In Deutschland gilt die Rente mit 67 – das ist so nicht ganz richtig. Das Eintrittsalter für die Regelaltersrente wird seit 2012 schrittweise heraufgesetzt. Entscheidend ist, in welchem Jahr Sie geboren sind. Wer zum Beispiel 1952 geboren ist, hat sein Rentenalter (Regelaltersgrenze) mit 65 Jahren und sechs Monaten erreicht. Für jeden weiteren Jahrgang bis zum Geburtsjahr 1958 kommt ein Monat dazu. Für spätere Jahrgänge steigt das Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate. Ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. Show
Berechnen Sie ganz einfach mit dem Rechner Rentenbeginn, ab wann Sie in Rente gehen können. Geben Sie dazu einfach Ihr Geburtsdatum im Datumsformat tt.mm.jjjj an, zum Beispiel 30.1.1959 oder 30.01.1959. Früher in Rente gehenMöglicherweise können Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Je Nach Alter und Versicherungsjahren geht das mit oder ohne Abzüge. Welche Bedingungen zum Beispiel für die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gelten, erfahren Sie im Beitrag Altersrenten. Tipp: Wollen Sie auch die Höhe Ihrer voraussichtlichen Rente wissen? Nutzen Sie dafür den Rentenschätzer. Dieser Rechner berücksichtigt die übliche Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte (vorzeitige Rente mit Abschlägen) und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abschläge). Nicht berücksichtigt wird die Altersrente für Schwerbehinderte. BeratungsstellenArtikel zum Thema2023 winkt dem Jahrgang 1957 die Rente. Aber auch Jüngere können unter bestimmten Voraussetzungen in den Ruhestand gehen. Was für wen gilt. Eine Initiative der Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Damit Sie spannende Inhalte schnell und einfach mit anderen teilen können, binden wir auf unseren Seiten zeitweise Social Plugins von Facebook und Twitter ein. In der Regel führt der Aufruf einer Seite mit einem solchen Plugin in Ihrem Browser zum Aufbauen einer direkten, kurzen Verbindung mit dessen Servern. Dies dient in erster Linie dazu, den Inhalt des Plugins darzustellen. In diesem Fall erfährt der Anbieter des Sozialen Netzwerks Ihre IP-Adresse. In der Praxis ist Ihnen diese IP-Adresse namentlich nicht ohne weiteres zuzuordnen. Sind Sie aber gleichzeitig bei einem der Anbieter angemeldet, kann dieser ein Surfprofil von Ihnen erstellen. Unter bestimmten Umständen kann der Plattformanbieter hierbei ein Cookie auf Ihrem Rechner speichern. Ob Sie diese Cookies zulassen wollen, entscheiden Sie über die Einstellungen Ihres Internetbrowsers. Zwei Clicks für mehr DatenschutzDaher schützen wir Ihre Privatsphäre durch ein zweistufiges Verfahren, das eine Übermittlung persönlicher Daten nur durch Ihre explizite Zustimmung zulässt. Somit werden beim normalen Seitenaufruf keine Daten an Facebook und Co. übermittelt. Und so funktioniert esErst durch Aktivierung des ausgewählten Buttons wird eine Verbindung mit den Betreibern der entsprechenden Sozialen Netzwerke hergestellt. Eine Empfehlung kann dann durch den zweiten Click an Facebook oder Twitter übermittelt werden. Dies geschieht bei Facebook direkt, bei Twitter dagegen kann die Empfehlung in einem Popup-Fenster noch bearbeitet werden. Die Zustimmung gilt immer nur für die aktuell aufgerufene Seite. Auf den Punkt
Mit Privatrechtsschutz auch in der Rente rechtlich abgesichert sein Renteneintritt & Abschläge Wann kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?Die Rente mit 63 wurde vom Gesetzgeber als Teil des sogenannten Rentenpakets beschlossen und ist seit dem 1. Juli 2014 gültig. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder 63-Jährige in Deutschland abschlagsfrei in den Ruhestand gehen kann. Tatsächlich ist die Rente mit 63 ohne Abschläge nämlich eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Jahrgang Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte 195864 Jahre195964 Jahre und 2 Monate196064 Jahre und 4 Monate196164 Jahre und 6 Monate196264 Jahre und 8 Monate196364 Jahre und 10 MonateAb 196465 Jahre
Rente mit 63: Abschläge bei weniger als 45 BeitragsjahrenWer nur auf 35 Beitragsjahre kommt, kann als sogenannter langjährig Versicherter ebenfalls die Rente mit 63 in Anspruch nehmen – allerdings mit Abschlägen. Für jeden Monat, den sie vorzeitig in Rente gehen, werden ihnen in diesem Fall 0,3 Prozent von ihrer Rente abgezogen. Geburtsjahr Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren 195610,2 %195710,5 %195810,8 %195911,4 %196012,0 %196112,6 %196213,2 %196313,8 %Ab 196414,4 %
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Beitragsjahre Was zählt als Beitragsjahr für die Rente mit 63?Wollen Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen, dann müssen sie insgesamt 45 Beitragsjahre vorweisen. Beitragsjahre sind dabei die Zeiten, in denen Sie Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie zwingend 45 Jahre in einem Arbeitsverhältnis verbracht haben müssen, um die Rente mit 63 in Anspruch zu nehmen. Denn für die notwendigen Beitragsjahre rechnet der Gesetzgeber auch andere Zeiten an. Die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr zum Beispiel. Und ebenso ein freiwilliges soziale Jahr, Zeiten mit einem Minijob, in dem Beiträge gezahlt wurden, und Zeiten, in denen Sie Angehörige nicht erwerbsmäßig gepflegt haben.
Kann ich für eine Frührente mit 63 freiwillige Beiträge nachzahlen?Ja, Beitragslücken können Sie prinzipiell durch freiwillige Nachzahlungen schließen und so letztlich eine höhere Rente erzielen. Für die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen gilt jedoch eine Frist: Sie kann für das abgelaufene Kalenderjahr immer nur bis zum 31. März des Folgejahres geleistet werden. Wer die Rente mit 63 für „besonders langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen möchte, muss außerdem mindestens 18 Jahre an Pflichtbeiträgen vorweisen können, um mit freiwilligen Beiträge die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen zu können. Sonderfall ergibt sich hier für diejenigen, die die Rente mit 63 als besonders langjährige Versicherte – also mit 45 Beitragsjahren – abschlagsfrei in Anspruch nehmen und Beitragslücken durch Nachzahlungen schließen wollen.
Zählen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung als Beitragsjahre?Freiwillige Beiträge steigern in der Regel nicht nur den Rentenanspruch, sondern können auch zur Erfüllung von Wartezeiten und zur Aufrechterhaltung von Rentenanwartschaften führen. Haben Sie beispielsweise trotz Kindererziehung keine fünf Jahre mit Beiträgen belegt, dann können Sie durch die Zahlung freiwilliger Beiträge einen Anspruch auf die Regelaltersrente erwerben. Zudem kann die Zahlung von freiwilligen Beiträgen im Fall einer Erwerbsminderung auch Ihren Versicherungsschutz sichern.
Zählen Kindererziehungszeiten als Beitragsjahre?Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet einem Elternteil (im Regelfall der Mutter, aber unter den richtigen Voraussetzungen auch dem Vater) derzeit für jedes neugeborene Kind drei Jahre als Pflichtbeitragszeiten an. Diese Regelung gilt für alle Kinder, die ab 1992 auf die Welt gekommen sind. Für Neugeborene vor 1992 werden derweil bis zu zwei Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeit angerechnet.
Wird die Ausbildung oder das Studium angerechnet?Über die letzten Jahrzehnte sind die Anrechnungszeiten für Schul-, Fachhochschul- und Hochschulausbildung in Deutschland schrittweise reduziert worden. So konnten Ausbildungszeiten ab dem 16. Geburtstag bis zum erfolgreichen Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule bei einem Rentenbeginn bis 1991 noch bis zu insgesamt 13 Jahren angerechnet werden. Bei Rentenbeginn ab 2009 gelten Ausbildungszeiten mittlerweile in der Regel nicht mehr als rentensteigernde Anrechnungszeit.
Zählt Arbeitslosigkeit zu den Beitragsjahren?Hat ein zukünftiger Rentner vorübergehend Arbeitslosengeld I erhalten, fließt diese Zeit in die Berechnung seiner Beitragsjahre mit ein. Der Gesetzgeber rechnet diese Zeiträume zeitlich unbegrenzt an. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein 63-Jähriger insgesamt zwei Jahre, fünf Jahre oder sieben Jahre Arbeitslosengeld I bezogen hat. Eine Ausnahme ergibt sich nur dann, wenn der Bezug dieser Leistungen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn lag. In diesem Fall zählt die Bezugszeit nicht zu den notwendigen Pflichtjahren; es sei denn, die Arbeitslosigkeit ist Folge einer Insolvenz oder der vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.
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Versorgungsausgleich Wie wirkt sich ein Versorgungsausgleich auf die Wartezeit aus?Mit dem sogenannten Versorgungsausgleich soll im Fall einer Scheidung für mehr finanzielle Gerechtigkeit bei der Rente gesorgt werden. Denn: Oftmals sind die Verantwortungen unter Ehepartnern nicht gleichmäßig verteilt – und wer mehr Zeit in die Kindererziehung investiert, sammelt automatisch weniger Rentenansprüche. Aus diesem Grund werden die von den beiden ehemaligen Partnern während der Ehe erworbenen Ansprüche bei einem Versorgungsausgleich, der beim Einreichen der Scheidung im Regelfall direkt vom Familiengericht eingeleitet wird, addiert und durch zwei geteilt. So haben beide Parteien zum Ende der Ehe – oder auch zum Ende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – gleich hohe Versorgungsansprüche und jeweils ein eigenes Rentenkonto. Monate aus dem Versorgungsausgleich sind insofern für die Rente mit 63 relevant, da sie auf die Mindestversicherungszeit (die Wartezeit) angerechnet werden.
Schwerbehinderung Was gilt für die Rente mit 63 für Schwerbehinderte?Der Gesetzgeber sieht vor, dass Schwerbehinderte – mit der entsprechenden anerkannten Einstufung – deutlich früher in die Altersrente gehen können. Die Altersrente für Schwerbehinderte wird bereits nach 35 Versicherungsjahren gewährt – und bezieht ebenfalls Zeiten der Schulausbildung und Arbeitslosigkeit mit ein. Zudem kann pro Kind eine Berücksichtigungszeit von maximal zehn Jahren anerkannt werden. Steuer Wieviel Steuern sind bei Rente mit 63 fällig?Wie viele Steuern Sie auf Ihre Rente zahlen müssen, hängt stark davon ab, wann Sie in den Ruhestand gehen. Denn mit dem sogenannten Alterseinkünftegesetz steigt die Besteuerung der Renteneinkünfte seit 2005 kontinuierlich. Das Finanzamt setzt dabei einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen an – und dieser zu besteuernde Teil erhöht sich für Neurentner von Jahr zu Jahr schrittweise.
Hinzuverdienst & Altersteilzeit Wie viel darf man bei Rente mit 63 dazuverdienen?Die Regelungen zum Hinzuverdienst zur Rente sind 2017 stark vereinfacht worden. Seitdem gilt ein jährlicher anrechnungsfreier Hinzuverdienst von 6.300 Euro. Bei Minijobs gilt wiederum eine Jahresverdienstgrenze von 5.400 Euro.
Was ist besser: Altersteilzeit oder Rente mit 63?Eine sogenannte Altersteilzeit kann ab der Vollendung des 55. Lebensjahres mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Mit diesem Arbeitsmodell halbiert sich die verbleibende Arbeitszeit des Arbeitnehmers bis zur Rente. Durch eine Aufstockung des Arbeitsgebers erhält der Mitarbeiter jedoch weiterhin mindestens 60 Prozent seines ursprünglichen Gehalts. Voraussetzung dafür ist immer, dass der Arbeitnehmer von den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war.
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Antrag Wann muss ich einen Rentenantrag stellen bei Rente mit 63?Die Rente mit 63 Jahren muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Sie können den entsprechenden Antrag stellen, sobald Sie die notwendige Wartezeit und das notwendige Lebensalter erreicht haben (direkt am Monatsanfang oder im Folgemonat). Wollen Sie Ihre vorgezogene Altersrente rechtzeitig erhalten, dann sollten Sie den Antrag spätestens drei Monate vor dem Beginn der ersten anvisierten Rentenzahlung einreichen. Mittlerweile können Sie die Anträge auch direkt online stellen – und sich bei Fragen zu Fristen und Dokumenten an die DRV-Service-Hotline (0800 1000 4800) wenden.
Ist eine Kündigung vor Rente mit 63 nötig?Wenn Sie planen, frühzeitig in Rente zu gehen, müssen Sie in jedem Fall selbst aktiv werden und am besten auch Ihren Arbeitgeber auf dem Laufenden halten. Da die Rente mit 63 keine Regelaltersrente ist, endet auch Ihr Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Vielmehr müssen Sie in diesem Fall einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abschließen oder kündigen. Hierfür gelten die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Kündigungsfristen.
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Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte.. Wann in Rente nach 45 Arbeitsjahren 1962 geboren?Tabelle 1: Abschlagsfreier Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren. Kann ich mit 62 in Rente gehen Jahrgang 1962?Die Rente mit 62 Lebensjahren
Sie können mit einem Renteneintrittsalter von 62 Jahren in Rente gehen, müssen allerdings Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent monatlich in Kauf nehmen. Dafür muss eine Behinderung von 50 Prozent attestiert worden sein. Eine Ausnahme bilden die Geburtsjahrgänge bis 1958 – 1963.
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