Wie lange muss man arbeiten um wieder Lohnfortzahlung zu bekommen?

Sie haben wegen einer Erkrankung schon einmal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten? Dann können Sie wegen dieser Krankheit erst wieder Krankengeld bekommen, wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat. Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Weitere Details

  • Sie müssen mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein, wenn Sie erneut arbeitsunfähig werden.
  • In der Zwischenzeit dürfen Sie mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein.
  • Sie müssen in dieser Zeit mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.

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Wie lange muss man arbeiten um wieder Lohnfortzahlung zu bekommen?
Ein zentrales Element zum Schutz von Arbeitnehmern ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Kann ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen, erhält er dennoch für die ersten sechs Wochen der Erkrankung seinen Arbeitslohn.

Erkrankt er noch vor seiner Genesung an einem neuen Leiden, beginnt diese Frist allerdings nicht erneut. Damit der Arbeitnehmer von Neuem sechs Wochen lang Lohn beanspruchen kann, muss er zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig sein.

So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Wer zahlt bei Krankheit?

Ein Arbeitnehmer kann bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen sein reguläres Gehalt verlangen (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG).

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet wurde und das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Erkrankung mindestens vier Wochen bestand.

Im Anschluss kann der Arbeitnehmer Kranken(tage)geld von seiner Krankenversicherung verlangen.

Verlängerung der Lohnfortzahlung bei zweiter Erkrankung?

Im entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin als Altenpflegerin beschäftigt. Aufgrund einer psychischen Erkrankung wurde sie krankgeschrieben und erhielt sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung. Anschließend bezog sie Krankengeld.

In der Folgezeit unterzog sie sich einer länger geplanten Operation. Sie war seit der zuvor genannten Krankheit allerdings keinen Tag arbeitsfähig.

Die für den Eingriff zuständige Ärztin stellte der Altenpflegerin eine ,,Erstbescheinigung“ für die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Operation aus. Die Altenpflegerin verlangte nun von der Arbeitgeberin auch eine sechswöchige Entgeltfortzahlung für die operationsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitgeberin verweigerte die Zahlung jedoch mit der Begründung, die Altenpflegerin habe aufgrund der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit nur einen Anspruch für einen Zeitraum von insgesamt sechs Wochen. Daraufhin erhob die Altenpflegerin Klage.

Arbeitnehmerin muss zwischenzeitlich arbeitsfähig gewesen sein

Das Bundesarbeitsgericht führte aus, ein zweiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung für einen Zeitraum von sechs Wochen setze voraus, dass die Arbeitnehmerin zwischen den beiden Erkrankungen arbeitsfähig gewesen sei. Andernfalls liege ein ,,einheitlicher Verhinderungsfall“ vor, der keinen erneuten Anspruch begründe. Die Altenpflegerin hätte beweisen müssen, dass sie zum Zeitpunkt der Operation nicht mehr wegen des psychischen Leidens arbeitsunfähig gewesen sei. Dies gelte unabhängig davon, ob die zweite Erkrankung auf einem neuen Grundleiden beruhe.

Fazit

Voraussetzung für das Entstehen eines erneuten sechswöchigen Entgeltfortzahlungsanspruchs aufgrund einer anderen Erkrankung ist die Arbeitsfähigkeit zwischen den Erkrankungen. Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass er zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig war.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2019 – 5 AZR 505/18

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Wann bekomme ich wieder Lohnfortzahlung bei gleicher Krankheit?

Sechs-Monats-Frist Wird der Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit wiederholt arbeitsunfähig, erhält er während der erneuten Arbeitsunfähigkeit – ohne Anrechnung der früheren Bezugszeit – das Arbeitsentgelt möglicherweise für weitere sechs Wochen.

Wer übernimmt die Entgeltfortzahlung wenn die gleiche Krankheit innerhalb von 6 Monaten erneut auftritt?

Bei einem Arbeitgeberwechsel hat der Beschäftigte - auch bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung - einen neuen Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht bei einer Betriebsübernahme durch einen anderen Arbeitgeber.

Wie lange zwischen zwei Krankheiten arbeiten?

Sechs-Monats-Frist Liegen zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit mindestens sechs Monate, so besteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Dies gilt auch, wenn innerhalb der sechs Monate Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung besteht.