Wie stellt man blaue Zone ein?

Was sind Blaue Zonen? Leichte Motorwagen können in den Blauen Zonen nur für bestimmte Zeit und gemäss der am Fahrzeug anzubringenden Parkscheibe abgestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Parkkarte zu erwerben. Diese berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Blauen Zone.

weitere Informationen zu den Blauen Zonen

Gelten Blaue Zonen auch an Samstagen? Ja, von 8.00 bis 19.00 Uhr Wann sind die Blauen Zonen «in Betrieb»? Montag bis Samstag, von 8.00 bis 19.00 Uhr. Welche Tage gelten in der Stadt Zürich als gesetzliche Feiertage? 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, 1. Mai, Pfingstmontag, 1. August, 25. und 26. Dezember
Wie lange darf man in Blauen Zonen mit der Parkscheibe parkieren?

Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen gilt eine zeitliche Parkbeschränkung nur, wenn eine Zusatztafel dies signalisiert.

Das Einstellrad auf der Parkscheibe muss immer auf den der Ankunftszeit folgenden Strich eingestellt werden.

Beispiel
Ankunftszeit:     09.05 Uhr
Einstellung:      09.30 Uhr
Abfahrtszeit:     10.30 Uhr  

Zwischen 19.00 und 7.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 8.00 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.

Gibt es eine Wochen- oder Monatsparkkarte? Nein. Es gibt nur Parkkarten (Anwohnerparkkarten und Gewerbeparkkarten) für ein ganzes Kalenderjahr. Wo können Tagesbewilligungen für die Blauen Zonen bezogen werden? Bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr sowie bei den Regional- und Quartierwachen der Stadtpolizei Zürich. Einige Bewilligungen sind unter www.parkkarten.ch online erhältlich. Wo kann man im Kreis 1 mit der Tagesbewilligung für die Blauen Zonen parkieren? Im Kreis 1 gibt es keine Blauen Zonen. Ich ziehe um. Wo kann ich Parkfelder der Blauen Zone für Umzüge reservieren lassen und erhalte ich Auskunft über die damit verbundenen Kosten?

Die Stadtpolizei kann für Ihren Umzug Parkfelder zur Verfügung stellen. Bitte melden Sie sich bei der Polizeidienststelle im entsprechenden Postleitzahlen-Kreis.

Übersicht Dienststellen der Stadtpolizei Zürich

Ich wurde fürs Parkieren in der Blauen Zone gebüsst. An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit der Busse nicht einverstanden bin bzw. die Busse anfechten will? Die Dienstabteilung Verkehr ist nicht für Bussen zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Zentralstelle für Verkehrs- und Ordnungsbussen Ich ziehe innerhalb der Stadt Zürich in einen anderen Postleitzahlkreis/ich ziehe aus der Stadt Zürich weg. Wie erhalte ich eine Bewilligung für meinen neuen Wohnsitz in der Stadt Zürich/Wie funktioniert die Rückgabe der Bewilligung? Die entsprechenden Informationen finden Sie auf dem untenstehenden Merkblatt:

Wie stellt man blaue Zone ein?

Die Parkscheibe dient als Kontrollinstrument für Parkzeitbeschränkungen in den Blauen Zonen. Die Parkscheibe ist auch auf denjenigen Parkfeldern einzusetzen, welche mit dem Signal "Parkieren mit Parkscheibe" und einer die maximale Parkdauer anzeigenden Zusatztafel beschildert sind.

Anwenden der Parkscheibe
Auf Strassen und Plätzen in der Blauen Zone ist das Parkieren an Werktagen (Montag bis Samstag) zeitlich beschränkt. Bei jedem in einer Blauen Zone parkierten Fahrzeug muss eine Parkscheibe gut sichtbar angebracht werden.  

Gebüsst wird, wenn

  • die Parkscheibe nicht gut oder nicht vollständig sichtbar ist.
  • die Ankunftszeit falsch eingestellt wurde.
  • die maximal zulässige Parkdauer überschritten wurde.
  • die Ankunftszeit neu eingestellt wurde, ohne dass das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt worden ist. 
  • eine nicht den Vorschriften entsprechende Parkscheibe verwendet wird ( siehe auch hier )

Anmerkungen: elektronische Parkscheiben sind nicht erlaubt. 

Einstellen der Parkscheibe
Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen gilt eine zeitliche Parkbeschränkung nur, wenn eine Zusatztafel dies signalisiert.

Das Einstellrad auf der Parkscheibe muss immer auf den der Ankunftszeit folgenden Strich eingestellt werden.

Beispiel
Ankunftszeit:     09.05 Uhr
Einstellung:      09.30 Uhr
Abfahrtszeit:     10.30 Uhr  

Zwischen 19.00 und 7.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 8.00 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.

Die Bestimmungen über den Gebrauch der Parkscheibe und die in der Blauen Zone erlaubte Parkzeit stehen auch auf der Rückseite der Parkscheibe. 

Bezug

Parkscheiben können unter anderem bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr (Mühlegasse 18), bei den Wachen der Stadtpolizei Zürich oder im Fachhandel bezogen werden.

Wie blaue Zone einstellen?

Im günstigsten Fall parkierst du bis zu 1 Stunde und 29 Minuten. Beispiel: Du parkierst um 15.31 Uhr in der blauen Zone. Somit stellst du die Parkscheibe auf 16.00 Uhr ein und darfst nun bis 17.00 Uhr parkieren.

Wie stelle ich die Blaue Parkkarte?

Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein? Sie wird auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt. Beispiel: Wird das Auto um 16.05 Uhr abgestellt, muss der Fahrer die Parkscheibe auf 16.30 Uhr stellen. Alles andere ist falsch und kann ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro nach sich ziehen.

Wie lange darf man in der Blauen Zone stehen?

Die korrekte Antwort lautet; eine Stunde! Plus die angebrochene halbe Stunde. Fahrzeuge dürfen an Werktagen (auch der Samstag gilt als Werktag) zwischen 08:00 Uhr und 11:30 Uhr sowie zwischen 13:30 Uhr und 18:00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone parkiert werden.

Wie funktioniert blaue Zone Zürich?

Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr.