Der Rundfunkbeitrag für das öffentlich-rechtliche Fernsehen erhitzt zurzeit die Gemüter der Bürger. Nicht wenige sehen es gar nicht ein für die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender zu zahlen. Einige schauen bzw. hören erst gar nicht die Programme. Für viele ist es unverständlich für etwas zahlen zu müssen, was man gar nicht nutzt, und weigern sich daher den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Doch was passiert, wenn man den Beitrag nicht
zahlt? Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, dem droht nach einem Bericht im Deutschen Anwaltsregister die
Kontopfändung, Parkkralle, Ventilwächter - wie der Rundfunkbeitrag eingetrieben wird:
Kontopfändung, Parkkralle, Ventilwächter - wie der Rundfunkbeitrag eingetrieben wird. Aber der Reihe nach: Zunächst erhält die Person ein
Schreiben vom Beitragsservice der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios. Durch dieses soll geklärt werden, ob der Haushalt bereits angemeldet ist und der Rundfunkbeitrag bezahlt wird. Wer die Zahlungsaufforderung ignoriert, wird irgendwann eine Zahlungsaufforderung erhalten. Ignoriert man auch dieses Schreiben, legt die jeweilige Landesrundfunkanstalt als Gläubigerin irgendwann, unter Umständen auch erst nach weiteren
Zahlungserinnerungen, die fälligen Rundfunkgebühren und eventuelle Säumniszuschläge in einem Beitragsbescheid fest und stellt diesen dem vermeintlichen Schuldner zu. Wendet man sich nicht innerhalb eines Monats mittels eines Widerspruchs oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Beitragsbescheid, so wird er bestandskräftig und die jeweilige Landesrundfunkanstalt kann die Rundfunkbeiträge zwangsweise einziehen. Dies kann zum Beispiel durch eine Lohnpfändung geschehen. Nach Ansicht des Landgerichts Tübingen sei aber eine Zwangsvollstreckung unzulässig, wenn der Beitragsbescheid nicht den Anforderungen eines formalen Verwaltungsakts genügt. In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Beitragsbescheid die Rundfunkanstalt als Gläubigerin nicht benannt bzw. fehlte es an den Kontaktdaten. Darüber hinaus wurde im Bescheid weder eine Rechtsgrundlage benannt noch erfolgte eine Rechtsbelehrung (Landgericht Tübingen, Beschluss vom 19.05.2014, Az. 5 T 81/14). Verhängung einer GeldbußeZudem ist zu beachten, dass die Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags über einen Zeitraum von sechs
Monaten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 12 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags). In der Regel wird von dieser Möglichkeit aber abgesehen.
#1037 (503) Wer den Rundfunkbeitrag umgehen will, hat rechtlich dazu nur in bestimmten Fällen eine Möglichkeit. Denn der Rundfunkbeitrag (GEZ) muss gesetzlich von jedem gezahlt werden. Wann Sie den Rundfunkbeitrag dennoch umgehen können, zeigen wir auf dieser Seite. Die mit einem Symbol oder grüner Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos. Rundfunkbeitrag (GEZ) umgehen - mögliche Gesetzeslücken?Der Rundfunkbeitrag (GEZ) ist grundsätzlich für alle verpflichtend.
GEZ umgehen: Diese Personen können es
(Tipp ursprünglich verfasst von: Felix Wölwer) Kann ich GEZ Gebühren verweigern?Wenn Sie in eine WG oder zu einem Lebenspartner ziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Immerhin wird der Rundfunkbeitrag ja dann bereits von einer anderen Person in der Wohnung gezahlt.
Wie kann man sich gegen die GEZ wehren?Kann man sich rechtlich gegen den Rundfunkbeitrag wehren? Grundsätzlich ja. Der erste Schritt ist dabei der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid. Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb des einen Monats erfolgen muss, bevor der Beitragsbescheid bestandskräftig wird.
Wie viele Leute zahlen keine GEZ?Rund 2,6 Mio. Menschen waren mit Stichtag 31.12. von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit. Rund zwei Drittel der vom Rundfunkbeitrag befreiten Personen beziehen Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II.
Warum muss ich GEZ Gebühren zahlen?Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, also ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Der Beitrag ist seit 2013 fällig und löste die ehemaligen GEZ-Gebühren ab. Der größte Unterschied von Rundfunkbeitrag und GEZ-Gebühren liegt darin, wer den Beitrag zahlen muss.
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