Unterhalt für kind wenn mutter heiratet

Sie befinden sich hier:

  • Familienportal des Bundes
  • Familienleistungen
  • Können Kinder von ihren Stiefeltern Unterhalt bekommen?

Nein. Als Stiefmutter oder Stiefvater müssen Sie rechtlich nicht für den Unterhalt Ihres Stiefkindes aufkommen. Die meisten Familien finanzieren ihren Lebensalltag aber in der Praxis „aus einem Topf". Als Stiefmutter oder Stiefvater finanzieren Sie Ihr Stiefkind damit oft automatisch mit. Was Sie für Ihr Stiefkind ausgeben, können Sie von dem Elternteil zurückverlangen, der dem Kind Unterhalt zahlen muss. Sie können maximal so viel zurück verlangen, wie der Elternteil Unterhalt zahlen müsste.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt, obwohl er zahlen müsste.
  • Der Stiefelternteil und der erziehende leibliche Elternteil sind verheiratet.

Unterhalt bei Adoption des Stiefkindes

Wenn Sie ihr Stiefkind adoptieren, müssen Sie, wie andere Eltern auch, für den Unterhalt Ihres Kindes aufkommen. Der leibliche Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, schuldet dem Kind dann keinen Unterhalt mehr.

Frage vom 28. März 2010 | 21:25

 Von 

Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)

Kindesmutter heiratet: Kindesunterhalt gestrichen!


Die bisher alleinerziehende und unverheiratet gewesene Mutter hat geheiratet, bekam bis dahin Unterhalt für das nun 8-jährige Kind vom Jugendamt,weil der Vater a) nie zahlte und b) jetzt lange Zeit im Knast sitzt. Nachdem die Mutter heiratete, stellte das Jugendamt die Unterhaltsvorschusszahlungen für das Kind ein, mit der Begründung, die Mutter habe ja geheiratet und jetzt entfalle der Unterhaltsvorschuss für ihr Kind. Durch ihre Ehe und das Einkommen ihres Mannes sei eine Lebensgemeinschaft entstanden, die für das Kind aufzukommen habe. Kann mir mal jemand sagen, was daran falsch oder richtig ist?
Ich bin der Meinung der Kindesvater (egal ob er im Knast sitzt oder ob er zahlungsfähig ist) ist weiter unterhaltspflichtig und wenn er nicht zahlt oder zahlen kann, muss das Jugendamt mit weiter Unterhaltsvorschüsse leisten.
Günther




#1

Antwort vom 28. März 2010 | 21:52

 Von 

Status: Student (2429 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo gclas,

das ist so richtig!
Nicht im Sinne von Gerechtigkeit, aber im Sinne des Gesetzes und der hiesigen (Un)Rechtsprechung.
Im folgenden Fall ist das Kind bereits 15, aber lies selbst:
BSG B14 AS 2/08 R

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"


#2

Antwort vom 28. März 2010 | 22:20

 Von 

Status: Weiser (17781 Beiträge, 8013x hilfreich)

@ARTiger,
wo ist der Zusammenhang zwischen AlgII und Unterhaltsvorschusszahlungen?

-----------------
"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."


#3

Antwort vom 28. März 2010 | 23:31

 Von 

Status: Student (2429 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo hamburgerin01,

UV wie ALGII dienen der temporären staatlichen Unterstützung von Bedürftigen.
Ist die Bedürftigkeit nicht mehr gegeben, entfällt der Anspruch auf Bezug.
In beiden Fällen wird dies zunächst angenommen, wenn sich die Leistungen beziehende Bedarfsgemeinschaft um ein solventes Mitglied zu einer möglichen Einstehensgemeinschaft entwickelt.
Im Falle des hier großzügig erscheinenden UVG geschieht dies mit der erneuten Eheschließung und ich spiele hier mal den Propheten: Noch!
In Anbetracht der Tatsache, dass immer mehr Pflichtige den Kindesunterhalt nach § 1612a BGB nicht mehr bedienen können, es aber immer mehr Pflichtige gibt, gehe ich von einer baldigen Änderung dahingehend aus, dass sich zukünftig die Einstehensgemeinschaften insgesamt auf alle im gemeinsamen Haushalt Lebenden frühzeitiger ausweiten werden.

Gute Nacht

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"


#4

Antwort vom 28. März 2010 | 23:43

 Von 

Status: Weiser (17781 Beiträge, 8013x hilfreich)

Hallo ARTiger,
auch wenn Du mit deinen Erläuterungen sicher recht hast, so ist doch die rechtliche Lage bei AlgII und bei ehelicher Lebensgemeinschaft völlig verschieden.
Hier gilt:

Unterhaltsvorschussgesetz
§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
....
2.im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, ....

-----------------
"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."


#5

Antwort vom 29. März 2010 | 03:45

 Von 

Status: Lehrling (1043 Beiträge, 183x hilfreich)


#6

Antwort vom 29. März 2010 | 08:17

 Von 

Status: Frischling (32 Beiträge, 11x hilfreich)


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.

Anwalt online fragen

Ab 30

Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden

  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support

Anwalt vor Ort

Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.

  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen

Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Wer zahlt Unterhalt wenn Mutter heiratet?

Wenn der Unterhaltsberechtigte erneut heiratet, geht die Unterhaltspflicht von dem Ex-Ehegatten auf den neuen über. Der ehemalige Unterhaltspflichtige muss dann regelmäßig keinen Unterhalt mehr an seinen ehemaligen Lebenspartner zahlen.

Welchen Einfluss auf den Kindesunterhalt hat eine neue Ehe?

Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten. Das bedeutet: Der Ehegatte hat bei Wiederheirat nach der Scheidung auf Unterhalt keinen Anspruch mehr, wenn eine neue Ehe eingegangen bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wird.

Was passiert wenn Unterhaltspflichtiger heiratet?

Sofern der unterhaltsberechtigte Ehegatte erneut heiratet, entfällt sein Unterhaltsanspruch gegenüber dem geschiedenen Ehegatten. Er hat nunmehr einen neuen Unterhaltsanspruch gegen seinen neuen Ehegatten.

Wann fällt die Unterhaltszahlung für die Kinder weg?

Wie viel Unterhalt dem Kind zusteht, hängt vom Einkommen der beiden Eltern ab. Es gilt die Düsseldorfer Tabelle in der Altersstufe ab 18 Jahre. Ab dem 18. Geburtstag ist das Kind allerdings nicht mehr betreuungsbedürftig, sodass beide Elternteile Barunterhalt leisten müssen – und zwar ihren Einkünften entsprechend.