Kann ich mit 16 alleine reisen?

Allerdings kann der unbegleitete Urlaub auch an den Vorgaben des Einreiselandes, den Bedingungen des Transportunternehmens oder auch an allfälligen Bestimmungen der Unterkunft scheitern.

Reisevollmacht für alleinreisende Minderjährige

Je nach Land ist es Minderjährigen nicht erlaubt, unbegleitet zu reisen. Bevor Ihr minderjähriger Sohn also grosse Reisepläne schmiedet, erkundigt er sich am besten bei der Botschaft des Reiselandes nach allfälligen Einschränkungen für minderjährige Reisende. Für das europäische Ausland kann er sich einen ersten Überblick hier verschaffen.

Erlaubt das Zielland Minderjährigen, unbegleitet zu reisen, verhindert eine elterliche Einverständniserklärung sicherlich das eine oder andere Problem. Auf eine solche Erklärung gehören die Personalien sowie Pass- oder Identitätskartennummer der gesetzlichen Vertretung sowie Ihres minderjährigen Sohnes. Weiter sollte Sie auf der Erklärung Reiseroute und –daten vermerken. Sie können eine Einverständniserklärung hier herunterladen.

Kinder alleine unterwegs in Zug, Bus oder Flugzeug

Ebenso wie das Reiseland kann auch das Transportunternehmen selbst bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen es unbegleitete minderjährige Reisende transportieren will. Lesen Sie vor der Buchung deswegen die Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens.

Die Reise per Zug ist für alleinreisende Jugendliche jedenfalls innerhalb Europas meist ohne weitere Voraussetzungen möglich. Busunternehmen und Airlines sind hier restriktiver und verlangen beispielsweise eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung. Airlines bieten oft einen – teilweise zwingenden – Begleitservice an. Ist Ihr Sohn über 16, kann er in der Regel auch in Bus und Flugzeug ohne weitere Voraussetzungen alleine reisen.

Wahlfreiheit der Unterkunft

Schliesslich nimmt auch nicht jede Unterkunft allein reisende minderjährige Gäste auf: Zum einen kann dies gesetzlich untersagt sein, zum anderen darf ein Hotel oder ein Campingplatz auch selber entscheiden, ob sie unbegleitet reisende Minderjährige beherbergen wollen.

Die gesetzliche Vertreterin/der gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen/des Minderjährigen bestimmt deren/dessen Aufenthaltsort, soweit die Pflege und Erziehung der Minderjährigen/des Minderjährigen dies erfordert. In der Regel bestimmen daher die Eltern einer Jugendlichen/eines Jugendlichen, ob sie/er alleine verreisen darf.

Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des Urlaubslandes. Um bei möglichen Kontrollen Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Eltern der Jugendlichen/dem Jugendlichen eine schriftliche Bestätigung mit ihrem Namen, ihrer Adresse und Telefonnummer mitgeben, mit der sie erklären, dass sie mit der Reise einverstanden sind. Dieser Bestätigung sollten eine Kopie der Geburtsurkunde der Minderjährigen/des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Die Erlaubnis eines Elternteiles genügt.Informationen über das Jugendschutzgesetz des Urlaubslandes werden bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes bereit gestellt.

Hinweis

Auf den Seiten des ÖAMTC finden sich Muster für die Einverständniserklärung.

Tipp

Die e-card, oder für Reisen außerhalb der EU der Urlaubskrankenschein, sollte unbedingt eingepackt werden. Nähere Informationen erteilt der zuständige Krankenversicherungsträger. Auf den Seiten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger finden sich Links zur Urlaubskrankenscheinbestellung bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern.

Nicht mehr lange bis zu den großen Ferien, und die Open air-Festival-Saison hat auch schon begonnen. So mancher Teenager plant jetzt eine Reise ohne Eltern. Die machen sich natürlich Sorgen - und schon ist man mitten in der Diskussion. Wie gehen Sie mit dem Thema um?

Darf ein Teenager überhaupt alleine verreisen?

Ob mit der Pfarrgemeinde, auf dem Zeltplatz, in der Jugendherberge oder auf Mallorca: Prinzipiell gibt es keine gesetzliche Regelung, die Jugendlichen unter 18 Jahren einen Urlaub ohne Eltern verbietet. Dennoch gibt es einige Punkte, die vorher geklärt werden sollten:

  • Wie lange dauert die Reise?
  • Wer zahlt Sie? Prinzipiell sollte es eine Mischform aus elterlichem Sponsoring und selbst verdientem Geld sein.
  • Wie wird gereist? Da in diesem Alter niemand ausreichend Fahrpraxis haben kann, empfiehlt sich die Anreise mit dem Zug oder Bus.
  • Wie oft halten Eltern und Kind Kontakt? Am besten verabredet man einen festen Rhythmus: Das Kind meldet sich alle drei Tage bei den Eltern, die dann aber auch erreichbar sein sollten.
  • Gibt es eine schnelle Möglichkeit, zurückzufahren oder abgeholt zu werden, wenn etwas Unerwartetes passiert?

Gibt es auch Ferien "unter Aufsicht"?

Eine Alternative sind betreute Jugendreisen, wie sie etwa viele Pfarrgemeinden oder Sozialverbände organisieren. Daneben umwerben viele kommerzielle Anbieter jugendliche Reisefreunde, etwa Freebird Jugendreisen, Jugendreisen.com, Youngtour Jugendreisen oder Fit Jugendreisen

Wweitere Infos zu Jugendreisen und deren Qualitätskriterien finden Sie übrigens auch auf der Homepage des BundesForums Kinder- und Jugendreisen. Daneben können sich in der Reisecommunity unter http://captainholiday.de Eltern wie Jugendliche über Urlaubstipps austauschen.

Allerdings sollten Sie bedenken: Zwar reisen bei solchen Fahrten stets Betreuer mit, diese sind jedoch selbst meist noch recht jung und nicht unbedingt ein Garant dafür, dass ihre Schützlinge nie über die Stränge schlagen.

Kann ich meinem Kind den Besuch eines Rock-Festivals erlauben?

Ihr Sohn oder Ihre Tochter haben sehnsüchtig die "Rock am Ring"-Übertragung im Fernsehen verfolgt und wollen jetzt unbedingt auch einmal zu einem Festival fahren? Dazu müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein - und wenn sie dort übernachten, brauchen sie auch eine volljährige Begleitung. So will es das Jugendschutzgesetz.

Ansonsten sollten Sie ein wenig abwägen: Kennen Sie den Freundeskreis Ihres Kindes? Haben sich die Jugendlichen bislang verantwortungsvoll im Umgang mit Alkohol gezeigt? Dann werden Sie ihnen wahrscheinlich auch an einem Festival-Wochenende vertrauen können. Denn die Zeiten legendärer "Woodstock"-Exzesse sind lange vorbei.

Ein paar mahnende Worte, auch zum Thema Hörschutz, dürfen aber trotzdem fallen. Und für die Anreise gilt auch hier: Besser mit dem Zug fahren statt sich übernächtigt mit einem Fahranfänger auf die Heimreise zu begeben.

Wann brauche ich eine Reisevollmacht?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Reisevollmacht benötigt wird: Sie ist notwendig, wenn das Kind mit Personen verreist, die nicht sorgeberechtigt sind. Dies umfasst zum Beispiel das Verreisen des Kindes mit den Großeltern, Freunden oder einem nicht sorgeberechtigten Elternteil.

Kann man als Minderjähriger ins Ausland?

Minderjährige Kinder, die nach Deutschland einreisen oder ausreisen möchten, müssen beim Grenzübertritt einen gültigen Reisepass vorlegen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 aufgrund europäischer Vorgaben ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.

Können Jugendliche alleine fliegen?

Kinder zwischen 12 und 15 Jahren: Dürfen ohne Begleitung fliegen, sofern der Erziehungsberechtigte ein entsprechendes Formular beim Check-In unterschreibt. Kinder unter 12 Jahren: Müssen mindestens von einem 16 Jährigen begleitet werden.

Wie alt muss man sein um zu fliegen?

Zusammenfassend lässt sich aber sagen, dass Babys schon sehr jung ihre erste Flugreise antreten können: Bei einigen Fluggesellschaften dürfen sie das (mit ärztlichem Attest) schon im Alter von 48 Stunden. Ab einem Alter von ein bis zwei Wochen dürfen sie dann bei fast allen Airlines an Bord.