Was kann ich alles pauschal von der Steuer absetzen?

Frei- und Pauschbeträge reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen. Das alles wirkt sich positiv auf deine Rückerstattung aus.

  • Die wichtigen Pauschbeträge für alle Arbeitnehmer: Die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le und die Fahrtkostenpauschale bzw. Pendlerpauschale. Allein aufgrund dieser beiden Pauschbeträgen lohnt sich für (fast) jede:n Arbeitnehmer:in die Steuererklärung.

  • Da es Pauschbeträge und Pauschalen gibt, musst du deine Ausgaben in der Steuererklärung oft nicht nachweisen.

  • Ein Überblick zu Pauschbeträgen, Pauschalen und dem Freibetrag

    Bevor es richtig zur Sache geht und wir dir die einzelnen Pauschbeträge – auch Pauschalen genannt – genau erklären, wollen wir dir erklären, wo die Unterschiede zwischen diesen ganzen Begriffen liegen. Das ist vorab gar nicht so unwichtig zu verstehen 😉

    Der Freibetrag:

  • Die Höhe, bis zu der bestimmte Einkünfte steuerfrei bleiben.

  • Beträge über den Freibetrag hinaus müssen versteuert werden.

  • Zum Beispiel der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro. Steuern auf Kapitaleinkünfte fallen nur an, wenn dieser Betrag überstiegen wird. Das gilt für jede Person!

    Der Pauschbetrag:

  • Steuerfreier Festbetrag des Einkommens.

  • Ausgaben, die über dem Pausch- oder Freibetrag liegen, können meist zusätzlich geltend gemacht werden. Liegen die Angaben unter dem Pauschbetrag, wird auf jeden Fall der Pauschbetrag von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

  • Zum Beispiel der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro.

    Die Freigrenze:

  • Legt fest, bis zu welchem Betrag etwas steuerfrei bleibt.

  • Beim Überschreiten der Freigrenze muss der ganze Betrag versteuert werden. Ein Euro mehr und du muss den kompletten Gewinn versteuern.

  • Zum Beispiel der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften, wie der Verkauf von Kryptowährungen. Ein Gewinn unterhalb von 600 Euro bleibt demnach steuerfrei.

    Werbekostenpauschbetrag 💼

    Werbungskosten sind alle Kosten, die dir im Zusammenhang mit deiner Arbeit entstehen. Bei der Steuererklärung wird der Pauschbetrag von 1.000 €, unabhängig von deiner Steuerklasse, automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Es ist auch komplett egal, wenn für dich gar keine oder nur geringe Werbungskosten in dem Steuerjahr entstanden sind 😅

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    Es kommt also darauf an, ob du unter oder überhalb der 1.000 € Grenze liegst. Wenn deine Ausgaben geringer als 1.000 € sind, ist der Pauschbetrag besser für dich. Übersteigen deine Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.000 €, dann kannst du einen höheren Betrag steuerlich geltend machen und somit deine Steuerlast noch mehr mindern. Diese Beträge müssen allerdings belegt werden. Das Finanzamt fragt diese Belege oft nach.

    Du möchtest noch mehr über Werbungskosten und den Werbungkostenpauschbetrag wissen? Hier entlang! 🏃‍♂️🏃‍♀️🏃

    Fahrtkostenpauschale 🚗

    Die Pendlerpauschale ist unter mehreren Namen bekannt: Entfernungspauschale oder Fahrtkostenpauschale. Diese Begriffe bedeuten aber dasselbe. Und zwar 30 Cent pro gefahren Kilometer 😬

    Die Fahrtkosten sind übrigen auch Teil der Werbungskosten. Diese werden mit der sogenannten Pendlerpauschale berechnet. Auf einfacher Strecke kannst du 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Ab dem 21. Kilometer wird die Pauschale seit 2021 auf 35 Cent erhöht. That's it!

    Wichtig zu wissen: Es spielt keine Rolle welches Verkehrsmittel du benutzt. Die Fahrtkostenpauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Diese gilt gleichermaßen für Radler, Motorrad-, Bus- und Bahnfahrer sowie für Autofahrer oder auch Fußgänger. Ausgenommen sind nur Flüge.

    Mit dem beschlossenen Entlastungspaket 2022 der Regierung gilt die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer bei Fahrten zur Arbeit. Das ist entscheidend für deine Steuererklärung. Da das im Mai 2022 erst beschlossen wurde, aber schon seit Januar 2022 gilt, bedeutet das, dass du davon in deiner Steuererklärung profitierst und dir nachträglich dort die Entlastung sichern kannst. Steuerbot berücksichtigt diese Punkte und weitere Entlastungen automatisch!

    Steuerbot

    Verpflegungspauschale 🥪

    Wenn du aus beruflichen Gründen verreist, kannst du den sogenannten Verpflegungsmehraufwand (manchmal auch Verpflegungspauschbetrag) in der Steuererklärung angeben.

    Die Höhe des Verpflegungsmehraufwands ist abhängig von der Dauer deiner Abwesenheit. Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist pro zusammenhängender Auswärtstätigkeit auf drei Monate begrenzt.

    Bei Reisen innerhalb Deutschlands kannst du folgende Pauschalen geltend machen:

    • Ab acht Stunden Abwesenheit und für An- und Abreisetage 14 €.
    • Bei ganztägiger Abwesenheit kannst du 28 € pro Tag geltend machen.

    Dauer beruflicher bedingter AbwesenheitVerpflegungspauschaleEintägig Dienstreise unter 8 Stunden0 EuroEintägig Dienstreise über 8 Stunden14 EuroMehrtägige Dienstreise (An- und Abreisetag)Jeweils 14 EuroMehrtägige Dienstreise (voller Zwischentag mit 24 Stunden)Jeweils 28 Euro

    Bei Reisen außerhalb von Deutschland gelten unterschiedliche Pauschalen für jedes Land, die du hier findest. Berufskraftfahrer:innen 🚛 können hingegen für jede Nacht, die sie im Fahrzeug des Arbeitgebers übernachten eine 🛌🏼 Übernachtungspauschale von 8 € geltend machen.

    Mehr zur Verpflegungspauschale findest du hier!

    Umzugskostenpauschale 🚚

    Wenn du aus berufsbedingten Gründen umziehen musst, also wenn du beispielsweise den Arbeitgeber wechselst oder sich deine Fahrtzeit nennenswert verkürzt, kannst du eine Umzugskostenpauschale in Höhe von 860 € für dich und 573 € für jede weitere Person (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder) steuerlich absetzen.

    Zusätzlich kannst du viele weitere Kosten im Zusammenhang mit deinem berufsbedingten Umzug steuerlich geltend machen. Dazu gehören Maklergebühren, die Kosten für die Umzugsfirma oder die doppelte Miete.

    Aufwendungen für Arbeitsmittel 📚

    Für Arbeitsmittel kannst du einen Betrag von 110 € geltend machen. Dieser gehört jedoch zu den sogenannten Nichtbeanstandungsgrenzen und kann manchmal vom Finanzamt gestrichen werden. Das ist aber der absolute Ausnahmefall und kommt so gut wie nie vor.

    Die Nichtbeanstandungsgrenze oder Nichtaufgriffsgrenze bedeutet, dass du keinen Anspruch darauf hast die 110 € anzusetzen und deswegen kann das Finanzamt sie einfach rausstreichen 💁‍♀️

    Kontoführungsgebühren 💳

    Du kannst für das Konto, auf welches das Gehalt ausgezahlt wird, einen Betrag von 16 € geltend machen. Tatsächliche Kosten sind hiermit abgegolten 💳

    Mehr zu den Kontoführungsgebühren findest du hier,

    Sparer-Pauschbetrag 💰

    Von Einkünften aus Kapitalvermögen, die der inländischen Abgeltungsteuer unterliegen, wird der sogenannten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € (1.602 € bei Ehegatten) abgezogen. Mit diesem sind sämtliche tatsächlich anfallenden Kosten abgegolten, das bedeutet dass du diese nicht zusätzlich geltend machen kannst.

    Wenn du also beispielsweise Depotgebühren geltend machen wolltest, geht das leider nicht. Abgesehen von den 801 € Sparer-Pauschbetrag sind keine weiteren Werbungskosten abzugsfähig.

    Behinderten-Pauschbetrag 👨‍🦽

    Der Behinderten-Pauschbetrag wird ab einem Grad der Behinderung von 20 gewährt. Bei einem Pflegegrad von 4 oder 5 kannst du auch vom Pauschbetrag für Behinderung profitieren.

    Die Höhe der jeweiligen Beiträge ist wie folgt:

    • GdB bis 20: 0 € in 2020 und 384 € ab 2021
    • GdB bis 30: 310 € in 2020 und 620 € ab 2021
    • GdB bis 40: 430 € in 2020 und 860 € ab 2021
    • GdB bis 50: 570 € in 2020 und 1.140 € ab 2021
    • GdB bis 60: 720 € in 2020 und 1.440 € ab 2021
    • GdB bis 70: 890 € in 2020 und 1.780 € ab 2021
    • GdB bis 80: 1.060 € in 2020 und 2.120 € ab 2021
    • GdB bis 80: 1.060 € in 2020 und 2.120 € ab 20211
    • GdB bis 100: 1.420 € in 2020 und 2.840 € ab 2021
    • Merkzeichen H, Bl, TBl, Pflegegrad 4 oder 5: 3.700 € in 2020 und 7.400 € ab 2021

    Pflege-Pauschbetrag

    Der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 € für das Jahr 2020 kann von dir in Anspruch genommen werden, wenn du zwangsläufig unentgeltlich eine andere Person, welche dauerhafte Pflege benötigt, im eigenen Haushalt, oder im Haushalt der zu pflegenden Person pflegst 👩‍⚕️

    Bei den Pflegegraden 4 und 5 wurde der Pflege-Pauschbetrag 2021 auf 1.800,00 € erhöht.

    Für die Pflege von Personen mit Pflegegrad 2 wurde 2021 der Betrag in Höhe von 600 € eingeführt und bei Vorliegen des Pflegegrads 3 in Höhe von 1.100 €.

    Steuerbot und die Pauschalen!

    Steuerbot ist die erste Steuer-App, mit der du die Steuererklärung komplett im Chat erledigen kannst 💬 Wir sind überzeugt, dass das der einfachste und auch spaßigste Weg ist, die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen! Steuerbot fragt dich an den entsprechenden Stellen, ob für dich die jeweiligen Pauschbeträge erfasst werden sollen 🙌

    Mit einfach verständlichen Fragen wirst du ganz persönlich und Schritt für Schritt im Chat durch die Steuererklärung geführt. Als wenn du mit einem Steuerberater über WhatsApp schreiben würdest. Dabei bekommst du hilfreiche Tipps und bei Bedarf zusätzliche Erklärungen. Du kannst keine Fehler machen! Steuerbot setzt Pauschalen an und gibt immer hilfreiche Tipps, damit du die maximale Steuererstattung bekommst.

    In nur 20 Minuten ist die Steuererklärung fertig zum komplett digitalen Versand ans Finanzamt. Und falls du an einer Stelle mal nicht weiter weißt, kannst du jederzeit unseren Support kontaktieren 👍

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    Unser Support steht dir jederzeit unter [email protected] zur Verfügung.

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    Welche Pauschalbeträge kann ich absetzen?

    Der Klassiker unter den Pauschbeträgen ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, auch als Werbungskostenpauschale bekannt. Der Fiskus zieht 2022 von Deinem zu versteuernden Einkommen automatisch 1.200 Euro als Werbungskosten ab (bis 2021 waren es 1.000 Euro). Im Jahr 2023 sind es 1.230 Euro.

    Was kann man alles ohne Nachweis von der Steuer absetzen?

    Arbeitsmittel, wie Schreibwaren, Computer, Arbeitskleidung oder Fachliteratur können bis zu einem Wert von 110 Euro ohne Beleg als Werbungskosten eingetragen werden. Arbeitsmittel sind ein Klassiker der Nichtbeanstandungsgrenzen und werden daher von den meisten Finanzämtern ohne Probleme anerkannt.

    Kann man die GEZ von der Steuer absetzen?

    Kann ich den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen? Für Personen, die in einem „normalen“ Haushalt leben, ist der Rundfunkbeitrag nicht absetzbar. Es gibt eine Ausnahme: Bei einer vom Finanzamt anerkannten doppelten Haushaltsführung ist der Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung steuerlich absetzbar.