Unter welchen Voraussetzungen erhält man den mittleren Abschluss der Berufsschule in Bayern?

Ausbildung an einer Berufsschule

Für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Mittleren Reife im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung an einer Berufsschule sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • der Hauptschulabschluss/der qualifizierte Hauptschulabschluss/die Berufsreife/ die Berufsreife mit Leistungsfeststellung,
  • der erfolgreiche Abschluss eines mindestens zweijährigen anerkannten Ausbildungsberufes,
  • mindestens zwei Jahre erteilter Unterricht der besuchten Fachklasse nach den jeweils gültigen Stundentafeln,
  • ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Unterrichtsfächern der Stundentafel und keine „mangelhaft“ oder „ungenügend“ lautenden Endnoten und
  • eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Ausbildung in einer Fremdsprache oder nach Feststellung durch die Schule ein gleichwertiger Bildungsstand.

Die Anerkennung erfolgt durch die besuchte Berufliche Schule.


Ausbildung an einer Berufsfachschule und Höheren Berufsfachschule

Für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Mittleren Reife im Zusammenhang mit einigen Berufsausbildungen an Berufsfachschulen und Höheren Berufsfachschulen für Gesundheitsfachberufe und sozialpflegerische Berufe sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • der erfolgreiche Abschluss des Bildungsgangs,
  • ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und
  • ausreichende Fremdsprachenkenntnisse entsprechend einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht oder Fremdsprachenkenntnisse auf dem Referenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Die Anerkennung erfolgt durch die besuchte Berufliche Schule.

In Einzelfällen, zum Beispiel wenn die Berufliche Schule geschlossen wurde, kann ein Antrag an das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern gerichtet werden.


Antragsverfahren

Mit dem Antrag sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • formloses Anschreiben,
  • Abschlusszeugnis, aus dem der Erwerb des (qualifizierten) Hauptschulabschlusses oder der Berufsreife (mit Leistungsfeststellung) hervorgeht (Original oder amtlich beglaubigte Kopie),
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule/ (Höheren) Berufsfachschule (Original oder amtlich beglaubigte Kopie),
  • ggf. Nachweis über eine Namensänderung.

Amtliche Beglaubigungen können z. B. in öffentlichen Einrichtungen oder Ämtern einer Stadt oder eines Landkreises oder bei Notaren vorgenommen werden.

Die Anerkennung erfolgt in Form eines Bescheides, mit dem zugleich eine Verwaltungsgebühr gemäß der „Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kostenverordnung Bildungsministerium - KostVO BM M-V)“ verbunden ist.

Rechtliche Grundlagen:
§ 13 der Verordnung über die Berufsschule in Mecklenburg-Vorpommern (Berufsschulverordnung - BSVO M-V)
§ 8 Abs. der Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und der Sozialpflege (Gesundheits- und Sozialpflege-Berufsfachschulverordnung - GSBFSVO M-V)

Bitte schicken Sie Ihren Antrag an folgende Adresse:

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Schule und Lehrkräftegewinnung, Referat 230

z.Hd. Claudia Jungbluth 

Werderstraße 124
19055 Schwerin

Gesetzliche Grundlagen:

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (BSO)

Schulordnung über die Mittelschulen in Bayern (MSO)

Folgende Schulabschlüsse können über die Berufsschule erworben werden:

 1. Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule

Eine dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule entsprechende Schulbildung hat erworben, (u. a.) wer

  1. die Berufsschule erfolgreich besucht hat oder
  2. ein einjähriges Vollzeitschuljahr an der Berufsschule erfolgreich abgeschlossen hat.
 2. Mittlerer Schulabschluss

Der Mittlere Schulabschluss wird mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule verliehen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung 
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notenschnitt vom mindestens 3,0
  • Nachweis ausreichender Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts

Möglichkeiten zum Nachwies ausreichender Englischkenntnisse für den Mittleren Schulabschluss an der Berufsschule:

  • Note 4 im Abschlusszeugnis der Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss/Mittelschulabschluss)
  • Note 4 im Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Note 4 bei nachträglicher externer Quali-Prüfung nur im Fach Englisch
  • Note 4 im Jahreszeugnis der 9. oder 10. Klasse eines Gymnasiums, einer Realschule oder einer Wirtschaftsschule

Es wird der Leistungsstand eines fünfjährigen Pflichtunterrichts zugrunde gelegt.

Die geforderten Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein anerkanntes KMK- Zertifikat.

Härtefälle:

In Ausnahmefällen kann eine andere moderne Fremdsprache als Englisch anerkannt werden.

 3. Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss

Der Qualifizierte berufliche Bildungsabschluss ist ein mittlerer Schulabschluss und wird auf Antrag von der Mittelschule ausgestellt, an der der Qualifizierende Mittelschulabschluss (Quali) erworben wurde. (vgl. Art. 7a, Abs 5 BayEUG)

Voraussetzungen:

  • ausreichende Leistungen in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen
  • Durchschnittsnote von mindestens 3,00 in der Abschlussprüfung der Berufsausbildung (bei IHK, HWK)
  • qualifizierender Abschluss der Mittelschule
     

Weitere Informationen über:

Mein Bildungsweg: Der Online-Wegweiser des Bildungssystems in Bayern. Mit virtueller Infografik:

 www.mein-bildungsweg.de

Unter welchen Voraussetzungen kann der mittlere Bildungsabschluss im Rahmen einer Berufsausbildung erworben werden?

ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Unterrichtsfächern der Stundentafel und keine „mangelhaft“ oder „ungenügend“ lautenden Endnoten und. eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Ausbildung in einer Fremdsprache oder nach Feststellung durch die Schule ein gleichwertiger Bildungsstand.

Wie erreiche ich den mittleren Schulabschluss?

Die Mittlere Reife kann auch auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden. Voraussetzung hierfür ist ein Hauptschulabschluss. An Fernschulen, Abendschulen (Abendrealschule oder Abendgymnasium), Volkshochschulen oder Kollegs kann der Abschluss nachgeholt werden.

Was ist ein mittlerer Bildungsabschluss Bayern?

Der erfolgreiche Mittelschulabschluss ist der niedrigste bayerische Schulabschluss. Das Zeugnis über den erfolgreichen Mittelschulabschluss erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 4,0 bestanden hat.

Welchen Abschluss habe ich nach abgeschlossener Berufsausbildung Bayern?

Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule Wenn Sie Ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie sich - unter bestimmten Voraussetzungen - den mittleren Schulabschluss über die Berufsschule anerkennen lassen.