Wie verhalte ich mich wenn mein kind corona hat

Fragen & Antworten Mein Kind ist Corona-positiv - was jetzt?

Aktualisiert am 21.01.22 um 13:44 Uhr

Ein Kind hält Schild mit der Aufschrift "Coronavirus" in den Händen und streckt es nach vorne in Richtung Kamera.

In der Schulklasse oder Kita-Gruppe gibt es einen Corona-Fall. Oder: Das eigene Kind ist positiv getestet. Diese Szenarien stellen Familien vor zahlreiche Fragen. Hier die wichtigsten Antworten.

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Audio 05:13 Min. | 21.01.22 |Hanna Immich

Was mache ich, wenn mein Kind positiv ist?

Zwei positive Schnelltests

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Die Omikron-Welle ist in Hessens Schulen und Kitas angekommen. Dort steigen die Infektionszahlen stark. Eltern stehen vor der Herausforderung, bei einem Corona-Fall richtig zu reagieren und die geltenden Regeln im Blick zu behalten. Die stehen in voller Länge in der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes und auf der Seite mit den Corona-Kinderregeln für Hessen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Corona-Fall in Schule oder Kita: Was passiert dann?

In Schulen gilt: Wenn es einen positiven Fall gibt, müssen sich alle in der Klasse 14 Tage lang täglich testen. Der Unterricht soll grundsätzlich in der Schule weiterlaufen. Trotzdem können Schulleitung und Gesundheitsamt im Einzelfall entscheiden, die Klasse nach Hause zu schicken und in den Distanzunterricht zu wechseln. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn viele Fälle gleichzeitig auftreten und die Lage sonst nicht mehr zu kontrollieren wäre.

In Kitas gelten andere Regeln, weil Kinder dort, anders als in der Schule, keine Masken tragen müssen. Außerdem ist Abstandhalten dort nicht möglich. Was bei einem Corona-Fall in der Kita konkret passiert, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt. In Frankfurt zum Beispiel dürfen Kontaktpersonen die Einrichtung für zehn Tage nicht betreten. Das betrifft meist alle Kinder aus der Gruppe. Wer nach fünf Tagen einen negativen Test vorlegen kann, darf zurückkommen. Das gilt auch für geimpfte und genesene Kinder.

Positiver Schnelltest beim eigenen Kind

Auch bei Kindern gilt: Ein positiver Schnelltest muss mit einem PCR-Test bestätigt werden. Diesen kann zum Beispiel ein niedergelassener Arzt oder ein Testzentrum durchführen. Der Test ist in diesem Fall kostenlos. Ist auch der PCR-Test positiv, wird also die Corona-Infektion bestätigt, dann muss das Kind in Isolierung: Freunde zu treffen oder einzuladen, ist dann nicht mehr erlaubt. Das Kind muss zu Hause bleiben.

Neu ist nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung für Hessen, dass diese Zeit der Isolierung verkürzt wurde: Inzwischen müssen Infizierte nur noch 10 Tage zu Hause bleiben (vorher waren es 14 Tage). Außerdem lässt sich die Isolierung weiter verkürzen, wenn das Kind symptomfrei ist: Dann kann es sich nach sieben Tagen freitesten. Dazu genügt ein Bürgertest, also ein Antigen-Schnelltest.

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Quarantäne und Isolierung

Isolierung nennen es die Behörden, wenn jemand wegen eines positiven Corona-Tests zu Hause bleiben muss. Sie ist behördlich angeordnet.
Quarantäne heißt es, wenn jemand zu Hause bleibt, weil er oder sie Kontakt zu Infizierten hatte oder der Verdacht eine Ansteckung besteht. Quarantäne kann freiwillig oder behördlich angeordnet sein.
Im Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe oft synonym verwendet. Mehr Infos gibt es hier.

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Wann müssen Eltern und Geschwister von infizierten Kindern in Quarantäne?

Familienmitglieder von infizierten Kindern, die im gleichen Haushalt leben, müssen unter bestimmten Umständen in Quarantäne. Zwei mögliche Szenarien gibt es - hier am Beispiel der Eltern erklärt:

  • Die Eltern sind geboostert: Dann müssen sie selbst nicht zu Hause bleiben - vorausgesetzt, sie entwickeln keine Symptome und stecken sich nicht an.
  • Die Eltern sind nicht geboostert: Dann müssen sie in Quarantäne. Diese können sie frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Schnelltest beenden.

Zum Einkaufen und für den täglichen Bedarf dürfen Eltern von infizierten Kindern trotz Quarantäne das Haus verlassen. Voraussetzung ist, dass sie selbst nicht infiziert sind. 
Für Geschwisterkinder im gleichen Haushalt gibt es eine eigene Regelung: Sie können sich schon nach fünf Tagen freitesten und dürfen dann wieder in die Schule oder Kita. 

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Ausnahmen bei Quarantäne

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:

  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (ab dem 15. Tag bis 3 Monate nach der Impfung)
  • Frisch genesen (ab dem 29. Tag bis 90 Tage nach positivem PCR-Test)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (ab dem Tag der Impfung bis 3 Monate nach der Impfung)
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Was, wenn sich Geschwister in Quarantäne anstecken?

Ein Corona-Fall in der Familie kann eine Kettenreaktion auslösen: War zuerst nur ein Kind infiziert, steckt sich das zweite womöglich ein paar Tage später an, danach die Mutter - und so weiter. In diesem Fall muss jedes infizierte Familienmitglied für sich genommen mindestens sieben Tage in Isolierung. Das hessische Gesundheitsministerium teilt auf hr-Anfrage mit: "Für das dann positiv getestete Kind beginnt die Zählung bei Null."

Dazu ein Fallbeispiel: Nehmen wir an, Kind 1 wird positiv getestet, seine Familie ist zunächst negativ. Trotzdem gehen alle gemeinsam in Quarantäne (beziehungsweise Kind 1 in Isolierung). Nach einigen Tagen steckt sich Kind 2 in der Quarantäne an und wird ebenfalls positiv getestet. Dann gilt: Kind 2 muss ab diesem Zeitpunkt weitere sieben Tage zu Hause bleiben (auch wenn es schon in Quarantäne war, als es sich angesteckt hat). Für Kind 1 ändert sich dagegen nichts: Seine sieben Tage laufen bereits - und fangen durch den neuen Fall in der Familie nicht wieder von vorne an. Sind seine sieben Tage um, kann es sich freitesten - ist der Test negativ, darf es die Isolation verlassen.

Homeoffice und Verdienstausfall: Welche Rechte haben Eltern?

Wer sein Kind zu Hause betreuen muss, darf grundsätzlich im Homeoffice arbeiten, wenn er oder sie das wünscht. Lassen sich Arbeit und Betreuung nicht vereinbaren, haben Eltern laut nach Angaben des Bundesfamilienministeriums auch in diesem Jahr Anspruch auf 30 Kinderkrankentage. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Tage.

Diese Regel gilt noch bis 19. März - und zwar auch dann, wenn das Kind gar nicht selbst krank ist, aber zu Hause bleiben muss, weil Kita oder Schule zu sind. Voraussetzung ist, dass das Kind jünger als zwölf Jahre ist, die Eltern gesetzlich krankenversichert sind und es niemand anderen im Haushalt gibt, der das Kind betreuen kann.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes liegt bei rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitslohns. Das Kinderkrankengeld bezahlt die Krankenkasse. Außerdem können Eltern eine Entschädigungfürihren Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen - für maximal zehn Wochen pro Elternteil: Diese Entschädigung wird vom Arbeitgeber bezahlt und beträgt 67 Prozent des ausgefallenen Verdienstes.

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Sendung: hr-iNFO, 19.01.022, 15.48 Uhr

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