BAföG ist die Abkürzung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und steht für finanzielle Unterstützung für Schüler*innen und Studierende. Sie werden während ihres Studiums vom Staat unterstützt, wenn sie nachweislich nicht anders für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Show BAföG wird zur Hälfte als staatlicher Zuschuss und zur Hälfte als zinsfreies Darlehen gewährt – Studierende müssen den Darlehens-Anteil später in Raten zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt aber erst fünf Jahre nach dem Ende der BAföG-Förderhöchstdauer, nicht direkt nach dem Ende des Studiums. Außerdem ist die Rückzahlung einkommensabhängig, sodass Geringverdienende von der Rückzahlung freigestellt werden können. Genauso kann das Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig abgelöst werden. Wie hoch das BAföG ist, hängt individuell vom Einkommen und Vermögen der Studierenden sowie dem ihrer Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*innen ab. Beantragen müssen Sie die Förderung spätestens in dem Monat, in dem Sie Ihr Studium beginnen, denn rückwirkend wird BAföG nicht gezahlt! 22.10.2020Empfehlung! Sehr nettes Personal, ausserdem sehr schnelle Hilfe! Super Arbeit, ich bin sehr zufrieden 21.10.2020Empfehlung! 5 von 5 Sternen. 21.10.2020Empfehlung! 5 von 5 Sternen. 20.10.2020Empfehlung! 5 von 5 Sternen. 20.10.2020Empfehlung! gut 19.10.2020Empfehlung! Persönlich war ich sehr überrascht und erfreut von der schnellen Hilfe bei Fragen zum Antrag. Ich habe den Antrag noch nicht abgeschickt, aber mich wundert, dass der Antrag den ich bekam anders aussieht als den, welchen ich beim zugehörigen Amt gesehen habe. Außerdem hat es mich gewundert, dass ich eine Schulbescheinigung für meinen unter 15 jährigen Bruder haben soll, obwohl dies erst ab 15 Jahren erforderlich ist. 18.10.2020Empfehlung! Super Service und eine Beratung bei Unklarheiten die nicht besser sein kann. 18.10.2020Empfehlung! 5 von 5 Sternen. 25.10.2020Empfehlung! Alles sehr übersichtlich und der Antrag wird zügig bearbeitet. Bei Unstimmigkeiten sofortige Hilfe und Korrektur. Ich bin sehr zufrieden und hoffe,dass der Bescheid dann auch positiv ausfällt. 22.10.2020Empfehlung! Das 2. Jahr wo ich deren Service benutze und das erleichtert das Leben wirklich ;) Anmeldung mit dem Nutzerkonto BundAchtung! Zusammenführung der Konten Es existiert bereits ein Konto innerhalb von BAföG Digital mit der gleichen E-Mail-Adresse, mit der Sie am Nutzerkonto Bund angemeldet sind. Sie können sich nur noch mit dem Nutzerkonto Bund anmelden. Hier erhalten Sie alle Formblätter. Zur besseren Orientierung wurde ein Farbcode entwickelt, den die Formblätter enthalten: Petrol: von der antragstellenden Person auszufüllen Rot: von jedem Elternteil und den Ehegatten bzw. Lebenspartnern auszufüllen (je Person ein Formblatt) Gelb: von der Ausbildungs-/Praktikumsstätte auszufüllen Sie können alle Formblätter einschließlich der eingetragenen Daten auf Ihrem
PC abspeichern! Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Ausbildungsförderung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein. Über Ihren Antrag auf Ausbildungsförderung kann erst entschieden werden, wenn alle Angaben vollständig sind und die entsprechenden Nachweise vorliegen. Sollten Sie Probleme beim Öffnen oder Ausfüllen der Formulare haben, prüfen Sie bitte, ob auf Ihrem Computer ein aktuelles Programm zum Anzeigen von PDF-Dokumenten installiert ist. Sie benötigen zum Abspeichern ausgefüllter Formulare Adobe Reader (Version 8) oder höher, oder ein alternatives Programm, das diese Funktion anbietet. Eine Übersicht über freie PDF-Betrachter finden Sie z. B. hier . 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung (PDF, 551KB, Datei ist nicht barrierefrei) Sie benötigen folgende Formblätter:
Die Beantwortung sämtlicher Fragen in den Formblättern ist erforderlich für die Feststellung Ihres Anspruchs auf Ausbildungsförderung. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, so kann die Ausbildungsförderung versagt oder entzogen werden. In den Formblättern wird erläutert, welche Angaben Sie belegen müssen. Bitte fügen Sie die erforderlichen Belege und Nachweise bei. Nur dann kann das Amt für Ausbildungsförderung Ihren Antrag zügig bearbeiten und die Zahlungen rechtzeitig leisten. Sollten Sie zu den Formblättern Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Hinweise dazu, welches Amt für Sie zuständig ist, finden Sie weiter unten. Bitte beachten Sie, dass Angaben zu Ihrem Vermögen durch einen Datenabgleich nach § 41 Abs. 4 BAföG in Verbindung mit § 45d EStG und bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 AO beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Bitte senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Wie viel BAföG bekommt man in Niedersachsen?Mit Bafög fördert der Staat junge Menschen, die wenig Geld haben, während ihrer Ausbildung. Studierende bekommen seit dem Wintersemester 2022/23 bis zu 934 Euro im Monat, Azubis und Schüler etwas weniger. Abzüge gibt es, wenn Du, Deine Eltern oder Dein Lebenspartner gut verdienen.
Welche BAföG Stelle ist für mich zuständig?Welches BAföG-Amt ist im Studium für mich zuständig? Einen BAföG-Antrag für ein Studium kannst Du erst stellen, wenn Du Dich für ein Studium immatrikuliert hast. Denn von dem Ort Deiner Hochschule und Deiner Immatrikulation ist auch das BAföG-Amt abhängig. Meist gehört das zum Studentenwerk Deiner Hochschule.
Wo muss ich anrufen um BAföG zu beantragen?Für Fragen steht Ihnen auch eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung. Sie können die BAföG-Hotline erreichen unter der Nummer 0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 montags bis freitags 8 - 20 Uhr. Sie haben die Möglichkeit, mit dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung direkt Kontakt aufzunehmen.
Was muss ich tun um BAföG zu bekommen?BAföG-Leistungen müssen schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag kann mit dem Antragsformblatt per Post oder elektronisch gestellt und übermittelt werden. Adressen und Formblätter finden Sie auf dieser Seite. Rechtliche Grundlage für die Beantragung ist § 46 BAföG.
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