahltests zusammengestellt, die so schon einmal abgefragt wurden. Bei bestimmten Arbeitgebern im Öffentlichen Dienst kann ein ärztliches Atest gefordert sein. Auch körperliche
Fitnesstests sind bei einigen Berufen Bestandteil des Einstellungstestes, so z.B. bei der Polizei oder Feuerwehr. 6. Vorstellungsgespräch. Das persönliche Gespräch ist die letzte Hürde auf dem Weg zum Ausbildungsplatz. Immerhin hast Du es ja schon so weit gebracht und das sollte Dich selbstbewusst und ruhig in das Gespräch gehen lassen. Der Arbeitgeber signalisiert mit seiner Einladung Interesse an Dir. Jetzt müsst ihr nur noch
schauen, wie ihr zusammenkommt. Wie Du Dich auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten kannst, erfährst Du hier. Arbeitgeber: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Amberg - Technisches Gebäudemanagement Kümmersbruck Bewerbungsfrist: 02.12.2022 23:59 Arbeitgeber: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Bewerbungsfrist: 05.02.2023 00:00 Arbeitgeber: Salus Altmark Holding gGmbH Bewerbungsfrist: 30.11.2022 00:00 Arbeitgeber: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Bewerbungsfrist: 05.02.2023 00:00
Arbeitgeber: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Bewerbungsfrist:
05.02.2023 00:00 Zum MitgliederbereichAktuelle Ausbildungs-Angebote
Wie viel Prozent der Bewerber werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen?Showdown im Vorstellungsgespräch
Im Schnitt erhalten die drei bis sechs besten Kandidaten eine Einladung zu einem ersten Vorstellungsgespräch. Diese Zahl ist allerdings bei jedem Bewerbungsprozess und jedem Unternehmen individuell. Manche laden auch zunächst nur einen einzigen Kandidaten ein, andere zehn.
Wer wird als erstes zum Vorstellungsgespräch eingeladen?Diese Matrix für Bewerbungsunterlagen ist ausschlaggebend, in welcher Reihenfolge Sie die Bewerber einladen: A-Bewerber: Bewerber, deren Profil ideal zur Ausschreibung passt und die sofort zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden können. B-Bewerber: Bewerber mit guter Eignung als Nachrücker.
Wie viele Leute sind bei einem Vorstellungsgespräch?Bei größeren Organisationen liegt die Anzahl der Teilnehmer meistens bei bis zu vier Personen, da nicht nur der künftige Vorgesetzte als Vertreter der Fachabteilung anwesend ist, sondern auch ein Personalreferent und ein Vertreter des Betriebsrates bzw. der Personalvertretung.
Welche Bewerber müssen eingeladen werden?Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich zum Vorstellungsgespräch einladen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet, schwerbehinderte Menschen zu benachteiligen, die sich um eine Arbeitsstelle bewerben.
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