Wie lange darf man mit 16 raus nrw

Alkohol, Rauchen, Disco- oder Konzertbesuch  – was Heranwachsende häufig für besonders erstrebenswert halten, bereitet vielen Eltern und Erziehungsbeauftragten Sorgen. Das Jugendschutzgesetz steht Ihnen als Argumentationshilfe in Diskussionen mit dem aufgebrachten Nachwuchs zur Seite. Es regelt den Zugang zu Orten und Produkten, die als Gefahr für Jugendliche und Kinder eingestuft werden. 

Wie lange darf man mit 16 raus nrw
Erwachsenwerden ist eine Herausforderung. Für Jugendliche und für Erziehungsberechtigte. Das Jugendschutzgesetz steckt zum Schutz der Kinder und Jugendlichen den Rahmen für Verlockungen des Erwachsenenlebens in der Öffentlichkeit ab. Im Privaten sind Sie als Eltern zuständig. 
Bild: © imago stock & people

Jugendschutzgesetz, JuSchG, Jugendliche, Erziehung

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 

Wenn der Nachwuchs aus den Kinderschuhen wächst, beginnt für so manche Mütter und Väter eine Zeit der Sorge um das seelische, geistige und körperliche Wohl der Tochter oder des Sohns. Gut gemeinte Ratschläge werden in dieser für alle Beteiligten aufregenden Situation so manches Mal von den Gemaßregelten als unwillkommene Kontrollversuche von Mama oder Papa interpretiert. Dabei sind Eltern und andere Erziehungsbeauftragte gesetzlich verpflichtet, ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht nachzukommen und die seelisch, geistig und körperlich unversehrte Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu verantwortungsbewussten Erwachsenen zu gewährleisten. 

Jugendschutz im öffentlichen Raum

Was Eltern und Erziehungsbeauftragte im Privaten leisten, regelt in der Öffentlichkeit das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Das Jugendschutzgesetz definiert den Rahmen für den – erlaubten oder verwehrten – Zugang zu Orten und Produkten, von denen eine Gefahr für das Wohl von Kindern und Jugendlichen ausgehen kann. Dazu gehören u. a. Zugang zu Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen, zu Tabak und Spirituosen und zu bestimmten Medieninhalten. Der Aufenthalt in öffentlichen Parks oder auf öffentlichen Plätze fällt entgegen landläufiger Meinung nicht per se in die Zuständigkeit des Jugendschutzgesetzes. Gleichwohl kann ein öffentlicher Ort als jugendgefährdend angesehen werden. Bei einer direkten Gefahr für das Kind oder die jugendliche Person können die Ordnungshüter dann entsprechend eingreifen und zum Beispiel einen Platzverweis aussprechen. 

Aufenthaltsbeschränkungen bzw. -verbote und Abgabebeschränkungen, die im Jugendschutzgesetz niedergelegt sind, sind in der Regel für unterschiedliche Altersgruppen klassifiziert. "Kinder" sind im Sinne des Jugendschutzgesetzes Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, und "Jugendliche" Personen, die 14 Jahre oder älter, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. 

Ausgehen

Mit Freunden oder Freundinnen ausgehen, für viele Jugendliche gehört das zum Erwachsenwerden dazu. Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen sich von 5 Uhr morgens bis 24 Uhr abends ohne Begleitung in Restaurants, Cafes, Imbissen etc. aufhalten. Dann ist aber auch Schluss In den frühen Morgenstunden dürfen sich nur Volljährige in Gaststätten aufhalten. 

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung nicht in Gaststätten aufhalten, es sei denn, sie nehmen im Zeitraum von 5 Uhr morgens bis 23 Uhr abends eine Mahlzeit oder ein Getränk ein. In diesem Fall wird ihnen ein Aufenthalt von einer Stunde – für eine Mahlzeit – und einer halben Stunden – für ein Getränk – gewährt. Findet in der Gaststätte eine Veranstaltung eines Trägers der freien oder öffentlichen Jugendhilfe statt, dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung in einer Gaststätte aufhalten. 

TIPP: Sollten Sie sich Sorgen machen, weil Ihre Tochter oder Ihr Sohn unter 16 ist, für den Schulweg die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt und Wartezeiten in einer Gaststätte überbrückt, so seien Sie beruhigt: in diesem Fall – wie auch auf Reisen – entfällt das Aufenthaltsverbot für Jugendliche ohne Begleitung in Gaststätten. 

Tanzen 

„Wann muss ich wieder zuhause sein?“- für viele Jugendliche ist dieses Thema eine Frage der Ehre und entsprechend hitzig entwickelt sich so manche Gesprächssituation. Für Diskotheken und andere öffentliche Tanzveranstaltungen gilt eine ähnliche Regelung wie für den Aufenthalt in einer Gaststätte: Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist es nicht gestattet, an öffentlichen Tanzveranstaltungen teilzunehmen. Jugendlichen, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen bis 24 Uhr das Tanzbein schwingen. Handelt es sich um eine Tanzveranstaltung eines Trägers der freien oder öffentlichen Jugendhilfe, dürfen sich Kinder bis 22 Uhr und Jugendliche bis 24 Uhr auch ohne Begleitung auf dem Fest aufhalten. 

TIPP: Ein Schulball zählt als öffentliche Veranstaltung, da der Veranstalter bei der großen Anzahl der Teilnehmenden ewartungsgemäß nicht den Überblick über die Anwesenden hat. Führt ein Veranstalter hingegen eine Gästeliste oder feiert eine geschlossene Gesellschaft, handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern um eine private Feier. 

Trinken

Alkoholtrinken ist ein Übergangsritual ins Erwachsenenalter, das gelernt werden will. Die Vorgaben des Gesetzgebers sind eindeutig: Kinder unter 14 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keine alkoholischen Getränke oder alkoholhaltigen Lebensmittel zu sich nehmen. Diese Verbot gilt auch, wenn die Eltern oder eine erziehungsbeauftragte Person das Kind begleiten. Jugendliche über 14, aber unter 16 Jahren, dürfen alleine keinen Alkohol konsumieren. Ist ein Elternteil dabei  – bei erziehungsbeauftragten Personen gilt diese Lockerung nicht! – , dürfen die Jugendlichen Bier, Wein, Sekt, Weinschorle oder Radler trinken. Branntweinhaltige Getränke oder Mixgetränke wie Cola-Rum oder Alcopops sind ihnen hingegen nicht gestattet. Jugendliche über 16 Jahre steht es frei, alleine oder in Begleitung Bier, Wein, Sekt, Weinschorle oder Radler zu trinken. Um branntweinhaltige Getränke oder branntweinhaltige Lebensmittel zu konsumieren, müssen auch sie bis zur Volljährigkeit warten. 

Rauchen

Beim Rauchen ist der Gesetzgeber ähnlich klar wie bei den branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln: Kinder und Jugendliche dürfen Tabakwaren wie Zigaretten, Zigarren und Tabak in der Öffentlichkeit weder erwerben noch konsumieren. Dieses Verbot gilt auch für Wasserpfeifen, die mit Tabak befüllt sind. 

TIPP: Nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas fallen ebenfalls unter das Verbot! 

Glücksspiel

Die Spielhallen in Ihrer Stadt bereiten Ihnen Sorgen? Nach dem Jugendschutzgesetz ist es Kindern und Jugendlichen nicht gestattet, an Glücksspielen mit Gewinnmöglichkeiten, an Spielen mit Geldgewinnmöglichkeiten oder an Spielen an Warenspielgeräten teilzunehmen. Glücksspiele wie Lotto, Sportwetten oder Poker sind dementsprechend ebenso verboten wie das Spiel an einarmigen Banditen oder die Teilnahme an Preisausschreibungen. 

TIPP: Eine Ausnahme sind Volks- und Schützenfeste. Hier dürfen Kinder und Jugendliche an Spielen mit Gewinnmöglichkeit teilnehmen, wenn der Warenwert des Gewinns nicht 25 Euro übersteigt. Dem gemeinsamen Familienspaß auf dem Hamburger Dom steht also nichts entgegen! 

Kino

Alterskennzeichnungen durch die Freiwlllige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) regeln den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu bestimmten Medieninhalten. Beim Kinobesuch werden außerdem Zeitvorgaben für den Besuch des Kinos gemacht. So dürfen Kinder zwischen sechs und 13 Jahren nur ins Kino, wenn sie in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten sind oder die Vorstellung um 20.00 zu Ende ist. Jugendliche ab 16, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen nur ins Kino, wenn die Vorstellung vor Mitternacht endet oder wenn sie von ihren Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. 

TIPP: Die Alterskennzeichungen sind keine pädagogischen Vorgaben. Kinder und Jugendliche reagieren unterschiedlich auf Gewaltdarstellungen und andere verstörende Inhalte. Entscheiden Sie individuell, welchen Film Ihr Kind sehen soll und welchen nicht. Gleiches gilt auch für Computerspiele! 

Tattoos

So gerne es die eine Mutter oder der andere Vater auch sehen würde  – Tattoos und andere Body Modifications sind kein Gegenstand des Jugendschutzgesetzes, sondern unterliegen den Regelungen durch die jeweiligen Berufsverbände. Viele seriöse Berufsverbände legen darauf Wert, dass ihre Kundinnen und Kunden volljährig sind.

Bestellen Sie sich für mehr Informationen die Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Vielleicht interessiert sich auch Ihre Tochter oder Ihr Sohn für die Lektüre!

Wie lange darf ich als 16 jähriger draußen bleiben?

Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen sich von 5 Uhr morgens bis 24 Uhr abends ohne Begleitung in Restaurants, Cafes, Imbissen etc. aufhalten. Dann ist aber auch Schluss In den frühen Morgenstunden dürfen sich nur Volljährige in Gaststätten aufhalten.

Was darf man ab 16 NRW?

Was darf ich mit 16?.
Ab 16 Jahren darf man bis 24 Uhr Clubs, Gaststätten und Diskotheken besuchen. ... .
Alkohol ist ab zwar 16 Jahren erlaubt, aber nur bedingt: Bier, Wein, Sekt und Mischgetränke aus denselben dürfen erstanden und verzehrt werden..

Was darf man mit 16 in Deutschland?

Mit 16 darfst du Bier, Sekt oder Wein kaufen und trinken. Schnaps mit 16 ist nicht erlaubt. Ebenfalls verboten sind „Alkopops“.

Was kann ich mit 16?

Ab 16 Jahren....
darfst du bei politischen Wahlen deine Stimme abgeben..
darfst du dich – mit Zustimmung deiner Eltern - tätowieren lassen..
kannst du heiraten. ... .
kannst du ohne Zustimmung deiner Eltern den Führerschein für ein Moped machen..
darfst du laut Gesetz so lange fortgehen, wie du möchtest..