Wann verliert der Vater das Umgangsrecht?

Väter bleiben Väter – auch nach einer Trennung und Scheidung

Alle Väter haben das Recht & die Pflicht auf Umgang mit ihren Kindern.
Alle Kinder haben das Recht auf Umgang mit ihren Vätern.
Alle Väter bedeutet alle Väter!
Die ehelichen Väter wie auch die nichtehelichen Väter.

Sind Sie mit der der Kindesmutter nicht verheiratet gewesen haben sie nicht weniger Rechte als Vater ihres Kindes.

Für die Entwicklung von Kindern ist es grundsätzlich sehr wichtig, zu beiden Elternteilen, also auch zu dem getrenntlebenden Elternteil, einen regelmäßigen Kontakt zu haben. Es muss daher auch einem nicht betreuenden Vater ermöglicht werden, an der Entwicklung seines Kindes teilzunehmen, seine verwandtschaftliche Stellung als Vater zu wahren und einer Entfremdung des Kindes vorzubeugen. Hinzu kommen Loyalitätspflichten: Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

Das Umgangsrecht kann eingeschränkt werden zum Beispiel in zeitlicher Hinsicht oder bezüglich des Umfangs, wenn das Kindeswohl dies erfordert. Ein Ausschluss des Umgangsrechts eines Vaters darf durch das Gericht nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn eine Einschränkung oder eine bestimmte Ausgestaltung des Umgangs nicht ausreicht. Hierzu bedarf es einer konkreten Kindeswohlgefährdung.

Geht es um Umgangs- oder Sorgerecht ist der Dreh- und Angelpunkt immer das Kindeswohl.

Verweigert die Kindesmutter nach der Trennung den Umgang komplett sollten Sie nicht lange Warten, sondern sich umgehend anwaltlich beraten und vertreten lassen, damit gegebenenfalls zeitnah ein Antrag auf Regelung des Umgangs bei Gericht einreicht werden kann. In eiligen und dringenden Fällen kommt auch ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung in Betracht. Dies ist insbesondere möglich, wenn Entfremdung droht, meistens jedoch nicht mehr wenn bereits Entfremdung eingetreten ist. Daher ist schnelles Handeln erforderlich.

Oftmals warten die Väter sehr lange bis sie aktiv werden. Sie lassen sich zu lange vertrösten und hoffen auf eine gütliche und friedliche Einigung und Regelung der Angelegenheit mit der Kindesmutter. Diese nutzt dies oftmals für ihre eigene Zwecke. Sobald das Kind erst einmal entfremdet ist, bedeutet es einige Mühen und auch Durchhaltevermögen auf Seiten der Väter. Einige Mütter hoffen, dass die Väter gerade dieses Durchhaltevermögen nach lange erfolgter Hinhaltetaktik nicht mehr haben.

Im Laufe der Trennung und der Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Ehe entstehen oft weitere Streitigkeiten und weitere emotionale Verletzungen. Viele können die Konflikte auf der Paarebene, die Konflikte mit dem ehemaligen Partner nicht von der Ebene der Eltern, also der Stellung als Mutter und Vater nicht trennen. So entsteht es häufig, dass das Kind als Waffe gegen den ehemaligen Partner eingesetzt wird.

So läuft es häufig:

Einige Umgangskontakte funktionieren, Sie bekommen das Kind oder die Kinder von der Kindesmutter. Dann fallen immer wieder Umgangskontakte aus. Die Gründe sind, das Kind ist krank, das Kind muss mit auf eine Familienfeier, eine Veranstaltung im Verein oder Kindergarten oder ist zu einem Kindergeburtstag eingeladen. Insgesamt fallen immer mehr Umgangstermine aus. Nachholtermine gibt es nicht und die Zeit schreitet voran. Der Vater muss sich immer wieder um Kontakt zur Kindesmutter bemühen und teilweise als Bittsteller um Möglichkeiten betteln, um einen Termin zu finden, sein Kind sehen zu können.

Dieser Verlauf, insbesondere das Verhalten der Kindesmutter beeinflusst die Kinder. Sie merken sehr schnell, dass es zwischen Mutter und Vater Konflikte gibt.

Daher geraten Kinder in solchen Situationen in einen Loyalitätskonflikt. Sie leben bei der Mutter sind von dieser und ihrer Liebe abhängig, sie identifizieren sich mit deren Bedürfnissen. Die meisten Kinder wollen den Kontakt zu ihrem Vater und wollen Zeit mit diesem verbringen. Sie haben aber Angst die Mutter mit diesem Wusch zu verletzen oder gar zu verlieren. In dieser Situation sind Kinder oft hin und her gerissen. Das ist der Anfang eines Loyalitätskonfliktes. Kinder sollten sich nicht für einen Elternteil entscheiden müssen. Sie brauchen Mutter und Vater auch wenn diese nicht mehr zusammenleben möchten. Dann wird der Vater für sämtliche Probleme des Kindes verantwortlich gemacht. In Betracht kommen hier schulische Probleme, Trennungsreaktion, körperliche Symptome, neue Verhaltensweisen usw. Teilweise lassen sich auch die Kinderbetreuung oder Lehrer von der Kindesmutter zu deren Gunsten beeinflussen.

Im schlimmsten Fall sind dies sich dann einig, dass erst einmal Ruhe einkehren müsse.

Viele Väter gehen zum Wohle des Kindes und um für eine friedliche Lösung auch hierauf noch ein. Es gibt allerdings auch Familiengerichte, die sich dem anschließen.

Für die betroffenen Väter im Gerichtsbezirk Nürnberg möchten wir an dieser Stelle unsere persönliche Erfahrung mitteilen: Hier wird von den zuständigen Richterinnen und Richtern das Umgangsrecht des Vaters ernstgenommen und versucht ein solches so schnell wie möglich wieder zu installieren. Keinen Einfluss haben die Richterinnen und Richter allerdings auf die Wartezeiten für einen begleiteten Umgang. In manchen Fällen, in denen schwere Vorwürfe seitens der Kindesmutter gegen den Kindesvater hinsichtlich möglicher Kindeswohlgefährdungen geäußert werden, wird zusätzlich ein Sachverständigengutachten eingeholt. Auch dieses bedeutete eine Wartezeit von mehreren Monaten.

Was bedeutet das für Sie als Vater? Zunächst einmal kann dies je nach Fall eine Umgangsunterbrechung oder Vorsetzung des bereits geschaffenen Zustandes bedeuten.

ABER aus unserer Erfahrung können wir Ihnen bestätigen, dass sich der Aufwand und das Durchhalten lohnen.

Eine vehemente Verweigerungshaltung der Kindesmutter kann Auswirkungen auf deren Sorgerecht haben. Denn im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts sollte zwischen den Eltern nicht nur eine tragfähige soziale Beziehung bestehen, sondern es sollte insbesondere beim betreuenden Elternteil die sogenannte Bindungstoleranz vorhanden sein. Bindungstoleranz ist die Fähigkeit und Bereitschaft eines Elternteils die Bindung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil sowie auch anderen für das Kind wichtigen Personen zuzulassen und zu fördern, aber das Aufrechterhalten solcher Beziehungen mindestens zu tolerieren.

Fehlende Bindungstoleranz ist unter anderem ein Anhaltspunkt, dass die Erziehungsfähigkeit eingeschränkt ist. Dies kann eine Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB darstellen.

Der Umgang mit dem Kind sollte sofort nach der Trennung geregelt werden.

Es sollten keine langen Trennungszeiten zwischen Ihnen und Ihrem Kind entstehen. Je länger Sie warten und untätig akzeptieren, dass Ihnen der Umgang verwehrt oder Umgangszeiten von der Kindesmutter vorgeschrieben werden desto länger wird die Trennungsphase zu Ihrem Kind insgesamt andauern. Kämpfen Sie für Ihre Rechte und die Rechte Ihres Kindes.

Wir engagieren uns und setzten uns sehr für die Rechte der Väter ein. Daher verlieren Sie keine Zeit lassen Sie uns Ihnen so schnell wie möglich helfen. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin in der Kanzlei in Nürnberg. Kurzfristige Termine sowie Termine in den Abendstunden sind möglich.

Wann darf die Mutter dem Vater das Umgangsrecht verweigern?

Das Wichtigste in Kürze Der Umgang mit dem eigenen Kind darf Ihnen nur dann verweigert werden, wenn die psychische und / oder physische Gesundheit des Kindes durch Sie nachweislich beeinträchtigt wird oder Sie eine Suchterkrankung haben. Sie können Ihr Umgangsrecht vor dem Familiengericht durchsetzen.

Wann hat der Vater kein Umgangsrecht?

Einem Vater ohne Sorgerecht kann das Umgangsrecht nur verweigert werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Ohne gemeinsames Sorgerecht darf er aber keine wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes treffen.

Was kann ich tun um das Umgangsrecht dem Vater zu entziehen?

Den Ausschluss des Umgangsrechts kann nur das Familiengericht anordnen. Dazu muss eine Gefahr für das Kind vorliegen, die nicht nur ein Umgangseinschränkung, begleiteten Umgang oder andere Anordnungen vermieden werden kann. Das Umgangsrecht sollte nie aus anderen Gründen verweigert werden.

Wann kann das Umgangsrecht ausgesetzt werden?

Gründe für die Einschränkung oder den Ausschluss des Umgangs können beispielsweise: eine Entführungsgefahr sein. Misshandlungen des Kindes durch den umgangsberechtigten Elternteil. Suchterkrankung des Elternteils.