Wer ist flüchtling nach genfer flüchtlingskonvention

Für den Schutz von Flüchtlingen bestehen umfassende völkerrechtliche Regelungen.

Das wichtigste Abkommen ist die Genfer Flüchtlingskonvention (Externer Link) von 1951. Sie legt fest, wer ein Flüchtling (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ist und welche Rechte und Pflichten er gegenüber dem Aufnahmeland hat. Ein Kernprinzip der Konvention ist das Verbot, einen Flüchtling in ein Land zurückzuweisen, in dem sie oder er Verfolgung fürchten muss. Bestimmte Gruppen – zum Beispiel Kriegsverbrecher – sind vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention war zunächst darauf beschränkt, hauptsächlich europäische Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg zu schützen. Durch das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 (Externer Link) wurde der Wirkungsbereich der Konvention sowohl zeitlich als auch geographisch erweitert.

Auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist der Flüchtlingsschutz verankert. In Artikel 14 ist das Recht auf Asyl (Externer Link) definiert. Dieses kann jedoch nicht eingeklagt werden, weil die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte keinen völkerrechtlich bindenden Status hat.

Außerdem gibt es verschiedene regionale Instrumente zum Schutz von Flüchtlingen.

Das gegenwärtige Ausmaß der Fluchtbewegungen, die ungleiche Verteilung der Flüchtlinge und die damit einhergehende Überlastung von Aufnahmeländern ist eine große Herausforderung für die Umsetzung des völkerrechtlich verbürgten Flüchtlingsschutzes.

Wer ist flüchtling nach genfer flüchtlingskonvention

Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ – die „Genfer Flüchtlingskonvention“ – ist eines der ersten Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen, das unter dem Eindruck der Flüchtlingsdramen der beiden Weltkriege im Jahre 1951 auf einer Sonderkonferenz der Vereinten Nationen in Genf verabschiedet wurde und nach der Ratifizierung durch die ersten 6 Staaten – darunter Deutschland – im Jahr 1954 in Kraft trat.

Ergänzt wird die Genfer Flüchtlingskonvention durch das „Prtokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, mit dem im Jahr 1967  jegliche zeitlichen und räumlichen Einschränkung, die in der ursprünglichen Genfer Flüchtlingskonvention noch enthalten waren, aufgehoben wurden.

Auf den folgenden Seiten möchten wir dem interessierten Leser die Genfer Flüchtlingskonvention näher vorstellen und damit einen Beitrag zu einer sachlichen Diskussion insbesondere auch der aktuellen Flüchtlingsdramen liefern – nämlich den einer objektiven Information.



GFK – Historie

Die historische Entwicklung der Genfer Flüchtlingskonvention

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Der völkerrechtliche Schutz der Flüchtlinge, wie wir ihn heute kennen, entwickelte sich seit dem Beginn des 20. Jahrhundert. Die Erkenntnis, dass Flüchtlinge in einem fremden […]

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GFK – Inhalte

Die Regelungen und Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention

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Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist das "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" vom 28. Juli 1951. Diese Flüchtlingskonvention ist in Deutschland mit Gesetz vom 1. […]

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GFK – Institutionen

Die für die Genfer Flüchtlingskonvention maßgeblichen Institutionen und Verfahren

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Zur Durchführung seiner Aufgaben ist der Hochkommissar für Flüchtlinge fast ausschließlich auf freiwillige Zahlungen angewiesen, um die das Flüchtlingskommissariat in Genf selbst werben muss. Zu […]

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Für die Überwachung der Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention ist gemäß Artikel 35 GFK der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge zuständig. Dem Amtsträger des UNHCR ("United Nations High […]

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GFK – Vertragstexte

Die Vertragstexte zur Genfer Flüchtlingskonvention

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vom 28. Juli 1951 Präambel DIE HOHEN VERTRAGSCHLIESSENDEN TEILE IN DER ERWÄGUNG, dass die Satzung der Vereinten Nationen und die am 10. Dezember 1948 von […]

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Wer ist flüchtling nach genfer flüchtlingskonvention

Paragraph 1 Der im Artikel 28 dieses Abkommens vorgesehene Reiseausweis hat dem anliegenden Muster zu entsprechen.Der Ausweis ist in mindestens zwei Sprachen abzufassen, von denen […]

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Muster-Reiseausweis Der Ausweis hat die Form eines Heftes (etwa 15x10cm). Es wird empfohlen, ihn so zu bedrucken, dass Rasuren oder Veränderungen durch chemische oder andere […]

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Wer ist flüchtling nach genfer flüchtlingskonvention

DIE VERTRAGSSTAATEN DIESES PROTOKOLLS – IN DER ERWÄGUNG, dass das am 28. Juli 1951 in Genf beschlossene Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (im Folgenden […]

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Wer ist flüchtling nach genfer flüchtlingskonvention

Dem Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 und dem Protokoll über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 sind insgesamt […]

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GFK – Aktuell

Aktuelle Nachrichen zur Genfer Flüchtlingskonvention

Wer ist flüchtling nach genfer flüchtlingskonvention

Der 20. Juni ist als Weltflüchtlingstag ausgerufen worden. Mit der Resolution 55/76 hat die UN-Generalversammlung am 4. Dezember 2000 den 20. Juni als Weltflüchtlingstag festgelegt. […]

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Wer ist flüchtling nach genfer flüchtlingskonvention

Deutschland ist inzwischen der drittgrößte Unterstützer von Hilfsprogrammen des UNHCR. Es zählt weltweit zu den größten finanziellen Gebern von humanitärer Hilfe. Nach Auffassung des Hochkommissars […]

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Für wen gilt die Genfer Flüchtlingskonvention?

Die Genfer Flüchtlingskonvention gilt nun für Staaten, die sowohl die Konvention als auch das Protokoll ratifiziert haben, uneingeschränkt gegenüber allen Flüchtlingen, auch aus Staaten, die die Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert haben.

Was ist ein anerkannter Flüchtling?

Der Begriff Flüchtling wird zwar im Alltag vielfach als Synonym für geflüchtete Menschen genutzt, im Verständnis des Asylrechts umfasst er jedoch ausschließlich anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, d.h. Personen, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten.

Was versteht man unter der Genfer Flüchtlingskonvention?

Was ist der Inhalt der Genfer Flüchtlingskonvention? Sie definiert, was der Begriff „Flüchtling“ bedeutet. Sie bestimmt die Rechte von Flüchtlingen, zu denen Religions- und Bewegungsfreiheit sowie das Recht, zu arbeiten, das Recht auf Bildung und das Recht auf den Erhalt von Reisedokumenten gehören.

Wer bekommt Flüchtlingsschutz?

Demnach ist vorgesehen, dass eine Person, die nicht die Voraussetzungen des Flüchtlingsschutzes erfüllt, der aber dennoch ersthafte Gefahren für Leib und Leben, etwa aufgrund eines Bürgerkrieges, oder unmenschliche Behandlung drohen, in der EU Anspruch auf Schutz hat.