Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber um den Nichtraucherschutz nach 5 Arbstättv sicherzustellen?

§ 5 Nichtraucherschutz



(1) 1Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. 2Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

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(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsräumen der Natur des Betriebes entsprechende und der Art der Beschäftigung angepasste technische oder organisatorische Maßnahmen nach Absatz 1 zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten zu treffen.



Frühere Fassungen von § 5 ArbStättV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.


vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher  03.12.2016 Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
vom 30.11.2016 BGBl. I S. 2681
aktuell vorher  01.09.2007 Artikel 2 Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
vom 20.07.2007 BGBl. I S. 1595
aktuell vor 01.09.2007 früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.


Zitierungen von § 5 ArbStättV


interne Verweise

§ 1 ArbStättV Ziel, Anwendungsbereich (vom 01.01.2021)

... Betreiben von Arbeitsstätten. (2) Für folgende Arbeitsstätten gelten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3: 1. Arbeitsstätten im Reisegewerbe und im ...


Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1595

Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen

V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2681, 2017 I 2839

Artikel 1 ArbSchVÄndV Änderung der Arbeitsstättenverordnung (vom 29.07.2017)

... von Arbeitsstätten. (2) Für folgende Arbeitsstätten gelten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3: 1. Arbeitsstätten im Reisegewerbe und im ... „Ersten Hilfe" ersetzt sowie das Wort „diese" gestrichen. 7. § 5 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen

V. v. 19.07.2010 BGBl. I S. 960

Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/867/a11635.htm   

Ergebnisse 1 bis 19 von 19 Treffern

Ist der Arbeitgeber berechtigt, das Rauchen z.B. im Freien auf Baustellen zu verbieten?

Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - ist der Arbeitgeber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Gemäß § 2 Abs. 1 ArbStättV zählen auch Orte im Freien auf einer Baustelle zu einer Arbeitsstätte ...

Stand: 28.09.2015

Dialog: 5039

Muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die rauchenden Mitarbeiter vor Witterungseinflüssen zu schützen?

Im Arbeitsschutzrecht, hier speziell unter § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV ist der Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch verankert. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 13022

Wie können wir der Verpflichtung zum Nichtraucherschutz gerecht werden, wenn die Beeinträchtigungen von den Mitarbeitern der Mitmieter ausgehen?

nicht vor, wie im Einzelfall der Nichtraucherschutz zu gewährleisten ist. Durch den § 5 ArbStättV wird kein generelles Rauchverbot für Arbeitsstätten festgelegt; ein Rechtsanspruch für Raucher zu rauchen existiert hingegen auch nicht. Der Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen durch Tabakrauch gilt für alle Räume (Büros, Besprechnungsräume, Pausenraum, Toiletten, Flure, Treppenhaus, etc.). Jeder Arbeitgeber muss ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6226

In welchem Umfang hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für nichtrauchende Beschäftigte in Altenheimen zu treffen?

Die Arbeitsstättenverordnung besagt in § 5 Abs. 2, dass Nichtraucherschutz gewährleistet werden muss, soweit es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen. In einem Heim kommt es daher darauf an, in welchem Rechtsverhältnis die Heimbewohner zum Heimbetreiber stehen. Wenn die Bewohner im Heim entsprechend zu sehen sind, wie die Patienten in einem Krankenhaus, dann muss der Betreiber die Maßnahmen ...

Stand: 28.09.2015

Dialog: 2452

Gibt es ein Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz?

einen ungestörten Rauchgenuss für die Raucher zu ermöglichen. Einen geschlossenen Raum muß der Arbeitgeber für das Rauchen von Beschäftigten nicht zur Verfügung stellen. Eine vom Arbeitgeber für die Raucher eingerichtete Raucherecke im Freien, die vom Arbeitsplatz zeitnah erreicht werden kann und den Rauchern Wind- und Wetterschutz (Unterstand) sowie Sitzgelegenheiten bietet, ist eine zumutbare Möglichkeit ...

Stand: 28.09.2015

Dialog: 251

Was müssen wir beachten, wenn wir in unseren Fertigungsbereichen ein generelles Rauchverbot aussprechen möchten (kein Betriebsrat)?

" gekennzeichnet werden. Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Normen obliegt den hierfür zuständigen staatlichen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierung bzw. Ämter für Arbeitsschutz) und den Unfallversicherungsträgern. Die vorgenannten Stellen stehen Ihnen bei weiteren Fragen zum Nichtraucherschutz gerne zur Verfügung. Hinweis: In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6561

Verbietet der § 5 ArbStättV die Beschäftigung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Büroraum?

auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss zukünftig gegenüber seinen nichtrauchenden Beschäftigten oder der Aufsichtsbehörde den Nachweis führen können, dass er die nach § 5 ArbStättV erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Die Beschäftigten sind nicht mehr gezwungen ihr Recht auf einen Arbeitsplatz in sauberer Luft, also auf körperliche Unversehrtheit, bei Gericht einzuklagen. In diesem Zusammenhang ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 2408

Darf der Arbeitgeber das Rauchen in Räumen, in denen schon immer geraucht wurde, verbieten?

daher nur, wenn nichtrauchende Beschäftigte zu schützen sind. In diesem Zusammenhang weisen wir auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts - LAG Frankfurt/Main vom 06.07.1989, Aktenzeichen: 9 Sa 1295/88 hin. In den Leitsätzen der Gerichtsentscheidung heißt es: 1. Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Eigentums- und Hausherrenrechts grundsätzlich berechtigt, einseitig ein Rauchverbot am Arbeitsplatz ...

Stand: 28.09.2015

Dialog: 1855

Ist der Nichtraucherschutz erfüllt, wenn die Nichtraucher schriftlich bestätigen, dass sie Räume, die auch von Rauchern genutzt werden, freiwillig nutzen?

Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig ...

Stand: 29.08.2019

Dialog: 9640

Welche Möglichkeiten habe ich, um einen rauchfreien Arbeitsplatz zu bekommen?

der Nichtraucher.Sofern ein Betriebsrat existiert, sollten Sie ihn ansprechen. Der Betriebsrat hat die Möglichkeit eine Betriebsvereinbarung zum Schutze der Nichtraucher mit dem Arbeitgeber abzuschließen.Grundsätzlich muss jeder Betrieb nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 eine Betriebsärztin/ einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ...

Stand: 20.12.2018

Dialog: 4026

Wie ist der Nichtraucherschutz in einer Justizvollzugsanstalt geregelt?

Grundsätzlich sind auch in einer Justizvollzugsanstalt die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Für die Beschäftigten JVA ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anwendbar. Weiterhin handelt es sich um Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Demzufolge muss der Arbeitgeber / Dienststellenleiter die Anwendung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...

Stand: 20.12.2018

Dialog: 6278

Liegen gesicherte arbeitswissenschaftliche und brandschutztechnische Erkenntnisse bezüglich elektrischer Zigaretten vor?

zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss (Ziffer 3.6 Anhang zur ArbStättV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Einhaltung dieser Schutzbestimmung zu gewährleisten, d. h. grundsätzlich sicherzustellen, dass auch durch E-Zigaretten keine gesundheitsgefährdende Stoffe in den Arbeitsraum emittiert werden und ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Bei der Bewertung sollte ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 15134

Wie können wir Reinigungskräfte schützen, die sogenannte "Raucherräume" reinigen, in denen Suchtpatienten rund um die Uhr rauchen?

Gemäß § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Sofern ...

Stand: 18.02.2020

Dialog: 43052

Ist es erlaubt, im Hausflur eines Mietshauses zu rauchen?

ein Mietshaus handeln, welches ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, handelt es sich um eine rein mietrechtliche Frage, die von hier aus nicht beantwortet werden kann. Wir empfehlen ggf. eine entsprechende Frage an einen Vetreter der rechtsberatenden Berufe oder eine entsprechende Stelle zu richten. ...

Stand: 28.09.2015

Dialog: 3925

Hat sich der Geschäftsinhaber (Firmeninhaber), der auch Eigentümer des Gebäudes ist, an ein von einem Arbeitnehmer gefordertes Rauchverbot zu halten?

Ja! Der Nichtraucherschutz für die Beschäftigten ist im § 5 Arbeitsstättenverordnung geregelt: "Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes ...

Stand: 26.11.2015

Dialog: 25367

Welche Anforderungen werden an einen Raucherplatz innerhalb einer Fertigungshalle gestellt?

Um der Gefährdung durch das Passivrauchen Rechnung zu tragen und die Nichtraucher zu schützen, wurde am 3. Oktober 2002 die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- durch den § 3a ergänzt. Dieser verpflichtete den Arbeitgeber dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die nichtrauchenden Arbeitnehmer seines Betriebes wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Mit Inkrafttreten ...

Stand: 16.04.2019

Dialog: 19026

Belastungen eines Nichtrauchers im ambulanten Pflegedienst durch rauchende Pflegende und Allergie durch Katzen in Wohnungen der zu Pflegenden

Pflegedienst wird die Befugnis des Arbeitgebers, Arbeitsplatzbegehungen in den Privatwohnungen der zu Pflegenden durchzuführen, in der Regel mit in den Pflegevertrag aufgenommen.Wurde im Pflegevertrag keine entsprechende Vereinbarung getroffen, hat der Arbeitgeber kein Recht, gegen den Willen des Wohnungsinhabers eine entsprechende Arbeitsplatzbegehung durchzuführen.Die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ...

Stand: 24.08.2018

Dialog: 1131

Wie sollen Raucherzonen abgegrenzt werden? Kann ein Lamellenvorhang gewählt werden?

Die Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV - verpflichtet den Arbeitgeber den Schutz seiner Arbeitnehmer vor Tabakrauch zu gewährleisten (§ 5 ArbStättV). Diese Pflicht erstreckt sich auf alle Gebäude, Freiflächen und Räume (insbesondere auch Arbeitsräume und Pausenräume) in seinem Betrieb. Der Arbeitgeber kann seiner Schutzpflicht durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 13522

Müssen Räume, in denen bislang geraucht wurde, grundgereinigt werden um diese Räume für Nichtraucher nutzbar zu machen?

unzumutbar sein. Ziffer 3.6 Abs. 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- schreibt vor, dass in umschlossenen Arbeitsräumen, zu denen auch ein Pausenraum gehört, ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss. Mit unzumutbaren Gerüchen belastete Luft (`kalter Rauch`) erfüllt diese Anforderung auf keinen Fall. Ein ehemals von Rauchern genutzter Pausenraum sollte ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 4871

Was sagt die Arbeitsstättenverordnung über den Nichtraucherschutz aus?

Seit 2002 regelt § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. In Absatz 1 heißt es: Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.

Welche Regelungen gibt es in dieser Verordnung für den Nichtraucherschutz?

Mai 2013 das neue Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Damit wurde das Rauchen in Kneipen, Restaurants, Festzelten, geschlossenen Sportstadien und auch auf Spielplätzen gesetzlich verboten. Ferner wurden die Ausnahmen vom Rauchverbot für Schulgelände, Raucherräume und Raucherclubs aufgehoben.

Was fällt nach der ArbStättV alles unter den Begriff Arbeitsstätte?

1. Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, 2. Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager, Maschinen und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen und Bereit schaftsräume, ErsteHilfeRäume, Unterkünfte sowie Page 10 ArbStättV | 9 3.

Was besagt das Nichtraucherschutzgesetz?

Durch das Nichtraucherschutzgesetz sollen Nichtraucher vor ungewollter Belastung durch von Rauchern verursachtes Passivrauchen geschützt werden. Das bedeutet auch, dass Nichtraucher seitdem einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, an öffentlichen Orten nicht von schädlichem Zigarettenrauch umgeben zu sein.