Von was hängt die Höhe der Erbschaft ab? Kurz und knapp wird anhand von Beispielen erklärt, wieviel Sie als Ehepartner erben. Show
Inhalt EinleitungFür eine Position in der gesetzlichen Erbfolge muss zum Todeszeitpunkt des Erblassers unbedingt eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestanden haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft gehandelt hat oder nicht. Dass die Ehe mit dem Erblasser im Zeitpunkt Erbfalles noch besteht, ist grundlegende Voraussetzung für das Erbrecht des Ehegatten. Die Ehe darf weder rechtskräftig geschieden, aufgehoben noch für nichtig erklärt worden sein. Hatte der Verstorbene die Scheidung bereits beantragt bzw. einem Scheidungsantrag zugestimmt, dann ist das Ehegattenerbrecht ausgeschlossen. Achtung: Lebten die Ehegatten im Todeszeitpunkt lediglich getrennt, besteht dennoch weiterhin ein Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil. Dieser Anspruch besteht auch dann fort, wenn die Scheidung von Seiten des Gerichts abgelehnt wurde. Wovon abhängt, wieviel der Ehepartner erbtDer Umfang des Ehegattenerbrechts richtet sich einerseits danach, zu welcher Erbenordnung die miterbenden Verwandten gehören, andererseits aber auch nach dem Güterstand, in dem die Ehegatten lebten. Grundsätzlich leben alle Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Jede Abänderung hiervon – zum Beispiel die Vereinbarung von Gütertrennung oder Gütergemeinschaft – bedarf eines notariellen Vertrages. Neben Verwandten der ersten Ordnung – also Kinder des Verstorbenen – erbt der überlebende Ehegatte zu 1/4. Die anderen 3/4 gehen an die Kinder des Erblassers. Anschließend muss berücksichtigt werden, ob die Eheleute in Gütergemeinschaft, in Gütertrennung oder in einer Zugewinngemeinschaft lebten: 1. Gütergemeinschaft 2. Gütertrennung 3. Zugewinngemeinschaft Der „Voraus“ des EhegattenZusätzlich zu seinem Erbteil hat der überlebende Ehegatte einen Anspruch auf den sogenannten „Voraus“. Dieser umfasst alle zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände vom Besteck bis zur Stereoanlage sowie die Hochzeitsgeschenke. Erbt der Ehegatte neben Verwandten der ersten Ordnung, ist dieser Anspruch beschränkt auf die Gegenstände, die zur Führung eines angemessenen Haushalts erforderlich sind. So unterschiedlich kann der hinterbliebene Partner erben – BeispieleBeispiel 1
ERB|TEILUNG bietet abschließende Lösungen an, um Erbengemeinschaften sicher zu verlassen oder aufzulösen. Der Erbanteil wird dabei effizient in liquides Geld umgewandelt. Unsere Kunden können wählen, ob ihnen eine schnelle Umwandlung oder ein maximaler Erlös wichtiger ist. Wann erbt der Ehepartner alles?Wenn nur Verwandte der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister) vorhanden sind, vergrößert sich der Erbteil des Ehegatten auf die Hälfte des Nachlasses. Falls es weder Verwandte erster oder zweiter Ordnung gibt, erbt der überlebende Ehegatte alles.
Wer erbt wieviel bei gesetzlicher Erbfolge?Jede Linie erbt zu gleichen Teilen. Leben noch beide Eltern des Verstorbenen, erben sie zu gleichen Teilen jeweils die Hälfte des Nachlasses. Ist ein Elternteil bereits verstorben, treten an die Stelle des verstorbenen Elternteils dessen Nachkommen – in diesem Fall also die Geschwister des Erblassers und deren Kinder.
Wann ist der Ehepartner Alleinerbe?Als Alleinerbe wird die Person bezeichnet, die im Testament oder Erbvertrag eines Erblassers explizit als einziger Erbe benannt wird. Ein Alleinerbe ist ein alleiniger Rechtsnachfolger und erbt somit den gesamten Nachlass.
Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?Hat der Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Diese bestimmt, dass in erster Linie Kinder und Ehepartner erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, treten an ihre Stelle je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen.
|