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Die VerhinderungspflegeWenn ein pflegender Angehöriger die Pflege für einen kurzen Zeitraum nicht sicherstellen kann, kann die Verhinderungspflege beantragt werden – ein professioneller Pflegedienst übernimmt die Pflege. (Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unseren Fachredakteur unter 0211 – 97 17 77 26)
Wenn Menschen durch Alter, Unfall oder Krankheit pflegebedürftig werden, wünschen sie sich in der Regel, so lange wie möglich zu Hause von vertrauten Menschen gepflegt zu werden. Das gewohnte Umfeld und ein oder mehrere entsprechend geschulte Angehörige, die die Pflege sicherstellen und dem Pflegebedürftigen Gesellschaft leisten, haben einen positiven Einfluss auf Lebensgefühl und -qualität der Betroffenen. Im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze hat die Pflegeversicherung u. a. die Verhinderungspflege neu definiert:
Was versteht man unter Verhinderungspflege?Die ambulante Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen stellt hohe Anforderungen an die pflegende Person. Die physischen und psychischen Belastungen können hoch sein, teilweise muss die eigene Freizeit geopfert werden. Je nachdem, wie hoch der Grad der Pflegebedürftigkeit (beeinflusst die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade) eines Versicherungsnehmers ist, muss die Pflegeperson täglich einmal oder mehrfach die Versorgung des Pflegebedürftigen sicherstellen. Als Pflegeperson wird in diesem Zusammenhang eine Privatperson verstanden, die die Pflege nicht erwerbsmäßig durchführt – das kann ein Angehöriger, ein Bekannter oder ein Pflegebeauftragter sein. Wichtiges zu den Formalien der Verhinderungspflege:
Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist ein attestierter Pflegegrad, der 2017 die bisherigen Pflegestufen abgelöst hat. Die Leistungen können mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 sowie Pflegegrad 5 beantragt werden. Die Verhinderungspflege zählt zu den Leistungen der Pflegeversicherung, die in jährlichen Summen ausgezahlt und bewilligt wird.
Die aufgewendete Zeit wird stundenweise abgerechnet, wobei der Gesamtbetrag auf ein Jahr gerechnet den Betrag von 1.612 Euro nicht übersteigen darf. Springt stattdessen ein anderer naher Angehöriger der pflegebedürftigen Person für die verhinderte Pflegeperson ein, erhält dieser lediglich das Pflegegeld, das für den jeweiligen Pflegegrad (bislang Pflegestufe) vorgesehen ist. Auch dieses wird anteilig gezahlt, und zwar im Hinblick auf den jeweiligen Zeitraum der Verhinderungspflege. Insgesamt kann das 1,5-fache des monatlichen Pflegegelds, das dem jeweiligen Pflegegrad entspricht, in Anspruch genommen werden. Hat die Pflegeperson jedoch besondere Aufwendungen, etwa hohe Fahrtkosten oder einen Verdienstausfall, können die Leistungen auf bis zu 1.612 Euro aufgestockt werden. Wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege gekürzt?Im Zuge der Pflegereform und des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) wurde gesetzlich festgelegt, dass das Pflegegeld für den Zeitraum der Verhinderungspflege zu 50 Prozent weitergezahlt wird. Es handelt sich also nicht um eine vollständige Kürzung, allerdings zahlt die Pflegeversicherung auch nicht den gesamten Betrag aus. Umfasst die Verhinderungspflege aber nicht mehr als acht Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, wird das Pflegegeld für den betreffenden Monat in voller Höhe ausgezahlt. Haben Sie noch keinen Pflegegrad und sind sich unsicher, ob Ihnen Leistungen der Pflegeversicherung zustehen? In einer ersten kostenlosen Beratung geben wir Ihnen eine Grobeinschätzung zu Ihrer Pflegesituation und dem möglichen Pflegegrad. Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Verhinderungspflege oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege.
1.Wie beantragen wir erfolgreich Ihren Pflegegrad? 2.Wie stufen wir Ihren Pflegegrad erfolgreich höher? 3.Wie erreichen wir einen Pflegegrad-Widerspruch? Unterstützung beim Antrag auf VerhinderungspflegeWer mit der Pflege eines Angehörigen betraut ist, hat viele bürokratische Hürden zu meistern. Gesetzliche Vorgaben, Fristen und Formulare machen es den Betroffenen und ihren Familien unnötig kompliziert. Wir von Dr. Weigl & Partner unterstützen seit Jahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Unser Experten-Team weiß, worauf es beim Antrag auf Pflegeleistungen und bei allen Fragen rund um die wichtigen Themen der Pflege, z. B. bei der Verhinderungspflege, ankommt. Unser Anspruch ist es, dass alle Patienten in Deutschland die Leistungen bekommen, die ihnen auch zustehen. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verschlechtert hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen. Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ähnliche BeiträgeSichern Sie sich kostenlos und unverbindlich Ihre Erstberatung durch einen Experten: Page load linkCookie-Zustimmung verwalten Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden. Essenziell Essenziell Immer aktiv Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Vorlieben VorliebenDie technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden. Statistiken StatistikenStatistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren. Marketing MarketingMarketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen. Ihnen entgehen wichtige PflegeleistungenTragen Sie sich ein und erhalten Sie hilfreiche Informationen, die Ihre Chance erhöhen, den idealen Pflegegrad zu erlangen. Wir behandeln Ihre Daten immer vertraulich. Danke, aber ich bin schon ausreichend informiert.
Kann man sich die verhinderungspflege auszahlen lassen?Die Verhinderungspflege erhalten Sie pro Jahr für maximal sechs Wochen (42 Tage) ausgezahlt. Sie können stundenweise Verhinderungspflege abrechnen, aber auch tageweise oder den kompletten Jahressatz.
Wann bekommt man keine verhinderungspflege?Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege. Tipps: Es reicht aus, wenn der Pflegegrad 2 zu dem Zeitpunkt vorliegt, zu dem die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden soll. Sollten Sie in den sechs Monaten vorher „nur“ Pflegegrad 1 gehabt haben, ist das unerheblich.
Welche Gründe für Verhinderungspflege stundenweise?Stundenweise Verhinderungspflege. kostenlose Pflegehilfsmittel.. Wohnen im Alter: 11 Möglichkeiten.. Krankheiten im Alter. Krankheiten im Alter. Die 15 häufigsten Krankheiten im Alter. Angststörungen + Panikattacken im Alter. Arthrose. COPD + Atemwegserkrankungen. Demenz und Alzheimer. Lungenembolie.. Kann man die verhinderungspflege mit ins nächste Jahr nehmen?Der Anspruch ist pro Jahr von der Dauer und der Höhe begrenzt. Die Pflegekasse kann jeweils bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr übernehmen. Bei der Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen, bei Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen. Ein Übertrag der Ansprüche ins nächste Kalenderjahr ist nicht möglich.
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