Wer ist bei einbruch für schaden an der korridortür zuständig

Das Wichtigste in Kürze

  • Trotz Alarmanlagen und Sicherheitsschlössern wird in Deutschland im durchschnittlich alle 4 Minuten eingebrochen.

  • Im Ernstfall sollte man einige Dinge beachten, damit die Hausrat­versicherung einen möglichst großen Anteil des Schadens übernimmt.

  • Neben der Versicherung muss auch die Polizei informiert werden.

Verhaltensweisen direkt nach dem Einbruch

Wenn man den ersten Schock überwunden hat, gibt es einige Dinge, die beachtet werden sollten, damit man keine Schwierigkeiten mit der Meldung bei der Hausrat­versicherung bekommt. Folgende Punkte sind wichtig:

1. Polizei und Versicherung verständigen

Bevor etwas in der Wohnung berührt oder verändert wird, sollte zuerst die Polizei gerufen werden. Denn nur wenn der Schadensfall per Strafanzeige polizeilich aufgenommen wurde, übernimmt die Versicherung die Bearbeitung des Falls. Wenn man sich noch außerhalb der Wohnung befindet und sieht, dass sich Einbruchspuren an der Tür befinden, sollte man die Wohnung nicht betreten.

Die Polizei sollte vor der Wohnung verständigt werden, da es sein könnte, dass sich die Einbrecher noch in der Wohnung befinden. Wie die Polizei, so sollte auch die Versicherung möglichst schnell informiert werden. Diese schickt einen Schadensgutachter zum Ort des Geschehens. Dies muss nicht sofort sein, teilweise kann es auch bis zu zwei Wochen dauern, bis man Besuch vom Gutachter bekommt.

Vorbereitung auf den Ernstfall

Am besten sollte man bereits im Vorhinein von der unversehrten Wohnung bzw. von den Wertgegenständen, wie etwa teuren Uhren, ein Foto machen, dadurch steigert man seine Glaubwürdigkeit gegenüber der Versicherung. Zudem sollten die Kassenzettel von Wertgegenständen immer aufbewahrt werden.


2. Stehlgutliste anfertigen

Direkt nach dem Einbruch sollte man eine Liste anfertigen, in der alle gestohlenen und beschädigten Gegenstände aufgelistet werden. Diese Liste muss dann der Polizei ausgehändigt werden. Zusammen mit der Strafanzeige sollte diese Liste dann an die Hausrat­versicherung weitergeleitet werden.

Man sollte hierbei sichergehen, dass man auf dieser Liste alle gestohlenen Gegenstände verzeichnet hat, da das spätere Hinzufügen von Gegenständen oft von der Versicherung als unglaubwürdig eingestuft wird. Außerdem sollte ein Foto von der verwüsteten Wohnung angefertigt und der Polizei bzw. der Versicherung ausgehändigt werden.

Was bezahlt die Hausrat­versicherung?

  1. Alle gestohlenen Gegenstände werden von der Hausrat­versicherung voll ersetzt.
  2. Schäden an Türen und Fenstern, die durch gewaltsames Eindringen in die Wohnung verursacht wurden, werden von den meisten Hausrat­versicherungen ebenfalls bezahlt.
  3. Falls die Wohnung zwischenzeitlich aufgrund Instandsetzungsreparaturen nicht bewohnbar ist, zahlt die Versicherung ebenso die Übernachtungskosten im Hotel für eine bestimmten Zeitspanne.
  4. Auch für Gegenstände, die durch Beschädigung in ihrem Wert gemindert wurden, jedoch noch voll funktionsfähig sind, erhält der Geschädigte eine Wertminderungs-Zahlung.

Bei den meisten Versicherungen besteht bei Wertgegenständen eine Entschädigungsobergrenze von 15 bis 25 Prozent der Versicherungssumme. Liegt die Versicherungssumme beispielsweise bei 100.000 Euro, so wird im Schadensfall ein Wert von maximal 25.000 Euro ersetzt. Bargeld wird bis zu einer bestimmten Obergrenze ersetzt, diese liegt meistens zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Zusätzlich ist es möglich, auch Fahrräder gegen Diebstahl zu versichern. Dies ist jedoch meist mit einem Aufpreis verbunden (Was tun, wenn das Fahrrad geklaut wurde?).

Ein Vergleich der Versicherer ist in jedem Fall lohnenswert, denn nicht alle Versicherungen bieten dieselben Leistungen:

Testsieger der Hausrat­versicherung


Einbruch bei gekipptem Fenster

Gekippte Fenster und Balkon- bzw. Terrassentüren sind eine „Einladung“ für Einbrecher. Stellt die Versicherung fest, dass ein Fenster gekippt war, als der Einbruch stattfand, kann dies dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt.


Fenstersicherung und Fenstergitter gegen Einbruch

Verlassen die Bewohner ihre Wohnung bzw. ihr Haus, müssen alle Fenster und Türen verschlossen sein. Eine Maßnahme den Schutz zu erhöhen, stellt eine Fenstersicherung gegen Einbruch dar. Dabei handelt es sich beispielsweise um abschließbare Fenstergriffe. Versicherte, die solche Fenstergriffe haben, müssen diese jedoch konsequent benutzen, wenn sei das Haus verlassen. Die entsprechenden Schlüssel sollte man beiseite legen, sodass sie nicht gleich zu sehen sind. Fenstergitter sind eine sehr sichere Variante, um sich vor Einbrechern zu schützen. Gerade leicht zugängliche Fenster im Erd- oder Untergeschoss sind ein häufig gewählter Einstiegsweg von Einbrechern.


Alarmanlagen und Hotelzimmer

Viele Versicherer belohnen den Einbau einer Alarmanlage mit einer Senkung der Beiträge. Außerdem leistet die Hausrat­versicherung nicht nur bei Einbrüchen in die Wohnung. Sie ersetzt auch Schäden, die entstehen, wenn beispielsweise in ein vom Versicherten gebuchtes Hotelzimmer eingebrochen wird. Auch wenn sich das Hotel im Ausland befindet, dann allerdings mit einer Einschränkung: Die sogenannte Außen­versicherung greift nur bei Auslandsaufenthalten von maximal drei Monaten. Wer länger verreist, muss sich extra versichern. Außerdem gibt es auch hier Entschädigungsgrenzen.


Wie sind Wertsachen bei Einbruch versichert?

Die Absicherung von Wertsachen ist in der Hausrat­versicherung in der Regel nur begrenzt möglich. Gegen einen Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag kann die Versicherungssumme hier erhöht werden. Gerichtsurteile zeigen, dass Versicherte jedoch auch eine entsprechende Sicherung ihrer Wertsachen vornehmen müssen. Hat der Versicherungsnehmer Schmuck, Bargeld, Wertpapiere und Ähnliches von hohem Wert im Haus, muss es beispielsweise einen Tresor geben, in dem die Wertsachen verschlossen sind.

Schmuck bei Einbruch entwendet

Wird bei einem Einbruchdiebstahl Schmuck entwendet, leisten Hausrat­versicherungen meist nur bis zur Höhe einer vertraglich festgelegten Entschädigungssumme. Diese liegt in der Regel zwischen 10.000 und 15.000 Euro.

Ist Bargeld bei Einbruch versichert?

Bargeld wird von den Versicherungen ebenfalls nur teilweise erstattet. Die Entschädigungsgrenze liegt hier bei rund 1.000 Euro. So sichert sich die Hausrat­versicherung bei Einbruch ab, wenn Bargeld gestohlen wird. Denn ob das Bargeld tatsächlich in der angegebenen Menge im Haushalt vorhanden war, ist nur schwer nachweisbar.

Einbruch ins Auto – Was ist versichert?

Wird in ein Auto eingebrochen, zahlen Versicherer in der Regel nur für festinstalliertes Zubehör des Autos. Die Kfz-Versicherung mit Kasko-Versicherung zahlt beispielsweise, wenn bei einem Einbruch ins Auto folgendes gestohlen wird:

  • festinstalliertes Radio
  • ein ab Werk integriertes Navigationsgerät
  • Fahrzeugspoiler
  • das Lenkrad

Wie sind Wertgegenständen bei Einbruch ins Auto versichert?

Wertgegenstände, die im Auto gut sichtbar liegen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Unter Umständen ersetzt eine Hausrat­versicherung solche Werte, wenn sie im Kofferraum oder im Handschuhfach (also von außen nicht sichtbar) lagen. Dafür muss in der Hausrat­versicherung jedoch eine sogenannte Außen­versicherung integriert sein.

Wann zahlt die Gebäude­versicherung?

Hausbesitzer sichern ihr Eigenheim mit einer Wohngebäude­versicherung vor allem gegen Schäden ab, die durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser sowie Hagel und Sturm verursacht wurden. Schäden am Gebäude, die durch einen Einbruch entstehen, sind nicht immer gedeckt. Gerade bei Tarifen, die lediglich eine Basis-Absicherung bieten, ist diese Leistung meist ausgeschlossen. Hausbesitzer, die Einbruchsschäden am Haus über ihre Gebäude­versicherung abgedeckt wissen möchten, müssen meist einen kostenintensiveren Tarif wählen.

Experten-Tipp:

„Hausbesitzer sollten sowohl eine Gebäude­versicherung als auch eine Hausrat­versicherung abschließen. Da jedoch beide Versicherungen je nach Leistungsumfang für Schäden durch Einbruchsdiebstahl aufkommen, besteht dann eine Doppel­versicherung. Um Streitigkeiten zwischen den Versicherern wegen der Zuständigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es, sich diese beiden Versicherungen bei nur einem Anbieter abzuschließen.“

Wer ist bei einbruch für schaden an der korridortür zuständig

Wann gibt es kein Geld vom Versicherer?

Wenn die Fenster oder die Balkontür bei Verlassen der Wohnung gekippt sind und sich der Einbrecher durch diese Eintritt verschafft, zahlt die Hausrat in der Regel nicht. Gelangt der Einbrecher durch Aufbrechen der Tür in die Wohnung, zahlt die Versicherung trotz gekippter Fenster bzw. Balkontür. Bei einfachem Diebstahl bzw. bei Trickdiebstahl zahlt die Hausrat- bzw. Gebäude­versicherung in der Regel nicht. Trickdiebstahl bzw. einfacher Diebstahl liegen vor, wenn keine Gewalt angewendet wurde, um an das Diebesgut zu gelangen und/oder fahrlässig vom Eigentümer gehandelt wurde. Bei manchen Versicherungsanbietern lassen sich beide Diebstahlarten über einen Zusatzbeitrag aber mitversichern – sprechen Sie uns darauf gern an.


Merke: Versicherer unterscheiden zwischen Einbruchdiebstahl und Einbruch

Ein Einbruch liegt vor, wenn der Versicherte sein Haus bzw. seine Wohnung nicht abgeschlossen hat. Dies sehen die Versicherer als grobe Fahrlässigkeit und können entsprechend die Leistung verweigern.

Um einen Einbruchdiebstahl handelt es sich nur, wenn die Räume gewaltsam geöffnet wurden. In diesem Fall zahlt die Versicherung.

Einbruchschutz: Wie Sie Einbrüchen in Ihre Wohnung vorbeuge

Einbruchschutz umfasst verschiedene Maßnahmen. Die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln und Maßnahmen sind häufig auch Bedingung dafür, dass die Versicherer leisten. Kommt es zum Einbruch weil Fenster oder Türen offen stehen, während die Bewohner außer Haus sind, erlischt der Versicherungsschutz, da in einem solchen Fall des Tatbestand der „groben Fahrlässigkeit“ vorliegt.

Das Netzwerk „Zuhause sicher“ informiert unter anderem zum Thema Einbruchschutz und im Zusammenhang damit, über Sicherheitstechnik und richtiges Verhalten, damit es Einbrecher möglichst schwer haben.

Das Netzwerk „Zuhause sicher“ ist ein gemeinnütziger Verein der auf Initiative von Polizeibehörden ins Leben gerufen wurde. Ziel ist eine Stärkung der Kriminalprävention in der Bevölkerung.


Empfehlungen der Polizei zum Einbruchschutz

Egal, ob Sie Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus nur für einen kurzen Spaziergang oder eine mehrwöchige Urlaubsreise verlassen – folgende Empfehlungen schützen Ihr Heim.

  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren verschließen
  • Haus oder Wohnungstür zweifach abschließen
  • Keine Schlüssel stecken lassen
  • Schlüssel nicht draußen verstecken
  • Rollläden sollten tagsüber nicht heruntergelassen werden
  • Schuhe vor der Tür erwecken den Eindruck,. dass jemand zuhause ist.

Empfehlungen speziell für Hausbesitzer

  • Leitern, Gartenwerkzeug und Mülltonnen nicht im Garten stehen lassen. Sie stellen Aufstiegshilfen für Einbrecher dar.
  • Sichern Sie Gartentore mit einem Kettenschloss.
  • Auto abschließen (auch wenn es in der Garage steht)

Diese Empfehlungen stellen nur eine Auswahl möglicher Vorsichts­maßnahmen dar. Gerade bei längerer Abwesenheit können SmartHome-Geräte den Schutz sinnvoll erweitern. Einige Anbieter von Hausrat­versicherungen fördern die Nutzung von SmartHome-Systemen durch Beitragsnachlässe.

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Sind Türen in der Gebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung deckt alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile, z. B. Türen, Fenster und Treppen, ab – im Gegensatz zur Hausratversicherung, die Schäden an der Einrichtung wie Möbel und Geräte absichert.

Wer kommt für Einbruchschäden auf?

Die Hausratversicherung deckt Einbruchdiebstahl ab. Was ist versichert? Werden Sie Opfer eines Einbruchdiebstahls, ersetzt die Hausratversicherung den Wert der aus Ihrer Wohnung gestohlenen Einrichtungsgegenstände, Wertsachen und kommt für Beschädigungen (Folgeschäden) auf.

Wer haftet bei Schäden an der Haustür?

Zu den durch die Hausratversicherung abgedeckten Einbruchdiebstahlschäden gehören auch Schäden wie eine zerstörte Terrassentür, Wohnungstür oder Haustür, ein defektes Türscharnier oder eine defekte Türzarge, die man nach dem Einbruch reparieren oder austauschen muss.

Sind Türen Hausrat?

Fest angebrachte Gegenstände wie Heizkörper, Fenster und Türen zählen nicht zum Hausrat und sind gewöhnlich von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.