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1 von 6 Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, ist die maßgebliche Größe zur Einstufung in die PKV. Im Rahmen der Sozialversicherung definiert der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze in jedem Kalenderjahr neu. Dies geschieht in der sogenannten Rechengrößenverordnung. Die dort festgelegte Höhe entscheidet darüber, ob ein Arbeitnehmer versicherungsfrei ist und sich in der PKV versichern kann.
Eine weitere Kennzahl ist die Beitragsbemessungsgrenze. Sie wird oft mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt – dient jedoch als Grenzwert bei der Berechnung der Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Für PKV-Versicherte Arbeitnehmer ist sie insofern wichtig, da sie bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses eine Rolle spielt. 2 von 6 Arbeiter und Angestellte, angestellte Ärzte, Assistenzärzte Für wen die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2022 gilt
Von der GKV in die PKV?Um als Arbeitnehmer von der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die private Krankenkasse (PKV) wechseln zu dürfen, müssen Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Erfahren Sie in unserem Ratgeber:
3 von 6 Diese passt der Gesetzgeber jährlich an. Jüngstes Beispiel: Für das Jahr 2021 wurde die Versicherungspflichtgrenze auf 64.350 Euro angehoben, gemessen an 62.550 Euro im Jahr 2020 bedeutet das eine Erhöhung um 1.800 Euro. Für das Jahr 2022 bleibt die Versicherungspflichtgrenze unverändert bei 64.350 Euro. Warum steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze gegebenenfalls jährlich?Die Grenze orientiert sich stets an der Lohn- & Gehaltsentwicklung des Vorjahres. Steigt das durchschnittliche Jahreseinkommen, steigt auch die JAEG. Einfach gesagt: Steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, steigt die Messlatte für bisherige und künftige Privatversicherte. Da die Lohn- und Gehaltsentwicklung auf Grund der Pandemie stagnierte, bleibt die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2022 auf dem Wert des Jahres 2021. Für bislang PKV-versicherte Angestellte kann es dazu kommen, dass sie erneut versicherungspflichtig in der GKV werden. Das ist der Fall, wenn ihr Einkommen nicht mit der Erhöhung Schritt hält. Theoretisch. Kann ich mich bei Anstieg der JAEG von der Versicherungspflicht befreien lassen?Praktisch eröffnet der Gesetzgeber diesen Privatversicherten aber die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Sie können innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (neue Versicherungspflichtgrenze gilt immer ab 01. Januar eines Jahres, also bis 31. März) einen Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen. Voraussetzung für die Befreiung ist der Nachweis einer anderweitigen Krankenversicherung, zum Beispiel bei einer PKV. Zu beachten: Diese Entscheidung ist endgültig. Wird Ihrer Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stattgegeben, können Sie diese nicht mehr rückgängig machen. Sie können dann grundsätzlich nicht mehr in die GKV zurück; Sonderfälle ausgenommen. Beispiel "Reicht mein neues Jahresgehalt für den PKV-Wechsel?"„Ab wann kann ich mich privat versichern?“ Christina Walter, 36, ist Support Managerin im Kundenmanagement einer Softwarefirma. Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt eingerechnet kommt sie auf ein Jahresarbeitsentgelt (umgangssprachlich Jahresentgelt) von 61.400 Euro. Nach einer Beförderung erhält die kinderlose Arbeitnehmerin ab dem 1. Juli 2022 eine monatliche Gehaltserhöhung von brutto 395 Euro – und zusätzlich einen Vertriebsbonus in Höhe von 3.000 Euro im Dezember. Grenze für eine Pflichtversicherung & vorausschauende BetrachtungDa der Einmalbonus für die Berechnung nicht zählt, kommt sie im laufenden Jahr auf ein Jahreseinkommen von 66.140 Euro. Sie überschreitet somit in 2022 die Versicherungspflichtgrenze 2022 (im Jahr der Gehaltserhöhung), gilt als versicherungsfrei und kann ab 1. Januar 2023 in die Private Krankenversicherung wechseln – sofern sie dann die neu festgelegte JAEG (umgangssprachlich auch Pflichtgrenze genannt) für das Jahr 2023 ebenfalls überschreitet. Es ist eine sogenannte vorausschauende Betrachtung zu treffen. Finden Sie im Ratgeber alle persönlichen Vorteile mit einer Privaten Krankenversicherung.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden. 4 von 6 Zu Ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt (mit dem Sie persönlich die Versicherungspflichtgrenze unter- oder überschreiten) zählen einerseits das jährliche Bruttogehalt sowie teilweise auch einmalig erhaltene Bezüge. Was zählt zum Bruttojahresgehalt (Jahresarbeitsentgelt)?Der Gesetzgeber definiert das maßgebliche Jahresarbeitsentgelt wie folgt: Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gilt das aktuell per Vertrag vereinbarte jährliche Bruttogehalt. Falls dem Arbeitnehmerverhältnis ein Monatsgehalt zugrunde liegt, gilt das Zwölffache des letzten vereinbarten Monatsgehalts. Hinzu kommen regelmäßig gezahltes Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstige Zuschläge. Weitere Einnahmen werden nur hinzugerechnet, wenn sie höchstwahrscheinlich einmal pro Jahr regelmäßig gezahlt werden, z.B. weil das vertraglich so festgelegt ist.
5 von 6 Die Beitragsbemessungsgrenze ist jene Obergrenze, bis zu der die (beitragspflichtigen) Einnahmen der Versicherten für die Beitragsberechnung herangezogen werden. Sie ist also der Betrag, bis zu welchem z. B. das Arbeitsentgelt, das Einkommen oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Versicherungen herangezogen werden. Jener Teil der Einnahmen, der die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht. Wozu dient die Bemessungsgrenze bei PKV-versicherten Arbeitnehmern?Für Privatversicherte ist diese Höchstgrenze in der Beitragsberechnung wichtig: An ihr orientiert sich der höchstmögliche Arbeitgeberzuschuss des Arbeitgebers zur PKV, siehe auch Ratgeber Arbeitgeberzuschuss. Als Privatversicherter können Sie ab 1.1.2022 somit vom Arbeitgeber mit einem jährlichen maximalen Zuschuss von 4.614,96 Euro für die Krankenversicherung rechen. Die Pflegeversicherung schlägt mit einem Zuschuss von 885,24 Euro zu Buche. Was heißt das vereinfacht?
Wie hoch sind die Beiträge? Die Rechengrößen in der Sozialversicherung haben sich 2022 gegenüber 2021 nicht verändert. Damit beträgt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin 58.050 Euro. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die an oder über diesem Jahreseinkommen liegen und gesetzlichversichert (Beitragszahler) sind, müssen aufgrund der Beitragsbemessung monatlich circa
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Die besondere JAEG ist mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Dagegen ist die allgemeine JAEG höher. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur in den seit 2003 einschlägigen Übergangsfällen. Das bedeutet, sie gilt für PKV-Vollversicherte, wenn am 31.12.2002 folgende Voraussetzungen erfüllt waren:
Abgesichert in jeder Lebensphase
Private Krankenversicherung für Angestellte
Wissenswertes zur PKV Hier finden Sie Ratgeber zur Privaten Krankenversicherung (PKV) unter anderem zu folgenden Themen: Für wen kommt eine PKV in Frage? Welche Vorteile haben Privatversicherte? Welche Unterschiede gibt es zwischen der GKV und der PKV? Das könnte Sie auch interessieren
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Finden Sie den Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Privaten Krankenversicherung. Was passiert wenn das Einkommen unter die PKV Grenze sinkt?Sobald das Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, besteht wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Verdient man nur vorübergehend weniger, etwa aufgrund von Kurzarbeit, kann man in der privaten Krankenversicherung bleiben.
Was passiert wenn man die PKV nicht mehr bezahlen kann?Können Sie die Beiträge für Ihre Private Krankenversicherung nicht aufbringen und besteht Hilfebedürftigkeit, haben Sie das Recht, in den Basistarif der PKV zu wechseln.
Wann fällt man aus der gesetzlichen Krankenversicherung raus?Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Für die Jahre 2021 und 2022 beträgt diese 64.350 Euro oder 5.362,50 Euro pro Monat.
Wer prüft ob ich über der Versicherungspflichtgrenze liege?Ihr Arbeitgeber prüft, ob Sie mit Ihrem regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze im aktuellen und auch im folgenden Kalenderjahr liegen. Ist dies der Fall, werden Sie freiwillig versichert.
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