Welche Züge darf man mit Schwerbehindertenausweis fahren

Welche Züge darf man mit Schwerbehindertenausweis fahren

Freifahrten im Nah- und Regionalverkehr

Wenn bestimmte Merkzeichen vorhanden sind, können berechtigte Personen Freifahrten im Nah- und Regionalverkehr in Anspruch nehmen.

Personen mit einer Schwerbehinderung und den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim Versorgungsamt eine Wertmarke beantragen und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen. Bei der Notwendigkeit einer Begleitperson fährt diese kostenlos mit der berechtigten Person mit.

Käuflich zu erwerbende Wertmarke

Die Wertmarke kann unabhängig vom Schwerbehindertenausweis erworben werden. Dazu berechtigt sind schwerbehinderte Personen mit den Merkzeichen G (erheblich Gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Bl (blind) oder Gl (gehörlos). Bei der für ein Jahr gültigen Wertmarke beträgt der zu zahlende Eigenanteil 91 Euro, der Preis für eine Halbjahreskarte beträgt 46 Euro.

In bestimmten Fällen ist es möglich sich von diesem Eigenanteil befreien zu lassen und die Wertmarke kostenlos zu erhalten.

Kostenlose Wertmarke

Bestimmte freifahrtberechtigte Personen können einen Antrag stellen und erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke unentgeltlich. Dazu gehören schwerbehinderte Personen mit den Merkzeichen Bl (blinde Personen) oder H (hilflose Personen) und für Personen die die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen erhalten (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Asylbewerber*innen, Grundsicherung).

Unabhängig davon ob die Wertmarke kostenlos oder mit Eigenanteil erworben wurde, ist sie nur in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis gültig. Sowohl Wertmarke als auch Ausweis müssen bei einer Fahrscheinkontrolle vorgezeigt werden können.

In welchen Verkehrsmittel gilt die Freifahrtberechtigung?

Berechtigte Personen können Regionalzüge (Regionalbahn, Regionalexpress und Interregioexpress) sowie S-Bahnen der Deutschen Bahn in der 2. Klasse bundesweit kostenlos mit einem Schwerbehindertenausweis und ergänzender Wertmarke nutzen. Einen Fahrschein müssen die Betroffenen für die jeweilige Zugstrecke nicht mehr lösen.

Bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen ist die Beförderung seit 2016 ebenfalls kostenlos, wenn Ausweis und Wertmark vorgezeigt werden können. Daher kann auch der städtische Nahverkehr bundesweit kostenlos genutzt werden. 

Rollstühle, Führhunde und orthopädische Hilfsmittel werden zudem kostenlos befördert. Allerdings ist bei Bahnreisen zu beachten, dass Rollstühle maximal 70 Zentimeter breit, 1,20 Meter lang und 300 Kilogramm schwer sein dürfen (ISO-Norm).
Von Freifahrten ausgeschlossen sind der Fernverkehr der DB (ICE und IC).

Ebenfalls ausgeschlossen von den Freifahrten sind Beförderungsangebote von privaten Busunternehmen. Die Beförderung in diesen Kategorien ist aber unter Umständen für betroffene Personen ermäßigt.

Welche Züge darf man mit Schwerbehindertenausweis fahren

Regionalverkehr in Bayern (Foto: unsplash).

Ermäßigte Bahncard für Personen mit Behinderung

Schwerbehinderte Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 haben, können die BahnCard 25 und BahnCard 50 zum ermäßigten Preis erwerben.
Mit der BahnCard 50 erhält man 50 Prozent Preisnachlass auf den Normalpreis. Mit der BahnCard 25 bekommt man 25 Prozent Preisnachlass, wobei dieser Rabatt auch auf Sparpreise gewährt wird.

Begleitpersonen und Unterstützungen

Wenn bestimmte Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis aufgeführt sind, werden den berechtigten Personen zusätzliche Erleichterungen zur Teilhabe eingeräumt. In bestimmten Fällen ist die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson oder anderer technischen Unterstützungen (zum Beispiel Blindenhund oder Rollstuhl) möglich. Bei folgende Merkzeichen bestehen zusätzliche Möglichkeiten: 

Sofern die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch den Eintrag des Merkzeichens „B“ im Ausweis nachgewiesen ist, wird auch die Begleitperson der Person mit Schwerbehinderung unentgeltlich befördert. Die Begleitperson wird auch dann unentgeltlich befördert, wenn die Person mit Schwerbehinderung keine Wertmarke beantragt hat und deshalb selbst nicht freifahrtberechtigt ist. Nicht möglich ist allerdings die gegenseitige Begleitung von schwerbehinderten Menschen, deren Ausweise das Merkzeichen „B“ tragen.

  Bei schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen „BI“ werden Blindenführhunde  grundsätzlich kostenfrei befördert. Das Gleiche gilt für einen Hund, den ein Mensch mit Schwerbehinderung mitführt, in dessen Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist.

  Die Mitnahmeberechtigung der Begleitperson besteht auch im Fernverkehr, das heißt auf Strecken, für die der oder die Freifahrtberechtigte eine Fahrkarte lösen muss.

Im internationalen Fernverkehr wird die Begleitperson von Rollstuhlfahrer*innen und Blinden (Merkzeichen Bl) in vielen europäischen Staaten kostenlos befördert. Die Begleitperson erhält dazu am Fahrkartenschalter eine besondere, unentgeltliche Fahrkarte. Die Fahrkarte muss in dem Staat erworben werden, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde. Nähere Informationen dazu erteilt die Deutschen Bahn AG.

Welche Züge darf man mit Schwerbehindertenausweis fahren

Mobilität ermöglichen (Foto: unsplash)


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Kann man mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem ICE fahren?

Die unentgeltliche Beförderung („Freifahrt“)von schwerbehinderten Menschen mit dem Schwerbehindertenausweis und der Wertmarke gilt generell nur in den Bussen und Bahnen des Nahverkehrs. Somit können Fernverkehrszüge (z.B. IC, ICE) nicht kostenfrei genutzt werden.

In welchen Zügen gilt der Schwerbehindertenausweis?

Für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, ist durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) – möglich.

Kann man mit Schwerbehindertenausweis FlixTrain fahren?

Bist Du mit unserem FlixTrain in Deutschland unterwegs, musst Du einen Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest vorlegen, welches bestätigt, dass Du auf eine Begleitperson beim Reisen angewiesen bist.

Wie weit darf man mit einer Wertmarke fahren?

Wo und wie kann man mit der Wertmarke kostenlos fahren? Mit einer gültigen Wertmarke dürfen Sie mit allen Bussen und Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Regionalverkehr fahren. Das heißt, mit Bussen und Bahnen im regionalen Verkehrsverbund und mit Regionalbahnen der Deutschen Bahn.