Schönheitsoperationen sind meist nicht medizinisch notwendig. Wenn Sie sich jedoch aus
persönlichen Gründen trotzdem dafür entscheiden, sollten Sie auf einige Dinge achten. Das Wichtigste in Kürze: On KostenFür ästhetische Operationen, die medizinisch nicht erforderlich sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten. Diese sind je nach Eingriff recht erheblich. In einigen Fällen ziehen die Eingriffe auch weitere notwendige Operationen und Kosten nach sich. Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff Komplikationen auf, die eine weitere ärztlichen Behandlung erfordern, hat die gesetzliche Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern (§ 52 Abs. 2 SGB V). Qualifizierte ÄrzteDie meisten ästhetischen Operationen erfolgen durch plastische Chirurgen, Haut- und Frauenärzte. Die Bezeichnung "Schönheitschirurg" ist nicht gesetzlich geschützt, da es dafür keine öffentlich-rechtliche Qualifikation durch die Ärztekammern gibt. Ärzte, die über eine anerkannte Zusatzqualifikation für ästhetische Operationen verfügen, sind an der Bezeichnung "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" zu erkennen. Doch Vorsicht: Auch Ärzte ohne diese zusätzliche Qualifikation und ohne geschultes medizinisches Personal können ästhetische Operationen anbieten. Zudem bieten viele Kosmetiker:innen Schönheitsbehandlungen an. Invasive Eingriffe sind ihnen aber nicht erlaubt. Zudem können auch scheinbar leichte Eingriffe bei unsachgemäßer Durchführung Schäden verursachen. Also Augen auf bei der Behandlerwahl! Haftung und besondere Aufklärungspflicht der Ärzt:innenFür Ärzte und Ärztinnen, die Schönheitsoperationen durchführen, gelten die gleichen Haftungsregeln wie für andere Mediziner, teilweise in verschärfter Form: Weil es in der Regel keine medizinischen Gründe für den Eingriff in den Körper des Patienten gibt, gelten strengere Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Arztes als bei medizinisch begründeten Operationen. Sie müssen Patienten über jedes mit dem Eingriff verbundene Risiko einschließlich eines möglichen kosmetischen Misserfolgs und über die Gefahr nachoperativer Entstellungen schonungslos und in aller Deutlichkeit über alle Risiken aufklären sowie über die tatsächlich zu erwartenden Effekte und den Patienten mindestens einen Tag Bedenkzeit lassen. Werbung für Schönheitsoperationen, die sich überwiegend oder ausschließlich an Kinder und Jugendliche richtet, ist seit 2020 verboten (Masernschutzgesetz). Das betrifft auch Werbung in sozialen Netzwerken. Ärzte haften, wenn sie Operationsmethoden anwenden, für die sie nicht ausgebildet sind und die sie deshalb nicht ausreichend beherrschen. Sie können auch haftbar gemacht werden, wenn sie Methoden anwenden, die nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Kosmetiker:innen dürfen keine Faltenunterspritzung durchführen. Dazu gibt es mehrere Grundsatzurteile (z.B. OLG Münster 2006 und OLG Karlsruhe vom 17.2.2012). Hyaluronsäure ist zudem ein Medizinprodukt der höchsten Risikoklasse 3 – dafür sollte ein Implantatpass ausgestellt werden, damit später nachvollziehbar ist, welches Produkt von welchem Hersteller unter die Haut gespritzt wurde. Falls nach einem Eingriff Probleme auftreten und der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht, können Patient:innen Einsicht in die Patientenakte (§ 630g BGB) nehmen und sich hiervon Kopien erstellen lassen. Damit können mögliche Dokumentationsmängel erkannt und die Arbeit eines evtl. zu beauftragenden Anwalts beschleunigt werden. Ist man sich unsicher, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, kann man sich in der Regel kostenlos an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern wenden. Ärzte der ästhetisch-plastischen Chirurgie verwenden zumeist Verträge, in denen Leistungen, Ansprüche und Vergütung geregelt sind. Die Haftung darf vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Anders sieht es aus, wenn Patient:innen nach einer misslungenen Schönheitsoperation aufgrund einer Entschädigungszahlung oder nach einer angebotenen operativen Korrektur auf ihre Ansprüche verzichten. Schönheitsoperationen im AuslandHäufig werden Schönheitsoperationen auch zu deutlich günstigeren Konditionen im Ausland angeboten. Dabei ist jedoch zusätzliche Vorsicht angebracht; denn die Qualität der dort von Ärzten oder Kliniken angebotenen Leistungen sowie die medizinischen Standards können in der Regel kaum vorab eingeschätzt werden. Auch ist zu beachten, dass die Nachbehandlung sich wegen der räumlichen Distanz meist schwierig gestaltet oder in den Angeboten nicht vorhanden ist. Wer dennoch eine Operation im Ausland plant, sollte sich deshalb eingehend sowohl über die ärztlichen Qualifikationen als auch die Qualitätsstandards von Kliniken informieren. Zudem gilt nicht automatisch deutsches Recht. Misslingt eine Operation im Ausland, können Sie die Klinik nicht automatisch dafür haftbar machen ‒ und es kommen hohe Folgekosten auf Sie zu. Die Gewährleistung - etwa bei auftretenden Komplikationen - muss daher vor der Behandlung schriftlich möglichst nach deutschem Recht festgelegt werden. Hierzu ist es unerlässlich, einen privaten Behandlungsvertrag mit dem ausländischen Arzt und/oder der Klinik abzuschließen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Arztbesuche und Klinikaufenthalte im Ausland Tipps zum Umgang mit SchönheitsoperationenVor dem Eingriff
Im Beratungsgespräch
Nach dem Eingriff
Wann wird eine Nasen OP von der Krankenkasse übernommen?Grundsätzlich übernehmen die Krankenversicherung nur dann die Kosten für eine plastisch-ästhetische Operation, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig ist. Eine solche medizinische Indikation liegt dann vor, wenn ein Patient wegen seines körperlichen Zustands massive Einschränkungen in seinem Lebensalltag erlebt.
Wie finanziert man eine Nasen OP?Leider bieten die wenigsten Ärzte eine Nasen OP auf Ratenzahlung an. Von der Krankenkasse kann man sich bei einem ästhetischen Eingriff ebenfalls keine finanzielle Entlastung erhoffen. Mit auxmoney hast Du jedoch die Möglichkeit, einen Kredit für eine Nasen OP zu erhalten, selbst bei nicht optimaler Bonität.
Wer zahlt Nasen OP?Wann zahlt die Krankenkasse die Nasen-OP
Bei der rein funktionellen Nasenkorrektur (Korrektur der Nasenscheidewand, Verkleinerung der Nasenmuscheln) übernimmt die Krankenkasse meist die Kosten für den Eingriff, da eine Beeinträchtigung der Gesundheit vorliegt.
Wie viel kostet eine Nasen OP Kosten?Was kostet eine Nasen OP? Je nach Umfang und Komplexität des Eingriffs kostet eine Nasen OP zwischen 3.000 Euro und 6.000 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bei gesundheitlichen Einschränkungen nur selten, bei rein ästhetischen Befindlichkeiten gar nicht.
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