Was tun, wenn Paket beschädigt ankommt

22. November 2021, 9:24 Uhr

Online-Shopping ist praktisch, solange die Ware unversehrt ankommt. Doch auf dem Versandweg geht es manchmal hektisch zu. Unterwegs kann das eine oder andere Paket zerdrückt oder angerissen werden. Das kann bei empfindlichen Waren zu Kratzern oder sogar zu Scherben führen. Was kannst du tun, wenn dein Paket kaputt bei dir ankommt?

Was tun, wenn Paket beschädigt ankommt

Ein Rechtsschutz hilft dir bei Ärger mit einem Online-Händler oder Paketdienstleister. >>

Paket kommt kaputt an: Annahme verweigern?

Kommt ein Paket beschädigt an, solltest du es auf keinen Fall annehmen. Denn mit der Annahme bestätigst du nicht nur die ordnungsgemäße Übergabe, sondern auch die Unversehrtheit der Sendung.

Manche Transportschäden sind aber nicht auf den ersten Blick zu erkennen und die böse Überraschung kommt erst nach dem Öffnen des Pakets. Oder das Paket wurde beim Nachbarn abgegeben.

Das Paket ist gar nicht eingetroffen? Welche Möglichkeiten du hast, liest du in unserem Streitlotse-Ratgeber „Paket nicht angekommen: Was können Kunden tun?"

Trans­port­schä­den: Wer haftet bei gewerb­li­chen Verkäufen?

Wenn deine Bestellung Versandschäden hat, die du erst nach dem Auspacken entdeckst, mache am besten ebenfalls Fotos davon und wende dich schriftlich an den Onlinehändler. Bei einem sogenannten Verbrauchsgüterkauf – also dem Verkauf an einen privaten Verbraucher – trägt der Verkäufer das Transportrisiko und haftet für Schäden. Er kann sich wiederum an den Paketdienstleister wenden und diesem gegenüber eigene Ansprüche geltend machen.

Manche Händler versuchen mit einer Klausel in ihren AGB, das Risiko für die Transportschäden auf ihre Kunden abzuwälzen. Das ist aber grundsätzlich unzulässig – lass dich davon also nicht verunsichern. Sollte sich der Verkäufer weigern, für den Schaden bei deiner Bestellung aufzukommen, solltest du dir juristischen Beistand suchen.

Bei beschädigten Paketen oder Waren liegt ein Sachmangel gemäß § 434 BGB vor. Du hast einen Anspruch auf Widerruf oder auf Gewährleistung:

  • Wenn du den online abge­schlos­se­nen Kauf­ver­trag innerhalb von 14 Tagen wider­rufst – wozu du immer berech­tigt bist, auch bei unbe­schä­dig­ter Ware –, muss der Händler dir den Ver­kaufs­preis voll erstatten und du musst die Ware zurückschicken.
  • Wenn du die Gewähr­leis­tung in Anspruch nimmst, muss der Verkäufer den Mangel besei­ti­gen, zum Beispiel durch eine Reparatur – oder er muss dir Ersatz liefern. Mehr zur Gewähr­leis­tung bei defekter Ware liest du hier. 

Paket kaputt: Wer haftet bei Privatverkäufen?

Du hast etwas bei einer Online-Plattform für Privatverkäufer wie Vinted oder Ebay Kleinanzeigen gekauft? Hier trägt der Verkäufer nicht das Transportrisiko. Er muss nur dann haften, wenn er das Produkt offensichtlich nachlässig eingepackt hat und es dadurch zu Schäden gekommen ist.

Ist das nicht der Fall? Dann haftet zumindest bei versichertem Versand der Lieferdienst. Die Höhe der Haftungssumme ist bei DHL, Hermes und Co. jeweils unterschiedlich. Du musst allerdings in der Regel beweisen, dass der Schaden durch den Versand entstanden ist.

FAZIT

  • Dein Paket kommt offen­sicht­lich beschä­digt an? Lehne die Annahme ab.
  • Der Inhalt des Pakets hat Mängel? Kon­tak­tie­re den Onlineshop.
  • Du kannst den Kauf wider­ru­fen und bekommst dein Geld voll erstattet – oder du berufst dich auf dein Gewährleistungsrecht.
  • Private Verkäufer haften nur bei eigenem Ver­schul­den für Transportschäden.

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

Die Pappe zerschlissen, der Inhalt verbeult oder zerbrochen: Wenn Pakete beschädigt ankommen, ist der Ärger groß. Wer ist verantwortlich – der Paketdienst oder Verkäufer? Ein aktuelles Urteil klärt die Rechtslage.

Was tun, wenn Paket beschädigt ankommt

München/Stuttgart - Schäden bei Paketsendungen müssen Empfänger zügig reklamieren. Wer den Schaden erst nach dem Öffnen eines Pakets entdeckt, sollte dies schnellstmöglich dem Absender oder Paketdienst melden. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Einen Schaden am Paketinhalt können Empfänger bis zu sieben Tage nach Erhalt reklamieren.

Ärger mit dem Paketdienst: Was bei Schäden und Verlust gilt

Kommt das Paket hingegen schon offensichtlich, also äußerlich beschädigt an, sollten Empfänger sich den Schaden direkt vom Zusteller bestätigen lassen. Dafür packen sie das Paket am besten in Anwesenheit des Zustellers aus, raten die Verbraucherschützer.

Denn mit der Unterschrift bestätigt der Empfänger nicht nur den Erhalt des Pakets, sondern auch dass die Lieferung ordnungsgemäß und damit unbeschädigt übergeben wurde. Im Streitfall liege also die Beweispflicht beim Empfänger. Dann kann es schwierig werden, Erstattungsansprüche durchzusetzen.

Geht Ware auf dem Postweg verloren, müssen Kunden sie nicht bezahlen. Sie können nach Angaben der Verbraucherschützer aber auch nicht verlangen, dass der Händler die Produkte erneut schickt – wenn dieser für den Transport einen zuverlässigen Spediteur beauftragt hat.

via GIPHY

Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur hilft

Wer Ärger mit einem Paketdienst hat, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle versucht, zwischen Kunden und Dienstleistern zu vermitteln, wenn es um Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen geht. Die Schlichter sind nach Angaben der Bundesnetzagentur unparteiisch. Sollte es zu keiner Lösung kommen, können Verbraucher danach noch vor Gericht ziehen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und freiwillig.

Lesen Sie hier: Neues Gesetz und alternative Ansätze – Gegen den Verpackungswahn bei Paketen

Aus Sicht der Verbraucherschützer wäre ein verbindliches Verfahren wirkungsvoller. Sie fordern auch bessere Kundenrechte. Seit Dezember 2015 sind bei ihnen nach eigenen Angaben mehr als 40 000 Beschwerden von Verbrauchern zu Paketdienstleistungen eingegangen.

via GIPHY

Wer haftet bei einem beschädigten Paket?

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgericht Köln (Urteil vom 9. September 2019, Az. 112 C 365/19) muss derjenige, der privat ein Paket an eine andere Person verschickt, für eine stabile und sichere Verpackung sorgen. Kommt der Inhalt durch unzureichende Polsterung beschädigt beim Empfänger an, haftet der Versender. Dies hat jetzt das Amtsgericht Köln entschieden.

Aktuelles Urteil des Kölner Amtsgerichts

Im konkreten Fall ging es Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice, zufolge um eine bei einer Internetauktion gekaufte gebrauchte Geldzählmaschine. Der private Verkäufer polsterte das Paket innen mit Styropor und Zeitung aus. Trotzdem kam die Maschine beschädigt an, das sie offenbar deutlich kleiner als der Karton war und auf dem Karton auch keine Warnaufschrift wie „Vorsicht zerbrechlich“ stand, wie die ERGO-Juristin erklärt.

Der Käufer forderte die Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten. Dieser weigerte sich mit der Begründung, dass es sich um einen sogenannten Versendungskauf, bei dem die Transportgefahr in dem Moment auf den Käufer überginge, in dem das Paket beim Versanddienstleister abgegeben werde.

Lesen sie hier: Tipps gegen Weihnachtsstress – So kommen Weihnachtspakete pünktlich an

Verkäufer muss Käufer entschädigen

Das Gericht bestätigte zwar, dass es sich hier um einen Versendungskauf (§ 447 Bürgerliches Gesetzbuch) handelt. Dennoch sei der Verkäufer durch die unzureichende Verpackung dafür verantwortlich, dass die Ware beschädigt angekommen sei. Michaela Rassat: „Er hätte das Gerät so verpacken müssen, dass es nicht in dem viel zu großen Karton herumrutschen konnte. Außerdem hätte er einen Warnhinweis außen am Paket anbringen können.“

Da der Käufer den Schaden durch Fotos dokumentieren konnte, könne er als Schadenersatz den Kaufpreis und die Versandkosten zurückverlangen.

Was bedeutet das für Käufer?

Wer privat etwas verkauft und versendet, sollte unbedingt auf eine solide Verpackung mit ausreichender Polsterung achten, rät die Expertin. Käufer blieben in solchen Fällen nicht auf ihrem Schaden sitzen, denn für ausreichende Verpackung sei nur der Verkäufer verantwortlich. „Kommt Ware beschädigt an, sollten Käufer die schadhaften Stellen des Produkts, die Verpackung und das Paket fotografieren, um Beweise zu haben.“

Was tun wenn DHL Paket beschädigt ankommt?

Wenn eine Sendung beschädigt ist oder Teile des Inhalts fehlen, geben Sie über DHL einfach eine Schadensanzeige auf. Diese wird registriert und anschließend kümmert sich der Paketdienst darum, dass Sie möglichst schnell Ersatz bekommen. Dafür benötigen Sie unbedingt einige Angaben wie zum Beispiel die Sendungsnummer.

Wer haftet wenn ein Paket beschädigt ankommt?

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgericht Köln (Urteil vom 9. September 2019, Az. 112 C 365/19) muss derjenige, der privat ein Paket an eine andere Person verschickt, für eine stabile und sichere Verpackung sorgen. Kommt der Inhalt durch unzureichende Polsterung beschädigt beim Empfänger an, haftet der Versender.

Wie sollte man vorgehen Wenn Ware beschädigt ankommt?

Ist die Sache bei Übergabe bereits beschädigt, so hat der Verbraucher gegen den Händler grundsätzlich einen Anspruch auf Nacherfüllung im Wege einer Nachlieferung (Neulieferung einer mangelfreien Ware im Austausch mit der beschädigten Kaufsache) oder einer Nachbesserung (Reparatur der beschädigten Kaufsache) nach § 439 ...

Wer haftet wenn DHL Paket beschädigt?

Grundsätzlich findet unter Privatpersonen ein Versendungskauf nach § 447 BGB statt. Dieser besagt, dass die Gefahr eines Transportschadens mit der Übergabe der Lieferung an den Transporteur vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und dieser folglich das Risiko des Versands trägt.