5 jähriges Kind will nicht zum Vater

Umgangsrecht Kind – Rechtsgrundlage & Infos

  • Redaktion
  • Lesezeit: ca. 10 Minuten
  • Teilen
  • 31 Leser fanden diesen Artikel hilfreich.

Das Kind hat ein Umgangsrecht zu beiden Elternteilen sowie weiteren nahestehenden Bezugspersonen, wie Großeltern, Geschwister und Pflegeeltern. Gleichzeitig muss der Kontakt immer dem Kindeswohl dienlich sein. Der folgende Artikel thematisiert die Kontaktrechte des Kindes zu seinen Eltern sowie anderen Personen und erläutert, ob und wann ein Kind den Kontakt zu seinen Eltern verweigern darf.

  • Das Wichtigste in Kürze
  • Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
  • Neben den Eltern hat das Kind auch ein Umgangsrecht mit weiteren wichtigen Bezugspersonen.
  • Der Umgang muss stets dem Kindeswohl dienlich sein.
  • Das Kind kann den Kontakt zu einem Elternteil verweigern.

Umgangsrecht des Kindes – Rechtsgrundlage

Das Umgangsrecht ist ein Begriff des Familienrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Der Umgang soll dem Kindeswohl dienlich sein und die Beziehung des Kindes zu nahestehenden Personen stärken und fördern.

Insbesondere nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern soll das Verhältnis zwischen Kind und beiden Elternteilen erhalten bleiben. Das Kind hat ein Umgangsrecht mit Vater und Mutter und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht auf Umgang mit dem Kind. 

5 jähriges Kind will nicht zum Vater

Darüber hinaus hat das Kind auch ein Kontaktrecht zu weiteren nahen Bezugspersonen, wie beispielsweise den Umgang mit den Großeltern, Geschwistern, Stiefeltern und Pflegeeltern.

  • Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
  • Ferner hat das Kind ein Umgangsrecht für weitere nahestehende Bezugspersonen.
  • Der Umgang muss dem Kindeswohl dienlich sein.

Sorgerecht und Umgangsrecht beim Kind

Das Sorgerecht und das Umgangsrecht sind strikt voneinander zu trennen. Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer Kindeswohlgefährdung, ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Ein Elternteil hat mit oder ohne Sorgerecht ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Der einzig wichtige Unterschied zwischen einem sorgeberechtigten und einem nicht sorgeberechtigten Elternteil ist die Entscheidungsbefugnis der Elternteile. Das Umgangsrecht besteht beim alleinigen und gemeinsamen Sorgerecht.

Umgangsrecht mit den Großeltern

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit den Großeltern, sofern der Kontakt dem Kindeswohl entspricht. Jedoch gibt es beim Umgangsrecht der Großeltern einen Unterschied zum Kontaktrecht der Eltern. Bei den Eltern geht man davon aus, dass der Umgang stets dem Kindeswohl dienlich ist, sofern keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Beim Umgang mit den Großeltern muss zunächst geprüft werden, ob es der Kindesentwicklung förderlich ist. Bei Familienkonflikten zwischen Eltern und Großeltern oder Inakzeptanz des Erziehungsvorrangs der Eltern kann der Kontakt zu den Großeltern ausgeschlossen werden. Jedoch können Spannungen zwischen Eltern und Großeltern nicht immer als Grund für eine Umgangsverweigerung hergenommen werden.

Umgangsrecht mit dem Vater

In den meisten Fällen lebt das Kind bei der Mutter, die der betreuende Elternteil mit der elterlichen Sorge ist. Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt in der Regel das gemeinsame Sorgerecht der Eltern bestehen. Bei Ausnahmen hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Sowohl Väter mit Sorgerecht als auch Väter ohne Sorgerecht haben ein Umgangsrecht, sofern dieses nicht aufgrund einer Kindeswohlgefährdung vom Gericht entzogen wurde. Sollten Sie weiterführende und detaillierte Informationen zum Umgangsrecht für den Vater benötigen, möchten wir Sie auf unseren Leitartikel verweisen.

Besuchsrecht für ein Kind in der Pflegefamilie

Ein Kind, das dauerhaft in einer Pflegefamilie lebt und seine Pflegeeltern emotional als Mutter und Vater betrachtet, kann durchaus Besuchsrecht zu seinen leiblichen Eltern haben, sofern der Kontakt keine traumatischen Erfahrungen weckt. Gemäß Pflegevertrag verpflichten sich die Pflegeeltern dazu, den Kontakt zu den leiblichen Eltern zu fördern und achten. Das Besuchsrecht dient dazu, dass das Kind seine leiblichen Eltern kennt. Ziel dieser Kontakte ist es:

  • Falls eine Rückkehr zu den leiblichen Eltern geplant ist, müssen häufiger Kontakt stattfinden, um die Bindungen des Kindes zu seinen Eltern zu festigen und stärken.
  • Bei dauerhaftem Verbleib in der Pflegefamilie sind Besuchskontakte nur sinnvoll, wenn das Kind dadurch, seine Eltern angstfrei erleben kann und der Kontakt dem Kindeswohl dient.
  • Besuchskontakte bei Dauerpflege sind nur dann empfehlenswert, wenn die Eltern dem Kind zeigen, dass sie mit den Pflegeeltern einverstanden sind und deren Rollen akzeptieren.

Besuchsrecht mit Ihrem Anwalt regeln und umsetzen!

Mit unseren Anwälten bestens beraten! Finden Sie noch heute den passenden Anwalt für Familienrecht und einigen Sie sich auf faire Besuchsrechte!

5 jähriges Kind will nicht zum Vater

Wie gestaltet sich der Umgang mit dem Kind?

Die Ausgestaltung des Umgangsrechts ist gesetzlich nicht geregelt, sondern kann von den Eltern individuell vereinbart werden. Nur im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den Eltern, legt das Familiengericht eine Umgangsregelung fest. Nach einer Trennung oder Scheidung lebt das Kind meist im Haushalt eines Elternteils und das andere Elternteil pflegt ein Umgangsrecht mit dem Kind. Man bezeichnet dies auch als Residenzmodell, welches für nicht sorgeberechtigte und sorgeberechtigte Elternteile möglich ist.

Das Wechselmodell ist hingegen nur für umgangsberechtigte Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht möglich. Beim Wechselmodell wird das Kind zu gleichen Teilen von beiden Elternteilen betreut. Sie wechseln sich mit der Betreuung ab, was wiederum einer hohen Abstimmungs- und Kooperationsbereitschaft bedarf. Außerdem darf das Kindeswohl durch diese Vorgehensweise nicht gefährdet sein.

Umgangsformen – Welche Art von Kontakt ist möglich?

Das Kontaktrecht gibt dem Kind die Befugnis, einen Elternteil oder eine andere Person in regelmäßigen Abständen zu sehen. Neben dem persönlichen Kontakt zählt aber auch der Brief-, E-Mail- und Telefonkontakt zum Umgang. Bei älteren Kindern zählen auch jegliche Kommunikationsformen über Nachrichtendienste (Skype, Facebook Messenger, WhatsApp, Instagram) zum Umgangsrecht des Kindes. Für die Besuchszeit kann der umgangsberechtigte Elternteil selbst bestimmen, welche Aktivitäten er mit seinem Kind unternimmt oder wo sich das Kind aufhält. Hierfür benötigt er kein Sorgerecht. Wie das Umgangsrecht des Kindes im Konkreten auszugestalten ist, wird gesetzlich nicht festgelegt, sondern obliegt den individuellen Umgangsvereinbarungen der Eltern. Sollten die Eltern allerdings keine Umgangsregelungen vereinbaren können, übernimmt das Gericht die Entscheidungsbefugnis.

Wann entscheidet das Gericht über die Umgangsregelungen?

Finden die Eltern keine einvernehmliche Lösung für den Umgang mit dem Kind, kann der nicht betreuende Elternteil beim Familiengericht eine Umgangsrechtsbewilligung beantragen. Dann legt das Gericht die Umgangsregelungen fest und beide Elternteile müssen sich an die gerichtlichen Anordnungen halten. Gerichtliche Entscheidungen sollten stets die Notlösung sein, da es die Aufgabe der Eltern ist, sich zunächst zu einigen. Das Familiengericht weist die Eltern vor einer gerichtlichen Entscheidung auf die Beratungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfeträger hin.

Bevor der Rechtsweg eingeleitet wird, sollte daher die Hilfe des Jugendamts für das Umgangsrecht in Anspruch genommen werden. Dieses greift dann vermittelnd ein und versucht eine Lösung mit beiden Elternteilen zu erarbeiten. Eine außergerichtliche Lösung über eine Mediation oder weitere Möglichkeiten ist ratsam. Wird das Gericht über das Umgangsrecht des Kindes entscheiden, achtet es auf das Alter des Kindes. Je älter das Kind ist, desto länger dauert das Besuchsrecht am Stück.

  • Bei kleineren Kindern wird meist ein wöchentlicher Besuch für einige Stunden angeordnet.
  • Für Kinder ab 3 Jahren werden erstmals Übernachtungen in Betracht gezogen.
  • Schulkinder dürfen regelmäßig beim anderen Elternteil übernachten und einen Teil der Ferien mit ihnen verbringen.
  • Des Weiteren ist die Entscheidung des Gerichts auch davon abhängig, wie das nicht betreuende Elternteil bislang zum Kind stand. Bestand vorher wenig Kontakt zum Kind, wird das Gericht den Umgang nicht intensivieren.

Wie oft darf das Kind die Eltern sehen?

Wie oft das Kind den anderen Elternteil sehen kann, ist abhängig von den Vereinbarungen der Eltern oder der gerichtlichen Anordnung. Eine gängige Regelung ist die 14-tägige Wochenendregelung, bei welcher der andere Elternteil das Kind alle 14 Tage am Wochenende von Freitagnachmittag bis Sonntagabend zu sich nehmen darf. Allerdings sind die Regelungen stets vom Alter des Kindes sowie seinen eigenen Bedürfnissen abhängig. Darüber hinaus kann Schicht- oder Wochenendarbeit die Eltern dazu veranlassen, andere Umgangsregelungen zu treffen.

Die folgenden Umgangsregelungen werden häufig praktiziert:

  • Kleinkinder: 5 Stunden pro Woche
  • Kindergartenkinder: Ein Tag in der Woche oder zwei Tage alle zwei Wochen
  • Schulkinder: Jedes zweite Wochenende von Freitagnachmittag bis Sonntagabend.

Mitspracherecht – Ab wann kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen?

In gewissem Maße hat das Kind ein Mitspracherecht, wenn es um den Umgang mit einem Elternteil geht. Inwieweit der Kindeswille zu berücksichtigen ist, wird jedoch im Einzelfall geprüft, denn unter Umständen kann auch eine Manipulation Dritter vorliegen. Bevor ein Ausschluss des Umgangsrechts aufgrund des Kindeswillen erfolgt, wird das Gericht alle Umstände prüfen. Alternativ kann die Steigerung der Kontaktdauer oder ein begleitetes Umgangsrecht erfolgen. Bei der rechtlichen Entscheidung spielen folgende Aspekte eine Rolle:

  • Alter und Reife des Kindes
  • Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes
  • Vertrautheitsgrad zwischen Kind und Elternteil
  • Entfernung der Wohnsitze
  • Berufliche und persönliche Situation der Elternteile

Umgangsrecht für ein 14-jähriges Kind

Am wann kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen? Prinzipiell unterliegen Minderjährige der Weisungsbefugnis eines Sorgeberechtigten bzw. einer gerichtlichen Anordnung. Erst bei Volljährigkeit kann ein Kind über den Umgang selbst bestimmen. Laut Umgangsrecht ist dann der Kindeswille ausschlaggebend, nichtsdestotrotz ist das Kindeswohl immer der Maßstab. Es steht auch entgegen des Kindeswillen oder den Rechten der Eltern.

Im Umgangsrecht ist der Kindeswille nicht in jedem Alter gleich zu bewerten. Je älter das Kind ist, desto eher wird sein Wille vor Gericht berücksichtigt. Das Gericht nimmt an, dass ein Kind ab 12 Jahren die Reife hat, auch eigenständige und stabile Entscheidungen zu treffen. In den meisten Fällen findet ein völliger Ausschluss des Kontaktrechts jedoch nur bei Kindeswohlgefährdung (z.B. bei Missbrauch) statt.

Manipulation des Kindes

Die Manipulation des Kindes zum Nachteil des Umgangsberechtigten ist rechtswidrig. Wird das Kind durch einen Dritten beeinflusst, dann gilt der Kindeswille nicht. Ferner sind die Eltern dazu angehalten, im Rahmen ihrer Pflichten, den Kontakt zum jeweils anderen Elternteil zu fördern und mitwirkend zu helfen. Dabei haben sie jegliche Beeinflussung und negative Handlungsweisen zu unterlassen, die sich negativ auf den Kontakt des Umgangsberechtigten auswirkt. Liegt eine Beeinflussung vor, kann das Familiengericht sogar bei Jugendlichen noch das Umgangsrecht gegen den Kindeswillen durchsetzen. Ein psychologisches Gutachten des Kindes soll klären, inwieweit der Kindeswille mit dem Kindeswohl gleichzusetzen ist.

Hinweis!

Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum Nachteil des anderen Elternteils beeinträchtigt. Die Manipulation zum Nachteil des Umgangsberechtigten ist gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) illegal.

Umgang verweigern – Wann ist das möglich?

Sowohl das Kind kann den Umgang verweigern als auch das umgangsberechtigte Elternteil. In anderen Fällen kann es auch passieren, dass das betreuende Elternteil dem Umgangsberechtigten den Kontakt mit dem Kind verweigert. Insbesondere letzte Variante ist nicht unüblich, wenn die beiden Elternteile nach einer Scheidung oder Trennung zerstritten sind und Konflikte über das Kind austragen.

Kann das Kind den Umgang verweigern?

Was passiert, wenn das Kind den Umgang nicht will? Muss ein Kind gegen seinen Willen zum Vater? Man darf ein Kind nicht zum Umgang zwingen, wenn es diesem ablehnend entgegensteht. Dies stellt eine Missachtung des Kindeswillens dar und bedeutet letztendlich eine Kindeswohlgefährdung.

Möchte ein Kind keinen Kontakt zum anderen Elternteil, muss jedoch hinterfragt werden, warum dies so ist. In einigen Fällen kann eine Beeinflussung durch Dritte vorliegen oder das Kind verweigert den Kontakt zugunsten des betreuenden Elternteils, weil es weiß, dass er dies nicht gerne sieht. Nichtsdestotrotz hat das Kind auch einen eigenen Willen, der Gehör finden sollte. Je älter das Kind ist, desto mehr ist sein Wille bei der Umgangsentscheidung zu berücksichtigen. Es soll das Gefühl haben, eine selbstständige und eigenverantwortliche Person zu sein, die ihr Leben selbst bestimmen kann und Entscheidungen treffen darf, die letztendlich akzeptiert werden.

Doch nicht immer stimmt der Kindeswille mit dem Kindeswohl überein. Ist eine Manipulation durch Dritte sichtbar, kann das Gericht auch gegen den Kindeswillen entscheiden, um einer Entfremdung zum anderen Elternteil entgegenzuwirken. Es ist zu prüfen, ob die Ablehnung des Kindes eine eigene Entscheidung ist – ganz gleich, ob nachvollziehbar oder nicht. Es gibt die Möglichkeit, den Kontakt unter Beisein des Jugendamtes an einem neutralen Ort stattfinden zu lassen.

Das begleitete Umgangsrecht

Ziel des begleiteten Besuchsrechts ist es, dass die Beteiligten lernen, den Kontakt anschließend selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Der begleitete oder betreute Umgang eines Kindes kann entweder von einem Familiengericht oder nach Vereinbarung der Eltern erfolgen. Der betreute Kontakt kann beim Jugendamt beantragt werden. Die Intention des begleiteten Umgangsrechts ist es, den Kontakt zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind aufrechtzuerhalten.

Somit können Kontaktabbrüche zwischen dem Kind und dem Elternteil vermieden und eine Kontaktanbahnung unterstützt werden. Durch die Begleitung einer neutralen dritten Person kann, wird der Umgang und Wohl des Kindes überwacht. Außerdem dient das begleitete Besuchsrecht dazu, Konflikte zwischen den Beteiligten zu verringern oder zu beenden. Ein begleitetes Besuchsrecht kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Die Eltern sind nicht bereit, Absprachen zu treffen.
  • Das Kind hatte bisher keinen Kontakt zum Umgangsberechtigten oder der Kontakt war lange unterbrochen.
  • Der umgangsberechtigte Elternteil ist suchtmittelabhängig oder psychisch krank.
  • Es besteht ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder auf körperliche Misshandlung durch den Umgangsberechtigten.
  • Der umgangsberechtigte Elternteil hat keine Erziehungskompetenz und gefährdet die Sicherheit und Versorgung des Kindes.
  • Es besteht Entführungsgefahr.

Umgangsrecht Kind – Warum ist ein Anwalt sinnvoll?

Ein Anwalt für Familienrecht ist immer dann notwendig, wenn das Umgangsrecht eingeklagt werden muss. Untersagt das betreuende Elternteil dem umgangsberechtigten Elternteil den Kontakt, muss dieser seine Ansprüche auf Kontakt einklagen. In der Regel kann zunächst mithilfe des Jugendamtes das Umgangsrecht durchgesetzt und eine einvernehmliche Besuchsregelung bewirkt werden. Wehrt sich das Elternteil jedoch weiterhin vehement, muss der gerichtliche Weg eingeschlagen werden.

Ein Anwalt für Familienrecht berät Sie ausführlich über Ihr Besuchsrecht und erläutert Ihnen die weitere Vorgehensweise. Unter Umständen kann er den nötigen Nachdruck beim anderen Elternteil verleihen, um eine außergerichtliche Lösung zu erzielen. Durch die gezielte anwaltliche Unterstützung können Sie wertvolle Zeit sparen und den Vorgang beschleunigen. Kontaktieren Sie nun einen unserer erfahrenen Rechtsexperten!

5 jähriges Kind will nicht zum Vater

Lassen Sie das Umgangsrecht jetzt prüfen!

Eine Trennung ist schon stressig genug. Finden Sie die passende Lösung für Ihre Lebenssituation mit einem Anwalt für Familienrecht.

FAQ: Umgangsrecht des Kindes

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen sowie zu weiteren nahestehenden Personen, wie Großeltern, Geschwister und Pflegeeltern. Bei allen Umgangsentscheidungen hat das Kindeswohl höchste Priorität, d.h. der Kontakt muss stets förderlich für die Entwicklung des Kindes sein.

Das Kind kann nicht zum Kontakt mit einem Elternteil gezwungen werden, da dies eine Missachtung des Kindeswillens und eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen würde. Nichtsdestotrotz müssen die Ursachen der Umgangsverweigerung des Kindes geprüft werden. Bei Manipulation durch Dritte, muss das Gericht den Kindeswillen nicht beachten.

Dies ist von den einvernehmlichen Regelungen der Eltern oder einer gerichtlichen Anordnung abhängig. Eine rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung des Umgangsrechts gibt es nicht. Ältere Kinder können einen häufigeren Kontakt mit dem Elternteil pflegen.

5 jähriges Kind will nicht zum Vater

Ein Beitrag der juristischen Redaktion

Unsere juristische Redaktion erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Rechtsthemen zu bieten, die jedoch lediglich eine erste Information darstellen und keine anwaltliche Beratung ersetzen können.

War dieser Artikel hilfreich für Sie?

Geben Sie uns Feedback, damit wir unsere Qualität immer weiter verbessern können.

Weitere interessante Beiträge zum Thema:

Was passiert wenn ein Kind nicht zum Vater will?

Steht das Kind dem Umgang, zum Beispiel mit dem Vater, jedoch stark ablehnend gegenüber, kann dies nicht nur gegen dessen Willen sein, sondern sich unter Umständen auch negativ auf das Kindeswohl auswirken. Doch auch die Manipulation des Kindes durch den anderen Elternteil kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen.

Ist es normal wenn die Kinder nicht zum Papa wollen?

Sie erklärt: "Wenn Kinder nicht zu einem Elternteil wollen, gibt es dafür nicht immer einen konkreten Grund. Die Kinder haben in solchen Situationen oft einen Loyalitätskonflikt und meinen zu spüren, dass es beispielsweise von der Mutter nicht gewünscht ist, wenn sie zum Vater gehen.

Kann man ein Kind zwingen zu seinem Vater zu gehen?

Man darf ein Kind nicht zum Umgang zwingen, wenn es diesem ablehnend entgegensteht. Dies stellt eine Missachtung des Kindeswillens dar und bedeutet letztendlich eine Kindeswohlgefährdung. Möchte ein Kind keinen Kontakt zum anderen Elternteil, muss jedoch hinterfragt werden, warum dies so ist.

Wann muss Kind nicht mehr zum Vater?

Fazit: Je älter Kinder werden, desto mehr ist ihr Wille bei der Frage, ob und in welchem Umfang sie mit einem Elternteil Umgang haben müssen, zu berücksichtigen. Wurde der Kinderwille aber offensichtlich von Dritten negativ beeinflusst, darf er vom Gericht unbeachtet bleiben.