Ermäßigt besteuerte entschädigungen / arbeitslohn für mehrere jahre

Vom Arbeitgeber gezahlte Entschädigungen muss der Arbeitnehmer als Arbeitslohn versteuern, wenn die Zahlung ein Entgelt für Arbeitsleistungen ist oder als Ersatz für entgangene Einnahmen gilt.

Zahlt der Arbeitgeber Entschädigungen für Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit entstanden sind, so sind die Leistungen nur steuerfrei, wenn der Gesetzgeber diese ausdrücklich steuerfrei gestellt hat (z.B. Reisekostenerstattungen). Darüber hinaus gezahlte Entschädigungen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Der Gesetzgeber gewährt eine ermäßigte Besteuerung von Entschädigungen, wenn es sich bei den Zahlungen um einen sonstigen Bezug und damit nicht um laufenden Arbeitslohn handelt und wenn begünstigte außerordentliche Einkünfte vorliegen. Zu den begünstigten außerordentlichen Einkünften gehören Entschädigungen, die ein Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen sind, aber auch Entschädigungen, die für die Aufgabe bzw. Nicht-Ausübung einer Tätigkeit gezahlt werden. Zudem muss es zu einer Zusammenballung von Einnahmen kommen. Des Weiteren muss der Ausfall der Einnahmen unfreiwillig sein. So wird eine Entschädigungszahlung steuerlich nicht begünstigt, wenn der Arbeitnehmer freiwillig auf die Ausübung seiner Tätigkeit verzichtet hat.

Ebenfalls keine steuerliche Begünstigung wird bei Zahlung einer »Abwerbeprämie« gewährt, die meist dann zur Auszahlung kommt, wenn der Arbeitnehmer bereit ist, seinen Arbeitsplatz zu wechseln.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 24 Nr. 1 EStG

§ 3 Nr. 9 EStG

§ 34 EStG


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    • Arbeitgeber
    • Diebstahl
    • Arbeitnehmer
    • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
    • Abfindung

    Position 7: Ist ein Ehe- oder Lebenspartner beispielsweise evangelisch und der andere Partner etwa römisch-katholisch, dann ist die Hälfte der Kirchensteuer, die auf den Ehe- oder Lebenspartner entfällt, in Position 7 der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben. Diese sogenannte Halbteilung gilt allerdings nicht in Bayern, Bremen und Niedersachsen. In diesen Bundesländern muss die einbehaltene Kirchensteuer immer unter Position 6 angegeben werden.

    Position 8: Hier werden Versorgungsbezüge eingetragen, die Teil des Bruttoarbeitslohns sind. Darunter fallen Einnahmen, die vergleichbar mit der Rente sind und die vom Arbeitgeber oder einer betrieblichen Pensions- und Versorgungseinrichtung gezahlt werden.

    Position 9 + 10: Unter bestimmten Voraussetzungen wird Arbeitslohn im Lohnsteuerabzugsverfahren ermäßigt besteuert. Dies muss in der Lohnsteuerbescheinigung getrennt vom übrigen Arbeitslohn ausgewiesen werden. Es gibt zum einen Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre (Zeile 9) und zum anderen Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit oder Entschädigungen (Zeile 10).

    Unter Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre fallen etwa Nachzahlungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten. Sie werden unter Anwendung der Fünftel-Regelung besteuert. Das heißt: Mit der fiktiven Verteilung der Steuerlast auf fünf Jahre kann man zu hohe Steuern im Auszahlungsjahr vermeiden. Eine begünstigte Besteuerung von Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit (Position 10) kommt etwa bei Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Arbeitnehmerjubiläums in Frage. Entschädigungen, also Abfindungen im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses, können ebenfalls nach der Fünftel-Regelung besteuert werden.

    Position 11-14: Hier werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kirchensteuer des Ehegatten/Lebenspartners im Fall ermäßigt besteuerter Versorgungsbezüge oder im Fall ermäßigt besteuerten Arbeitslohns für mehrere Kalenderjahre ausgewiesen.

    Position 15: An dieser Stelle ist die Summe folgender Beträge aufgelistet: Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss bei Beschäftigungsverbot für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während der Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Aufstockungsbeträge und Zuschläge bei Altersteilzeit. Diese Leistungen sind steuerfrei.

    Position 16: Hier sind Bezüge für eine Auslandstätigkeit eingetragen, die laut Doppelbesteuerungsabkommen (Zeile 16a) oder des Auslandstätigkeitserlasses (Zeile 16 b) von der Lohnsteuer befreit sind.

    Position 17: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte müssen hier ausgewiesen werden. „Ein Beispiel für solche steuerfreien Arbeitgeberleistungen wäre, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Jobticket gewährt oder gleich die gesamten Kosten übernimmt“, sagt Rauhöft.

    Position 18: Hier geht es noch einmal um Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Der Arbeitgeber kann den Betrag, den der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung als Entfernungspauschale unter Werbungskosten geltend machen könnte, auch mit 15 Prozent pauschal besteuern. Ist auf Seiten des Arbeitgebers eine solche Pauschalierung erfolgt, wird dieser Betrag auf die Entfernungspauschale angerechnet.

    Position 19: An dieser Stelle wird die Höhe der Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre eingetragen, die nicht auf Basis der Fünftel-Regelung ermäßigt besteuert wurden. „Der Arbeitnehmer kann die ermäßigte Besteuerung in der Steuererklärung beantragen“, erläutert Rauhöft.

    Position 20: Hat ein Arbeitnehmer wegen einer Auswärtstätigkeit Verpflegungsmehraufwendungen, kann der Arbeitgeber seinem Beschäftigten dies bis zur Höhe der gesetzlichen Verpflegungspauschalen von bis zu 28 Euro beziehungsweise der Auslandstagegelder steuerfrei ersetzen. Die Summe dieser Zuschüsse ist in Position 20 der Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen.

    Position 21: Die Summe der Beträge, die der Arbeitgeber im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung steuerfrei ersetzt, stünde an Position 21 – konkret geht es um Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Aufwendungen für die Zweitwohnung sowie Umzugskosten.

    Position 22 + 23: In Position 22 ist der Arbeitgeberanteil beziehungsweise –zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung nachzulesen. Im Fall von Andreas sind das 3.136,14 Euro. Andreas hat von seinem Arbeitgeber keinen Zuschuss zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bekommen. In Position 23 ist der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgewiesen: Der Arbeitgeber hat von Andreas‘ Verdienst 3.136,14 Euro abgeführt. Im Zuge seiner Steuererklärung trägt Andreas diese Summen im Formular Vorsorgeaufwand ein.

    Position 24: Wer als Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder Mitglied einer privaten Krankenkasse ist, erhält einen steuerfreien Arbeitgeberbeitragszuschuss. Ist dies der Fall, dann ist dies in den Positionen 24a und 24b nachzulesen. Einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Position 24c) erhält ein nicht krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Das sind zum Beispiel Beamte oder Menschen, deren Jahresarbeitsentgelt die Entgeltgrenze (2018: 59.400 Euro, 2019: 60.750 Euro, 2020: 62.550 Euro, 2021: 64.650 Euro) überschreitet.

    Position 25 – 27: Hier sind die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung aufgelistet. Konkret geht es um die Beträge, die der Arbeitgeber von Andreas‘ Einkommen an die gesetzliche Rentenversicherung, an die soziale Pflegeversicherung und an die Arbeitslosenversicherung abgeführt hat. Im Zuge seiner Steuererklärung trägt Andreas diese Beträge im Formular Vorsorgeaufwand ein.

    Position 28: Wäre Andreas privat kranken- und pflegeversichert, wären hier die Beträge, die der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug steuermindernd berücksichtigt, aufgelistet. Gegebenenfalls muss eine Mindestvorsorgepauschale angegeben werden – und zwar dann, wenn der Arbeitnehmer es versäumt hat, dem Arbeitgeber die abziehbaren privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge mitzuteilen.

    Position 29 – 31: In Position 29 der Lohnsteuerbescheinigung ist die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag angegeben – da Andreas keine Versorgungsbezüge bekommt, sind in seiner Lohnsteuerbescheinigung dieses und die nachfolgenden Felder frei. In Zeile 30 würde das Jahr des Versorgungsbeginns nachzulesen sein und in Zeile 31, bei unterjähriger Zahlung von Versorgungsbezügen, der erste und letzte Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden.

    Position 32: Hier wäre die Höhe des Versorgungsbezugs in Sonderfällen angegeben. „Das kann etwa ein Sterbegeld oder eine einmalige Kapitalzahlung sein“, sagt Rauhöft.

    Position 33: An dieser Stelle würde die Höhe des ausgezahlten Kindergeldes stehen. Da Andreas kinderlos ist, entfällt das Kindergeld.

    Position 34: DBA – die drei Buchstaben stehen für das „Doppelbesteuerungsabkommen“, das Deutschland mit der Türkei abgeschlossen hat. Um eine solche zu vermeiden, wird in Position 34 die Höhe des steuerlichen Freibetrags eingetragen, der vom Arbeitgeber bei der Besteuerung von Versorgungsbezügen berücksichtigt wird.

    Ab Zeile 35 finden sich nur noch einige Zusatzzeilen, die für außergewöhnliche und nicht standardisierte Bezüge vorgesehen sind.

    Was sind Entschädigungen zum Arbeitslohn für mehrere Jahre?

    Was sind Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit? Eine Nachzahlung oder Vorauszahlung für eine mehrjährige Tätigkeit (z.B. Abfindungen) kann im Jahr der Zahlung mit der Fünftelmethode ermäßigt besteuert werden. Entscheidend ist, dass sich die Tätigkeit auf zwei Kalenderjahre erstreckt.

    Was sind ermäßigt besteuerte Entschädigungen?

    Steuerpflichtige Entschädigungen sind nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt zu besteuern. Dies bedeutet, dass die steuerpflichtigen außerordentlichen Einkünfte für die Steuerberechnung mit einem Fünftel als sonstiger Bezug versteuert und die auf dieses Fünftel entfallende Lohnsteuer verfünffacht wird.

    Kann eine Abfindung auf mehrere Jahre verteilt werden?

    Insbesondere, wenn ein Arbeitnehmer am Ende einer langjährigen Tätigkeit eine Abfindung ausgezahlt bekommt, ist der Steuersatz durch das zusätzliche Gehalt besonders hoch. Um diesen Effekt zu mildern, gibt es die Fünftelregelung. Die Abfindung verteilt sich in der Steuerberechnung gleichmäßig auf fünf Jahre.

    Was sind ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre?

    Unter Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre fallen etwa Nachzahlungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten. Sie werden unter Anwendung der Fünftel-Regelung besteuert. Das heißt: Mit der fiktiven Verteilung der Steuerlast auf fünf Jahre kann man zu hohe Steuern im Auszahlungsjahr vermeiden.