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Nein. Als Stiefmutter oder Stiefvater müssen Sie rechtlich nicht für den Unterhalt Ihres Stiefkindes aufkommen. Die meisten Familien finanzieren ihren Lebensalltag aber in der Praxis „aus einem Topf". Als Stiefmutter oder Stiefvater finanzieren Sie Ihr Stiefkind damit oft automatisch mit. Was Sie für Ihr Stiefkind ausgeben, können Sie von dem Elternteil zurückverlangen, der dem Kind
Unterhalt zahlen muss. Sie können maximal so viel zurück verlangen, wie der Elternteil Unterhalt zahlen müsste. Show Die wichtigsten Voraussetzungen sind unter anderem:
Unterhalt bei Adoption des StiefkindesWenn Sie ihr Stiefkind adoptieren, müssen Sie, wie andere Eltern auch, für den Unterhalt Ihres Kindes aufkommen. Der leibliche Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, schuldet dem Kind dann keinen Unterhalt mehr. Frage vom 28. März 2010 | 21:25 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Kindesmutter heiratet: Kindesunterhalt gestrichen!
#1 Antwort vom 28. März 2010 | 21:52 Von Status: Student (2429 Beiträge, 212x hilfreich) Hallo gclas, das ist so richtig! Lieben Gruß ----------------- #2 Antwort vom 28. März 2010 | 22:20 Von Status: Weiser (17781 Beiträge, 8013x hilfreich) @ARTiger, ----------------- #3 Antwort vom 28. März 2010 | 23:31 Von Status: Student (2429 Beiträge, 212x hilfreich) Hallo hamburgerin01, UV wie ALGII dienen der temporären staatlichen Unterstützung von Bedürftigen. Gute Nacht ----------------- #4 Antwort vom 28. März 2010 | 23:43 Von Status: Weiser (17781 Beiträge, 8013x hilfreich) Hallo ARTiger, Unterhaltsvorschussgesetz ----------------- #5 Antwort vom 29. März 2010 | 03:45 Von Status: Lehrling (1043 Beiträge, 183x hilfreich) #6 Antwort vom 29. März 2010 | 08:17 Von Status: Frischling (32 Beiträge, 11x hilfreich) Und jetzt?Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
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Welchen Einfluss auf den Kindesunterhalt hat eine neue Ehe?Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten. Das bedeutet: Der Ehegatte hat bei Wiederheirat nach der Scheidung auf Unterhalt keinen Anspruch mehr, wenn eine neue Ehe eingegangen bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wird.
Was passiert wenn Unterhaltspflichtiger heiratet?Sofern der unterhaltsberechtigte Ehegatte erneut heiratet, entfällt sein Unterhaltsanspruch gegenüber dem geschiedenen Ehegatten. Er hat nunmehr einen neuen Unterhaltsanspruch gegen seinen neuen Ehegatten.
Wann fällt die Unterhaltszahlung für die Kinder weg?Wie viel Unterhalt dem Kind zusteht, hängt vom Einkommen der beiden Eltern ab. Es gilt die Düsseldorfer Tabelle in der Altersstufe ab 18 Jahre. Ab dem 18. Geburtstag ist das Kind allerdings nicht mehr betreuungsbedürftig, sodass beide Elternteile Barunterhalt leisten müssen – und zwar ihren Einkünften entsprechend.
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