Ausbildung an einer Berufsschule Show
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Mittleren Reife im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung an einer Berufsschule sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Die Anerkennung erfolgt durch die besuchte Berufliche Schule.
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Mittleren Reife im Zusammenhang mit einigen Berufsausbildungen an Berufsfachschulen und Höheren Berufsfachschulen für Gesundheitsfachberufe und sozialpflegerische Berufe sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Die Anerkennung erfolgt durch die besuchte Berufliche Schule. In Einzelfällen, zum Beispiel wenn die Berufliche Schule geschlossen wurde, kann ein Antrag an das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern gerichtet werden.
Mit dem Antrag sind folgende Nachweise vorzulegen:
Amtliche Beglaubigungen können z. B. in öffentlichen Einrichtungen oder Ämtern einer Stadt oder eines Landkreises oder bei Notaren vorgenommen werden. Die Anerkennung erfolgt in Form eines Bescheides, mit dem zugleich eine Verwaltungsgebühr gemäß der „Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kostenverordnung Bildungsministerium - KostVO BM M-V)“ verbunden ist. Rechtliche Grundlagen: Bitte schicken Sie Ihren Antrag an folgende Adresse: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern z.Hd. Claudia Jungbluth Werderstraße 124 Gesetzliche Grundlagen:Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (BSO) Schulordnung über die Mittelschulen in Bayern (MSO) Folgende Schulabschlüsse können über die Berufsschule erworben werden:1. Der erfolgreiche Abschluss der MittelschuleEine dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule entsprechende Schulbildung hat erworben, (u. a.) wer
2. Mittlerer SchulabschlussDer Mittlere Schulabschluss wird mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule verliehen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:
Möglichkeiten zum Nachwies ausreichender Englischkenntnisse für den Mittleren Schulabschluss an der Berufsschule:
Es wird der Leistungsstand eines fünfjährigen Pflichtunterrichts zugrunde gelegt. Die geforderten Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein anerkanntes KMK- Zertifikat. Härtefälle: In Ausnahmefällen kann eine andere moderne Fremdsprache als Englisch anerkannt werden. 3. Qualifizierter beruflicher BildungsabschlussDer Qualifizierte berufliche Bildungsabschluss ist ein mittlerer Schulabschluss und wird auf Antrag von der Mittelschule ausgestellt, an der der Qualifizierende Mittelschulabschluss (Quali) erworben wurde. (vgl. Art. 7a, Abs 5 BayEUG) Voraussetzungen:
Weitere Informationen über: Mein Bildungsweg: Der Online-Wegweiser des Bildungssystems in Bayern. Mit virtueller Infografik: www.mein-bildungsweg.de Unter welchen Voraussetzungen kann der mittlere Bildungsabschluss im Rahmen einer Berufsausbildung erworben werden?ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Unterrichtsfächern der Stundentafel und keine „mangelhaft“ oder „ungenügend“ lautenden Endnoten und. eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Ausbildung in einer Fremdsprache oder nach Feststellung durch die Schule ein gleichwertiger Bildungsstand.
Wie erreiche ich den mittleren Schulabschluss?Die Mittlere Reife kann auch auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden. Voraussetzung hierfür ist ein Hauptschulabschluss. An Fernschulen, Abendschulen (Abendrealschule oder Abendgymnasium), Volkshochschulen oder Kollegs kann der Abschluss nachgeholt werden.
Was ist ein mittlerer Bildungsabschluss Bayern?Der erfolgreiche Mittelschulabschluss ist der niedrigste bayerische Schulabschluss. Das Zeugnis über den erfolgreichen Mittelschulabschluss erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 4,0 bestanden hat.
Welchen Abschluss habe ich nach abgeschlossener Berufsausbildung Bayern?Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule
Wenn Sie Ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie sich - unter bestimmten Voraussetzungen - den mittleren Schulabschluss über die Berufsschule anerkennen lassen.
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