Wie viel Geld bekommt man als arbeitslose Schwangere?

Wer Kinder hat oder schwanger ist, ist besonderen Belastungen ausgesetzt. Unter anderem haben sie mehr Ausgaben beziehungsweise höhere Kosten. Es gibt darum eine Reihe von staatlichen Unterstützungsangeboten und Leistungen, die Eltern, Alleinerziehende und Schwangere entlasten.

Wichtig: Informieren Sie sich, welche Stelle oder Behörde für die jeweilige Leistung zuständig ist. Ihre Familienkasse ist Ihr Ansprechpartner nur dann, wenn es um Kindergeld oder Kinderzuschlag geht.

Elterngeld

Eltern können Anspruch auf Elterngeld haben , wenn sie nach der Geburt ihres Kindes nicht mehr erwerbstätig sind oder auf eine Teilzeit-Stelle wechseln.

Wann Sie Anspruch auf diese Leistungen haben

Wer nach der Geburt seines Kindes weniger Einkommen hat, weil er weniger oder gar nicht mehr arbeitet, hat Anspruch auf diese Leistung.

Ihr Ansprechpartner für diese Leistung

Ansprechpartner sind die lokalen Elterngeldstellen . Dort können Sie Elterngeld beantragen.

Weitere Informationen zum Elterngeld  finden Sie im Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Dort erhalten Sie auch die Kontaktdaten Ihrer lokalen Elterngeldstelle.

Gut zu wissen: Wenn Sie in Elternzeit gehen, können Sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung (Fachbegriff: Antragspflichtversicherung) einzahlen und vermeiden dadurch bei eventueller Arbeitslosigkeit nach Ihrer Elternzeit sofort auf Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich: Hartz IV) angewiesen zu sein. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Freiwillige Arbeitslosenversicherung.

Bildungspaket: Unterstützung bei Freizeit- und Schulausgaben

Mitgliedsbeitrag beim Sportverein, Nachhilfe, Busfahrkarte – wenn solche Ausgaben für Ihr Kind Ihr finanzielles Budget überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Entlastung durch das sogenannte „Bildungspaket“ erhalten.

Damit ist eine Reihe von Leistungen gemeint, die dafür sorgen sollen, dass Ihr Kind auf bestimmte Freizeitaktivitäten nicht verzichten muss und dieselben Chancen auf Erfolg in der Schule hat, wie andere Kinder. Diese Leistungen werden darum auch Leistungen für Bildung und Teilhabe genannt.

Wann Sie Anspruch auf diese Leistungen haben

Familien, die Kinderzuschlag erhalten oder Arbeitslosengeld II beziehen, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie in Ihrem Fall erfüllen müssen.

Ihr Ansprechpartner für diese Leistung

In der Regel sind Einrichtungen Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde für diese Leistungen zuständig. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfahren Sie, wer bei Ihnen vor Ort die Ansprechpartner zum Bildungspaket sind.

Befreiung von Kita-Gebühren

Familien, die Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II erhalten, können sich von den Kita-Gebühren befreien lassen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Jugendamt vor Ort.

Unterstützung für Schwangere und Mütter

Wer ein Kind erwartet, muss sich viel vorbereiten – und hat viele Extra-Ausgaben. Auch wenn das Baby da ist, kommen zusätzliche Kosten auf. Schwangere und Mütter können daher unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich finanzielle Hilfe erhalten, zum Beispiel für die Erstausstattung.

Wann Sie Anspruch auf diese Leistungen haben

Wenn Sie als Schwangere oder Mutter kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben.

Ihr Ansprechpartner für diese Leistungen

Kontaktieren Sie das Jobcenter, das für Sie zuständig ist.

Beispiele für Leistungen

Sie können einmalige Geldleistungen oder Gutscheine für zum Beispiel die Erstausstattung erhalten. Schwangere Kundinnen des Jobcenters erhalten einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld II.

Weitere Unterstützungsangebote

Im Familienportal des Bundesfamilienministerium können Sie sich speziell über Mutterschaftsleistungen informieren.

Auf der Seite der Bundesstiftung Mutter und Kind erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie die Unterstützung der Stiftung (zum Beispiel Beratung oder finanzielle Hilfe) in Anspruch nehmen können: Bundesstiftung Mutter und Kind

Hilfe für Alleinerziehende

  1. Schwangerschaft
  2. Elternzeit, Elterngeld & Co.
  3. Elterngeld

Bekommt man Elterngeld bei Arbeitslosigkeit? Und wie verhält sich das Elterngeld zu anderen Sozialleistungen, bzw. mit welchen Einschränkungen musst man rechnen? Hier bekommst Du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Elterngeld in Kombination mit weiteren Leistungen.

In diesem Artikel

  • Bekomme ich Elterngeld bei Arbeitslosigkeit?
  • Elterngeld und Arbeitslosengeld I
  • Elterngeld in Kombination mit anderen Entgeltersatzleistungen
  • Elterngeld und Arbeitslosengeld II
  • Elterngeld und andere Leistungen

Bekomme ich Elterngeld bei Arbeitslosigkeit?

Elterngeld soll Väter und Mütter finanziell entlasten, wenn sie nach der Geburt des Kindes beruflich kürzer treten müssen, um das neue Familienmitglied zu betreuen. Aber was ist, wenn Antragssteller arbeitslos sind und Arbeitslosengeld bekommen? Wir erklären Dir, ob Elterngeld bei Arbeitslosigkeit ausgezahlt wird und wie es sich auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) auswirkt. Außerdem erklären wir, wie weitere Leistungen unter Umständen vom Elterngeld beeinflusst werden.

Neue Regelungen ab 2013

Ab 1. Januar 2013 ändert sich die Berechnung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Einfacher gesagt: Du erhältst nach wie vor einen bestimmten Prozentsatz Deines bereinigten Nettolohns. Genau genommen erhälst Du 65 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommen, dass Du in den zwölf Monaten vor der Geburt Deines Kindes verdient hast. Allerdings gibt es hier eine Untergrenze von 300 Euro und eine Höchstauszahlung von 1.800 Euro. Eltern, die vor 2013 Kinder bekommen haben, können Elterngeld in Höhe von meist 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts nach tatsächlichen Sozial-, Steuer- und sonstigen Abzügen (zum Beispiel Kirchensteuer) erwarten. Bei Eltern, die ihre Kinder nach 2012 bekommen, zählt das durchschnittliche Bruttogehalt, von dem die Elterngeldstelle eine Pauschale für Sozialabgaben, Lohnsteuer und sonstige Abgaben abzieht. Anschließend wird wie gehabt die Ersatzrate ermittelt. Mehr Details zu den Neuerungen erfährst Du in unserem Artikel „Elterngeld – Berechnung bei Behörden“.

Elterngeld und Arbeitslosengeld I

Wird Elterngeld bei Arbeitslosigkeit ausgezahlt? Ja, es gibt dabei zwei Möglichkeiten. Wenn Du arbeitslos und schwanger bist oder erst nach der Geburt arbeitslos wirst, hast Du unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Über die Voraussetzungen und Bedingungen kannst Du Dich bei der Arbeitsagentur vor Ort oder auf der Internetseite der zuständigen Arbeitsagentur informieren. Zusammen mit Deinem Anspruch auf Elterngeld gibt es für Dich zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Du lässt die Ansprüche auf Arbeitslosengeld I ruhen und beantragst nach der Geburt des Kindes Elterngeld. Du erhältst einen prozentualen Anteil Deines früheren Nettogehalts, der bei 65 Prozent liegt. Geringverdiener, die durchschnittlich weniger als 1.000 Euro im Monat verdient haben, bekommen schrittweise bis zu 100 Prozent ihres früheren Gehalts. Es wird das durchschnittliche Monatseinkommen aus den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes berücksichtigt, wobei die Elterngeldstelle Monate, in denen Du Arbeitslosengeld I bekommen hast, als Monate ohne Einkommen verrechnet. Wenn die Elterngeld-Monate auslaufen, kannst Du wieder Arbeitslosengeld I beziehen.

Beispiel:

Ein Vater verdient in den 12 Monaten vor der Geburt seines Babys neun Monate lang 1.800 Euro netto. Drei Monate vor der Geburt wird er arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld I. Nach der Geburt verzichtet er auf Arbeitslosengeld I und beantragt Elterngeld. Aus der Berechnung der Elterngeldstelle ergibt sich, dass er folgendes Elterngeld bei Arbeitslosigkeit erhält: die neun berufstätigen Monate ergeben zusammengerechnet ein Gehalt von 16.200 Euro. Die drei Monate Arbeitslosigkeit werden mit 0 Euro verrechnet. 16.200 Euro geteilt durch 12 Monate ergibt ein Durchschnittsgehalt von 1.350 Euro. In dieser Gehaltsstufe erhält der Vater 65 Prozent von 1.350 Euro an Elterngeld, das wären 877 Euro im Monat.

Möglichkeit 2: Du beziehst (weiterhin) Arbeitslosengeld I und beantragst zusätzlich Elterngeld. Eine Bedingung für Arbeitslosengeld I ist, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Dich um eine neue Anstellung bemühst. Das kann bedeuten, dass Du eventuell auch an Maßnahmen der Arbeitsagentur teilnehmen musst – um in diesem Fall Elterngeld bei Arbeitslosigkeit zu erhalten. Entscheidest Du Dich für diese Variante, solltest Du also in jedem Fall für die Betreuung Deines Babys vorsorgen. Arbeitslosengeld I wird auf das Elterngeld angerechnet. Frei bleibt nur der Mindestbetrag von 300 Euro, der allen Antragsstellern zusteht.

Beispiel:

Eine Mutter befindet sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das kurz vor der Geburt des Kindes ausläuft. Sie möchte allerdings ihren Anspruch auf Elterngeld bei Arbeitslosigkeit nutzen und beantragt somit Arbeitslosengeld I als auch Elterngeld. Arbeitslosengeld steht ihr in einer Höhe von 1.400 Euro zu. Das Elterngeld würde 1.300 Euro betragen. Da das Arbeitslosengeld auf das Elterngeld angerechnet wird, bliebe unterm Strich nichts von dem Elterngeld übrig. Allerdings gelten 300 Euro des Elterngeldes als anrechnungsfrei. Die Mutter erhält also zusätzlich zu 1.400 Euro Arbeitslosengeld 300 Euro Elterngeld.

Elterngeld in Kombination mit anderen Entgeltersatzleistungen

Arbeitslosengeld I ist eine sogenannte „Entgeltersatzleistung“, also eine Leistung, die das frühere Gehalt bis zu einem bestimmten Grad ersetzt. Weitere Entgeltersatzleistungen sind zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Rente. Wie das Arbeitslosengeld I werden auch diese Leistungen auf das Elterngeld angerechnet. Fällt die Entgeltersatzleistung geringer aus als das Elterngeld, zahlt die zuständige Behörde den Differenzbetrag aus. Ist dieser Differenzbetrag kleiner als der Mindestbetrag von 300 Euro, wird in jedem Fall auf 300 Euro aufgestockt.

Beispiel:

Ein Vater verdient vor der Geburt monatlich 1.000 Euro netto. Nach der Geburt fällt das Erwerbseinkommen weg und er bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 500 Euro im Monat. In seinem Fall beträgt das Elterngeld 67 Prozent seines früheren Gehalts – also 670 Euro. Da aber Entgeltersatzleistungen angerechnet werden, müssen 500 Euro vom Elterngeld abgezogen werden. Was bleibt ist der Differenzbetrag von 170 Euro, den die Elterngeldstelle auf den Mindestbetrag von 300 Euro aufstockt. Der Vater erhält 500 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente und 300 Euro Elterngeld, insgesamt also 800 Euro.

Elterngeld und Arbeitslosengeld II

Seit dem 01.01.2011 wird das Elterngeld auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag angerechnet. Das bedeutet: Vor 2011 konntest Du Elterngeld zum Mindestsatz von 300 Euro beantragen, ohne dass das Auswirkungen auf die Höhe anderer Sozialleistungen hatte. Seit 2011 gilt das Elterngeld als Einkommen und wird vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Beachte: Bei Wohngeld und BAföG bleiben die 300 Euro Mindestbetrag anrechnungsfrei, wirken sich also nicht auf die Höhe der Zahlungen aus.

Eine Ausnahme sieht die Bundesregierung für Antragssteller vor, die vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben. Wer zum Beispiel einen Minijob hatte, kann den sogenannten Elterngeldfreibetrag nutzen, der maximal 300 Euro des Elterngeldes anrechnungsfrei zur Verfügung stellt.

Beispiel:

Eine Mutter verdient vor der Geburt ihrer Tochter monatlich 120 Euro und bekommt zusätzlich Hartz IV. Da sie gearbeitet hat, kann sie den Elterngeldfreibetrag nutzen, der in diesem Fall 120 Euro ausmacht. Von 300 Euro Elterngeld, werden 180 Euro von dem Arbeitslosengeld II abgezogen. 120 Euro bleiben anrechnungsfrei  und stehen der Mutter zusätzlich zum Arbeitslosengeld II zur Verfügung.

Elterngeld und andere Leistungen

Auch in Bezug auf andere Leistungen spielt das Elterngeld eine Rolle und Du solltest Dich vorab gut informieren, wie sich Elterngeld zu Unterhalt, Mutterschaftsleistungen und Co. verhält:

  • Unterhalt: Die Höhe der Unterhaltszahlungen hängt vom Einkommen beider Elternteile ab. Elterngeld wird, sofern es den Mindestbetrag von 300 Euro übersteigt, auf das Einkommen angerechnet und zwar unabhängig davon, ob Du unterhaltspflichtig oder unterhaltsberechtigt bist. Wird lediglich der Mindestbetrag von 300 Euro ausgezahlt, bleibt das Elterngeld anrechnungsfrei.
  • Mutterschaftsleistungen: Mutterschaftsleistungen sind beispielsweise das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen und der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Mutterschaftsleistungen erfüllen den gleichen Zweck wie das Elterngeld und werden daher vollständig auf dieses angerechnet. In der Regel bleibt daher in Monaten, in denen Du Mutterschaftsgeld bekommst, kein Elterngeld übrig.
  • Ausländische Leistungen: Wenn Du nach der Geburt ausländische Leistungen erhältst, die einen ähnlichen Zweck wie das Elterngeld erfüllen, müssen diese Leistungen mit dem Elterngeld verrechnet werden. Sind die Zahlungen aus dem Ausland höher als der Dir zustehende Elterngeldbetrag, bekommst Du in Deutschland dementsprechend kein Elterngeld. Ist das Elterngeld höher, zahlt die Elterngeldstelle monatlich den Differenzbetrag aus.

Es ist nicht ganz einfach, bei all den Bedingungen und Regelungen den Überblick zu behalten, aber mit etwas Geduld hast Du bald alle wichtigen Informationen, die Du brauchst. Es ist jedenfalls sicher, dass Du Elterngeld bei Arbeitslosigkeit beantragen kannst. Alle notwendigen Informationen rund um das Thema Elterngeld, beispielsweise wo und wann Du am besten den Antrag auf Elterngeld stellst, haben wir hier für Dich zusammengefasst.

Was passiert wenn man arbeitslos ist und schwanger wird?

Wenn Du arbeitslos und schwanger bist oder erst nach der Geburt arbeitslos wirst, hast Du unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Über die Voraussetzungen und Bedingungen kannst Du Dich bei der Arbeitsagentur vor Ort oder auf der Internetseite der zuständigen Arbeitsagentur informieren.

Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man als Schwangere?

Wenn Du schwanger bist und Arbeitslosengeld II beziehst, kann ein Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche beantragt werden. Der Mehrbedarf umfasst 17 Prozent des geltenden Regelsatzes.

Wie lange Arbeitslosengeld 1 bei Schwangerschaft?

Bei Schwangerschaft bzw. während des Mutterschutzes besteht nach § 13 Abs. 1 MuSchG ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Der ALG-1-Anspruch ruht bis zum Ende des Mutterschutzes (bis acht Wochen nach der Geburt).

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