Wann gilt gleicher elterngeld

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Wer vor Geburt des Kindes berufstätig war und sein Kind dann zunächst zu Hause betreuen möchte, kann Elterngeld beantragen. Es kann maximal 14 Monate bezogen werden. Mit dem ElterngeldPlus können Eltern in Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Elterngeld beziehen. Das ermöglicht eine bessere Balance zwischen Beruf und Familie. Die Regelungen sind relativ umfangreich – hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Höhe des Elterngelds

Je nach Höhe Ihres monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt bekommen Sie zwischen 300 Euro und 1.800 Euro Elterngeld monatlich. Zur Berechnung werden die letzten 12 Kalendermonate vor Geburt Ihres Kindes herangezogen. Monate, in denen Sie aufgrund von Mutterschutz oder einer schwangerschaftsbedingten Krankheit nicht gearbeitet und weniger verdient haben, werden nicht mit eingerechnet. Das gleiche gilt übrigens, wenn Sie noch Elterngeld für ein älteres Kind beziehen. Dann werden weiter zurückliegende Monate zur Berechnung herangezogen. Hatten Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Geburt teilweise kein Einkommen, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit, werden diese Monate mit 0 Euro Einkommen eingerechnet.

Für die Berechnung des Elterngelds müssen Sie Ihre Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate vorlegen. Bei Selbstständigen reicht in der Regel der Steuerbescheid des vergangenen Wirtschaftsjahres.

Als Netto-Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes werden maximal 2.770 Euro angerechnet. Je nach Voreinkommen erhalten Sie 65 Prozent Ihres Voreinkommens als Elterngeld.

Für Geringverdienende gibt es mehr Elterngeld:

  • Bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr: 65 Prozent
  • Bei Voreinkommen von 1.220 Euro: 66 Prozent
  • Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro: 67 Prozent
  • Haben Sie weniger als 1.000 Euro vorher verdient, steigt Ihr Elterngeldanspruch schrittweise auf bis zu 100 Prozent.

Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten Sie auch, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes kein Einkommen gehabt haben. Der Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro.

Folgende Beispiele helfen, die Berechnung des Elterngelds nachzuvollziehen:

Beispiel 1:

Monatliches Nettoeinkommen vor Geburt 1.800 Euro monatlich, regulärer Start des Mutterschutz, keine Krankheit oder Arbeitslosigkeit während der 12 Monate vor Geburt:

Wann gilt gleicher elterngeld

Beispiel 2:

Waren Sie in 4 der 12 Kalendermonate vor Geburt arbeitslos und hatten davor ein Nettoeinkommen von 1.800 Euro, wird wie folgt gerechnet:

Wann gilt gleicher elterngeld

Beispiel 3:

Monatliches Nettoeinkommen vor Geburt 1.800 Euro, durch schwangerschaftsbedingte Krankheit 3 Monate vor dem gesetzlichen Mutterschutz aufgehört zu arbeiten, davor ein Einkommen von 1.500 Euro:

Wann gilt gleicher elterngeld

Im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie sich Ihr Elterngeld genau ausrechnen.

Wie lange gibt es Elterngeld?

Ab Geburt Ihres Kindes können Sie bis zu 14 Monate Elterngeld beantragen. Beachten Sie dabei, dass das Elterngeld für Lebensmonate des Kindes, nicht für Kalendermonate gezahlt wird. Das heißt: Wenn Ihr Kind am 25. März geboren wird und Sie 2 Monate Elternzeit mit Elterngeld nehmen wollen, sollten Sie die Elternzeit sowie das Elterngeld vom 25. März bis zum 24. Mai beantragen. Beantragen Sie die Elternzeit hingegen einfach für April und Mai, wird Ihr Einkommen vom 25. März bis zum 31. März auf Ihr Elterngeld angerechnet. Das schmälert Ihr Elterngeld. Achten Sie also darauf, Elternzeit und Elterngeld für den exakt gleichen Zeitraum zu beantragen. So vermeiden Sie Kürzungen.

Wenn das Kind 6 Wochen vor dem errechneten Termin oder noch früher geboren wird, gibt es zusätzliche Monate Elterngeld.

Sie können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Möchte nur ein Elternteil Elterngeld beziehen, ist dies höchstens 12 Monate möglich. Wenn beide Elternteile für mindestens 2 Monate die Kinderbetreuung übernehmen, wird das Elterngeld 14 Monate lang gezahlt (Partnermonate). Weniger als 2 Monate kann kein Elterngeld beantragt werden. Für Alleinerziehende gibt es das Elterngeld für die vollen 14 Monate.

Unser Tipp für Sie (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});

Durch geschickte Steuerklassenwahl machen Sie mehr aus Ihrem Elterngeld: Verheiratete können beide in die Steuerklasse IV wechseln oder die Kombination V/III wählen. Wer nach der Geburt länger zu Hause bleibt, sollte eine für ihn günstige Steuerklasse wählen. Dann profitieren Sie vom höheren Nettoeinkommen auch beim Elterngeld.

Längere Förderung mit dem ElterngeldPlus

Sie haben außerdem die Möglichkeit, ElterngeldPlus zu beantragen. Es ist vor allem für Eltern gedacht, die während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten möchten. Damit erhalten Sie eine längere Förderung, aber insgesamt nicht mehr Elterngeld.

Berechnet wird das ElterngeldPlus wie das Elterngeld. Es beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags. Dafür wird es doppelt so lange gezahlt. Es gilt: 1 Elterngeld-Monat = 2 ElterngeldPlus-Monate. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird damit über den 14. Lebensmonat Ihres Kindes hinaus erleichtert.

Partnerschaftsbonus mit dem ElterngeldPlus

Sie können das Elterngeld mit dem ElterngeldPlus frei kombinieren. Arbeiten Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin gleichzeitig in 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhalten Sie mit dem Partnerschaftsbonus 2, 3 oder 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Auch hier gilt: Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus für sich in Anspruch nehmen.

Geschwisterbonus als Ergänzung zum Elterngeld

Familien mit mehr als 1 Kind können zusätzlich zum Elterngeld oder ElterngeldPlus einen Geschwisterbonus erhalten. Er beträgt 10 Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro bzw. 37,50 Euro bei ElterngeldPlus-Bezug. Den Geschwisterbonus gibt es nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sind 2 Kinder im Haushalt gibt es den Geschwisterbonus nur, bis das ältere Geschwisterkind 3 Jahre alt ist.
  • Leben 3 oder mehr Kinder im Haushalt, gibt es den Geschwisterbonus, wenn mindestens 2 der Kinder noch nicht 6 Jahre alt sind.
  • Lebt 1 behindertes Geschwisterkind im Haushalt, gibt es den Geschwisterbonus bis das Kind 14 Jahre alt ist.

So beantragen Sie Elterngeld oder ElterngeldPlus

Beantragen müssen Sie Elterngeld und ElterngeldPlus schriftlich bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle. Unter www.elterngeld-digital.de können Sie den Antrag auch digital einreichen. Rückwirkend wird Ihnen das Elterngeld übrigens nur für maximal 3 Monate gezahlt. Deshalb ist es wichtig, den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes einzureichen.

Wann schwanger werden um gleiches Elterngeld zu bekommen?

In der Regel kann man aber festhalten: eine schnelle Geburtenfolge zahlt sich beim Elterngeld aus. Denn wenn zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Kindes maximal zwölf Monate Elternzeit (mit Elterngeldbezug) liegen, hast du wieder Anspruch auf Elterngeld in derselben Höhe wie beim ersten Kind.

Welche Monate werden beim Elterngeld ausgeklammert?

Die Monate, in denen Sie Kurzarbeitergeld im Zeitraum von 01.03.2020 bis 23.09.2022 aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten haben, können bei der Berechnung Ihres Elterngeldesausgeklammert“ werden.

Welche Monate zählen zur Berechnung des Elterngeldes?

Der Bemessungszeitraum umfasst in der Regel zwölf Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes. Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, die der Elternteil in diesem Zeitraum hat, sind die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes.

Warum bekommt man nur für 10 Monate Elterngeld?

Im Mutterschutz gibt es Mutterschaftsgeld und danach erst Elterngeld. Das bedeutet, dass Mütter real keine 12 Monate Elterngeld erhalten, sondern nur 10 Monate, da nach der Geburt normalerweise noch 8 Wochen Mutterschutz folgen.