Kann man zum Rentenantrag gezwungen werden?

Laut dem Bericht „Blickpunkt Arbeitsmarkt: Situation von Älteren“, welcher im Dezember 2016 von der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben wurde, sind ältere Personen stärker als andere Gruppen in Deutschland von Arbeitslosigkeit betroffen. Kann eine Zwangsrente mit 63 Jahren vom Jobcenter angeordnet werden?

Das Wichtigste zur Zwangsverrentung kurz und knapp zusammengefasst

Was ist die Zwangsverrentung?

In der Regel sind ältere Langzeitarbeitslose in Deutschland dazu verpflichtet, schon mit 63 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen – auch wenn ihnen dadurch finanzielle Einbußen durch Abschläge drohen.

Wie sieht es mit der Zwangsverrentung in der Praxis aus?

Seit Januar 2017 wird von einer Zwangsverrentung durch das Jobcenter abgesehen, wenn der Betroffene als Folge auf die Grundsicherung im Alter angewiesen wäre.

Wie verhält es sich beim Bezug von ALG 1?

Eine Zwangsrente bei ALG-1-Bezug gibt es hingegen nicht. Erfüllen Leistungsempfänger die Voraussetzungen für den Bezug der Leistung, so erhalten sie diese bis zum Eintritt des regulären Rentenalters.

Kann man zum Rentenantrag gezwungen werden?
Welche Bedeutung hat die Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen?

  • Arbeitslos mit 63 – Ist die Zwangsverrentung automatisch die Folge?
  • Neue Regeln zur Zwangsverrentung bei Arbeitslosigkeit sind seit Januar 2017 in Kraft
    • Zwangsverrentung bei ALG 1 – Gelten andere Regeln?

Arbeitslos mit 63 – Ist die Zwangsverrentung automatisch die Folge?

Die Altersgrenze für die reguläre Rente liegt bei 65 bis 67 Jahren. Für Jahrgänge ab 1947 wird diese schrittweise auf die neue Grenze von 67 Jahren angehoben, wie Sie der folgenden Tabelle entnehmen können:

GeburtsjahrAltersgrenze
1947 65 Jahre und 1 Monat
1948 65 Jahre und 2 Monate
1949 65 Jahre und 3 Monate
1950 65 Jahre und 4 Monate
1951 65 Jahre und 5 Monate
1952 65 Jahre und 6 Monate
1953 65 Jahre und 7 Monate
1954 65 Jahre und 8 Monate
1955 65 Jahre und 9 Monate
1956 65 Jahre und 10 Monate
1957 65 Jahre und 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre und 2 Monate
1960 66 Jahre und 4 Monate
1961 66 Jahre und 6 Monate
1962 66 Jahre und 8 Monate
1963 66 Jahre und 10 Monate
ab 1964 67 Jahre

Kann man zum Rentenantrag gezwungen werden?
Sie möchten sich gegen die Zwangsverrentung wehren? Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie beraten.

Grundsätzlich besteht aber für viele Personen in Deutschland schon früher die Möglichkeit, in Rente zu gehen. Hierbei handelt es sich um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Deren Altersgrenze wird schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Auch Hartz-4-Empfänger können Anspruch auf diese vorzeitige Rente haben.

Da es sich bei dieser Rente um eine vorrangige Leistung gemäß § 12a des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) handelt, kann das Jobcenter den Arbeitslosen dazu auffordern, vorzeitig in Rente zu gehen. Dieser Vorgang wird Zwangsverrentung von Hartz-4-Empfängern genannt.

Das große Problem dabei: Geht eine Person frühzeitig in Rente, werden Abschläge von der Rente fällig. Für jeden Monat, die ein Betroffener früher Rentner wird, werden 0,3 Prozent des eigentlichen Betrages abgezogen.

Das Jobcenter hat das Recht dazu, Sie zu einer Zwangsverrentung aufzufordern. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Jobcenter auch selbst tätig werden und in Ihrem Namen vorzeitig die Rente beantragen.

Viele Betroffene fragen sich, ob sie gegen die Zwangsverrentung mit einem Widerspruch vorgehen können oder ob sie sich anderweitig wehren können. Bei Problemen sollten sich Hartz-4-Empfänger an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Dieser kann überprüfen, ob die Bescheide rechtmäßig erlassen wurden und sie zum weiteren Vorgehen beraten.

Neue Regeln zur Zwangsverrentung bei Arbeitslosigkeit sind seit Januar 2017 in Kraft

Kann man zum Rentenantrag gezwungen werden?
Zwangsrente und Grundsicherung: Wären Sie auf Unterstützung angewiesen, wird keine vorzeitige Rente angeordnet.

Seit Januar 2017 ist eine neue Regelung zur Zwangsverrentung in Kraft, welche es einigen Hartz-4-Empfängern ermöglicht, der Zwangsverrentung zu entgehen.

Wäre die Rente auf Grund der Abzüge so gering, dass der Betroffene zusätzlich auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wäre, so wird auf die Zwangsrente verzichtet.

Zwangsverrentung bei ALG 1 – Gelten andere Regeln?

Beim Arbeitslosengeld 1 gelten andere Regelungen als für Hartz-4-Empfänger. Hier wird keine Zwangsverrentung angeordnet. Haben Betroffene einen Anspruch auf ALG 1, so bleibt dieser bestehen, bis das reguläre Rentenalter erreicht wird.

Bildnachweise: fotolia.com/Jacob Lund, istockphoto.com/JackF, fotolia.com/Sir_Oliver

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Kann man mich zwingen in Rente zu gehen?

Laut Gesetz ist eine Zwangsverrentung ab dem 63. Geburtstag möglich. ALG-II-Bezieher, die 62 Jahre alt oder jünger sind, sind also nicht akut von der Zwangsverrentung bedroht. Hinzu kommt: Eine Zwangsverrentung setzt voraus, dass auch tat- sächlich eine Altersrente bezogen werden kann.

Was passiert wenn ich keinen Rentenantrag Stelle?

Niemand ist verpflichtet, mit Erreichen des regulären Regelrentenalters einen Rentenantrag zu stellen. Ohne Rentenantrag wird auch keine Rente gezahlt. Stattdessen ist eine Weiterarbeit – soweit sie auch arbeits- und tarifvertraglich zugelassen ist – bis weit über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus möglich.

Was ist eine zwangsverrentung?

Zwangsverrentung entsteht, wenn Jobcenter Arbeitslosengeld II-Beziehende ab dem 63. Lebensjahr (nach § 12 a SGB II) auffordern einen Rentenantrag zu stellen. Kommen die Betroffenen dieser Aufforderung nicht nach, kann das Jobcenter einen Rententrag stellen – auch gegen den Willen der Betroffenen.