Versicherte, die Krankengeld beziehen, dürfen nicht ohne ihre Einwilligung von ihrer Krankenkasse angerufen werden. Die Kassen dürfen jedoch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Prüfung einschalten, wenn sie Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit ihres Versicherten haben. Show
Tipp: Wenn die Kasse Ihnen aufgrund eines Gutachtens des MDK das Krankengeld streicht, können Sie Widerspruch einlegen. Wenn Ihr Arzt Sie weiterhin für arbeitsunfähig hält, bitten Sie ihn, dass er bei der Kasse ein Zweitgutachten beantragt. Wie ein Widerspruch zum Erfolg führen kann, zeigt unser Special Widerspruch einlegen. Krankengeld trotz Urlaubsreise?Auslandsreisen muss die Kasse genehmigen, wenn der Patient eine Krankschreibung vorlegt und aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Reise spricht. © Adobe Stock / stevanzz Grundsätzlich muss die Krankenkasse nur Krankengeld zahlen, wenn der Versicherte sich in Deutschland aufhält. Doch in Ausnahmefällen ist es auch möglich, ins Ausland zu verreisen. Während eines Urlaubs im Ausland gibt es aber nur Krankengeld, wenn die Krankenkasse zustimmt. Bei Reisen im Inland ist das unnötig. Bei Auslandsreisen muss die Kasse die Reise dagegen genehmigen, wenn der Patient eine Krankschreibung vorlegt und aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Reise spricht, so das Sozialgericht Karlsruhe (Az. S 4 KR 2398/17). Die Vorschrift, dass es im Ausland kein Krankengeld gibt, solle lediglich den Bezug der Leistung ohne Grund verhindern. Denn es sei schwer, im Ausland festzustellen, ob wirklich eine Krankheit vorliege. Wenn aber ein Arzt daheim die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, darf die Kasse nicht ablehnen. Andere Gerichte entscheiden ähnlich. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen erlaubte einem Patienten mit Angina Pectoris einen Urlaub in Spanien. Der Arzt hatte wegen der psychischen Belastung dazu geraten. In solchen Fällen sei das Ermessen der Kasse auf null reduziert (Az. L 5 KR 292/14). Tipp: Lassen Sie sich zunächst von Ihrem Arzt bestätigen, dass Sie zwar weiterhin arbeitsunfähig sind, aus medizinischer Sicht jedoch nichts gegen einen Ortswechsel spricht. Sinnvoll ist es außerdem, Untersuchungs- und Behandlungstermine so zu legen, dass Sie während Ihres Urlaubs nichts versäumen. Außerdem sollten Sie auch im Ausland zumindest per Mail für Rückfragen erreichbar sein. Wichtig: Sobald Sie die schriftliche Einwilligung Ihrer Krankenkasse haben, informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber über den Auslandsaufenthalt. Zu krank fürs KrankengeldWer gesund ist, dem streichen die Kassen das Krankengeld. Das ist plausibel. Doch Krankengeld kann auch verweigert werden, wenn jemand zu krank ist – auch wenn das paradox klingt. Bei Schwerstkranken machen Kassen Druck mit der Begründung, dass jemand, der so krank ist, dass er möglicherweise dauerhaft nicht wieder arbeiten kann, voraussichtlich eine Erwerbsminderungsrente bekommen kann. Die zahlt die Rentenversicherung, nicht die Krankenkasse. So spart die Kasse Geld. Erst Reha, dann RenteDie Kassen können Versicherte dann auffordern, innerhalb einer Frist von zehn Wochen einen Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen zu stellen. Weigert sich der Kranke, hat er keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Das Problem: Wenn eine Reha zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Erwerbsfähigkeit eines Kranken nicht wiederherstellen kann, wird sein Antrag auf Reha als Rentenantrag gewertet. Eine Erwerbsminderungsrente aber bedeutet meist erhebliche finanzielle Einbußen. Julia Rieder ist Redakteurin für Versicherungen und kümmert sich als stellvertretende Textchefin um die sprachliche Qualität aller Texte. Während ihres Volontariats bei Finanztip hospitierte sie beim RBB Inforadio. Vorher sammelte sie bereits journalistische Erfahrung in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital. Ihr Studium der Politikwissenschaft in Berlin hat Julia mit einem Master abgeschlossen. Wer krank wird, muss von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber weiterhin Entgelt bekommen. Entgelt ist nicht nur Lohn und Gehalt. Auch regelmäßige Überstunden oder Zulagen, im Durchschnitt gerechnet, gehören dazu. Zunächst muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin das Entgelt voll zahlen, später zur Hälfte. Während der halben Entgeltfortzahlung erhalten Sie zusätzlich das halbe Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse. Endet die halbe Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, bekommen Sie das volle Krankengeld von der ÖGK. Wie lange bekomme ich weiter bezahlt?Wie lange der Arbeitgeber das Entgelt zahlen muss, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab und ist für ArbeiterInnen und Angestellte weitgehend gleich geregelt. Der Arbeitgeber muss für folgende Zeiträume pro Arbeitsjahr das Entgelt weiterzahlen: Dauer des Arbeitsverhältnisses:Volles Entgelt Halbes Entgelt Im ersten Jahr 6 Wochen 4 Wochen Vom 2. bis 15. Jahr 8 Wochen 4 Wochen Vom 16. bis 25. Jahr 10 Wochen 4 Wochen Ab dem 26. Jahr 12 Wochen 4 Wochen Das Arbeitsjahr beginnt immer mit dem Eintrittsdatum. Zusätzlich haben ArbeitnehmerInnen pro Arbeitsunfall Anspruch auf je 8 Wochen (bzw 10 Wochen nach 15 Arbeitsjahren) volle Entgeltfortzahlung. Höhe der EntgeltfortzahlungArbeitnehmerInnen dürfen während des Krankenstands finanziell nicht schlechter gestellt werden. Sie müssen jene Bezahlung erhalten, die sie bekommen hätten, wenn die Krankheit nicht eingetreten wäre (= Ausfallsprinzip). Achtung!Wenn Ihr Entgelt von Monat zu Monat unterschiedlich ist, steht Ihnen eine Entgeltfortzahlung in der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen zu. Dabei sind auch Überstunden, Prämien, Provisionen oder Akkordlöhne einzurechnen, nicht jedoch Diäten oder sonstige Aufwandsersätze. Wann bekomme ich Krankengeld?Wenn Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ausgeschöpft ist, springt die Gesundheitskasse ein und Sie erhalten Krankengeld. Bekommen Sie nur mehr die Hälfte des Entgelts von Ihrem Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin, zahlt die Gesundheitskasse das halbe Krankengeld. Kranke ArbeitnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen bekommen ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld, freie DienstnehmerInnen haben allerdings in den ersten drei Tagen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber. Auch Arbeitslose erhalten ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der Gesundheitskasse, und zwar in Höhe der AMS-Leistung. Tipp: Antrag nicht vergessen!Krankengeld gibt es nicht automatisch, weder das volle noch das halbe. Sie müssen es bei der Österreichischen Gesundheitskasse beantragen. Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin muss dafür eine Arbeits- und Entgeltbestätigung ausstellen, die an die Gesundheitskasse übermittelt werden muss. Höhe des KrankengeldesDie Höhe des Krankengeldes hängt vom Einkommen im letzten Monat vor der Erkrankung und von der Höhe der geleisteten Entgeltfortzahlung ab. Gar kein Krankengeld gibt es für jene Zeit, für die ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des vor dem Krankenstand bezogenen Entgelts besteht. Sinkt der Anspruch auf die Hälfte des Entgelts, steht Ihnen die Hälfte des Krankengeldes zu. Sinkt der Anspruch unter die Hälfte des Entgelts, gibt es volles Krankengeld. Geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung nach § 19a ASVG erhalten Krankengeld in Höhe von € 5,83 täglich (€ 174,89 monatlich). So lange gibt es Krankengeld
So wird das Krankengeld versteuertDas Krankengeld wird von der Gebietskrankenkasse nur vorläufig besteuert. Dabei werden 30 Euro täglich steuerfrei belassen und vom übersteigenden Betrag 20 Prozent Steuer einbehalten. ArbeitnehmerInnenveranlagung PflichtWer Krankengeld bezieht, muss verpflichtend eine ArbeitnehmerInnenveranlagung machen. Das Krankengeld wird dann regulär gemeinsam mit anderen Einkünften versteuert. Wurde zu wenig Steuer vom Krankengeld einbehalten, kommt es zu einer Steuernachforderung durch das Finanzamt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie bereits mit den anderen Einkünften über der Steuergrenze von 12.000 Euro jährlich sind, etwa weil Sie noch einen Teil des Jahres Ihren Gehalt oder Ihr Lohn von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber erhalten haben. Urlaubsanspruch und KrankenstandAuch bei langen Krankenständen - wenn kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr besteht - gibt es den vollen Urlaubsanspruch. Ist also jemand zwei Jahre krank, entsteht trotzdem in beiden Jahren der volle Urlaubsanspruch. Wer erhält kein Krankengeld?Keinen Anspruch auf Krankengeld haben
Achtung!Krankengeld gibt es auch dann nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Trunkenheit, Suchtgiftmissbrauch oder eine schuldhafte Beteiligung an einem Raufhandel entstanden ist. Musterbrief
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KontaktKontaktBeratung in Ihrem BundeslandHier erhalten Sie kompetente Hilfe: AK Burgenland Das könnte Sie auch interessieren Alles zur E-CardWo gilt die E-Card, in welchen Ländern die Europäische Krankenversicherungskarte? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich die Karte verloren habe? KrankenstandWelche Rechte und Pflichten haben ArbeitnehmerInnen im Krankenstand? Darf man im Krankenstand vor die Tür gehen? Schützt Krankenstand vor Kündigung? KuraufenthaltBei gesundheitlichen Beschwerden können Sie einen Kuraufenthalt beantragen. Infos zu Ansprüchen, Entgeltfortzahlung und möglichen Selbstbehalten. Was zahlt der Arbeitgeber nach 6 Wochen krank?Wenn ein Versicherter infolge einer länger als sechs Wochen andauernd arbeitsunfähig ist, zahlt seine gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld als Entgeltersatzleistung in Höhe von 70 % des Bruttoverdienstes, höchstens jedoch 90% des letzten Nettoarbeitsentgelts.
Wer zahlt wenn man länger als 6 Wochen krank ist?Die Agentur für Arbeit zahlt dann für die ersten 6 Wochen im Krankheitsfall Arbeitslosengeld I weiter. Danach erhalten gesetzlich Krankenversicherte in der Regel ab der 7. Woche Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Dauert die Erkrankung an, wird von der Krankenkasse für weitere 72 Wochen Krankengeld gezahlt.
Wie zählt man die 6 Wochen krank?Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für sechs Wochen (42 Kalendertage), gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Wird während der Elternzeit keine Teilzeitarbeit erbracht, beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzah- lung ab dem Tag nach der Beendigung der Eltern- zeit.
Was passiert wenn ich länger als 18 Monate krank bin?Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Krankengeld, das ihm von der Krankenkasse gezahlt wird, endet nach 78 Wochen. Danach erhalten die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
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