Wie lange muss man verheiratet sein um Witwenrente zu bekommen 2022

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Wie die Witwenrente geregelt ist: Alle Informationen zu Steuer, Fristen und Voraussetzungen

Erstellt: 21.06.2022, 11:43 Uhr

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Wer Partner oder Partnerin verliert, erhält meistens eine Witwenrente. Ein Überblick der Bestimmungen.

Frankfurt – Seinen Partner oder seine Partnerin zu verlieren, ist ein schwerer Schicksalsschlag. Häufig hat so ein Ereignis auch weitreichende Auswirkungen auf die eigene finanzielle Lage oder die der Familie. Eine Witwen- oder Witwerrente soll die Auswirkungen abfedern. Ende 2021 erhielten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 4,64 Millionen Frauen und 1,16 Millionen Männer eine Hinterbliebenenrente. Sie wird aber unter Umständen nur für kurze Zeit ausgezahlt. Wir erklären die wichtigsten Bestimmungen.

Voraussetzungen: Wer zum Zeitpunkt des Ablebens vom Partner oder der Partnerin verheiratet oder verpartnert ist, hat einen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente (nachfolgend nur: Witwenrente). Es spielt keine Rolle, ob das Paar zusammengelebt hat oder nicht. Die Ehe musste aber mindestens ein Jahr bestanden haben. Bei einem unvorhersehbaren Tod, beispielsweise einem Unfalltod, gilt diese Regel nicht. Wer nur verlobt oder religiös getraut war, erhält keine Witwenrente.

Wie lange muss man verheiratet sein um Witwenrente zu bekommen 2022

Wer verwitwet, erhält Rente. © Moritz Wienert

Witwenrente: Altes oder neues Recht?

Die Rentenversicherung unterscheidet bei der Errechnung der Witwenrente nach Personen, die nach altem Recht und solchen, die nach neuem Recht Bezüge erhalten. Um die etwas höheren Bezüge nach altem Recht zu bekommen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Entweder muss die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen worden und ein Ehepartner muss vor dem 2. Januar 1962 geboren sein. Oder der Ehepartner muss vor dem 1. Januar 2002 gestorben sein.

Der verstorbene Partner oder die Partnerin muss zudem die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall, fällt dies weg.

Goße-Witwenrente: Welche Voraussetzungen gelten?

Die große Witwenrente: Die Witwenrente kann als kleine oder große Rente gezahlt werden. Beide unterscheiden sich in Umfang und Länge. Um die große Witwenrente zu erhalten, muss der oder die Hinterbliebene zurzeit mindestens 45 Jahre und elf Monate alt sein, ein minderjähriges Kind erziehen, sich um ein behindertes Kind kümmern oder seinen Anspruch mit eigener Erwerbsminderung begründen. Das Mindestalter für den Erhalt der großen Witwenrente steigt bis 2029 auf 47 Jahre.

Die große Witwenrente wird bis zum Lebensende bezahlt. Bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und in denen einer der Eheleute vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, beträgt sie 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Wurde ab 2002 geheiratet, liegt der Satz bei 55 Prozent. Ist der Ehepartner vor dem 65. Lebensjahr gestorben, wird die große Witwenrente um einen Abschlag gemindert. Zuschläge gibt es bei der neuen Regelung für die Kindererziehung.

Kleine-Witwenrente: Zeitlich auf zwei Jahre beschränkt

Die kleine Witwenrente: Wenn die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllt sind, kann eine kleine Witwenrente beantragt werden. Sie ist zeitlich auf zwei Jahre beschränkt und beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. „Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der oder die Hinterbliebene nach einer Übergangszeit selbst für den Lebensunterhalt aufkommen kann“, sagt Braubach. Ist der Ehepartner oder die Ehepartnerin vor dem 65. Geburtstag gestorben, wird die kleine Witwenrente um einen Abschlag gemindert. Ausnahmen werden gemacht, wenn der Partner vor 2002 verstorben ist oder die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Dann wird auch diese Rente bis ans Lebensende beziehungsweise ab Erreichen der Altersgrenze (derzeit 45 Jahre und elf Monate) als große Witwenrente gezahlt.

Sonderregelung nach dem Sterbefall: In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners oder der Partnerin zahlt die Rentenversicherung die Rente des oder der Verstorbenen in voller Höhe, ohne dass weiteres Einkommen angerechnet wird. Das ist auch unabhängig davon, ob später die kleine oder die große Witwenrente ausgezahlt wird. „Diese Zahlung im sogenannten Sterbevierteljahr soll den Übergang in die neue Lebenssituation erleichtern“, sagt Katja Braubach von der Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.. Hat der oder die Verstorbene bereits eine Rente bezogen, können Hinterbliebene diese Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Postrentenservice beantragen. Hat der oder die Verstorbene noch keine Rente bezogen, wird das Sterbevierteljahr im Rahmen der Rentenberechnung durch die Rentenversicherung ausgezahlt.

Witwenrente: Ist sie steuerpflichtig?

Versteuerung: Die Witwenrente ist steuerpflichtig und wird vom Finanzamt mit dem restlichen Einkommen veranschlagt. Der steuerpflichtige Teil der Rente ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Beginnt die Rente beispielsweise 2022 sind 82 Prozent der Rente steuerpflichtiges Einkommen. Der Prozentsatz steigt jährlich um einen Prozentpunkt. Erst bei einem Rentenbeginn ab 2040 zählt die Witwenrente in voller Höhe zum steuerpflichtigen Einkommen.

Einkommensanrechnung: Nach dem Sterbevierteljahr werden eigene Einkommen etwa aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen auf die Witwenrente angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge: In den alten Bundesländern liegt dieser ab Juli 2022 bei 950,93 Euro, in den neuen bei 937,73 Euro. Gibt es Kinder, die Anspruch auf eine Waisenrente haben, steigt der Freibetrag um 201,71 Euro (alte Länder) oder 198,91 Euro (neue Länder).

Erziehungsrente für Geschiedene: „Entspricht in ihrer Höhe der Rente“

Erziehungsrente für Geschiedene: Mit dem Tod eines geschiedenen Ehepartners oder einer geschiedenen Ehepartnerin fallen die Unterhaltszahlungen weg. Um dies auszugleichen, gibt es die sogenannte Erziehungsrente. Sie wird nicht aus der Rente des oder der Verstorbenen abgeleitet, sondern aus der eigenen Rente. Um sie beantragen zu können, darf das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Ehe muss nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sein. Der oder die Hinterbliebene muss unverheiratet sein. „Die Erziehungsrente entspricht in ihrer Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung“, sagt Braubach.

Regelung nach Wiederheirat: Bei einer erneuten Ehe, wird die Witwenrente gestrichen. Als Starthilfe gibt es aber einmalig eine Rentenabfindung. Diese beträgt das 24-Fache, also zwei Jahresbeträge, der Witwenrente, die jemand zuvor erhielt. Diese Abfindung kann mit einem formlosen Schreiben beantragt werden. Dem Schreiben ist die neue Heiratsurkunde beizufügen und die Versicherungsnummer der Witwenrente anzugeben.

Rentensplitting: Wenn Ehepaare oder Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sehr unterschiedliche Rentenansprüche haben, können sie ein Rentensplitting vereinbaren. Es bedeutet, dass die Rentenansprüche, welche in der Ehezeit erworben wurden, geteilt werden. Danach sind die gesetzlichen Rentenansprüche aus der Ehezeit gleich hoch. Eine Witwenrente wird bei Rentensplitting nicht mehr gezahlt. „Ob ein Rentensplitting möglich und sinnvoll ist, kann die Rentenversicherung errechnen“, sagt Braubach. (Mechthild Henneke)

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Mit der großen Witwenrente nach alter Rechtslage erhalten Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dieser muss auch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also die Mindestversicherungszeit, erfüllt oder vorzeitig erfüllt haben oder Rentner gewesen sein.

Wie lange muß man verheiratet sein um Witwenrente zu bekommen 2022?

Bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002 wird eine Witwen- oder Witwerrente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.

Was ändert sich bei der Witwenrente 2022?

Zum 1. Juli 2022 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Neben ihrer Hinterbliebenenrente können Witwen und Witwer sowie Bezieher von Erziehungsrenten nun mehr Einkommen erzielen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg jetzt mit.

Wann bekomme ich keine Witwenrente?

Es spielt keine Rolle, ob das Paar zusammengelebt hat oder nicht. Die Ehe musste aber mindestens ein Jahr bestanden haben. Bei einem unvorhersehbaren Tod, beispielsweise einem Unfalltod, gilt diese Regel nicht. Wer nur verlobt oder religiös getraut war, erhält keine Witwenrente.