Auf der Suche nach einem passenden Nebenjob verschlägt es viele Studierende in universitätsferne Arbeitsfelder. Doch warum in die Ferne schweifen? In Form von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften, umgangssprachlich oft „HiWis“ (kurz für Hilfswissenschaftler), bietet die eigene Hochschule studienbegleitende Beschäftigungsverhältnisse. Show
Studentische vs. wissenschaftliche Hilfskraft: Eine DefinitionDas zentrale Unterscheidungsmerkmal für die Einstufung als studentische (SHK) oder wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) ist die Qualifikation: Während wissenschaftliche Hilfskräfte zur Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss benötigen, müssen studentische Hilfskräfte lediglich eine gültige Immatrikulation vorweisen. Nach Abschluss eines Studiums ist eine Anstellung als studentische Hilfskraft
nur in Ausnahmefällen möglich, etwa parallel zu einem Master- oder Zweitstudium. Aufgabenbereich: Was macht ein HiWi?HiWis erbringen im weitesten Sinne unterstützende, wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre, in der Regel sind sie einem Wissenschaftler in
höherer Position zugeordnet. Art und Anspruch der konkreten Aufgaben variieren dabei je nach Stelle und Status der Hilfskraft: WHK unterstützen den Universitätsbetrieb, indem sie etwa eigenständig Unterrichtseinheiten durchführen, Prüfungen und Hausarbeiten korrigieren oder in der Forschung assistieren; der Arbeitsbereich einer SHK reicht von administrativen Tätigkeiten hin zur Anleitung von Tutorien. Niedrigschwellige Positionen in der Hochschulverwaltung, dem Uni-Rechenzentrum oder der
Fakultätsbibliothek werden zu großen Teilen mit SHKs besetzt. Arbeiten an der Uni: Arbeitszeit und VergütungWie in fast
allen Studentenjobs ist die Arbeitszeit für HiWis gesetzlich beschränkt. So dürfen wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte außerhalb der vorlesungsfreien Zeit maximal 19 Stunden pro Woche arbeiten. Verträge zwischen Hochschule und HiWi werden meist semesterweise abgeschlossen, allerdings ist die Tätigkeit insgesamt auf sechs Jahre befristet. HiWi-Job: Vor- und NachteileStudentische und wissenschaftliche Hilfskräfte erlangen abseits des Lehrbetriebs einen Einblick hinter die Kulissen der eigenen Hochschule. Wer mit einer wissenschaftlichen oder akademischen Laufbahn liebäugelt, profitiert besonders vom Kennenlernen der universitären Organisationsstruktur und des Arbeitsalltags sowie dem unmittelbaren Kontakt zu aktuellen
Forschungsthemen. Idealerweise eignet sich eine Stelle an der Uni als praxis- und anwendungsorientierte Ergänzung zum theorielastigen Studium und vermittelt für den Arbeitsmarkt allgemeingültige Erfahrungen in Teamarbeit, Projektmanagement oder Präsentationstechniken. Stellensuche: Wie finde ich einen HiWi-Job?Viele, aber nicht alle HiWi-Stellen werden mittels Ausschreibungen und Aushängen besetzt. Schau doch einmal in unsere Jobbörse, ob Deine Hochschule aktuell inseriert! Ist ein Student ein Arbeitnehmer?Studenten, die neben dem Studium oder in den Semesterferien arbeiten, sind Arbeitnehmer. Sie unterliegen mit ihrem Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften.
Was zahlt der Arbeitgeber bei Werkstudenten?Bei 450€-Jobs haben Arbeitgeber als pauschale Sozialabgaben Kosten von bis zu 30%. Diese Abgaben können bei Beschäftigung von Studierenden auf nur 9,30 % sinken, weil Studierende als Werkstudenten in der Regel nur in der Rentenversicherung beitragspflichtig sind.
Was spart der Arbeitgeber bei Werkstudenten?Für den Arbeitgeber fallen in der Regel neben dem Gehalt nur noch die Rentenversicherung als direkter Kostenfaktor an. Sollte der Student mehr als 450 Euro (brutto) im Monat verdienen, werden die Kosten der Rentenversicherung jeweils zur Hälfte von Student und Arbeitgeber getragen.
Kann ich als Student sozialversicherungspflichtig arbeiten?Studenten dürfen während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Kommen sie über 20 Wochenstunden, fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen Studierende über 20 Stunden in der Woche arbeiten können, ohne dass die Versicherungsfreiheit entfällt.
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