Was muss ich vor meinem tod regeln

Tragen Sie mit Hinweisen zu diesem Artikel bei oder melden Sie uns Fehler. Stirbt ein geliebter Mensch, stürzt das die Hinterbliebenen nicht nur in tiefe Trauer. Sie müssen sich auch innert kürzester Zeit um zahlreiche Formalitäten kümmern.

50 bis 100 Stunden wenden Nachkommen im Schnitt dazu auf, um sämtliche Aufgaben zu erfüllen, die ein Todesfall nach sich zieht. Einige dieser Dinge können bereits vor dem Tod geregelt werden. Welche das sind, erläutert Fabrizio Soncini in einer Vortragsreihe, die er ab September im Auftrag des Zürcher Bestattungs- und Friedhofamtes in zwölf städtischen Alterszentren durchführt.

Soncini ist Geschäftsführer einer Firma, die sich auf die Vorsorge von Menschen im letzten Lebensabschnitt und die Unterstützung von Hinterbliebenen nach einem Todesfall spezialisiert hat. Er hält regelmässig Referate und veranstaltet Kurse zum Thema.

"Ältere Menschen möchten vor allem wissen, wie sie ihre Hinterbliebenen entlasten können", sagt Soncini. 7 Tipps für den eigenen Todesfall:

1. Dokumente übersichtlich ablegen

"Wir empfehlen allen, einen Ordner mit den wichtigsten Unterlagen anzulegen, damit die Nachkommen nicht das ganze Haus oder die Wohnung danach durchsuchen müssen", sagt Soncini. Darin sollten unter anderem Mietverträge, die letzte Steuererklärung, Bankverbindungen oder Angaben über Kautionen, Versicherungen und Hypotheken abgelegt sein. Vor allem eine Mietwohnung kann in einem Todesfall zum finanziellen Problem für die Hinterbliebenen werden, da während der Kündigungsfrist die Miete weiterhin bezahlt werden muss. "In diesem Fall lohnt es sich, frühzeitig einen zumutbaren Nachmieter zu stellen."

2. Ein Testament verfassen

Liegt der letzte Wille schriftlich vor, können viele Streitereien vermieden werden. Insbesondere dann, wenn das Testament noch zu Lebzeiten mit den Hinterbliebenen besprochen wird. Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung entweder mit öffentlicher Beurkundung oder eigenhändig erstellen oder bei etwas komplizierteren Verhältnissen einen Erbvertrag errichten lassen. Wird das Testament von einem Notar öffentlich beurkundet, kann es gegen eine geringe Gebühr auf Wunsch auch direkt bei ihm hinterlegt werden. "Seit einigen Jahren informieren die Einwohnerkontrollen im Todesfall die Notariate im Umfeld des Wohnorts automatisch. So können diese aktiv werden, wenn ein Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen vorliegt und das Dokument dem zuständigen Gericht zur Eröffnung senden, ohne dass die Hinterbliebenen etwas unternehmen müssen."

3. Einen Willensvollstrecker einsetzen

Will ein Erblasser sicherstellen, dass sein Testament nach seinen Anweisungen vollstreckt wird, setzt er einen Willens- bzw. Testamentsvollstrecker ein. Das kann jemand aus der Familie sein, was allerdings zu Zielkonflikten führen kann. Der Experte rät daher zu einem Fachmann, dem man vertraut. "In der Praxis können dies Steuerberater, Treuhänder oder gute Bekannte sein, die über die nötigen Fähigkeiten verfügen", so Soncini. Der Willensvollstrecker muss im Testament oder Erbvertrag schriftlich festgehalten werden.

4. Die Wertsachen auflisten

Viele Hinterbliebene wissen nicht, wo sich Wertsachen befinden oder können den Wert der Gegenstände nicht auf Anhieb erkennen. Wer verhindern will, dass die kostbare Perlenkette auf dem Sperrmüll landet, weil sie niemand in der alten Kommode vermutet, sollte auf einer Liste festhalten, wo sich die Wertsachen befinden.

5. Die Beerdigungswünsche angeben

Soll es eine Erdbestattung sein oder eine Kremation? Wo soll der Verstorbene beerdigt werden? Wünscht er eine Abdankungsfeier und welche Musik soll dabei gespielt werden? Mit derlei Fragen müssen sich die Nachkommen befassen. Umso einfacher wird es für sie, wenn die Antworten darauf schriftlich festgehalten wurden. Einwohner der Stadt Zürich können die eigenen Bestattungswünsche beim Bestattungs- und Friedhofamt kostenlos hinterlegen. "Solche Angebote gibt es auch in anderen Zürcher Gemeinden und wir empfehlen, diese dort zu hinterlegen", sagt Soncini.

6. Tier-Erben festlegen

Wer ein Haustier hat, sollte sich Gedanken darüber machen, was damit im Todesfall geschehen soll. "Es ist ratsam, schon früh über ein neues Zuhause für das Tier nachzudenken und mit möglichen Nachfolgern das Gespräch zu suchen", sagt Soncini. Gibt es niemanden, der das Haustier übernehmen will oder kann, sollte man sich mit einem Tierheim in Verbindung setzen oder allenfalls per Inserat nach einem neuen Betreuer suchen.

7. Gegenstände zu Lebzeiten vermachen

Soncini rät dazu, schon zu Lebzeiten mit Familienmitgliedern und Freunden darüber zu reden, wer was bekommen soll. "So kann man schriftlich festlegen, wem man was vermachen will - bei kostbaren Gegenständen nötigenfalls unter Anrechnung auf das entsprechende Erbe dieser Person."

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Checkliste Todesfall: Was ist zu tun im Sterbefall?

Eine Checkliste für den Todesfall ist hilfreich für Hinterbliebene. Denn der Tod eines Angehörigen trifft die Familie oft völlig unvorbereitet. Wir informieren Sie ausführlich darüber, was zu tun ist, wenn jemand stirbt.


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Todesfall: Was ist zu tun? Ein Überblick.

Was muss ich vor meinem tod regeln
Kommt es zum Todesfall, müssen wichtige Angelegenheiten geregelt werden. Die Grafik verschafft Ihnen einen Überblick darüber, was zu tun ist. Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste Todesfall.

Todesfall: Was tun, wenn jemand stirbt?

Der Tod eines geliebten Menschen versetzt Familienangehörige im ersten Moment oft in einen Schockzustand. In tiefer Trauer und mit der Situation überfordert, können viele Angehörige keinen klaren Gedanken fassen und wissen nicht, was im Todesfall zu tun ist. Das ist absolut verständlich. Doch auch wenn der Tod eines Familienmitglieds die Angehörigen schmerzt, müssen sich diese um wichtige Dinge kümmern – unmittelbar nach dem Todesfall und auch danach.

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Was muss ich vor meinem tod regeln
Oft wissen Angehörige nicht, was im Todesfall zu tun ist. Eine Checkliste im Todesfall hilft, in der emotionalen Ausnahmesituation den Überblick zu bewahren.

Was unmittelbar nach dem Todesfall zu tun ist

Todesfall zuhause

Verstirbt ein Mensch zuhause und wird von Angehörigen tot aufgefunden, ist das natürlich eine emotionale Ausnahmesituation. Auch wenn der Tod eines geliebten Menschen ein Schock ist und es schwerfällt, klare Gedanken zu fassen, muss unmittelbar nach dem Todesfall ein Arzt kontaktiert werden. Dieser muss den Tod des Verstorbenen offiziell feststellen und den Totenschein an die Angehörigen ausstellen. Der Totenschein ist ein wichtiges Dokument, das für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt wird. Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

Todesfall in der Öffentlichkeit

Es kann auch vorkommen, dass jemand an einem öffentlichen Ort verstirbt – beispielsweise aufgrund eines plötzlichen Herzinfarktes oder eines tödlichen Unfalls. In einem solchen Fall muss unmittelbar der Rettungsdienst verständigt werden.

Todesfall im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung

Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, kümmert sich die Einrichtung um organisatorische Angelegenheiten und informiert die Angehörigen über den Todesfall – nicht zuletzt deshalb, weil diese wichtige Formalitäten für die Bestattung des Verstorbenen regeln müssen.

Benachrichtigung der engsten Angehörigen im Todesfall

Unabhängig davon, unter welchen Umständen ein geliebter Mensch verstirbt, sollten unmittelbar nach dessen Tod die engsten Angehörigen von den Hinterbliebenen informiert werden.

Innerhalb von 24 bis 36 nach dem Todesfall

Bestatter kontaktieren und die Bestattung organisieren

Ein Bestatter sollte innerhalb der ersten 36 Stunden nach dem Todesfall kontaktiert werden, damit die Bestattung der verstorbenen Person frühzeitig organisiert werden kann. Qualifizierte Bestatter übernehmen alle Aufgaben und helfen Hinterbliebenen bei zahlreichen Entscheidungen hinsichtlich der Beerdigung und behördlichen Angelegenheiten, die geregelt werden müssen.

Wenn es gewünscht ist, kann der Bestatter beispielsweise eine Aufbahrung des Verstorbenen zuhause organisieren. So haben Angehörige die Möglichkeit, die verstorbene Person in einem gewohnten Umfeld zu verabschieden. Des Weiteren übernimmt der Bestatter die Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle. Zudem können mit dem Bestatter alle Wünsche für die Beisetzung besprochen werden – von der Bestattungsart bis hin zur Ausrichtung der Trauerfeier.

Auf seriösen Plattformen wie bestatter.de können Angehörige Bestatter vergleichen und Online-Angebote einholen, die vom Bestatter in ihrer Nähe transparent dargelegt werden.

Organisation und Gestaltung der Bestattung

Auszug wichtiger Fragen bezüglich der Bestattung

  • Hatte der Verstorbene bestimmte Wünsche?
  • Welche Bestattungsart soll gewählt werden?
  • Wo soll der Verstorbene beigesetzt werden?
  • Wo soll die Trauerfeier stattfinden?
  • Soll ein Trauerredner engagiert werden?
  • Soll die Lieblingsmusik des Verstorbenen gespielt werden?
  • Sollen Traueranzeigen aufgegeben werden?
  • Sollen Trauerkarten verschickt werden?
  • Sollen Gedenkbilder gedruckt werden?
  • Soll Blumenschmuck organisiert werden?
  • Soll ein Trauerkaffee stattfinden?
  • Sind Grabbeigaben gewünscht?

Wichtige Dokumente & Unterlagen im Todesfall

Welche Dokumente werden im Todesfall benötigt?

Ein Todesfall geht für Hinterbliebene mit der Erledigung vieler Formalitäten einher, für die wichtige Dokumente und Unterlagen benötigt werden. Die folgende Tabelle zeigt, welche Dokumente ledige, verheiratete, geschiedene oder bereits verwitwete Hinterbliebene zur Erledigung von Formalitäten im Todesfall benötigen.

Todesfall: Wichtige Dokumente im Überblick

DokumentLedigVerheiratetVerwitwetGeschieden
Personalausweis/Reisepass
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde  
Sterbeurkunde des Ehepartners      
Scheidungsurteil      

Wichtige Nachweise

  • Krankenkassenkarte
  • Rentennummer
  • Betriebsrente
  • Testament (Hinterlegungsschein Amtsgericht)

Sonstige wichtige Angelegenheiten und Aufgaben

Haus und Wohnung (Achten Sie in den nächsten Tagen regelmäßig auf Folgendes)

  • Haustiere und Pflanzen versorgen
  • Briefkasten leeren
  • Post nachsenden lassen
  • Fenster schließen
  • Kühlschrank leeren
  • Haustechnik verwalten
  • Strom, Gas und Wasser abstellen (Anbieter informieren)
  • Haushaltshilfen informieren

Mitgliedschaften und Abonnements (Ihr Bestatter meldet diese gerne für Sie ab)

  • Abonnements (Zeitungen, Magazine usw.) kündigen
  • Vereine und Verbände informieren
  • Digitalen Nachlass (Online-Mitgliedschaften) verwalten
  • Kündigung von Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz)
  • Telefon

Finanzielles

  • Zugang zu Konten erlangen
  • Daueraufträge stornieren damit nicht unnötige Kosten entstehen
  • Rechnungen begleichen
  • Lebensversicherungen und weiter Versicherungen informieren
  • KFZ ab- bzw. ummelden

Finanzielle Angelegenheiten können nach der Beerdigung geregelt werden. Denn dafür ist oft die Sterbeurkunde nötig, die ausgestellt werden muss.

  • Beerdigung und Bestattung
  • Beerdigungskosten und Bestattungskosten
  • Bestatter und Qualifikationen
  • Bestatter vergleichen
  • Bestattungsarten
  • Erbe
  • Friedhof
  • Pflege
  • Todesfall
    • Autopsie
    • Checkliste Todesfall
    • Haushaltsauflösung
    • Hinterbliebenenrente
    • Leichenschau
    • Leichenstarre
    • Mietrecht im Todesfall
    • Obduktion
    • Sonderurlaub im Todesfall
    • Sterbebegleitung
    • Sterbehilfe
    • Sterbeprozess
    • Sterbeurkunde
    • Tod
    • Todesfall im Ausland
    • Todesfall in der Familie
    • Totenflecken
    • Totenschein
    • Totenwache
    • Trauerfall
    • Verwesung
  • Trauerhilfe und Trauerbewältigung
  • Überführungen eines Leichnams
  • Varianten der Feuerbestattung
  • Vorsorge

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Was sollte man zu Lebzeiten regeln?

Angaben über den Ehegatten, die Kinder, die Eltern, die Geschwister und Schwiegereltern und gegebenenfalls auch deren Todestag und Todesort; außerdem Angaben über Wehrdienst bzw. Zivildienst; eventuelle Krankengeschichten, Blutgruppe, Impfungen usw.

Wird nach dem Tod das Konto gesperrt?

War der Verstorbene alleiniger Kontoinhaber und hat die Bank Kenntnis von dessen Tod erlangt, sperrt sie den Onlinebanking-Zugang und auch die Bankkarten. Das Konto wird als Nachlasskonto weitergeführt. Die Bank führt weiterhin alle Aufträge aus, die zu Lebzeiten des Kontoinhabers erteilt wurden.

Was passiert wenn der letzte Elternteil stirbt?

Der Arzt stellt dann den Tod des Elternteils fest, führt eine Leichenschau durch und stellt auch den Totenschein aus. Die Polizei muss nur dann verständigt werden, wenn die Todesursache nicht natürlich ist. Nach dem Tod kann mit dem Totenschein beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden.

Was ist eine Vollmacht über den Tod hinaus?

Diese Vollmacht gilt über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Der Bevollmächtigte kann also auch noch nach dem Erbfall die erforderlichen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses treffen, bis der beantragte Erbschein oder das Testamentsvollstreckerzeugnis vom Nachlassgericht erteilt wird.