Ist es Fahrerflucht wenn man es nicht bemerkt hat?

Im Alltag kann es schnell passieren, dass beim Ausparken oder Rangieren ein anderes Auto touchiert und die Beschädigung vom Fahrer nicht bemerkt wird. Viele Autofahrer befürchten, dass in diesem Fall der Vorwurf der Unfallflucht im Raum steht. Wir zeigen Ihnen, wann eine Strafe droht, welche Regelungen im Verkehrsrecht genannt werden und was Sie als beschuldigte Person unbedingt beachten müssen.

Ist es Fahrerflucht wenn man es nicht bemerkt hat?
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  • Wann liegt Fahrerflucht vor?
  • Wahrnehmbarkeit bei Unfallschäden
  • Vorwurf der Fahrerflucht – nicht bemerkt
  • Fahrerflucht? Schaden bemerkt & als unerheblich erachtet
  • Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
  • Richtiges Verhalten bei Anklage
  • Fahrerflucht erst im Nachhinein bemerkt – was tun?
  • Fahrerflucht vermeiden
  • Fazit:

Wann liegt Fahrerflucht vor?

Sie haben einen Unfall nicht bemerkt und werden nun der Fahrerflucht bezichtigt. Ein Blick auf die gesetzlichen Regelungen in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) zeigt, wann der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfüllt ist und welche Strafen für dieses Fehlverhalten drohen. Demnach handelt es sich eindeutig um Fahrerflucht, wenn der Verursacher den Schaden bemerkt hat und sich ganz bewusst unerlaubt vom Unfallort entfernt. Dies ist eindeutig eine vorsätzliche Tat. Wenn Sie den Unfall nicht bemerkt haben, liegt somit kein Vorsatzdelikt vor.

Wahrnehmbarkeit bei Unfallschäden

Unsere Wahrnehmung wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Möglicherweise befindet sich der Schaden an einer Stelle, die für den Fahrer nur schwer einsehbar ist. Die optische Wahrnehmung kann auch durch häufige Blickwechsel eingeschränkt sein, beispielsweise wenn Sie aus einer Parklücke herausfahren. Auch die Akustik ist ein entscheidender Punkt, denn bei einem Zusammenstoß entsteht meist ein deutlich hörbares Geräusch. Ein lautes Radio, streitende Kinder auf dem Rücksitz oder laute Außengeräusche beeinträchtigen die Wahrnehmbarkeit im Inneren des Fahrzeuges. Daher ist es durchaus plausibel, dass ein leises Geräusch durch einen Anstoß nicht wahrgenommen wird. Ebenfalls relevant ist die sensorische Wahrnehmung. Hier können Faktoren wie dicke Winterkleidung oder eine ungünstige Sitzposition dazu führen, dass der Fahrer die Vibration insbesondere bei einem leichten Zusammenstoß nicht wahrnimmt.

Vorwurf der Fahrerflucht – nicht bemerkt

Sie haben Unfall und vermeintliche Fahrerflucht nicht bemerkt und sehen sich nun mit ernsten Vorwürfen konfrontiert? Aus diesem Grund ist die Unterstützung durch einen versierten Fachanwalt unbedingt ratsam. Beim Verweis auf die nicht erfolgte Wahrnehmung des Anstoßes können neben den äußeren Umständen auch persönliche Faktoren eine wichtige Rolle spielen. Möglich sind beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen oder das Alter des Fahrers. Letzteres Argument sollte jedoch mit Vorsicht eingesetzt werden, da sich ein Hinweis auf mangelnde Wahrnehmungsfähigkeit aufgrund des Alters durchaus als Bumerang erweisen kann. Es ist möglich, dass Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges entstehen und die Staatsanwaltschaft die Fahrerlaubnisbehörde informiert. Im schlimmsten Fall droht dann die Anordnung einer MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung).

Fahrerflucht? Schaden bemerkt & als unerheblich erachtet

Ist es Fahrerflucht wenn man es nicht bemerkt hat?
Aus den Vorgaben in § 142 StGB geht hervor, dass ein Entfernen vom Unfallort als Fahrerflucht gewertet wird, wenn sich ein Unfall ereignet hat und ein nicht unerheblicher Sach- und/oder Personenschaden entstanden ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie beispielsweise bei einem kleinen Kratzer einfach den Unfallort verlassen sollten. Der Zusatz „nicht unerheblich“ ist zwar gesetzlich nicht eindeutig definiert, für Laien ist die Einschätzung eines Sachschadens in der Regel jedoch nur schwer möglich. Meist sehen die Gerichte diese Grenze bei etwa 25 bis 50 Euro.

Wenn Sie beispielsweise einen Kratzer im Lack nicht als erheblichen Schaden ansehen, kann ein Verlassen des Unfallortes dennoch riskant sein. In diesem Fall könnten Sie durchaus der Fahrerflucht bezichtigt werden. Steht dieser Vorwurf im Raum, wird zunächst der eigentliche Schaden in Augenschein genommen. Dies soll ausschließen, dass der Verursacher ihn möglicherweise einfach übersehen hat und somit nicht vorsätzlich handelte.

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Nach § 142 StGB droht bei Unfallflucht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zusätzlich kann mit verkehrsrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden, beispielsweise Punkte in Flensburg oder Entzug der Fahrerlaubnis. Entscheidend ist in der Regel die Schadenshöhe:

  • bis 600 Euro: Geldauflage
  • bis 1.300 Euro: Geldstrafe, zwei Punkte in Flensburg, bis drei Monate Fahrverbot
  • über 1.300 Euro: hohe Geldstrafe (meist Nettomonatsgehalt) drei Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis

Weitere Tatbestände beeinflussen die Höhe der Strafe ebenfalls. Bei einem Personenschaden kann Ihnen beispielsweise unterlassene Hilfeleistung oder sogar fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden.

Richtiges Verhalten bei Anklage

Sie haben einen Unfall und eine mögliche Fahrerflucht nicht bemerkt? „Ich habe die Fahrerflucht nicht bemerkt!“ – diese Aussagen werden von den ermittelnden Behörden meist als Schutzbehauptung angesehen. Äußern Sie sich keinesfalls ohne anwaltliche Beratung zu diesem Vorfall. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und konsultieren Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ihr Anwalt wird Akteneinsicht nehmen und gegebenenfalls eine Einlassung aufgrund fehlender Wahrnehmbarkeit vornehmen.

Die Justiz sieht die Aussage, ein Unfall sei nicht bemerkt worden, meist als Schutzbehauptung an. Der fehlende Vorsatz ist hier ein wesentlicher Punkt, denn eine Fahrerflucht kann nach den gesetzlichen Vorgaben nur vorsätzlich erfolgen. Wenn Sie den Unfall nicht bemerkt haben, liegt somit kein Vorsatz vor. Die Beweispflicht liegt in diesem Fall bei der Staatsanwaltschaft, die dem Beschuldigten eine vorsätzliche Handlung nachweisen muss. Häufig wird daher ein Unfallgutachten angefordert, da ein Gutachter mit großer Zuverlässigkeit Lautstärke und mögliche Vibration bestimmen kann. Daraus kann geschlossen werden, ob der Verursacher den Schaden bemerkt haben kann oder nicht. Bestätigt der Gutachter die Wahrnehmbarkeit des Unfalles, kann durchaus die Beauftragung eines Gegengutachtens sinnvoll sein.

Die Schadenhöhe ist diesbezüglich ebenfalls ein relevanter Punkt. Handelt es sich um einen Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von rund 700 Euro, ist die Behauptung „Fahrerflucht nicht bemerkt“ relativ unwahrscheinlich. Eine Einstellung des Verfahrens nach § 153, 153a StPO oder § 170 Absatz 2 StPO kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts ist daher besonders wichtig.

Fahrerflucht erst im Nachhinein bemerkt – was tun?

Falls Sie erst später bemerken, dass Sie möglicherweise Fahrerflucht begangen haben, sollten Sie von einer Selbstanzeige unbedingt absehen. Dieses Verhalten nennt der Gesetzgeber „tätige Reue“. Mildernde Umstände durch die späte Ehrlichkeit können Sie nur erwarten, wenn der Schaden bisher noch nicht entdeckt wurde. Ohne anwaltliche Unterstützung sollten Sie diesen Schritt somit keinesfalls gehen, daher ist eine Rücksprache mit einem Fachanwalt empfehlenswert.

Fahrerflucht vermeiden

Wenn Sie bemerkt haben, dass Sie einen Unfall verursacht haben, sollten Sie dies nicht ignorieren. Entfernen Sie sich keinesfalls vom Unfallort und nenne Sie dem Geschädigten Ihre Personalien. Es kann durchaus vorkommen, dass ein geparktes Auto beschädigt wird und der Besitzer nicht anwesend ist. In diesem Fall sollten Sie für eine angemessene Zeitspanne warten. Wie lange Sie warten sollten, hängt von der Tageszeit und weiteren Faktoren ab. In der Regel sind etwa 20 bis 60 Minuten angemessen. Falls der Geschädigte nicht auffindbar ist und in dieser Zeit nicht zu seinem Auto kommt, sollten Sie einen Zettel mit Ihren Personalien am Fahrzeug hinterlassen. Unterrichten Sie in diesem Fall unbedingt sofort die Polizei.

Fazit:

Wird Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt konsultieren. Zusätzlich steht Ihnen Frau Mussa-Amawi von Gutachten Amawi bei der Begutachtung von Autoschäden gerne zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen oder Beratungswünschen anzurufen – wir sind gerne für Sie da!

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Was passiert wenn man einen Unfall nicht bemerkt hat?

Unfallflucht ist eine Straftat und wird in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Das bedeutet, dass der Täter von dem Verstoß gegen das Gesetz Kenntnis haben muss. Wurde allerdings der Unfall nicht bemerkt, geschah die Fahrerflucht ohne Vorsatz.

Wann ist es keine Unfallflucht?

Ausnahmen bei der Unfallflucht Zum einen handelt es sich bei der Fahrerflucht um ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Der Unfallverursacher muss also bewusst gehandelt haben. Hat er aber nachweislich nichts von einem Unfall mitbekommen, liegt auch keine Unfallflucht vor.

Wie lange hat man Zeit um Fahrerflucht zu melden?

Bei begangener Fahrerflucht muss die Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden erfolgen, nachdem es zur Kollision kam. Eine Strafminderung gibt es nur dann, wenn der Unfall „außerhalb des fließenden Verkehrs“ geschehen ist.

Wer übernimmt die Kosten bei Fahrerflucht?

Bei Fahrerflucht zahlt Ihre Vollkasko alle Kosten, wenn der Täter nicht gefunden wird – dagegen übernehmen Kfz-Haftpflicht oder Teilkasko den Schaden nicht. Wenn der Täter bekannt ist, übernimmt dessen Versicherung die Schadensregulierung.