Für ein gutes Miteinander : Wie Sie als Mieter am besten mit lauten Nachbarn umgehen Kinderlärm, Haustiere, Partys: Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, weiß, dass Nachbarn ganz schön laut sein können. Hier finden Sie wichtige Grenzwerte, Regeln und wie sich Konflikte um Lärm lösen lassen. Lärm ist für viele Menschen ein Problem: Laut einer Studie des Umweltbundesamtes ist zwar Verkehrslärm für viele das größte Übel. Doch fast 60 Prozent der Befragten fühlen sich vom Lärm ihrer Nachbarn gestört. Was können Sie tun, wenn es von allen Seiten laut schallt?„Was zulässig ist und was nicht, ergibt sich aus mehreren Vorschriften und Gesetzen“, erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Wichtig für das Zusammenleben im Mehrfamilienhaus sind etwa:
Wie laut darf der Nachbar sein?Was wir als Lärm empfinden, bewertet jeder sehr unterschiedlich. Während der eine Nachbar zum Beispiel seine Boom-Box am liebsten voll aufdreht, hört der andere seine Musik lieber leise. Gewisse Grenzwerte lassen sich aber aus den Vorschriften ableiten. Laut der TA Lärm sind etwa folgende Geräuschimmissionen zulässig:
Strenger sind die Vorgaben innerhalb von Gebäuden: So dürfen unabhängig von der Lage des Gebäudes folgende Werte bei Geräuschübertragungen nicht überschritten werden:
Gelten die Grenzwerte für Lärm automatisch für alle Nachbarn?Nein. Die Vorgaben richten sich nicht explizit an Vermieter, Mieter oder Eigentümer. Doch die Gerichte orientieren sich bei Miet- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten oft daran. Allerdings kommt es bei jedem Fall auf die besonderen Umstände an, gibt Julia Wagner zu bedenken: „Stellt etwa der hörgeschädigte Nachbar sein Radio etwas lauter, können sich gestörte Nachbarn nicht automatisch auf die Grenzwerte berufen.“ Richter müssen immer abwägen zwischen den Bedürfnissen der verschiedenen Parteien. Gerichtlich verfügte Einschränkungen können in Einzelfällen weitreichend sein: Das Landgericht Hamburg zum Beispiel bezeichnete es als unzumutbare Lärmbelästigung, wenn Nachbarn dauernd dem Klackern der Absätze von High Heels auf Laminat- oder Fliesenboden ausgesetzt sind (Urteil vom 15. Dezember 2009, Az.: 316 S 14/09). Die Nachbarin musste die Schuhe also ausziehen. Gibt es Ruhezeiten, die alle einhalten müssen?Ja, in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr darf keiner zu laut werden. „Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die die Nachtruhe stören könnten“, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Die Nachtruhe ist durch die Immissionsschutzgesetze der Länder besonders geschützt. Das heißt:
Die Mittagsruhe ist hingegen nicht bundesweit gesetzlich geregelt. Allerdings steht etwa in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchG): werktags von 13 bis 15 Uhr ist der Betrieb bestimmter Geräte in Wohngebieten untersagt. Außerdem können solche Ruhezeiten in Mietverträgen oder Hausordnungen festgelegt sein. Aber was bedeutet Zimmerlautstärke? Dürfen Sie dann nur noch flüstern? Nein, denn laut dem Amtsgericht Hamburg heißt Zimmerlautstärke nicht, dass überhaupt keine Geräusche mehr nach nebenan dringen dürfen (Urteil vom 12.07.1995, Az.: 317 T 48/95). Erst wenn die Lautstärke über das hinausgeht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke überschritten, erklärt der Mieterbund mit Blick auf das Urteil. Geräusche von Waschmaschinen müssen Nachbarn beispielsweise auch zu später Stunde hinnehmen. Die Geräte dürfen laut Mieterbund auch nach 22 Uhr noch laufen, wenn berufstätigen Mieterinnen und Mietern sonst kaum die Möglichkeit zum Waschen haben. Wie laut dürfen Ihre Nachbarn an einem Sonntag sein?An Sonntagen und Feiertagen gelten strengere Lärmschutzregelungen - im Vergleich zu den Werktagen, erklärt der Mieterbund. So dürfen Sie zum Beispiel Geräte und Maschinen zu bestimmten Zeiten im Freien nicht betreiben. Das regelt die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ( 32. BImSchG). Pause haben Paragraf 7 in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen zwischen 20 Uhr und 7 Uhr diese Geräte:
Wann gelten Haustiere als Lärmbelästigung?Dass Ihre Nachbarn Haustiere halten, können Sie nicht verhindern. Hören Sie also zum Beispiel den Hund in der Wohnung gegenüber gelegentlich, gehört das einfach dazu. Bellt der Hund aber oft und lange, können Sie einen Anspruch auf Unterlassung haben. Dazu drei Urteile:
Dürfen Sie nachts Duschen oder Baden?Läuft im Bad das Wasser, hören das in manchen Häusern auch die Nachbarn. Doch selbst wenn es den einen oder anderen stört: Auch nach 22 Uhr dürfen Sie grundsätzlich noch baden oder duschen. Ein Verbot im Mietvertrag ist unwirksam, erklärt der Deutsche Mieterbund. Aber: Wenn das Wasser in der Wanne dauerhaft prasselt, kann das äußerst störend für die Nachbarn sein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf beschränkte deshalb die nächtlichen Bade- und Duschzeiten auf 30 Minuten (Urteil vom 25.01.1991, Az.: 5 Ss [OWi] 411/90). Übrigens: Auch die Toilette dürfen Sie jederzeit nutzen - jede Form der Beschränkung wäre lebensfremd. Wie viel Lärm dürfen Kinder machen?Kinder dürfen laut sein. Rechtlich gilt dies nicht als Lärm. In Paragraf 22 des Bundesimmissionsschutzgesetzes heißt es: „Geräuscheinwirkungen, die von
durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung.“ Wenn Sie der Lärm vom Spielplatz oder der Rasselbande von oben stört, können Sie zumindest juristisch nur schwer dagegen etwas unternehmen. Die Unruhe, die infolge des normalen Spiel- und Bewegungstriebes der Kinder entsteht, müssen Nachbarn aushalten, erklärt der Mieterbund. Übrigens: Auch nächtliches Weinen und Schreien von Kleinkindern oder Säuglingen kann niemand verhindern und ist zu dulden. Sind Kinder laut, bevor sie das Haus morgens in Richtung Kindergarten oder Schule verlassen, rechtfertigt das keine Mietminderung, so das Landgericht München (Urteil vom 24.02.2005, Az.: I 31 S 20796/04). Je jünger die Kinder sind, umso höher sollte die Toleranzgrenze sein. Welche Grenzen gelten für Kinderlärm?Obwohl Kinder toben dürfen, müssen sie gewisse Grenzen einhalten. Der Mieterbund erklärt, was Sie nicht klaglos akzeptieren müssen:
Einer lauten Familie kann es durchaus zugemutet werden, die Ruhezeiten einzuhalten, urteilte das Amtsgericht München. Mit dem Herumfahren mit Fahrrad und Roller im Hausflur und dem Seilspringen in der Wohnung ging der Kinderlärm den Richtern in diesem Fall zu weit (Urteil vom 4.05.2017, Az.: 281 C 17481/16). Wie können Eltern Ärger mit Nachbarn vermeiden?Eltern können Konflikten vorbeugen. Sind ihre Nachbarn empfindlich, einigen Sie sich auf bestimmte Ruhezeiten. Statt zu toben können ihre Kinder in den vereinbarten Zeiten dann
Lautere Spielgeräte wie ein Trampolin oder ein Lauflernwagen können sie mit einer dämpfenden Unterlage oder Flüsterreifen leiser machen. Wie oft dürfen Mieter Partys feiern?Um es deutlich zu sagen: Ein Recht auf Feiern zu Hause gibt es nicht. „Weder einmal im Monat noch einmal im Vierteljahr darf in einem Mehrfamilienhaus so richtig auf die Pauke gehauen werden“, erklärt der Deutsche Mieterbund. Zu viele wilde Partys können sogar zur Kündigung führen, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek (Urteil vom 14.3. 2019, Az.: 713 C 1270/18). In dem Fall feierte der Mieter regelmäßig lautstark in seiner Wohnung. Es kam wiederholt zu Polizeieinsätzen. Grundsätzlich stehe es zwar jedem Mieter frei, in seiner Wohnung zu feiern und Gäste zu empfangen, erklärte das Gericht. Dieses Recht endet aber, wenn eine Person seine Mitbewohner - wie hier - über die Gebühr strapaziert. Das bedeutet nicht, dass Sie oder Nachbarn zu Hause überhaupt nicht feiern dürfen. Wichtig ist aber: Rücksicht auf Nachbarn und Nachbarinnen nehmen - insbesondere ab 22 Uhr! Es gibt Ausnahmen: Zu bestimmten Anlässen wie Karneval oder Silvester müssen ruhebedürftige Nachbarn auch nach 22 Uhr etwas toleranter sein als sonst. Was können Sie tun, wenn die anderen Mieter laut sind?Jeder Mensch hat das Recht, in seiner Wohnung ruhig zu leben. Auf der anderen Seite kann aber niemand seine Wohnung, den Balkon oder die Terrasse völlig geräuschlos nutzen. Das heißt: In Mehrfamilienhäusern müssen alle grundsätzlich Rücksicht aufeinander nehmen. Sind ihre Nachbarn trotzdem zu laut, müssen Sie nicht gleich den Vermieter oder die Polizei einschalten. Als erstes sollten Sie Verständnis für ihre Situation wecken. 3 Tipps, wie Sie vorgehen können:
3. Anprangern: Hilft das nicht nachhaltig, ist ein Anruf beim Vermieter sinnvoll. In begründeten Fällen kann er störende Nachbarn abmahnen und auffordern, künftig keinen Krach mehr zu machen. Tipp: Ein Lärmprotokoll kann in solchen Fällen auch helfen - darin können Sie Ruhestörungen festhalten. Wie lange müssen Sie ein Lärmprotokoll führen?Mit einem Lärmprotokoll können Sie eine Ruhestörung zum Beispiel gegenüber ihrem Vermieter belegen. Dazu muss es aber auch eine gewisse Aussagekraft haben. Deshalb sollten Sie das Protokoll mindestens eine Woche lang führen, heißt es im Ratgeber „Gut beraten im Nachbarschaftsrecht“ der Stiftung Warentest. Treten die Störungen nicht jeden Tag auf, sondern nur ab und zu, kann es auch nötig sein, das Sie das Protokoll länger führen müssen - unter Umständen mehrere Monate lang. Was muss im Protokoll stehen? Festhalten sollten Sie auf jeden Fall:
Bei regelmäßig wiederkehrendem Lärm - etwa heftigen Streitereien - kann ein Vermerk genügen wie „alle zwei Tage, jeweils ungefähr in der Zeit ab 22.30 Uhr bis in die frühen Morgenstunden hinein.“ Tipp: Hilfreich ist es, wenn Nachbarn oder Besucher die Lärmstörungen als Zeugen bestätigen - also das Lärmprotokoll unterzeichnen. Wann dürfen Sie wegen Ruhestörung die Polizei rufen?Wenn Ihnen die Party nebenan den Schlaf raubt, kann es helfen, den Gastgeber erst einmal zu bitten, die Musik etwas leiser zu stellen - zur Not auch mehrmals. Bleibt das ohne Erfolg, kann als äußerstes Mittel die Polizei helfen. Halten Nachbarn die nächtlichen Ruhezeiten nicht ein, nehmen die Beamten Kontakt mit dem Verursacher auf und versuchen, den Lärm abzustellen. Meist erteilen sie eine Verwarnung der Ruhestörung, so der Ratgeber „Gut beraten im Nachbarschaftsrecht“ der Stiftung Warentest. Werden Beamte zum Beispiel wegen einer allzu lauten Party immer wieder gerufen, können sie das Fest auch auflösen. Hilfreich: Nimmt die Polizei die Lärmstörung auf, ist der Vorgang offiziell dokumentiert. Das kann zusätzlich helfen, den Lärm gegenüber dem Vermieter zu belegen. Geplagte Nachbarn haben auch das Recht, Strafanzeige zu stellen. Das sollte aber der letzte Schritt sein. Ein schwerer Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro zur Folge haben. Was kann man tun gegen laute Nachbarn?Zunächst sollten Sie mit Ihren Nachbarn reden. Fährt Ihr Nachbar damit fort, zu laut zu sein, fertigen Sie ein Lärmprotokoll an und schalten Sie den Vermieter ein. Unter Umständen steht Ihnen eine Mietminderung wegen des Lärms zu. Sie können auch einen Anwalt, das Ordnungsamt oder die Polizei einschalten.
Kann nicht mehr schlafen wegen Nachbarn?Lautes Musizieren, Staubsaugen oder ausschweifende Partys sind untersagt, sollten dadurch die Nachbarn in ihrer Ruhe gestört werden. Wer gegen die Hausordnung verstößt, riskiert eine Abmahnung vom Vermieter. Stellt sich keine Besserung ein, kann dieser sogar den Mietvertrag fristlos kündigen.
Was zählt unter Wohngeräusche?Grundsätzlich gilt: Normale Wohngeräusche wie Schritte, Töpfeklappern oder Stühlerücken muss man hinnehmen. Natürlich sollte jeder Bewohner „ein gewisses Maß an Rücksicht und Toleranz mitbringen, damit das Zusammenleben in der Hausgemeinschaft funktioniert“, sagt Heilmann.
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