Was passiert wenn man unter die versicherungspflichtgrenze fällt

  • Die Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – entscheidet darüber, ob Arbeitnehmer eine Private Krankenversicherung (PKV) abschließen dürfen bzw. können.
  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) betrifft Arbeiter und Angestellte. Für Selbstständige, Freiberufler, niedergelassene Ärzte und Beamte hat sie keine Bedeutung.
  • Für das Jahr 2022 liegt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei jährlich 64.350 Euro – oder 5.362,50 Euro pro Monat.
  • Die JAEG bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig ist, sondern versicherungsfrei: Dann ist ein Wechsel in die PKV möglich.
  • Wichtig ist es, die JAEG von der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zu unterscheiden. Als weitere Kennzahl entscheidet die BBG über die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

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Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, ist die maßgebliche Größe zur Einstufung in die PKV.

Im Rahmen der Sozialversicherung definiert der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze in jedem Kalenderjahr neu. Dies geschieht in der sogenannten Rechengrößenverordnung. Die dort festgelegte Höhe entscheidet darüber, ob ein Arbeitnehmer versicherungsfrei ist und sich in der PKV versichern kann.

  • Die Versicherungspflichtgrenze ist somit die Obergrenze, bis zu der sich Arbeitnehmer in der GKV versichern müssen und pflichtversicherte Beitragszahler sind.
  • Wer hingegen als Arbeitnehmer bzw. Angestellter die JAEG überschreitet, ist versicherungsfrei - er darf in die PKV wechseln. Zu welchem Zeitpunkt Sie wechseln können, lesen Sie unter Häufige Fragen.
  • Für Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und niedergelassene (selbstständige) Ärzte gilt die JAEG nicht, diese Gruppen sind per se nicht versicherungspflichtig
  • Beamte hingegen sind versicherungsfrei. Sie haben die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten: 

    - Beihilfekonforme Absicherung in der PKV: 
    Hier erhalten Beamte vom Dienstherren Beihilfe zur Absicherung der Krankheitskosten. Den Rest können sie als Privatversicherte absichern. Die JAEG spielt keine Rolle. 

    - Absicherung in der GKV als freiwillig GKV-Versicherte: 
    Die JAEG spielt aber eine Rolle, wenn es darum geht, ob für die Kinder die Familienversicherung beim anderen Elternteil in der GKV greift.

Eine weitere Kennzahl ist die Beitragsbemessungsgrenze. Sie wird oft mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt – dient jedoch als Grenzwert bei der Berechnung der Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Für PKV-Versicherte Arbeitnehmer ist sie insofern wichtig, da sie bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses eine Rolle spielt.

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Arbeiter und Angestellte, angestellte Ärzte, Assistenzärzte

Für wen die Jahres­arbeitsentgeltgrenze 2022 gilt

  • Die Versicherungspflichtgrenze gilt nicht für jeden, sondern regelt primär die Grenzen für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
  • Nicht zum Tragen kommt die Versicherungspflichtgrenze für die Berufsgruppe der Selbstständigen, die nicht versicherungspflichtig sind, oder der Beamten, die versicherungsfrei sind. Wenn die jeweiligen Voraussetzungen (etwa in Bezug auf das Eintrittsalter oder den Gesundheitszustand etc.) erfüllt sind, können sie sich immer durch eine Private Krankenversicherung absichern.
  • Auch gelten einige Ausnahmen für Personen, für die die Versicherungspflichtgrenze schlichtweg nicht relevant ist: Dazu zählen beispielsweise Studenten, Hausfrauen oder Hausmänner.

Was passiert wenn man unter die versicherungspflichtgrenze fällt

Von der GKV in die PKV?

Um als Arbeitnehmer von der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die private Krankenkasse (PKV) wechseln zu dürfen, müssen Sie die Jahresarbeits­entgeltgrenze überschreiten. Erfahren Sie in unserem Ratgeber:

  • Was sind die Voraussetzungen für einen Wechsel?
  • Wie klappt der Wechsel für Arbeitnehmer oder Selbstständige?
  • Wann sind Kündigungen wirksam?

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Diese passt der Gesetzgeber jährlich an. Jüngstes Beispiel: Für das Jahr 2021 wurde die Versicherungspflichtgrenze auf 64.350 Euro angehoben, gemessen an 62.550 Euro im Jahr 2020 bedeutet das eine Erhöhung um 1.800 Euro.

Für das Jahr 2022 bleibt die Versicherungspflichtgrenze unverändert bei 64.350 Euro.

Warum steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze gegebenenfalls jährlich?

Die Grenze orientiert sich stets an der Lohn- & Gehaltsentwicklung des Vorjahres. Steigt das durchschnittliche Jahreseinkommen, steigt auch die JAEG. Einfach gesagt: Steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, steigt die Messlatte für bisherige und künftige Privatversicherte. Da die Lohn- und Gehaltsentwicklung auf Grund der Pandemie stagnierte, bleibt die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2022 auf dem Wert des Jahres 2021.

Für bislang PKV-versicherte Angestellte kann es dazu kommen, dass sie erneut versicherungspflichtig in der GKV werden. Das ist der Fall, wenn ihr Einkommen nicht mit der Erhöhung Schritt hält. Theoretisch.

Kann ich mich bei Anstieg der JAEG von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Praktisch eröffnet der Gesetzgeber diesen Privatversicherten aber die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Sie können innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (neue Versicherungspflichtgrenze gilt immer ab 01. Januar eines Jahres, also bis 31. März) einen Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen. Voraussetzung für die Befreiung ist der Nachweis einer anderweitigen Krankenversicherung, zum Beispiel bei einer PKV.

Zu beachten: Diese Entscheidung ist endgültig. Wird Ihrer Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stattgegeben, können Sie diese nicht mehr rückgängig machen. Sie können dann grundsätzlich nicht mehr in die GKV zurück; Sonderfälle ausgenommen.

Beispiel

"Reicht mein neues Jahresgehalt für den PKV-Wechsel?"

„Ab wann kann ich mich privat versichern?“ Christina Walter, 36, ist Support Managerin im Kundenmanagement einer Softwarefirma. Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt eingerechnet kommt sie auf ein Jahresarbeitsentgelt (umgangssprachlich Jahresentgelt) von 61.400 Euro. Nach einer Beförderung erhält die kinderlose Arbeitnehmerin ab dem 1. Juli  2022 eine monatliche Gehaltserhöhung von brutto 395 Euro – und zusätzlich einen Vertriebsbonus in Höhe von 3.000 Euro im Dezember.

Grenze für eine Pflichtversicherung & vorausschauende Betrachtung

Da der Einmalbonus für die Berechnung nicht zählt, kommt sie im laufenden Jahr auf ein Jahreseinkommen von 66.140 Euro. Sie überschreitet somit in 2022 die Versicherungspflichtgrenze 2022 (im Jahr der Gehaltserhöhung), gilt als versicherungsfrei und kann ab 1. Januar 2023 in die Private Krankenversicherung wechseln  – sofern sie dann die neu festgelegte JAEG (umgangssprachlich auch Pflichtgrenze genannt) für das Jahr 2023 ebenfalls überschreitet. Es ist eine sogenannte vorausschauende Betrachtung zu treffen.

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Zu Ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt (mit dem Sie persönlich die Versicherungspflichtgrenze unter- oder überschreiten) zählen einerseits das jährliche Bruttogehalt sowie teilweise auch einmalig erhaltene Bezüge.

Was zählt zum Bruttojahresgehalt (Jahresarbeitsentgelt)?

Der Gesetzgeber definiert das maßgebliche Jahresarbeitsentgelt wie folgt:

Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gilt das aktuell per Vertrag vereinbarte jährliche BruttogehaltFalls dem Arbeitnehmerverhältnis ein Monatsgehalt zugrunde liegt, gilt das Zwölffache des letzten vereinbarten Monatsgehalts. Hinzu kommen regelmäßig gezahltes UrlaubsgeldWeihnachtsgeld und sonstige Zuschläge.

Weitere Einnahmen werden nur hinzugerechnet, wenn sie höchstwahrscheinlich einmal pro Jahr regelmäßig gezahlt werden, z.B. weil das vertraglich so festgelegt ist.

  • monatliche Lohn- und Gehaltszahlungen
  •  jährlich wiederkehrende Einmalzahlungen, z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Sachbezüge
  •  vermögenswirksame Leistungen
  • Überstundenvergütungen – sofern sie pauschal erfolgen

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Die Beitragsbemessungsgrenze ist jene Obergrenze, bis zu der die (beitragspflichtigen) Einnahmen der Versicherten für die Beitragsberechnung herangezogen werden. Sie ist also der Betrag, bis zu welchem z. B. das Arbeitsentgelt, das Einkommen oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Versicherungen herangezogen werden.

Jener Teil der Einnahmen, der die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.

Wozu dient die Bemessungsgrenze bei PKV-versicherten Arbeitnehmern?

Für Privatversicherte ist diese Höchstgrenze in der Beitragsberechnung wichtig: An ihr orientiert sich der höchstmögliche Arbeitgeberzuschuss des Arbeitgebers zur PKV, siehe auch Ratgeber Arbeitgeberzuschuss. Als Privatversicherter können Sie ab 1.1.2022 somit vom Arbeitgeber mit einem jährlichen maximalen Zuschuss von 4.614,96 Euro für die Krankenversicherung rechen. Die Pflegeversicherung schlägt mit einem Zuschuss von 885,24 Euro zu Buche.

Was heißt das vereinfacht?

  • Bei GKV-Versicherten zahlt der Arbeitgeber gemäß Beitragsbemessungsgrenze die Hälfte als sogenannten Arbeitgeberanteil bzw. Beitragszuschuss.
  • Bei PKV-Versicherten zahlt der Arbeitgeber den Arbeitgeberzuschuss.

Wie hoch sind die Beiträge? Die Rechengrößen in der Sozialversicherung haben sich 2022 gegenüber 2021 nicht verändert. Damit beträgt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin 58.050 Euro. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die an oder über diesem Jahreseinkommen liegen und gesetzlichversichert (Beitragszahler) sind, müssen aufgrund der Beitragsbemessung monatlich circa 

  • 769,16 Euro - in die Krankenversicherung zahlen
  • 147,54 Euro - in die Pflegekasse zahlen
  • 916,70 Euro - insgesamt

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Was passiert wenn man unter die versicherungspflichtgrenze fällt

Die besondere JAEG ist mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Dagegen ist die allgemeine JAEG höherDie besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur in den seit 2003 einschlägigen Übergangsfällen. Das bedeutet, sie gilt für PKV-Vollversicherte, wenn am 31.12.2002 folgende Voraussetzungen erfüllt waren:

  • Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitens der JAEG von 2002
  • Bestehen einer substitutiven Privaten Krankenversicherung am 31.12.2002
  • Die besondere JAEG wurde seit 01.01.2003 ununterbrochen überschritten. Ausnahme: der Arbeitnehmer hat sich zum 1. Januar eines Kalenderjahres von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, da er die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr überschritten hat.

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  • Wie haben sich die Wechselfristen der Versicherungspflichtgrenze seit 2010 verändert?

    Bis Ende 2010 galten sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer nur dann krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die JAEG drei Jahre in Folge überschritten hatte. Eine Ausnahme bildeten Berufsanfänger, die über dieser Versicherungspflichtgrenze lagen, sie konnten sofort Privatversicherter werden.

    Diese Regelung wurde geändert. Seit dem 1. Januar 2011 gilt die Ein-Jahres-Wechselfrist: Wer die JAEG ein Jahr überschreitet – der kann unter gewissen Voraussetzungen in die PKV wechseln.

    Diese Änderung erfolgte im Rahmen der Gesundheitsreform 2011 durch das sog. "GKV- Finanzierungsgesetz". Das bedeutet, seit 2011 können Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der JAEG ab Beschäftigungsbeginn bzw. zum Jahreswechsel wieder sofort - also ohne "dreijährige Wartezeit" - krankenversicherungsfrei sein. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mit Ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die JAEG überschreiten.  

  • Zu welchem Zeitpunkt kann ich als Arbeitnehmer wechseln?

    Es gibt verschiedene Zeitpunkte, zu denen ein Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei werden kann. Dies kann sofort ab Beschäftigungsbeginn sein, d.h. beim Start ins Berufsleben oder bei einem neuen Job (Jobwechsel). 

    Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer zum Jahreswechsel (Beginn des neuen Kalenderjahres) versicherungsfrei wird. Bei einer Gehaltserhöhung z.B., die zur Überschreitung der JAEG führt, endet die Krankenversicherungspflicht am Ende des Kalenderjahres. Vorausgesetzt, die JAEG des neuen Jahres wird ebenfalls überschritten.

  • Sind Studenten von der Versicherungspflichtgrenze ausgenommen?

    Wie Selbstständige, Freiberufler und Beamte profitieren auch Studierende davon, dass für sie keine Jahreseinkommensgrenze in der PKV gilt. Studenten, Praktikanten und Personen, die den zweiten Bildungsweg beschreiten, können sich i.d.R. ohne weitere Bedingungen oder Einkommensnachweise von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die Private eintreten. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber: Student Private Krankenversicherung.

  • Was sollte ich beim Wechseln in die PKV beachten?

    Sobald Sie geklärt haben, ob Sie Privatversicherter werden können, kann Ihr Wechseln in eine PKV erfolgen. Beispielsweise schnell & unkompliziert über den Tarifrechner der Allianz:

    •  Achten Sie auf Einhaltung von Fristen bei Kündigung und Wechsel bei Ihrer Vorgängerkrankenversicherung
    •  Wählen Sie Ihren gewünschten Tarif online
    • Beantworten Sie dann digital einen kurzen und einfachen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Beruf. Ihre korrekten Angaben sind entscheidend für die Beitragshöhe
    • Tarif gewählt? Fragebogen ausgefüllt? Antrag per Mausklick abschicken
    • Versicherungsunternehmen prüft und entscheidet, ob der Vertrag zustande kommt
    • Falls Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie Ihre PKV-Aufnahmebestätigung innerhalb von wenigen Tagen per Post
    • Achtung! Falls erforderlich, müssen Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse innerhalb der GKV Kündigungsfristen kündigen.

  • Was passiert, wenn ich die Versicherungspflichtgrenze unterschreite?

    Wird die Versicherungspflichtgrenze unterschritten, tritt in der Regel sofort Krankenversicherungspflicht ein. Das gilt nur dann nicht, wenn die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer ist, wie bei Kurzarbeit oder bei einer Wiedereingliederung.

    Diese relativ strenge Regelung im Rahmen der Sozialversicherung besteht unter anderem deshalb, da in Deutschland die Krankenfürsorge von den einzelnen Versicherungsträgern (gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen) organisiert wird. Deren Jahresleistungsbedarf wird in der Regel fast vollständig aus den gesamten Jahresbeiträgen der Versicherten bestritten: Somit sichert die sofortige Krankenversicherungspflicht (bei Unterschreitung der JAEG) den Versicherungsträgern unmittelbar das für die Leistungserbringung benötigte Beitragseinkommen.

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Wis­sens­wer­tes zur PKV

Hier finden Sie Ratgeber zur Privaten Krankenversicherung (PKV) unter anderem zu folgenden Themen: Für wen kommt eine PKV in Frage? Welche Vorteile haben Privatversicherte? Welche Unterschiede gibt es zwischen der GKV und der PKV?

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Können Sie die Beiträge für Ihre Private Krankenversicherung nicht aufbringen und besteht Hilfebedürftigkeit, haben Sie das Recht, in den Basistarif der PKV zu wechseln.

Wann fällt man aus der gesetzlichen Krankenversicherung raus?

Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Für die Jahre 2021 und 2022 beträgt diese 64.350 Euro oder 5.362,50 Euro pro Monat.

Wer prüft ob ich über der Versicherungspflichtgrenze liege?

Ihr Arbeitgeber prüft, ob Sie mit Ihrem regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze im aktuellen und auch im folgenden Kalenderjahr liegen. Ist dies der Fall, werden Sie freiwillig versichert.